BBl 2025 8
CH - Bundesblatt

Flughafen Zürich Gesuch um Anpassung der Lärmgebühren

Flughafen Zürich Gesuch um Anpassung der Lärmgebühren
Am 10. Dezember 2024 hat die Flughafen Zürich AG dem Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren eingereicht. Es handelt sich dabei um eine Sanierungsmassnahme nach Massgabe von Artikel 16 des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01 ). Aufgrund dieser übergeordneten rechtlichen Grundlage des vorliegenden Antrags, werden die Lärmgebühren nicht im regulären Festlegungsverfahren gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV; SR 748.131.3 ) festgelegt.
Das BAZL wird bis Ende März 2025 über die Anpassung der Lärmgebühren entscheiden. Die Lärmgebühren sollen anschliessend als fixer Bestandteil in das anstehende reguläre Verfahren nach den Vorschriften der FGV zur Anpassung der übrigen Flugbetriebsgebühren des Flughafens Zürich einfliessen und dabei im Rahmen des Kostendeckungsprinzips berücksichtigt werden.
Die Gesuchsunterlagen können beim BAZL schriftlich oder elektronisch bezogen werden (lesa@bazl.admin.ch). Die Akten können zudem gegen telefonische Voranmeldung zu den ordentlichen Bürozeiten beim BAZL (Standort Ittigen bei Bern) eingesehen werden (Tel. 058 469 30 30).
Stellungnahmen sind bis zum 10. Februar 2025 zu richten an:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Wirtschaftsfragen, Postfach, 3003 Bern.
7. Januar 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt
Bundesrecht
Flughafen Zürich. Gesuch um Anpassung der Lärmgebühren
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