BBl 2025 2848
CH - Bundesblatt

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts

Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts
(Verfahren 2C_480/2025; Art. 39 Abs. 3 BGG, Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
An Christian Fischer , wohnhaft in Rue Poincaré 12, 68510 Sierentz, Frankreich.
Auf die Beschwerde vom 2. September 2025 hat das Bundesgericht am 16. September 2025 entschieden:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen, soweit dieses nicht gegenstandslos geworden ist.
3.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer mittels amtlicher Publikation des Dispositivs im Bundesblatt, dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung I, mitgeteilt.
Das vollständige Urteil kann in anonymisierter Form elektronisch über die Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) oder im Original in der Gerichtskanzlei des Bundesgerichts, Avenue du Tribunal fédéral 29, 1000 Lausanne 14, eingesehen werden. Die für den Beschwerdeführer bestimmte Ausfertigung des Urteils wird zu seinen Handen im Dossier abgelegt.
2. Oktober 2025 2C_480/2025 Im Auftrag der Präsidentin der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei
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