Richtplan des Kantons St.Gallen, Genehmigung «Anpassung 2023»
Richtplan des Kantons St.Gallen, Genehmigung «Anpassung 2023»
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 18. Dezember 2024 folgenden Beschluss gefasst:
1.
Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. Dezember 2024 werden die Richtplananpassung 2023 des Kantons St.Gallen unter Vorbehalt von Ziffer 2 genehmigt.
2.
Der Planungsgrundsatz im Kapitel VE 41 Militärische Infrastruktur, wonach bei der Ausserbetriebnahme von militärischer Infrastruktur «die öffentlichen Interessen […] bevorzugt zu berücksichtigen [sind]», wird als Interessenbekundung des Kantons zur Kenntnis zu genommen.
Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
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Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 31 47
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Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen, Tel. 058 462 40 60
| 13. Januar 2025 | Bundesamt für Raumentwicklung |
Bundesrecht
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