BBl 2025 200
CH - Bundesblatt

Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr

Flughafen Zürich Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr
Mit Verfügung vom 14. Januar 2025 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flughafen Zürich AG die Bewilligung erteilt, in den folgenden Zeiträumen Messflüge zwischen 23.30 Uhr und 02.00 Uhr durchzuführen, sofern sie nicht tagsüber durchgeführt werden können:
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vom 10. bis 14. März 2025;
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vom 25. bis 29. August 2025.
Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion LESA, 3003 Bern, E-Mail: lesa@bazl.admin.ch.
Die Verfügung ist im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch > Infrastruktur > Zürich > Verfügungen 2025
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen Verwaltungsbeschwerde erhoben werden beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen.
Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.
Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.
23. Januar 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesrecht
Flughafen Zürich. Bewilligung von Messflügen zwischen 23.30 und 02.00 Uhr
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