Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde
Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde
Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde
Bekanntmachung über die nach dem Hebammengesetz zuständige Behörde Vom 25. Februar 1986
Zum 17.10.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
| Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172) |
Der Senat bestimmt:
§ 1
Zuständige Behörde im Sinne des Gesetzes über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers (Hebammengesetz - HebG) vom 4. Juni 1985 (BGBI. I S. 902) ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
§ 2
Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.