BBl 2025 152
CH - Bundesblatt

Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 2024 ¹ ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 151

I

Die Bundesverfassung ² wird wie folgt geändert:
Art. 74a Erdbeben
Der Bund kann die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer verpflichten, bei Eintritt eines schwerwiegenden Erdbebens einen Beitrag von maximal 0,7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Deckung von Gebäudeschäden zu entrichten.
² SR 101

II

Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
Bundesrecht
Bundesbeschluss über die Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben (Entwurf)
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