Strategische Ziele des Bundesrates für den Rat der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung für die Jahre 2025-2028
Strategische Ziele des Bundesrates für den Rat der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung für die Jahre 2025-2028
vom 20. Dezember 2024
1 Einleitung
Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie ist in ihrer Organisation und Betriebsführung selbstständig und führt eine eigene Rechnung.
Zweck und Grundauftrag der EHB sind im Bundesgesetz vom 25. September 2020 ¹ über die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB-Gesetz) geregelt. Gestützt darauf umfassen die Hauptaufgaben der EHB die Aus- und Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen nach den Artikeln 45-48 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 ² über die Berufsbildung und von Fachleuten der Berufsbildung, die Entwicklung und Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung sowie die Berufsbildungsforschung. Der Bundesrat kann der EHB zudem Aufgaben von gesamtschweizerischem Interesse im Berufsbildungsbereich übertragen.
Der Bund ist Eigentümer der EHB. Gestützt auf Artikel 29 des EHB-Gesetzes legt der Bundesrat die strategischen Ziele der EHB fest.
¹ SR 412.106
² SR 412.10
2 Programmatische Schwerpunkte
Der Bundesrat erwartet, dass die EHB:
(1) als akkreditierte Hochschule für die Berufsbildung schweizweit Lehre, Forschung und Dienstleistungen von hoher Qualität erbringt;
(2) die Problemstellungen und Strömungen im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt frühzeitig aufgreift und mit Lösungsvorschlägen für die Akteure der Berufsbildung zur Weiterentwicklung derselben beiträgt;
(3) im Dialog mit den Verbundpartnern der Berufsbildung und mit der Hochschullandschaft steht und im Rahmen ihres Auftrags zur digitalen Transformation, zur Chancengerechtigkeit, zur nachhaltigen Entwicklung von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt sowie zur nationalen und internationalen Zusammenarbeit beiträgt.
3 Unternehmensbezogene Ziele
Der Bundesrat erwartet, dass die EHB:
(4) mit anderen Institutionen national und international kooperiert, soweit dies der Erfüllung des Grundauftrags der EHB und der strategischen Ziele dienlich ist;
(5) in den Sprachregionen attraktive Standorte mit bedarfsorientierten Angeboten betreibt;
(6) über ein Unternehmensrisikomanagementsystem, das sich an der Norm ISO 31000 orientiert, und über ein Compliance-Management-System (CMS), das sich an der Norm ISO 37301 orientiert, verfügt und den Eigner über die wichtigsten Risiken und die Schwerpunkte im CMS informiert.
4 Aufgabenbezogene Ziele
(7) Die EHB beobachtet und berücksichtigt gesellschaftliche Veränderungen und neue Herausforderungen in der Berufsbildung und der Arbeitswelt, indem sie in ihren Angeboten in Lehre, Forschung und Dienstleistungen insbesondere folgende strategische Themenfelder aufgreift:
a.
Wandel und Innovation in der Berufsbildung;
b.
digitale Transformation (inkl. künstliche Intelligenz und Open Science);
c.
nachhaltige Entwicklung;
d.
nationale und internationale Zusammenarbeit.
5 Lehre
(8) Die EHB bietet attraktive Studiengänge sowie Weiterbildungslehrgänge und -kurse an, in denen wissenschaftsbasierte Erkenntnisse vermittelt und praxisrelevante Kompetenzen erworben werden.
(9) Sie publiziert zu berufsbildungsspezifischen pädagogisch-didaktischen Themen.
(10) Sie entwickelt ihre Studiengänge, Weiterbildungslehrgänge und -kurse entlang der strategischen Themenfelder bedürfnis- und zukunftsorientiert weiter.
6 Forschung
(11) Die EHB schafft mit ihrer Forschung evidenzbasierte Grundlagen und bereitet bestehende Studien und Forschungsresultate auf für die Bewältigung der Herausforderungen in der Berufsbildung. Sie trägt so zur Steuerung und Weiterentwicklung des Berufsbildungssystems auf allen Ebenen bei.
(12) Sie sorgt aktiv für den Wissenstransfer in die Lehre sowie in die Praxis der Berufsbildung und der Arbeitswelt.
(13) Die Forschungsaktivitäten der EHB leisten einen Beitrag zur Bearbeitung der strategischen Themenfelder.
(14) Sie wirkt im wissenschaftlichen Beirat Berufsbildungsforschung des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation mit und trägt so zur Qualitätssicherung sowie zur Koordination der Berufsbildungsforschung (inkl. Vermeidung von Doppelspurigkeiten) bei.
7 Dienstleistungen
(15) Die EHB unterstützt die Verbundpartner bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von Berufen, bei der gesamtschweizerisch harmonisierten und sprachregional verankerten Umsetzung der Berufsbildung sowie bei der Ausbildung von Prüfungsexpertinnen und -experten mit bedürfnisorientierten Angeboten.
(16) In ihren Dienstleistungsangeboten zur Berufsentwicklung berücksichtigt die EHB die Entwicklungen in den strategischen Themenfeldern.
(17) Sie unterstützt den Bund in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit und trägt zur Stärkung des systemischen Verständnisses einer dual ausgerichteten Berufsbildung im internationalen Kontext bei.
8 Finanzielle Ziele
(18) Die EHB wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Sie setzt ihre Ressourcen wirtschaftlich und wirksam ein.
(19) Sie erzielt über die Geltungsdauer dieser strategischen Ziele mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis.
(20) Sie erzielt einen Zweit- und Drittmittelanteil der Sparte Forschung und Entwicklung von mindestens 25 Prozent.
9 Personalpolitische Ziele
(21) Die EHB betreibt eine vorausschauende, sozial verantwortliche, transparente und verlässliche Personalpolitik.
(22) Sie fördert Chancengerechtigkeit auf allen Hierarchiestufen und bietet für alle Mitarbeitenden zeitgemässe Arbeits- und Anstellungsbedingungen.
(23) Sie fördert die Ausbildung von Lernenden in verschiedenen Berufen und betreibt Nachwuchsförderung für das wissenschaftliche, administrative und technische Personal.
(24) Als Hochschule pflegt die EHB eine Betriebskultur und eine Führungspraxis, die auf Mitwirkung, Wertschätzung und Integrität basieren, und fördert so verantwortungsbewusstes Handeln, u. a. in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Corporate Governance des Bundes.
10 Anpassung der strategischen Ziele
Der Bundesrat kann bei Bedarf diese strategischen Ziele innerhalb ihrer Geltungsperiode anpassen. Er entscheidet über eine Anpassung nach Rücksprache mit dem EHB-Rat.
11 Berichterstattung
Der EHB-Rat berichtet dem Bundesrat zeitgleich und in Ergänzung zum Geschäftsbericht im Frühjahr schriftlich über die Erreichung der strategischen Ziele im Vorjahr. Er erhebt die dafür erforderlichen Daten und Kennzahlen.
Er pflegt den Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, dies namentlich an den in der Regel halbjährlich stattfindenden Eignergesprächen.
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