Verordnung betreffend Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten
                            Strafprozess · Rechtshilfe · Opferhilfe  Verordnung betreffend Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen  Örtlichkeiten  (Bettelverordnung)  Vom 12. November 2024 (Stand 21. November 2024)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt,  gestützt auf § 9 des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) vom 13. Februar 2019
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , unter Verweis auf  seine Erläuterungen  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Widerhandlungen gegen § 9 Abs. 2 lit. b - g ÜStG
                            1  Die erstmalige Widerhandlung hat die Registrierung sowie die polizeiliche Wegweisung zur Folge.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im Wiederholungsfall erfolgt eine behördliche Mahnung und die Androhung der Busse.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Bei der dritten Widerhandlung wird die einschlägige Busse gemäss Ziffer 05.4. des Anhangs (Ord  -  nungsbussenliste) der Verordnung über das Kantonale Ordnungsbussenverfahren vom 5. Mai 2020  (Kantonale Ordnungsbussenverordnung, KOBV)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   erhoben.  Schlussbestimmung  Diese Verordnung ist zu publizieren; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SG  253.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SG  257.115
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  In Kraft getreten am 21. November 2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Strafprozess · Rechtshilfe · Opferhilfe  Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                12.11.2024 21.11.2024 Erlass Erstfassung KB 16.11.2024
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                            Strafprozess · Rechtshilfe · Opferhilfe  Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  12.11.2024  21.11.2024  Erstfassung  KB 16.11.2024
                        
                        
                    
                    
                    
                
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