Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld und Neubau Rechenzentrum; Kompensation Fruchtfolgeflächen und Bodenaufwertung «Schache»
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld und Neubau Rechenzentrum; Kompensation Fruchtfolgeflächen und Bodenaufwertung «Schache»
vom 21. Januar 2025
Gestützt auf das Gesuch der armasuisse Immobilien, 3003 Bern, vom 11. September 2024 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Kompensation für die mit der Gesamtsanierung der Kaserne Auenfeld und dem Bau des Rechenzentrums beanspruchten Fruchtfolgeflächen unter Auflagen genehmigt.
Eröffnung
Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie ist während der Beschwerdefrist im Internet unter der Adresse
https://www.vbs.admin.ch/de/plangenehmigungsverfahren#Plangenehmigungen
einsehbar oder kann beim Generalsekretariat VBS, 3003 Bern angefordert werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG ¹ ).
| 28. Januar 2025 | Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
¹ Militärgesetz (MG; SR 510.10 )
Bundesrecht
Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz Frauenfeld; Gesamtsanierung Kaserne Auenfeld und Neubau Rechenzentrum; Kompensation Fruchtfolgeflächen und Bodenaufwertung «Schache»
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