Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
vom 20. Dezember 2024
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 25. Juni 2024 ¹ und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 21. August 2024 ² ,
beschliesst:
¹ BBl 2024 1773
² BBl 2024 2101
I
Die Bundesverfassung ³ wird wie folgt geändert:
Art. 127 Abs. 2bis
²bis Die Kantone können bei Liegenschaftssteuern auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften in den Schranken der Bundesgesetzgebung von den Grundsätzen nach Absatz 2 abweichen, sofern der Mietwert von selbstgenutzten Zweitliegenschaften vom Bund und von den Kantonen nicht besteuert wird.
³ SR 101
II
¹ Dieser Beschluss wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
² Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
| Nationalrat, 20. Dezember 2024 Die Präsidentin: Maja Riniker Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz | Ständerat, 20. Dezember 2024 Der Präsident: Andrea Caroni Die Sekretärin: Martina Buol |
Bundesrecht
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