Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)
Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)
vom 13. Dezember 2024
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 6 des Bundesbeschlusses vom 4. Oktober 2006 ¹ über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds und Artikel 2 des Bundesbeschlusses vom 19. Juni 2019 ² über den Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten sowie des Bundesbeschlusses vom 25. September 2019 ³ über den Verpflichtungskredit ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr
beschliesst:
1.
Der Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird von 22 723 000 000 Franken um 80 700 000 Franken auf 22 803 700 000 Franken erhöht. Diese Erhöhung teilt sich auf folgende Verpflichtungskredite auf:
1.1
Der Verpflichtungskredit für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von 9 733 100 000 Franken wird wie folgt erhöht:
i.
für die Teuerung um 33 700 000 Franken;
ii.
für die Mehrwertsteuer um 10 600 000 Franken.
1.2
Der Verpflichtungskredit für die Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz von 5 777 100 000 Franken wird wie folgt erhöht:
i.
für die Teuerung um 21 800 000 Franken;
ii.
für die Mehrwertsteuer um 4 500 000 Franken.
1.3
Der Verpflichtungskredit für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen von 6 308 500 000 Franken wird wie folgt erhöht:
i.
für die Teuerung um 6 400 000 Franken;
ii.
für die Mehrwertsteuer um 3 700 000 Franken.
2.
Der Verpflichtungskredit für grössere Vorhaben im Nationalstrassennetz, für den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen und für die Planung von noch nicht beschlossenen Projekten wird von 5 750 000 0000 Franken um 55 200 000 Franken auf 5 805 200 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf:
i.
für die Teuerung um 30 500 000 Franken;
ii.
für die Mehrwertsteuer um 24 700 000 Franken.
3.
Der Verpflichtungskredit ab 2019 für Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr wird von 1 103 580 000 Franken um 800 000 Franken auf 1 104 380 000 erhöht. Diese Erhöhung teilt sich wie folgt auf:
i.
für die Teuerung um 100 000 Franken;
ii.
für die Mehrwertsteuer um 700 000 Franken.
| 13. Dezember 2024 | Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi |
¹ BBl 2007 8553
² BBl 2019 8523
³ BBl 2020 0753
Bundesrecht
Bundesratsbeschluss über die Aufstockung der Teuerung und Mehrwertsteuer von Verpflichtungskrediten für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)
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