BBl 2025 2868
CH - Bundesblatt

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Übungsplatz Böttstein; Erweiterung des Übungsplatzes

Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Übungsplatz Böttstein; Erweiterung des Übungsplatzes
vom 29. September 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 8. November 2023 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Erweiterung des Übungsplatzes Böttstein unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
6. Oktober 2025 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
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