BBl 2025 122
CH - Bundesblatt

(Verfahren bei Erklärungen und Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund)

Geschäftsreglement des Ständerates

(GRS)

(Verfahren bei Erklärungen und Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund)

Änderung vom …
Der Ständerat,
nach Einsicht in den Bericht des Büros des Ständerates vom 15. November 2024 ¹ ,
beschliesst:
¹ BBl 2025 121

I

Das Geschäftsreglement des Ständerates vom 20. Juni 2003 ² wird wie folgt geändert:
Art. 27 Erklärung
¹ Der Rat kann auf schriftlichen Antrag eines Ratsmitgliedes oder einer Kommission zu wichtigen Ereignissen oder Problemen der Aussen- oder Innenpolitik eine Erklärung abgeben.
² Jedes Ratsmitglied kann zu einem Antrag für eine Erklärung Änderungsanträge einreichen.
³ Der Rat beschliesst zuerst, ob er eine Beratung durchführen will. Lehnt er die Beratung ab, sind die Anträge erledigt. Beschliesst er die Beratung, bereinigt er die Anträge gemäss den Artikeln 78 und 79 ParlG. Der Rat nimmt den bereinigten Entwurf der Erklärung an oder lehnt diesen ab.
⁴ Beschliesst der Rat die Beratung, kann er die Anträge durch die zuständige Kommission vorberaten lassen. Unterbreitet die Kommission ihre Anträge nicht bis zu Beginn der nächsten ordentlichen Session, entscheidet der Rat, die Beratung durchzuführen oder die Anträge abzuschreiben.
Art. 44a Abs. 6
⁶ Als entschuldigt gilt, wer sich spätestens bis zu Sitzungsbeginn für einen ganzen Sitzungstag aufgrund eines Auftrages einer ständigen Delegation gemäss Artikel 60 ParlG oder wegen Todesfalls im engen Familienkreis, Mutterschaft, Vaterschaft, Unfall oder Krankheit abgemeldet hat.
² SR 171.14

II

Dieses Reglement tritt am 3. März 2025 in Kraft.
Bundesrecht
Geschäftsreglement des Ständerates (GRS) (Verfahren bei Erklärungen und Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund) (Entwurf)
Kurzer Titel
GRS
keyboard_arrow_up
Markierungen
Leseansicht