Kantonaler Richtplan Glarus 2018 - Text
                            Regierungsrat  Rathaus  8750 Glarus  Kantonaler  Richtplan 2018  Stand:  17.08  .202  2  Erlass Regie-  rungsrat  Genehmigung  Landrat  Genehmigung  Bund  Bemerkungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2018  -  10  -  30  2019  -  04  -  24  Vom LR z  ur Überarbeitung zurückge-  wiesen  e Kapitel  :  S1, V1.2, V3, N3.1,  N6,  T2, T4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2019  -  08  -  13  2019  -  11  -  06  Kapitel S1, N3.1 und N6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2020  -  06  -  23  2020  -  11  -  04  Kapitel V1.2, V3, T2 und T4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2021  -  06  -  29  Kapitel S3 und S4  2021  -  12  -  03  Ohne Kapitel V und T  2022  -  08  -  17  Genehmigung Kapitel V und T
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            I  nhaltsverzeichnis  Seite  Stand  A  Aufbau  /  Inhalte  A1  Einführung  A/  2  3.12.2021  A2  Aufgabe und  Zweck  A/2  3.12.2021  A3  Aufbau des Richtplans  A/3  3.12.2021  A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Verfahren der Richtplanung  A/5  3.12.2021  A5  Monitoring / Controlling  A/6  3.12.2021  R  Raumentwicklungsstrategie  /  Raum  ko  nzept  A  Ausgangslage  R/1  3.12.2021  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  R/  3  3.12.2021  C  Handlungsanweisungen  R/  4  3.12.2021  D  Karte Raumkonze  pt  R/  5  3.12.2021  S  Siedlung  S1  Struktur der Bes  iedlung und Zentren  S/2  3.12.2021  S2  Siedlungsentwicklung nach innen  und Abstimmung Verkehr  S/6  3.12.2021  S3  Siedlungsgebiet  S/9  3.12.2021  S4  Bauzonendimensionierung  S/1  2  3.12.2021  S4.1  Wohn  -  , Misch  -  und Kernzonen (WMK)  S/1  3  3.12.2021  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Arbeitszonen und  Entwicklungsschwerpunkte  Arbeiten (ESP)  S/17  3.12.2021  S4.3  Zonen öffentliche Nutzungen  (ZöBA)  und Zonen für  Nutzungen mit öffentlichem Charakter  S/22  3.12.2021  S5  Versorgung  S/24  3.12.2021  S5.1  Öffentliche Ei  nrichtungen und Ausstattung  S/24  3.12.2021  S5.2  Publik  umsintensive Einrichtungen  (PE)  S/26  3.12.2021  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Ortsbilder und Kulturdenkmäler  S/  2  9  3.12.2021  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Stand  -  / Du  rchgangsplätze für Fahrende  S/  34  3.12.2021  V  Verkehr  (Genehmigung Bund ausstehend)  V1  Gesamtverkehr  V/2  17.08.2022  V  1.1  Konzept  Gesamtverkehr  V/  2  17.08.2022  V1.2  Intermodale Schnittstellen  V/5  17.08.2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            V2  Öffentlicher Verkehr  V/  7  17.08.2022  V2.1  Bahnverbindung Ziegelbrücke  –  Linthal  ,  Rückgrat  der  ÖV  -  Erschliessung  V/  7  17.08.2022  V2.2  Bus  -  System  V/  10  17.08.2022  V2.3  Erschliessung  Braunwald  V/12  17.08.2022  V3  Strassenverkehr  V/14  17.08.2022  V4  Fuss  -  und Veloverkehr  V/  19  17.08.2022  V5  Zivilluftfahrt  V/21  17.08.2022  V5.1  Flugplatz Mollis  V/2  1  17.08.2022  V5.2  Gebirgsla  ndeplätze  V/22  17.08.2022  V6  Schifffahrt  ,  Bootsliegeplätze  V/24  17.08.2022  N  Natur und Landschaft  N1  Landschaftsqualität  N/2  3.12.2021  N2  Vorranggebiete Natur und Landschaft  N/  5  3.12.2021  N3  Landwirtschaft  N/12  3.12.2021  N3.1  Vorranggebiete für die Landwirtschaft / Fruchtfolgeflächen  N/12  3.12.2021  N3.2  I  ntensivlandwirtschaftszonen  N/15  3.12.2021  N4  Wildruhezonen,  Wildtierkorridore  und Jagdbanngebiete  N/17  3.12.2021  N5  Gewässer  N/  21  3.12.2021  N6  Wald  N/24  3.12.2021  N7  Naturgefahren  N/26  3.12.2021  T  Tourismus und Freizeit  T1  Konzept Tourismus  T/2  17.08.2022  T2  Touristische Intensiverholung  sgebiete (anlagenorientiert)  T/5  17.08.2022  T3  Naturnaher Tourism  us (nicht anlagenorientiert)  T/  8  17.08.2022  T4  Golfsport  T/11  17.08.2022  E  Übrige Raumnutzungen  E1  Wasservers  orgun  g und Abwasserreinigung  E/2  3.12  .2021  E2  Energie  E/3  3.12.2021  E2.1  Energieplanung  E/3  3.12.2021  E2.2  Versorgung mit elektrischem Strom  E/5  3.12.2021  E2.3  Versorgung mit Erdgas  E/6  3.12.2021  E2.4  Erneuerbare un  d standortgebundene Energien  E/8  3.12.2021  E  2.5  Wasserkraft  E/10  3.12.2021  E2.6  Windenergie  E/12  3.12.2021
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            E3  Mobilfunkanlagen  E/15  3.12.2021  E4  Abfallwesen und  D  eponien  E/16  3.12.2021  E5  Ab  bau mineralischer Rohstoffe  E/18  3.12.2021  E6  Schiessanlagen  E/  20  3.12.2021  E6.1  Militärische  Schiessanlagen  E/  20  3.12.2021  E6.2  Zivile  Schiessanlagen  E/21  3.12.2021  E7  Technisc  he Gefahren  E/22  3.12.2021  Richtplankarte  17.08.2022
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  1  A  Aufbau / Inhalt  A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Einführung  A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Aufgabe und Zweck  A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Auf  b  au  des Richtplans  A
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Verfahren der Richtplanung  A5  Monitoring / Controlling
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  2  A1  E  inführung  Seit Mai 2014  sind  das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) und die  dazugehörige Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft. Die Kantone sind angehalten,  ihre Richtpläne innert fünf Jahren an die neuen gesetz  lichen Bestimmungen anzupassen.  Mit der Gemeindestrukturreform haben sich auch die institutionellen Strukturen  des Kan-  tons  Glarus  grundlegend geändert. Die drei fusionierten Gemeinden haben in den ver-  gangenen Jahren ihre  räumlichen  Entwicklungsziele definiert und  ihre  Ortsplanung  en  überarbeitet.  In den Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord konnte die Nutzungspla-  nung noch nicht abgeschlossen werden.  Der vorliegende Richtplan setzt die Vorgaben des revidierten Bundesrechts  um  und be-  rücksichtigt gleichzeitig  die neu erarbeiteten Raump  lanungsinstrumente der Gemeinden.  A2  A  ufgabe und Zweck
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Behördenverbindlicher Orientierungsrahmen  Der kantonale Richtplan ist das Hauptinstrument der kantonalen Raumplanung.  Nach Art.  8 RPG soll  im Richtplan  mindestens aufgezeigt werden,  -  wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll  ;  -  wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung  aufeinander abgestimmt werden  ;  -  in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben  zu erfüllen  .  Im Richtplan wird der Rahmen für die zukünftige Ausrichtung der Raumordnungspolitik  abgesteckt.  Mit dem Erlass des Richtplans durch den Regierungsrat und der Genehmi-  gung durch den Landrat wird eine breite politische Akzeptanz und Abstützung der richt-  planer  ischen Festlegungen gewährleistet. Damit die politische Stossrichtung umgesetzt  werden kann, ist der Kanton bei der Ausführung raumwirksamer Tätigkeiten auf eine  Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern  angewiesen. Gemeinsam mit Gemeinden,  Wirtschaft und  Interessenverbänden sollen Lösungen gesucht werden, die allen einen  optimalen Nutzen bringen.  Der Regierung, den Gemeinden und den kantonalen Amtsstellen dient der Richtplan als  verbindlicher Orientierungsrahmen  (Behördenverbindlichkeit)  . Fach  -  oder Sektor  alpla-  nungen bleiben in der Kompetenz der zuständigen Ämter  , sind aber auf die strategischen  Eckpfeiler des Richtplans auszurichten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Führungs  -  und Koordinationsinstrument  Der Richtplan besteht aus richtungsweise  nden Festlegungen und Handlungs  -  anweisunge  n. Die Richtplaninhalte haben zwei unterschiedliche Funktionen:  Revision RPG  Gemeindestruk  t  u  rre-  form  Glarus  Art. 8  RPG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  3  -  Einerseits setzen sie Leitplanken und einen definierten Handlungsrahmen für die  räumliche Entwicklung insgesamt sowie für die  zielgerichtete räumliche Abstim-  mung bedeutender Einzelvorhaben im Speziellen. Solche  Inhalte werden als  rich-  tungs  weisende  Festlegungen  /Beschlüsse  dargestellt.  -  Andererseits bedarf es der Anweisungen zum konkreten weiteren Vorgehen der  Planung und Abstimmung. Dabei werden die Planungsauf  gaben, der Stand der  Planung, die wichtigsten Grundlagen, die weiteren Schritte sowie die für die weitere  Koordination verfahrensführende Stelle bezeichnet.  In Ergänzung z  um politischen Entwicklungsplan sowie  zur Legislatur  -  und Finanzplanung  steckt der  Richtplan die Leitlinien und den Handlungsspielraum der Regierung im raum-  wirksamen Bereich ab.  Obwohl mit  dem Richtplan Prioritäten gesetzt  werden  ,  ist er kein  Realisierungsprogramm, sondern ein Koordinations  -  und Führungsinstrument. Der Richt-  plan kann ein  erseits die Interessenabwägung unterstützen und andererseits diese auch  vornehmen, indem er räumliche Konflikte bereinigt. Mit der Offenlegung der kantonalen  Interessen wird die Voraussetzung für ein sorgfältiges und umfassendes Abwägen der  verschiedenen I  nteressen geschaffen.  Damit der Richtplan seiner Funktion als Führungsinstrument gerecht werden kann, wi  rd  ein Controlling eingerichtet, mit dem die Zielerreichung von Abstimmungsanweisungen  und Massnahmen periodisch überprüft werden kann.  A3  Aufbau des  Richtplans
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dokumente  Der kantonale  Richtplan besteht aus Text und Karte (Art. 6 RPV). Genehmigungsinhalt  und behördenverbindlicher Teil des Richtplantextes sind die richtungsweisenden Festle-  gungen  /Beschlüsse  und die Handlungsanweisungen (  grau  unterlegte Texte  ).  In  der Richtplankarte wird einerseits die  Ausgangslage (z.B. bestehende Inventare, be-  stehende Infrastrukturen, u.ä.)  dargestellt. Andererseits werden  kartografisch darstellba  re  Richtplaninhalte  (mit einem Verweis auf das entsprech  ende Ri  chtplankapitel) festgehal-  ten  .  Neben den Richtplandokumenten  be  steht eine Vielzahl von Grundlagen.  Nach Art. 6  RPG haben die Kantone Grundlagen zu erarbeiten, in denen sie feststellen,  welche Gebiete  -  sich für die  Landwirtschaft eignen  ;  -  besonders schön, wertvoll, für die Erholung oder als natürliche  Lebensgrundlage  bedeutsam sind;  -  durch Naturgefahren oder schädliche  Einwirkungen erheblich bedroht sind  (Art. 6  RPG).  Im Anhang findet sich ein  Erläuterungsbericht zum Richtplan. Dieser dient der Kommentie-  rung und ist nicht behördenverbindlicher Teil des Richtplans.  Art. 9 RPV  Art. 6 RPG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Gliederung  Nach dem einleitenden Kapitel  „  A Aufbau/Inhalte  “  folgt der strategische Überbau mit dem  Kapitel R  „  Raumordnungspolit  ik/Raumkonzept Glarus  “  .  Im Kapitel  „  S Siedlung  “  werden im Wesentliche  n  Aspekte der Siedlungsstruktur  und  Siedlungs  q  ualität  , die Festlegung des Siedlungsgebietes  sowie  die Bauzonendimen  -  sionierung  behandelt.  Das Kapitel  „  N  Natur und  Landschaft  “  geht auf diverse Fragestellungen ausserhalb des  Siedlungsgebietes, wie z.B. Landwirtschaft, Natur  -  und Landschaftsschutz ein.  Im Kapitel  „  V Verkehr  “  steht insbesondere der Gesamtverkehr, einem koordinierten Ver-  kehrssystem bestehend aus Individualverkehr m  it motorisiertem Individualverkehr (MIV)  und Fuss  -  und Veloverkehr sowie öffentlichem Verkehr (ÖV) im Zentrum.  Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Tourismus für den Kanton Glarus wird die-  sem Sachbereich ein eigenes Kapitel „T Tourismus“ gewidmet.  Die ü  brigen Raumnutzungen  ,  wie  Ver  -  und Entsorgung,  Energieproduktion  oder militäri-  sche Bauten und Anlagen  ,  werden im Kapitel  „  E  Ü  brige Raumnutzungen“ behandelt.  Die einzelnen Kapitel werden nach folgenden Bereichen gegliedert:  -  Ausgangslage (A):  Schilderung d  er wichtigsten Zusammenhänge und Aufzeigen des Handlungs  -  bedarfs  mit Blick  auf die zukünftige Entwicklung  -  Richtungsweisende Festlegungen  /Beschluss  (B):  Sachbezogene Zielsetzungen und allgemeine Grundsätze zur angestrebten  räumlichen  Entwicklung im jeweiligen Bereich  .  D  i  ese  Ausführungen sind verbindlich und  daher grau hinterlegt  .  -  Handlungsanweisungen (C  ):  Formulierung der Aufgaben und Zuständigkei  ten  .  D  iese  Ausführungen sind verbindlich und  daher grau hinterlegt  .  -  Objekte (D)  :  Konkrete räumliche Vorhaben und Projekte, die zur Umsetzung der  Leitüberlegungen  bzw.  Handlungsanweisungen beitragen  .  D  ie Objektbezeichnung ist verbindlich und daher grau hinterlegt  .  -  Erläuterungen (E  ):  Ergänzende Erläuterungen  zum T  hema  und Erwähnung  spezifischer  Grundlagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Stand der Koordination  Das Raumplanungsrecht sieht  mit der Festsetzung, dem Zwischenergebnis  und der  Vororientierung  drei Kategorien  vor, welche die Reife des Vorhabens bzw. den Stand  der  Koordination wiedergeben.  -  Fest  setzungen  (FS)  :  Z  eigen auf, wie raumwirksame Tätigkeiten (Planungen oder Vorhaben) aufeinander  abgestimmt sind. Damit ist noch nicht entschieden, ob, von wem und wie das  Vorhaben  verwirklicht werden kann. Diese Ent  scheide sind  ein  em entsprechenden  P  lanerlass, ein  em Konzessions  -  und Bewilligungs  verfahren oder ein  er  Finanzierungsvorlage  vorbehalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  5  -  Zwischenergebnisse  (ZE  )  :  Z  eigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten noch nicht aufeinander abgesti  mmt  sind und was vorzukehren ist, um eine zeitgerechte Abst  i  mmung zu erreichen. Di  e  zuständige Behörde erhält einen Auftrag zur weiteren Problemlösung.  -  Vororientierungen  (VO)  :  Z  eigen auf, welche raumwirksamen Tätigkeiten sich noch nicht in dem für die  Ab-  stimmung erford  e  rlichen Mass umschreiben lassen, aber erhebliche Auswirkungen  auf die Nutzung d  es Bodens haben können. Sie weis  en auf Vorhaben oder Pla-  nungen hin, die noch räumlich unbestimmt oder erst langfristig zur Realisierung  vorgesehen sind.  A4  Ver  fahren der Richtplanung  Nach Art. 9 RPG ist der Richtplan anzupassen, wenn  -  sich die Verhältnisse geändert haben  ;  -  sich neue Aufgaben stellen  ;  -  eine gesamthaft bessere Lösung möglich ist.  Richtpläne sind in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft zu  überprüfen und nötigenfalls  zu überarbeiten (Art. 9 Abs. 2 RPG).  Der Richtplan ist als dynamisches und entwicklungsfähiges Führungsinstrument  konzipiert  . Die strategische Ebene (z.B. das Raumkonzept) legt aber die langfristigen  Leitplanken für d  ie räumliche Entwicklung fest. Auf der ope  r  ativen Ebene,  d.h.  den  Handlungsanweisungen  , unterliegt der Richtplan hingegen einer laufenden Anpassung  und  permanenten  Bewirtschaftung.  Dabei werden zwei Arten von laufenden Änderungen unterschieden:  -  Anpassungen  :  Dazu gehört die Änderung oder Neuaufnahme von richtungsweisenden Festlegun-  gen oder Handlungsanweisungen. Anpassungen durchlaufen das vorgeschriebene  Erlass  -  und Genehmigungsverfahren.  -  Fortschreibungen  :  Dabei handelt es sich um die Aktualisie  rung von Richtplaninhalten, die durch den  Richtplan bereits vorgezeichnet sind und sich aus der Anwendung des Richtplans  ergeben. Es wird der jeweilige Stand des Vollzugs der Handlungsanweisungen  nachgeführt. Das Erlass  -  und Genehmigungsverfahren wird nich  t durchgeführt,  Fortschreibungen erfolgen formlos.  Art. 9 RPG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  A  /  6  A5  Monitoring / Controlling  A  Ausgangslage  Die Kantone müssen dem Bund alle vier Jahre Bericht zum Stand der Richtplanung, über  deren Umsetzung sowie über wesentliche Änderungen der Grundlagen erstatten  (Art. 9  Abs. 1  RPV).  Die Richtplanung als steuernde und koordinierende Tätigkeit soll Veränderungen und  Entwicklungen vorausschauend wahrnehmen. Dazu ist die tatsächliche räumliche  Entwicklung  mit einem systematischen Monitoring laufend zu beobachten.  Das Controlling  di  ent als Steuerungsinstrument für die Richtplanung  , mit dem der Grad  der Zielerreichung bei den richtungsweisenden Festlegungen und den Handlungsanwei-  sungen überprüft wird. Das Richtplancontrolling besteht aus einem Zielerreichungscon-  trolling auf der strate  gischen Ebene gemäss den Schlüsselindikatoren des Monitorings  und einem Vollzugscontrolling der Handlungsanweisungen auf der operativen Ebene.  B  Richtungsweisende Festlegung / Beschluss  A5  -  B/1 Monitoring der räumlichen Entwicklung  -  Um unerwünschte Entwic  klungen feststellen zu können sowie räumliche Konflikte früh-  zeitig zu erkennen, führt der Kanton eine systematische Raumbeobachtung durch.  C  Handlungsanweisungen  A5  -  C  /1  Monitoring der räumlichen Entwicklung  Der Kanton dokumentiert periodisch die räumliche  Entwicklung und führt im Vierjahres-  rhythmus ein Monitoring durch.  Das Monitoring umfasst mindestens folgende Kennwerte:  -  Bevölkerungs  -  und  Beschäftigtenentwicklung  -  Bauzonenstatistik  -  Kantonale Auslastung (gemäss Technische Richtlinien Bauzonen des Bundes)  -  Entwicklung der Einwohnerdichten  Federführung:  Dep. Bau und Umwelt,  Abt  .  Raumentwicklung und Geoinformation  A5  -  C  /2  Controlling des Richtplans  Der Kanton erstellt alle vier Jahre einen Controllingbericht über den Stand der  Richtplanung  . Dieser  umfasst mindestens folgende Inhalte:  -  Soll  -  Ist  -  Vergleich der tatsächlichen räumlichen Entwicklung mit den Zielen  des Richtplans  (Controlling der Leistungsziel  e  )  -  Dokumentation des Umsetzungsstandes der Handlungsanweisungen  (Vollzugscontrolling)  -  Handlungsbedarf: Massnahmen zur Zielerreichung bzw. Empfehlungen für Anpas-  sungen der Richtplaninhalte bei wesentlichen Abweichungen in der Zielerreichung  und im Vollzug.  Federführung:  Dep. Bau und Umwelt,  Abt  .  Raumentwicklung und G  eoinformation  Art. 9  Abs. 1  RPV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  R  Raumentwicklungsstrategie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  R  /  1  R  Raumentwicklungsstrategie  A  Ausgangslage  Der Kanton legt die Grundzüge der angestrebten Entwicklung  im Sinne von
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 8 Abs. 1
                            RPG    in der Raumentwicklungsstrategi  e fest. Darin berücksichtigt er  auch die  räumlich  -  funktionalen  Zusammenhänge, welche  über die  Kantonsgrenze  hinaus  gehen  sowie die  Entwicklungss  trategien der Nachbarkantone.  Die  Raumentwicklungsstrategie  des  Kantons  ist die Antwort auf die  eigenen strukturellen  Gegebenheiten und die damit einhergehenden Herausforderungen.  Strukturen und  Herausforderungen  Topog  raphie  gibt  räumliche Struktur des Kantons  vor  D  er Kanton  Glarus öffnet sich nach Norden hin zu Linthebene und  Walensee und ist  a  nsonsten  von den Nachbarkantonen  durch  teilweise  hohe  Berg  ketten räumlich  getrennt  .  Die beiden Alpenpässe  Klausen und Pragel  , über welche der Kanton in der warmen Jah-  reszeit zu erreichen ist, sind für den Waren  -  und Personenverkehr unbedeutend  . Sie  haben  eine rein touristische Bedeutung  .  D  ie Verkehrsbeziehungen sind  daher  fast ausschliesslich  nach Norden  geri  chtet.  Siedlungsentwicklung  findet hauptsächlich im Talboden statt  Die Kantonsfläche  besteht  zu 30%  aus Wald  ,  zu  35%  aus  Geröll, Fels, Gletscher und  Gewässer  n  und  zu 20% aus Alpweiden  . D  er Talboden, die Linthebene und die grossen  besiedelten Geländeterrassen machen nur gerade 15% der Kantonsfläche aus. In diesem  «besiedelbaren» Raum befinden sich neben den Siedlungs  -  und Verkehrsinfrastrukturen  auch die fruchtbaren Böden für die Landwirts  chaft.  Die  se  unterschiedlichen  Nutzungs  -  ansprüche  an diesen  Raum  ist eine besondere Herausforderung  .  S  chwerpunkt  gebiet  Wohnen und  Arbeiten  zwischen Bilten und Schwanden  Rund 83% der Kantonsbevölkerung bzw. gut 34‘000 Personen leben im Talboden  zwischen  Bilten und Schwanden  . Die Einwohner  -  und Beschäftigtenzahl in diesem  Schwerpunktgebiet Wohnen und Wirtschaft nimmt zu  .  Die  Ansiedlung neuer Einwohner  und Arbeitsplätze ist ausserhalb dieses Schwerpunktegebiets  herausfordernd  .  Industrie  bleibt  wichtiger Wirtschafts  -  und Erwerbszweig für Glarus  2016 waren 42% der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten VZÄ) im produzierenden  Sektor  tätig. Die meisten Arbeitsplätze sind allerdings im Dienstleistungssektor zu finden  (54% aller VZÄ). Innerhalb  de  s Dienstleistungssektors schaffen  der Detailhandel sowie das  Gesundheits  -  und Sozialwesen (Heime; Erziehung und Schulwesen) das grösste Arbeits-  platzangebot.  Auf Land  -  und Forstwirtschaft entfallen noch 6% der Beschäftigten.  Die  vergleichsweise  geringe Verfügbarkeit von Fachkräften und hochqualifizierten Arbeit  -  nehmern  stell  en  ein Nachteil für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons dar.  Gegenwärtig  ist Glarus daher auf Zuzüger oder Zupendler angewiesen.  Hohe Dichte an Indus  triebrachen erschwert deren Reaktivierung  Nirgends in der Schweiz ist die Dichte an  Arealen mit historischen Industrien  grösser als im  Kanton Glarus.  Eine Grosszahl dieser Areale ist heute nicht mehr oder nur  teilweise  noch  industriell genutzt.  Für eine  erneute industrielle Produktion sind viele Areale aufgrund ihrer  relativ peripheren Lage uninteressant. D  ie Zukunftsaussichten für diese Areale sind  unsi  cher  . Sie  verfügen aufgrund ihrer geschichtlichen Vergangenheit über  besondere  Charakteristi  ken  ,  welche  Chancen  für verschiedene Nachfolgenutzungen  eröffne  n  .  Art. 8 RPG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  R  /  2  Investitionsbedarf in Bausubstanz  ist gross  Die Wohnbausubstanz im Kanton Glarus ist geprägt durch einen überdurchschnittlich  hohen  Anteil an Einfamilienhäusern. Die Bausubstanz ist vergleichsweise alt und wird  dominiert  von Gebäuden, die vor 1919 erbaut wurden. Rund ein Drittel der Wohneinheiten  stammt aus dieser Bauperiode. In Glarus Süd ist es sogar beinahe die Hälfte. Namentli  ch  in den Ortskernen besteht ein beträchtlicher Investitionsbedarf in die Bausubstanz.  Tourismus  ist  auf  neue Impulse  und  eine  erneuerte Infrastruktur angewiesen  Der Tourismus im Kanton Glarus befindet sich in einer schwierigen Situation. Die Logier-  nächte  in der Hotellerie sind seit der Jahrtausendwende markant zurückgegangen und der  Bestand an warmen Betten ist kleiner geworden  . Augenfällig ist auch die vergleichsweise  tiefe Auslastung der Beherbergungsbetriebe. Bei der touristischen Infrastruktur besteht  insgesamt ein  erheblicher Erneuerungsbedarf. Um dem Tourismus im Kanton Auftrieb zu  verleihen, sind Impulse notwendig.  Glar  us  ist  gegenüber den Folgen des Klimawandels verletzlich  A  ls Gebirgskanton ist Glarus in besonderem Masse von den Folgen des Klimawandels  betroffen.  E  xtreme Wetterereignisse  n treten häufiger auf,  dadurch  nimmt die Gefahr von  Murgängen, Lawinen, Hangrutschu  ngen oder auch Flur  -  und Waldbränden zu. Trockenheit  und Hitze stellen  namentlich  die Landwirt  schaft vor  Probleme  .  Auch der im Kanton  bedeutsame  Energiesektor kann betroffen sein.  Aus touristischer Sicht zwingt d  er Anstieg der Schneegrenze die e  her tiefgelegenen  Skigebiete  von Elm und Braunwald zu Investitionen in die Schneesicherheit.  Die heissen  Sommer schaffen  gleichzeitig  auch Chancen für die Stärkung des Sommertourismus  in  den alpinen Regionen  .  Gemeinden entwickeln sich ungleich  Zwischen 2007 bis 2017 ist die Bevölkerungszahl in der Gemeinde Glarus Nord jährlich um  1.2% gewachsen  .  I  n Glarus hat  sie  leicht zugenommen (  jährlich +  0.3%), während  sie in  Glarus Süd  abgenommen hat  (  jährlich  -  0.4%). Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich au  ch  bei der Beschäftigung, welche in Glarus Nord und Glarus Mitte leicht zugenommen hat,  während sie in Glarus Süd etwas abgenommen hat. Auf die beiden nördlichen Gemeinden  entfallen beinahe 80% der Beschäftigten im Kanton.  Die  unterschiedliche Dynamik in  den Gemeinden hängt wesentlich  mit ihren  räumlichen  Voraussetzungen  und ihrer Erreichbarkeit  zusammen.    Glarus Nord  : G  renzt  an den Metropolitanraum Zürich und profitiert von dessen Entwick-  lungsdynamik.  Die Gemeinde ist in jüngerer Vergangenheit stark  gewachsen, es  haben  sich vermehrt Personen aus anderen Kantonen niedergelassen.    Glarus  :  Hat  als Kantonszentrum mit vielen sicheren Arbeitsplätzen in den Bereichen  Bildung, V  erwaltung, Gesundheit und Soziales einen Standortvorteil  .    Glarus Süd  :  L  iegt berei  ts zu peripher, um von der grösseren Dynamik und Nachfrage  nach Erstwohn  -  und Arbeitsraum profitieren zu können.  Die Gemeinde hat in jüngerer  Vergangenheit insbesondere Wohnbevölkerung an die beiden anderen Gemeinden  des  Kantons verloren.  In  Glarus Süd bes  tehen jedoch die grössten Potenziale im Bereich  Tourismus und Freizeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  R  /  3  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  R  -  B0  Eigenständigkeit  des Kantons Glarus  wahren  Glarus versteht sich als eigenständiger, selbstbewusster Gebirgskanton, der sich auf  seine Stärken besinnt und die eigenen Potenziale ausschöpft.  Basis dafür bildet eine  starke  und solidarische Gemeinschaft.  Die drei Gemeinden verfügen über  unterschied  liche  Entwicklungsvoraussetzungen und Stärken. Diese werden gezielt gefördert.  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zentren stärken  Der Kantonshauptort  Glarus  hat aufgrund seiner  Historie  einen  besonderen kulturellen und  gesellschaftlichen Stellenwert  im Kanton. In Glarus befinden sich u.a. Kantonsspital, Kan-  tonsschule, kantonale Verwaltung, Gerichte, Parlament, Landesbibliothek und Kunsthaus  .  Glarus ist zudem Durchführungsort der  Landsgemeinde.  Der Kantonshauptort Glarus wird  in seinen  zentralörtliche  n Funktionen  weiter gestärkt.  Die Orte Schwanden und Näfels  /  Niederurnen  sollen in ihrer Funktion als Zentrum für ihre  Gemeinden gestärkt  und als überörtliche Versorgungsknoten etabliert werden.  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Aussen  beziehungen  stärken  ;  Nähe zur Metropolitanregion  Zürich  für die Ent  wick-  lung als Wohn  -  . Arbeits  -  und Tourismusstandort  nutzen  und die  Partnerschaft  en  mit  dem  Alpenr  heintal  pflegen  Die  Nähe zur Metropolitanregion Zürich  birgt ein grosses Potenzial. Der Kanton  erbringt  gezielt  komplementäre Leistungen für  Einwohner und W  irtschaft  des Grossraums Zürich  .  Die gezielte Ausrichtung auf die Bedürfnisse dieses Raums vermag die in vielen Berei-  chen des Kantons Glarus erforderlichen Entwicklungsimpulse auszulösen.  Ein wichtiger  Bezugsraum innerhalb der  Metropolitanregion ist die Linthebene sowie die Agglomeration  Obersee (Arbeitskräfte; Zuzüger; Einzugsgebiet  für Glarner Unternehmungen  ).  Der Kanton Glarus pflegt im Bereich Gesundheit und Bildung Partnerschaften mit  Institutionen  des  Alpenr  heintal  s. Diese Beziehungen sind zu pflegen und  nach  Möglichkeit  weiter auszubauen  .  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Gewerbe  -  und  Industrie  standort  Glarus  wettbewerbsfähig  halten  Der Kanton Glarus  ist  wirtschaftsfreundlich und  will als Wirtschaftsstandort langfristig  attraktiv  sein  .  Er bietet  den ansässigen Unternehmen gute Rahmenbedingungen  . Z  ur  Ansiedlung neuer Unternehmungen aus ertragsstarken Branchen  bereitet er  Entwicklungsschwerpunkte  mit unterschiedlichen  Standortanforderungen  vor. Für die  ansässigen Unternehmen schafft der Kanton die raumplanerischen  Voraussetzungen für  deren Weiterentwicklung.  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Siedlungsentwicklung nach innen  lenken, Boden haushälterisch nutzen  Die  Siedlungen im Kanton Glarus entwickeln sich grundsätzlich nach innen. Die landwirt-  schaftlichen  und ökologisch wertvollen Flächen  werden geschont  , d  er  Boden haushälte-  risch  genutzt. Die Entwicklung von Gebieten mit guter ÖV  -  Erschliessung ist prioritär.  Ein  e  weitere Ausdehnung des Siedlungsgebiets wird vermieden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  R  /  4  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Öffentlicher Verkehr innerhalb des Kantons und nach aussen stärken  Die SBB  -  Bahnlinie Ziegelbrücke  –  Linthal ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrs im  Kanton. Der öffentliche Verkehr auf dieser Achse  wird  beschleunig  t  und s  ystematisiert  (starre Taktfolge)  . Das Busnetz wird optimal auf das Bahnangebot abgestimmt. Am Takt-  knoten Ziegelbrücke werden die Anschlüsse an den Regionalverkehr in alle Richtungen  -  jedoch insbesondere nach Zürich HB  -  optimiert.  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Strassenseitige Erreichbarkeit verbessern  Die übe  rgeordneten Verkehrsverbindungen für den motorisierten Individualverkehr  zwischen  Niederurnen und Schwanden  werden  mit dem Bau von Umfahrungsstrassen  verbessert. Die Massnahmen in die Verkehrsinfrastruktur sollen auch dazu beitragen,  dass die  negati  ven Auswirkungen auf Siedlungen und  Umwelt möglichst klein bleiben  .  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Wohnraum  in  Glarus  Süd  vitalisieren  Gla  rus Süd bietet  Wohn  raum  i  nmitten einer alpinen  ländlichen  Landschaft mit viel  Authentizitä  t  und Ruhe  .  Wohnen  ist preiswert  und die  industrielle Baukultur ermöglicht  verschiedenartige Wohnformen  .  Mit der  V  italisierung des Wohnraums  in Glarus Süd  sind  n  aturverbunde  ne  Menschen  ebenso an  gesprochen  wie  Perso  nen, die an mehreren  Standorten  wohnhaft  sein wollen oder besondere Wohnformen  suchen  .  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Landschaft  squalität  erhalten und verbessern  Die Qualität der Landschaft wird erha  lten und wo möglich gesteigert, die Biodiversität  und  ökologische Vernetzungen werden  gefördert.  Der Wert der Landschaft für die ortsansäs-  sige Bevölkerung wie  auch für Gäste in Bezug auf Wohlbefinden, räumliche Identifikation,  Standortattraktivität und weiterer Leistungen nimmt zu  .  R  -  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  Touris  tische  s  Potenzial ausschöpfen  Der Tourismus wird als wirtschaftliches Standbein des Kantons gestärkt, indem vermehrt  auf  die Eigenheiten und Besonderheiten sowie auf qualitativ ansprechende Angebote  für  Tourismus und Freizeit  gesetzt wird  .  Natur  orientierte  Freizeitangebote für  Individualgäste  sind  das  Aushängeschild des Glarner Tourismus.  Das Beherbergungsangebot wird  modernisiert  und  erweitert  , damit mehr Wertschöpfung  im Kanton generiert  werden kann  .  Der Sommertourismus wird gefördert und gestärkt.  Die  touristischen  Angebote  tragen  dazu bei, dass  Gl  arus als  Wohnort für jüngere Altersgruppen attraktiver  wird  .  C  Han  dlungsanweisungen  Siehe Sachkapitel  D  Objekte  keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  1  S  Siedlung  S1  Struktur der Besiedlung und Zentren  S2  Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr  S3  Siedlungsgebiet  S4  Bauzonendimensionierung  S4.1  Wohn  -  , Misch  -  und  Kernzonen (WMK)  S4.2  Arbeitszonen und Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP)  S4.3  Zonen öffentliche Nutzungen  (ZöBA)  und  Zonen  für Nutzungen mit  öffentlichem Charakter  S5  Versorgung  S5.1  Öffentliche Einrichtungen und Ausstattung  S5.2  Publikumsintensive  Einrichtungen (PE)  S6  Ortsbilder und Kulturdenkmäler  S7  Stand  -  /  Durchgangsplätze für Fahrende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  2  S  Siedlung  S1  Struktur der Besiedlung  und Zentren  A  Ausgangslage  Der Kanton Glarus verfügt  durch seine  Geografie, Erschliessung und Siedlungs  -  geschichte über eine klare  Siedlungsstruktur: Ausgehend von der Linthebene mit der  Anbindung an die Achse  Graubünden  -  Zürich  und dem Verkehrsknoten Ziegelbrücke  erstreckt sich das Haupttal der Linth bis Schwanden, wo es sich in das Grosstal und das  Sernft  al aufzweigt.  Aufgrund der Anbindung und Nähe zum Wirtschaftsraum Zürich und  zum gemeinsamen funktionalen Raum Linth / Obersee  fand  das Wachstum und die damit  verbundene  Siedlungstätigkeit hauptsächlich in der  Ebene  des Haupttals statt, mit von  Norden nach  Süden abnehmender Intensität.  Zwei Typen von Siedlungsräumen  Aufgrund  dieser  strukturellen Gegebenheiten und Entwicklungen sowie den Ziel  -  richtungen der Ortsplanungen der Gemeinden wird der Siedlungskörper in  zwei Typen  unterschieden:  einen Siedlungsraum  -  Typ  «Haupttal» und einen Siedlungsraum  -  Typ  «Land  schaft». Das künftige Wachstum des Kantons wird auf diese strukturellen Voraus-  setzungen und Potenziale  abgestimmt  .  Die beiden Siedlungsraum  -  Typen zeichnen sich  aus durch:  Siedlungsraum  -  Ty  p «Haupttal»  Siedlungsraum  -  Typ «Landschaft»    gut erschlossene Tallagen im Einzugs-  gebiet des Haupterschliessungskorri-  dors    in den beiden Tälern im Hinterland und  auf dem Kerenzerberg  oder  nicht an ei-  nem Hauptknoten der  Haupterschlies-  sung  liegen  d.    aktuelle  Nutzungsdichte über 60 E  in-  wohner  +  B  eschäftigte  /  ha    aktuelle Nutzungsdichte unter 60  Ein-  wohner + Beschäftigte / ha    grössere zusammenhängende Sied-  lungsgebiete mit Zentrumsstrukturen  und Ortschaften mit  mehr als 1  ’  500  E  inwohner  n    dörfliche Strukturen und Ortschaften mit  in der Regel  weniger als 1  ’  500 E  inwoh-  ner  n  , ländliche Ortskerne  Zentrenstruktur  Zentren übernehmen eine wichtige Versorgungs  -  und Arbeitsplatzfunk  tion für die um  -  liegenden Ortschaften  . Dazu gehören die Versorgung mit zentralörtlichen  Leistungen,  Gütern und Einrichtungen sowie die Bereitstellung eines diversifizierten Wohn  -  und  Arbeitsplatzangebots. Die Bedeutung eines Zentrums wird wesentlich durch die Art und  Breite der dort angesiedelten Versorgungseinrichtungen definiert.  Zentren  zeichnen sich  insbesondere  auch  durch eine gute Erschliessung mit dem öffentli  chen Verkehr  , durch  höhere  Nutzungsdichte  n  sowie Entwicklungsmöglichkeiten zur Förderung von Wohnen  ,  Arbeiten und der Versorgung aus.  Neben dem Bahnhof Ziegelbrücke sind d  ie  Bahnhöfe Näfels  -  Mollis, Glarus und Schwan-  den wichtige Umsteigepunkte. Mit den künftig steigenden Freq  uenzen im öffentlichen  Verkehr sowie der Umsteigebeziehungen zwischen Bus und Bahn bestehen i  n den  Umgebungsgebieten dieser Ö  V  -  Hauptknoten  gute  Voraussetzungen  zur Entwicklung  konkurrenzfähiger und attraktiver Zentren  . Die  se  Zentrumsgebiete sollen  denn  auch  auf  Vgl.  Kapitel R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  3  ihre Rolle als Wohn  -  , Arbeitsplatz  -  und Versorgungsstandorte fokussiert werden.  Das kantonale Raumkonzept sieht folgende Zentrenstruktur vor:    Glarus als  Hauptort und gesellschaftliches Zentrum    Näfels  /  Niederurnen  und Schwanden als  kommunale Zentren  mit  einer  vollständigen  Versorgungskette.  B  Richtungsweisende Festlegung  en / Beschluss  S1  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Siedlungsraum  -  Typen  -  Siedlungsraum  -  Typ  Haupttal  Das Haupttal ist der H  auptraum des zukünftigen Wachstums der Bevölkerung und  Beschäftigten  . Die Strukturen und Kapazitäten werden so ausgerichtet, dass  min  des-  tens  80%  des  prognostizierten  Wachstums aufgenommen werden kö  nn  en  .  Das Haupttal ist Standort  der  Zentren  und  der  Entwicklungsgebiete fürs Arbeiten im  Kanton. Davon ausgenommen sind die touristischen Zentren.  Im Haupttal sind, auf den Ort bezogen differenziert  ,  erhöhte bauliche Dichten  anzustreben und  die  Abstimmung v  on Siedlung und Verkehr  ist  in eine  m  h  ohen Grad  sicherzustellen.  -  Siedlungsraum  -  Typ  Landschaft  Im Siedlungsraum Landschaft werden die Versorgungsstrukturen in den Ortschaften  auf die Bedürfnisse der ansässigen Bevölkerung und der lokalen Betriebe ausgerich-  tet. Die Strukturen und Kapazitäten sind auf ein geringeres Wachstum auszuricht  en.  Mit einer Revitalisierung der Ortskerne und der unternutzten Bausubstanz sowie dem  Nutzen der historischen Industriebauten  auch für Wohnen  werden Wohnalternativen  zu den städtischen Räumen  und zum Siedlungsraum  -  Typ  Haupttal  geschaffen  (Wohnstrategie)  .  Der Siedlungsraum Landschaft ist  , neben Glarus als Standort mit einem Kulturangebot,  der  Hauptraum für die touristische Entwicklung.  S1  -  B/2 Zentrenstruktur  -  Hauptzentrum Glarus  Glarus wird als Hauptzentrum für die Versorgung des Kantons und für die  Weiterent-  wicklung der Wirtschaft gestärkt. Mit vielfältigen Nutzungen und hoher städtebaulicher  Qualität wird Glarus ein erkennbares  ,  attraktives, urbanes Zentrum.  -  Kommunale Zentren Näfels  / Niederurnen  und Schwanden  Mit raumplanerischen und infrastrukture  llen Massnahmen werden die kommunalen  Zentren als Schwerpunkte für das Wohnen und Arbeiten sowie für die Versorgung  weiterentwickelt (Grundversorgung für den täglichen Bedarf). Die kommunalen  Zentren sind Schwerpunkte der Siedlung mit eigenständiger  Identität.  Die Gemeinden können in den Ortsplanungen weitere Teilzentren festlegen und  fördern. Dies soweit das kommunale Zentrum in seiner Funktion nicht konkurrenziert  wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  4  C  Handlungsanweisungen  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C  /1  Die Gemeinden sorgen dafür, dass die Nutzungsplanung in den Ortschaften den  Anforderungen und Ansprüchen gemäss dem Siedlungsraum  -  Typ  entspricht  .  Federführung: Gemeinde  S1  -  C  /2  Der Kanton stärkt die festgelegte Zentrenstruktur durch raumplanerische  und infra  -  strukturelle Massnahmen sowie durch seine Standortpolitik. Er setzt sich insbesondere  für eine hochwertige Versorgung in den Bereichen der Gesundheit und der Bildung im  Zentrum Glarus ein.  Der Kanton unterstützt Massnahmen zur Stabilisierung und  Stärkung des Arbeitsplatz  -  angebots und zur Sicherung der Versorgung und des Service  -  Public in den kommunalen  Zentren.  Federführung: Zuständiges Departement  S1  -  C/3  Die Gemeinden  sichern  im Rahmen ihrer Ortsplanung die Zentrenstruktur und konkreti-  sieren diese räumlich und in der Funktion aufgrund ihrer Entwicklungsvorstellungen.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Siedlungsraum  -  Typen  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Siedlungsraum  -  Typ  Ortschaften  KS  S1.01  Glarus Nord  Haupttal  Bilten / Mollis / Näfels / Ni  e  derurnen /  Oberurnen  FS  S1.02  Glarus Nord  Landschaft  Filzbach / Mühlehorn / Niederurn  en  -  Mollis  (Gebiet Biäsche) / Obstalden  FS  S1.03  Glarus  Haupttal  Glarus / Ennenda / Netstal  FS  S1.04  Glarus  Landschaft  Riedern  FS  S1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05  Glarus Süd  Haupttal  Schwanden  /  Mitlödi  FS  S1.06  Glarus Süd  Landschaft  Betschwanden / Braunwald (touristi-  scher Ort) / Diesbach / Elm (touri  sti-  scher Ort) / Engi / Haslen  /  Leuggel-  bach  / Nidfurn / Hätzingen  / Linthal /  Luchsingen  /  Matt / Schwändi / Sool /  Rüti  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zentren  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Zentrentyp  KS  S1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07  Glarus Nord  Näfels  /  Niederurnen  bipolares  Gemeindezentrum  FS  S1.08  Glarus  Zentrum Glarus  Hauptzentrum  FS  S1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09  Glarus Süd  Schwanden  Gemeindezentrum  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  5  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Übersicht Siedlungsraum  -  Typen  Siedlungsraum  -  Typ Haupttal  Siedlungsraum  -  Typ Lan  d  schaft
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  6  S2  Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung Verkehr  A  Ausgangslage  Siedlungsentwicklung nach innen  Die Siedlungen im Kanton Glarus werden sich künftig zum Grossteil innerhalb des  bestehenden Siedlungsgebiets weiterentwickeln. Siedlungsentwicklung nach innen  bedeutet auch, höhere Dichten zu realisieren  , ohne dass dies zu Lasten der Siedlungs-  qualität geht. Einher mit den höheren Dichten geht auch eine intensivere Nutzung der  Verkehrsträger. Neben der besseren Nutzung der Ressource Boden stehen ebenso die  Bedürfnisse der Bevölkerung an ihren Lebensraum im  Vordergrund. Innenentwicklung ist  demzufolge auch immer der Anlass, Massnahmen zur allgemeinen Verbesserung der  Siedlungsqualität umzusetzen.  Die Siedlungen  im Kanton  Glarus  sind  durch  verschiedene Entwicklungsperioden geprägt  worden:  Der  einst  traditione  lle  Siedlungskörper  bestehend aus  ländliche  n, teils  kompak-  te  n  ,  teils losen Dorfstrukturen mit  Dorfkerne  n wurde im Zuge der frühen Industrialisierung  durch die Industriebauten und die  A  rbeitersiedlungen  erstmals markant verändert.  In  Glarus prägten die Stad  tquartiere das Bild.  Die jüngere Entwicklung  ist gezeichnet  durch  in die Fläche ausgreifende Wohnquartier  e  und  erhöhte  Flächenansprü  che  infolge von  neuen Arbeitsnutzungen und von Infrastrukturen. Diese  jüngere  Siedlungsentwicklung in  die Fläche  ,  bei vergleichsweise tiefer Dichte  ,  führt dazu, dass  die Nutzungsdichte im Kan-  ton  in  der  überbauten  Wohn  -  , Misch  -  und  Kernzonen  (WMK  )  bei  rund 60 Einwohner  n  und  Beschäftigte  n  (Vollzeitäquivalente) pro Hekta  r liegt. Die Durchschnittswerte in den drei  Gemein  den variieren aufgrund der baustrukturellen Gegebenheiten s  tark und  betragen:    Glarus Nord:  65 E+B/ha    Glarus:  87 E+B/ha    Glarus Süd:  38 E+B/ha  Mit der  1. Etappe der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes sowie der  Revision des  kantonalen  Raumentwicklungs  -  und Baugesetzes wurden auf gesetzlicher  Stufe  die Voraussetzungen  geschaffen,  um  eine Siedlungsentwick  lung nach innen  umzusetzen  .  Mit den neuen kommunalen Richtplänen haben die Gemeinden auf ihrer  Stufe ebenfalls gute Voraussetzungen  geschaffen  ,  um künftig eine Planung zu verfolgen,  welche auf eine  Siedlungsentwicklung nach in  nen zielt.  Im kantonalen Richtplan  wird  die  Siedlungsentwicklung nach innen durch  verschiedene  Strategien des Raumkonzepts verfolgt  . So z.B. durch die  Förderung der Zentren  , die  Bildung von Entwicklungsschwerpunkten  oder die  Revitalisierung  der Ort  skerne  in  Glarus Süd.  Abstimmung Siedlung und Verkehr  Bei der Umsetzung der Siedlungsentw  icklung nach innen ist  die Abstimmung von Siedlung  und Verkehr eine zentrale Herausforderung  . Mit höheren Nutzungsdichten geht auch  eine  intensivere Nutzung der Verkehrsträger einher. Deren Emissionen und Raumbedarf sind  insbesondere im  intensiv  genutzten  Siedlungsgebiet zu minimieren.  Massnahmen zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sind nach den Siedlungsraum  -  Typen  differenziert und  auf die  kon  krete  Situation  hin festzulegen.  Die drei Verkehrsarten  öffentlicher Verkehr (ÖV),  m  otorisierter Individualverkehr (MIV) und Langsamverkehr (LV)  haben deshalb je nach  Situation  unterschiedliche Prioritäten  .  Vgl.  Kapitel R  Vgl.  Kapitel R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  7  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/1  O  rtsspezifische  Siedlungsentwicklung nach innen  -  In den  Ortschaften im Siedlungsraum  -  Typ  Haupttal werden, insbesondere an zentra-  len und gut erschlossenen Lagen, grundsätzlich höhere oder hohe bauliche Dichten  in Verbindung mit einer hohen Siedlungsqualität angestrebt.  Die  Aufwertung der  Ortskerne hat dabei  einen hohen Stellenwert.  Unter Realisierung angemessen hoher baulicher Dichten wird prioritär eine Entwick-  lung innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets angestrebt.  -  In den Ortschaften im Siedlungsraum  -  Typ  Landschaft  wird die  Siedlung und  die  umgebend  e  Kulturlandschaft als Einheit weiterentwickelt. Die  Revitalisierung der  Ortskerne ist dabei von  sehr grosser  Bedeutung.  Dies umfasst insbesondere die  Aspekte öffentliche Einrichtungen, Einkauf, Modernisierung des Baubestandes  und die Baugestaltu  ng.  Die kulturlandschaftlichen Elemente innerhalb oder am Rand der Siedlungen begrün-  den eine besondere Qualität und sind unter Abwägung der Interessen  entsprechend  zu gewichten  .  -  Die für einen Ort verträgliche bauliche Dichte sowie die geeigneten Baufor  men  ergeben sich aus der Analyse dieses Ortes  , einer den Ort ortsbaulich positiv beein-  flussenden Weiterentwicklung und  den Anforderungen an einen haushälterischen  Umgang mit dem Bo  den.  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/2  Nutzungsp  otenziale an mit  dem ÖV gut erschlossenen  Siedlungslagen  -  Im  Siedlungsraum  -  Typ  Haupttal sind die mit dem ÖV gut erschlossenen Lagen  prioritär und mit hoher baulicher Dichte zu entwick  el  n. Als gut erschlossen gelten in  Wohn  -  , Misch  -  und Zentrumsgebieten sowie  in  Gebieten  mit öffentlichem Nutzungs-  charakter Bereiche mit einer ÖV  -  Güteklasse  A  bis  C.  -  Im Siedlungsraum  -  Typ  Landschaft sind die Nutzungspotenziale an den mit dem  öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lagen soweit möglich auszuschöpfen.  S2  -  B/3  Stark verkehrserzeugende Nutzungen  -  Die  Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten  (ESP)  sowie  die  Standorte von  publikums  -  intensiven Einrichtungen  (PE)  werden eng auf das Verkehrssystem abgestimmt.  Zufahrten durch  Wohngebiete werden vermieden und die Kapazität der Zufahrts  -  strassen  muss  für den Mehrverkehr ausreichend sein.  Eine gute Erschliessung mit  dem ÖV ist sicherzustellen  .  C  Handlungsanweisungen  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  C  /1  Gestützt auf  die kommunalen  Richtplanungen legen die Ge  meinden in der Nutzungs  -  planung  Umsetzungsmassnahmen zur Förderung einer hochwertigen baulichen  Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung  fest  . Sie prüfen und  erlassen Massnahmen:  Vgl. Kapitel S5.1  Vgl. Kapitel S5.2  Vgl. Kapitel V3  Vgl. Kapitel R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  8  -  b  ei  Nutzungspotenziale  n  und  -  möglichkeiten an den mit dem ÖV gut erschlossenen  Lagen (Festlegung Massnahmen für ein  e optimierte N  utzung);  -  b  ei  Erneuerungs  -  , Verdichtungs  -  und Umstrukturierungsgebiete  n  innerhalb der  Bauzone, unter Wahrung und Verbesserung der ortsbaulichen  und s  iedlungs  -  ökologischen  Qua  litäten (Auf  -  und Umzonungen);  -  h  insichtlich einer auf den Ort bezogenen angemessenen  Mindestdichte und  stellen  sicher, dass  diese realisiert werden kann und die Siedlungsökologie  angemessen  berücksichtigt wird;  -  h  insichtlich q  ualitätssichernder  Planungsverfahren bei grösseren Vorhaben wie  Überbauungsplanungen  , Gesamtüberbauungen oder Verdichtungsgebie  ten.  Federführung: Gemeinde  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  C/2  Der Kanton koordiniert die Abstimmung der Siedlungs  -  und Verkehrsplanung gemäss  Raum  entwicklungsstrategie  . Für die  Festlegung konkreter Massnahmen in den  Gemeinden Glarus und Glarus Nord  wird die Ausarbeitung eines  Agglomerations  -  programm  s  geprüft  .  Federführung: Departem  ent Bau und Umwelt  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  9  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Siedlungs  gebiet  A  Ausgangslage  Gemäss eidgenössischem  Raumplanungsgesetz  ist im  kantonale  n  Richtplan die Grösse  und die  Verteilung des Siedlungsgebietes  für den  längerfristigen  Bedarf fest  zu  legen.  Das  Siedlungsgebiet bildet den langfristigen konzeptionellen und räumlichen Rahmen für die  Festlegung der Bauzonen. Das Siedlungsgebiet umfasst Bauzonen und weitere Flächen.  Einzonungen innerhalb des Siedlungsgebiets sind nicht automatisch möglich,  sondern  müssen die Vorgaben gemäss Art. 15 des eidgenössischen Raumplanungsgesetztes  erfüllen.  Definition Siedlungsgebiet  Das Siedlungsgebiet  im  kantonale  n  Richtplan entspricht gegen aussen der Bauzone  gemäss  den  rechtskräftigen  Nutzungsplanung  en  der Gem  einden und wird  im Richtplan  festgelegt  und  in der  Richtplan  karte  ausgewiesen  .  Das Siedlungsgebiet um  fasst:    d  en gewachsenen Siedlungskörper mit den überbauten und den nicht überbau  ten  Bauzonen,    die innerhalb des Siedlungskörpers v  on Bauzonen umschlossene  n  Grün  -  und Frei-  flächen  und die Flächen für Verkehrsanlagen, sowie    die  Flächen für  Bauzonenerweiterungen  .  Nicht zum Siedlungsgebiet  gehören  temporäre od  er zeitlich befristete Bauzonen sowie  Deponie  -  /Abbauzonen  .  Dimensionierung des Siedlungsgebietes  Das Siedlungsgebiet  wird  auf den Bedarf bis 2045  (Richtplanhorizont)  und gemäss der  Bevölkerungsprognose des Bu  ndes  (BFS  -  Szenario hoch)  ,  welches für  den Kanton  Glarus  bis 2045  eine Zunahme  um  knapp  6’1  1  0  Einwohner  von rund 40’  99  0 Einwohner  n  Ende
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  auf rund 4  7  ’  1  0  0 Einwohner  (Prognosewerte) vorsieht  , ausgerichtet  . Unter Annahme  einer gleich hohen Wachstumsrate bei den Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) wird  von  einer Zunahme von rund  3’  0  00 Beschäftigten ausgegangen.  Das Siedlungsgebiet umfasst  insgesamt  1  ’  57  5  ha  , davon entfallen  910  ha auf  Wohn  -  ,  Misc  h  -  und Kernzonen (WMK),  2  9  8 ha auf  Arbeitszonen  , 1  4  8  ha  auf Zonen für ö  ffentliche  Bauten und Anlagen (  Z  öBA) und  2  19 ha auf  weitere  Flächen  (Grünzonen,  Sportzonen,  Verkehrsflächen  , übriges  Gemeindegebiet und Landwirtschaftszonen  )  .  Vgl.  Kapitel R  Art. 8a RPG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  10  B  Richtungsweisende Festlegung  en / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/1  Siedlungsgebiet  -  Für die Bemessung des Siedlungsgebiets gemäss Richtplan (Planungshorizont
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2045  ) und der Bauzonen (Planungshorizont 203  5  ) stützen sich der Kanton und die  Gemeinden auf das Bevölkerungsszenario «hoch» gemäss  Bundesamt für Statistik  (BF  S)  .  -  Das Siedlungsgebiet  umfasst  1  ’  5  7  5  ha  (Festsetzung)  und wird  in der Richtplankarte  (Zwischenergebnis)  ausgewiesen  , mit dem Ziel, den Gesam  tumfang  des Siedlungs-  gebiets  mindestens um 30 ha zu reduzieren  .  -  Die Siedlungs  entwicklung findet  innerhalb des Siedlungsgebietes statt.  -  Bei den Gemeinden mit einem Siedlungsgebiet  mit  Koordinationsstand  «  Zwischen-  ergebnis  »  kann  das Siedlungsgebiet  räumlich abweichend von der Richtplankarte  festgelegt werden  . Dies  ,  wenn  die neue Lage mindestens eine gleichwertige Sied-  lungsentwicklung gewährt (Standorteignung,  Schonung von Kulturland  [insbesondere  Fruchtfolgeflächen]  ,  Schutz von  Natur und Landschaft,  Erschliessungsgüte, Erreich-  barkeit von Versorgungseinrich  tungen und  Ortsbild  ).  Das Siedlungsgebiet kann  dabei  insgesamt  nicht vergrössert werden.  Die Festsetzung des Siedlungsgebiets in der  Richtplankarte  bedarf einer Anpassung und  Genehmigung durch den Bund.  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Langfristig  e  Siedlungsgrenzen  -  Langfristige  Siedlungsgrenzen gemäss Richtplan werden dort festgelegt, wo  längerfristig die Freihaltung der offenen Landschaft, eine  r  Ortsansicht, ein  es  Naherholungsgebiet  es  oder wichtige  ökologische Verbindungen zu gewährleisten sind.  C  Handlungsanweisungen  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  C  /1  Der Kanton legt  das Siedlungsgebiet  im Richtplan (Karte und Text) fest.  Er führt  im  Rahmen des Monitoring  s  eine Statistik zum Siedlungsgebiet (Stand Zeitpunkt Erlass  kantonaler Richtplan, nachfolgende Erweiterungen und Reduktionen).  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt  , Abt.  Raumentwicklung  und Geoinformation  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  C  /2  Der Kanton bezeichnet in der  Richtplankarte die langfristige  n  Siedlungsgrenzen  .  Federführung: Dep. Bau und Umwelt; Abt. Raumentwicklung und Geoinformation  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Umfang Siedlungsgebiet  Hinweis / Bemerkung  KS  S3  .01  Glarus Nord  700  ha  ---  ZE  S3  .02  Glarus  347  ha  Genehmigung Nutzungspla-  nung  8.1.  2018  FS  S3  .03  Glarus Süd  528  ha  ---  ZE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  11  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Kanto  nale Bevölkerungsszenarien 20  20  –  205  0  , BF  S, 20  20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  12  S4  Bauzonendimensionierung  Entwicklung Bevölkerung und  Beschäftigung  Gemäss den kantonalen Bevölkerungsszenarien des Bundesamts für Statistik BFS wird  die Bevölkerungszahl im Kanton Glarus zunehmen. Der Kanton richtet seine Planungen  auf das Szenario hoch des Bundes aus. Gemäss Szenario hoch wird die Bevölkeru  ng  um  ca.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  ’
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            84  0 Einwohner bis 203  5  bzw.  6’130 Einwohner bis 2045  zunehmen  (siehe Tab. 1  -  1).  Die  Bevölkerungs  -  und Beschäftigtenp  rognose  n  bilden die Grundlage  zur Bemessung des voraussichtlichen Bauzonenbedarfs für Wohne  n und Arbeiten  .  Mit dem Wachstum verbunden ist auch die Frage der richtigen Dimensionierung der  Bauzone für öffentliche Nut  zungen  .  Wenngleich die jüngeren Statistiken eine etwas geringere Bevölkerungszunahme  aufzeigen, orientiert sich die kantonale Richtplanung am S  zenario hoch des BFS. Damit  sichert sich der Kanton auch einen etwas grösseren Handlungsspielraum hinsichtlich der  Frage der Dimensionierung der Bauzone in der Nutzungsplanung der Gemeinden. Dieser  im Richtplan geschaffene Handlungsspielraum unterläuft den  Grundsatz zum haushälte-  rischen Umgang mit dem Boden  nicht  , da die Dimensionierung der Bauzone nach Art. 15  des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes  zu  erfolg  en ha  t.  Das erwartete Bevölkerungswachstum nach Gemeinde (grau hinterlegt) gilt als verbindli-  cher  Anhaltspunkt  zur  Bemessung des Bauzonenbedarfes  .  Einwohner  20  20  203  5  (Nutzungsplanperiode)  2  045  20  20  –  204  5  (gerundet)  -  Szenario hoch  40’  99  0  45’  8  3  0  4  7  ’  1  0  0  +  6  ’  11  0  (20  20  ;  effektiv  )  40’  9  16  45’  93  0  +11.6%  47’  10  0  +  6  ’  11  0  0  18’  806  2  1  ’  60  0  (+14.9  %)  +14.9%  22’  10  0  +  3  ’  48  0  12’  480  14’  2  0  0  +13.8%  1  4  ’  80  0  +2’  32  0  9’  630  10’  13  0  +5.2%  10’  20  0  + 5  7  0  Tab. 1  -  1: Prognose Bevölkerungsentwicklung 20  20  –  2045  und Verteilung auf Gemeinden.  Die  Beschäftigung im Kanton Glarus hat in den letzten zehn  Jahren zugenommen. Im  Jahr 2018  belief sich  die Zahl der Beschäftigten auf  rund  17  ’  3  00 Vollzeitäquivalente  (VZÄ;  Tab. 1  -  2).  Prognosen zur Beschäftigungsentwicklung  auf dieser Ebene  sind schw  ierig,  da diese von  verschiedenen  nicht beeinflussbaren Faktoren abhängig sind. Aus diesem Grund  wird auf eine  vergleichbare  Modellierung der Beschäftigung verzichtet  und von der  verein  -  fachten Annahme ausgegangen, dass sich die Anzahl der  VZÄ  analog zur B  evölkerung  entwickeln wi  rd.  Abgestützt auf die Raumentwicklungsstrategie wird die gesamtkantonale Zunahme auf die  Gemeinden wie  folgt verteilt. Diese Zunahme nach Gemeinde  ist nicht verbindlich, sondern  ein  e Grundlage  zur Einschätzung des Bauzonenbedarfs fürs Arbeiten.  Beschäftigte  (  in Vollzeitäquivalenten  )  2018  2033  (Nutzungsplanperiode)  2043  2018  –  2043  (gerundet)  Kanton Glarus  17  ’  324  19  ’  470  20’14  0  +  2  ’  820  Glarus Nord  7’094  8  '  1  50  +14.9%  8  ’  440  + 1  ’  36  0  Glarus  6  ’  485  7  ’  3  8  0  +13.8%  7  ’  720  + 1  ’  24  0  Glarus Süd  3  ’  745  3  ’  9  4  0  +  5.2  %  3  ’  970  + 22  0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  13  Tab. 1  -  2: Prognose Be  schäftigtenentwicklung 2018  –  2043  .  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  Wohn  -  , Misch  -  und  Kernzonen (WMK  )  A  Ausgangslage  Die Wohn  -  , Misch  -  und  Kern  zonen (WMK  ) umfassen  gesamtkantonal  eine Fläche  von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            910  ha  . Davon sind  76  7  ha über  baut und  1  4  3  ha  nicht überbaut  (  )  .  Da sie den Grossteil der Bauzonenfläche für die Einwohner und die Beschäftigten abde-  cken, sind sie für die Steuerung  der Siedlungsentwicklung von grosser Bedeutung. Über  das gesamte Kantonsgebiet betrachtet sind die WMK gemäss Berechnung des Bundes  heute überdimensioniert. Die Auslastung beträgt  99  %. Dies hat zur Folge, dass der Kan-  ton den Umfang an WMK von gesamthaft  910  ha nicht vergrössern darf (Art. 15 Abs. 1  und 2 RPG in Verbindung mit Art. 30a RPV).  Solange die kantonale Auslastung unter  100% liegt, sind Einzonungen in WMK  flächengleich  zu kompensieren.  Die Dimensionierung der WMK  in den Gemeinden  richtet sich nac  h dem voraussichtli-  chen Bedarf gemäss  vorstehender Bevölkerungs  -  und Beschäftigtenprognose.  Gemeinden mit überdimensionierter WMK sind angehalten, ihre WMK  -  Reserven zu  reduzieren. Gemeinden mit knapp dimensionierter WMZ können ihrerseits Einzo  nungen  im benötigten Umfang vornehmen, sofern die Kriterien und Voraussetzungen gemäss  Richtplan und RPG erfüllt sind.  Grundlagen für die Dimensionierung WMK  Nebst der Bevölkerungs  -  und Beschäftigten  prognose ist  die Bauzonenkapazität  innerhalb  der  bestehen  den  WMK  in den Gemeinden die  zweite  massgebende Grundlage zur  Ermittlung der richtigen  Bauzonend  imensionierung  .  Die Ermittlung der Bauzonen  -  kapazität in den Gemeinden erfolgt  basierend auf dem aktuellen Überbauungsstand  .  Zweckmässigerweise erfolgt die Ermittlung der kommunalen Bauzonenkapazität gesamt-  kantonal nach  derselben  Metho  de  .  B  Richtungsw  eisende Festlegung  en / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  -  B/1 Dimensionierung der Bauzone (  WMK  )  -  Der Bauzonenbedarf der WMK wird für den Zeithorizont von 15 Jahren (Nutzungs-  planperiode) ausgerichtet. Als  Grundlage  gilt folgende  Bevölkerungs  -  und  Beschäftigtenentwicklung  (ab  Stand Ende 20  20  )  :  -  Glarus Nord:  + 14.9%  -  Glarus:  + 13.8%  -  G  larus Süd:  +  5.2%  Diese Bevölkerungs  -  und Beschäftigtenentwicklung wird der bestehenden Kapazität  in  der  rechtskräftigen Bauzone (WMK)  gegenübergestellt. Daraus ergibt sich die  Bauzonenauslastung  der  Gemeinde.  -  Die Ermittlung der Bauzonenauslastung in d  en Gemeinden erfolgt  auf der Grundlage  des Überbauungsstandes der rechtskräftigen Bauzone (WMK) und  nach einer  einheitli  chen Methodik des Kantons.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  14  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Auszonungen  von  WMK  -  Auszonungen sind soweit vorzunehmen, dass die  kantonale  Auslastung mindestens
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            100  % beträgt  (Zielwert)  und die Anforderungen von Art. 15 RPG bei jeder einzelnen  Gemeinde erfüllt ist.  -  Die notwendigen Auszonungen sind  bis zu eine  r Auslastung von mindestens 95%  im  Rahmen der laufenden Nutzungsplangesamtrevisionen innert drei  er  Jahren nach der  Genehmigung des  kantonalen Richtplans  vorzunehmen.  -  Die Gemeinde  , in welcher die Auszonung erfolgt,  ist verpflichtet, Mass  nahmen zu  ergreifen, die eine Üb  erbauung der potenz  iellen Auszonungsflächen verhindern,  die  zur Erreichung einer gesamtkantonalen Auslastung von 100% nötig sind.  -  Auszonungen sind an ungeeigneten Lagen vorzunehmen. Als  solche  gelten  Lagen  :  -  die schwer erschliessbar und / oder überbaubar sind,  -  die  im  Konflikt mit dem Ortsbild oder dem Natur  -  und Landschaftsschutz stehen,  -  die  aufgrund von  Immissionsbelastungen ungeeignet sind  ,  -  Randlagen mit Parzellen, die nicht verfügbar sind oder sich nicht mobilisieren lassen  -  die verkehrlich ungenügend  erschlossen sind  ,  -  die von Natur  gefahren bedroht sind  .  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Bedingungen an Ein  -  und Umzonungen  von bzw. in  WMK  -  Einzonungen  sind innerhalb des Siedlungsgebietes gemäss  kantonalem  Richtplan  vorzu  nehmen  .  -  Solange die kantonale Auslastung unter 100%  liegt, sind Einzonungen kommunal  oder überkommunal flächengleich zu kompensieren.  -  Der Bedarf ist gemäss Art. 15 Abs. 1 RPG festzulegen und die Kriterien nach
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 15 Abs. 4 RPG sind nachzuweisen (insbesondere der Nachweis der weit -
                            gehenden  Mobilisierung innerer Nutzungsreserven).  -  Ein  -  und Umzonungen erfolgen unter Berücksichtigung der Kapazitäten der Verkehrs-  infrastrukturen.  Im Siedlungsraum  -  Typ Haupttal muss dabei im vorgesehenen Gebiet  mindestens eine ÖV  -  Güteklasse C sichergestellt werden.  Im Siedlungsraum  -  Typ  Landschaft muss das Gebiet mit dem ÖV erschlossen sein (Basiserschliessung, nach  Möglichkeit ÖV  -  Güteklasse D).  -  Werden Fruchtfolgeflächen eingezont, sind die Anforderungen von Art. 30 Abs. 1  bis  RPV zu erfüllen.  -  Bei Ein  -  und Umzonungen  in WMK  sind  auf den Ort bezogen  geeignete Mindest  -  dichten festzulegen und deren Realisierung  ist sicherzustellen  .  Im  Siedlungsraum  -  Typ  Haupttal  ist bei einer Ö  V  -  Güteklasse A bis  C  eine  ,  auf den Ort bezogen  ,  erhöhte  Dichte  festzulegen.  -  Bei  Umzonungen ist nachzuweisen, dass dadurch andere Entwicklungsziele nicht  gefährde  t  werden  (z.B. Wirtschaftsentwicklung, Standorte für öffentliche Bauten und  Anlagen).  Nicht zulässig sind Umzonungen, die absehbar dazu führen,  dass  dadurch  an anderer Stelle  wieder  Einzonungen erforderlich sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  15  C  Handlungsanweisungen  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  -  C  /1  Der Kanton  erarbeitet eine Grundlage zur Ermittlung der Bauzonenkapazität und der  Bauzonenauslastung in den Gemeinden und stellt diese den Gemeinden zur Verfügung.  Die Ermittlung  der Kapazitäten und Auslastungen  erfolgt auf der Basis des  aktuellen  Ü  berbauungsstand  es  der Gemeinde.  Er führt ein Monitoring über den  S  tand der  WMK  und deren Auslastung und  erstattet  darüber  alle 4 Jahre Bericht gemäss Art. 9 Abs. 1 RPV.  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt  , Abt. Raumentwicklung und Geoinformation  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  .1  -  C  /2  Die Gemeinden erfassen  alle 4 Jahre  den Überbauung  s  stand auf der Basis der rechts-  kräftigen  Nutzungsplanung  . Dieser dient  bei Nutzungsplanrevisionen  als Grundlage für  die Ermittlung der Bauzonenkapazität  und der Bauzonenauslastung durch den Kanton.  Federführung: Gemeinde  S4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Die Gemeinden  Glarus Nord und Glarus Süd  überprüfen ihre Nutzungsplanung hinsicht-  lich der Dimensionie  rung der Bauzone (WMK)  innerhalb von  zwei  Jahren nach Inkraft  -  treten des Richtplans.  Liegt die Auslastung unter 95%, reduzieren sie ihre WMK im erforderlichen Ausmass  oder begründen, weshalb der Zielwert nicht erreicht werden kann.  Federführung: Gemeinde  S4.1  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die Gemeinden sichern mit entsprechenden baulichen Mindestdichten (oder vergleichbar  wirkenden Bestimmungen) die Nutzungsdichte im Sinne  eines  Zielwertes  (EW + AP / ha)  in der entsprechenden Zone. Tiefere Dichten können in Ausnahmen dann vorgesehen  werden, wenn  dies  aus  gestalterische  n  , ortsbauliche  n oder  planungsrechtliche  n  Gründe  n  gerechtfertigt erscheint  .  Die Gemeinden sichern  baurechtlich  , dass die festgelegte baulich  e Dichte  zu mindestens  80% ausgeschöpft wird.  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  16  S4.1  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Zur Mobilisierung der bestehenden Bauzonen  -  und Nutzungsreserven treffen die Ge-  meinden zweckmässige Massnahmen in ihrer Nutzungsplanung. Dazu stehen u.a.  folgende  Instrumente zur Verfügung:  -  Sicherstellung der Verfügbarkeit bzw. der Überbauung  durch Verträge (nach Art. 33  RBG) oder Kaufrecht der Gemeinde (Art. 33a RBG)  -  Festlegung von Mindestdichten  -  Entwicklungsplanungen für unternutzte oder brachliegende  Flächen.  Federführung: Gemeind  e  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  17  S4.2  Arbeitszonen und  Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP)  A  Ausgangslage  Entwicklungsschwerpunkte  Die Bereitstellung attraktiver Gebiete für die Wirtschaft ist eine Voraussetzung für die  Entwicklung bestehender sowie die Ansiedlung neuer Unternehmen und ein wichtiges  Element jeder kantonalen Wirtschaftsentwicklung. Die Aufgabe der Richtplanung besteht  darin, die bestgeeigneten Gebiete fürs Arbeiten zu bezeichnen und die generellen Anfor-  derungen zur planerischen Aufbereitung und Entwicklung dieser Standorte festzulegen.  Nebst den Aspekten der Erschliessung, der effizienten Bodennutzung und der Gestaltung  geht es auch um deren Nutzungsausrichtung. Im Richtplan werden daher auch Aussagen  zu den Standortprofilen  verschiedener  Gebiete gemacht.  Als Entwicklungsschwerpunkte Arbeiten (ESP) bezeichnet der Richtplan die Standorte  mit den besten Voraussetzung  en für  die Wirtschaft und mit den besten  Entwicklungspo-  tenzial  en  . Dabei handelt es sich um Standorte, die bereits einer Bauzone zugewiesen  sind, aber auch um solche, wo die Bauzone  l  angfristig  je nach Nachfrage  noch zu  erweitern ist. Die Standorte verfügen  in Bezug auf die a  ngestrebte Nutzungsausrichtung  über  hohe Erschliessungs  -  oder Lagequalitäten. Die Konzentration auf diese Standorte  erfolgt mit Blick auf eine bestmögliche Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen und  der  optimalen  Abstimmung  von Sied  lung und  Verkehr.  Im Richtplan als ESP bezeichnet werden diejenigen Standorte, in welchen eine planeri-  sche Aufbereitung erforderlich ist. Die Standorte, die aus Sicht des Kantons von beson-  derer Bedeutung sind, werden als strategische Entwicklungsschwerpunk  te bezeichnet.  Weitere wichtige Arbeitsgebiete (z.B. Standort Eternit) sind daher im Richtplan nicht  speziell bezeichnet und sind nicht Inhalt des kantonalen Richtplans. Für alle weiteren  Arbeitsstandorte gelten die kommunalen Richtpläne.  Verbundaufgabe G  emeinde und Kanton  Eine erfolgreiche Standortentwicklung beruht auf einem optimalen Zusammenspiel  verschiedener Akteure. Je nach Stand der Gebietsentwicklung sind unterschiedliche  Akteure gefragt und die Rollen der Projektbeteiligten seitens der Behörd  en wie auch  seitens der Privaten können unterschiedlich sein und sind zu Beginn eines Entwicklungs-  prozesses zu klären. Die im Richtplan bezeichneten ESP sind daher stets als Verbund-  aufgabe von Kanton und Gemeinden zu entwickeln.  Arbeitszonenmanagement  Gemäss Art. 30a Abs. 2 RPV setzt die Ausscheidung neuer Arbeitszonen voraus, dass  der Kanton eine Arbeitszonenbewirtschaftung bzw. ein  Arbeitszonenmanagement ein-  führt, welches die haushälterische Nutzung der Arbeitszonen insgesamt gewährleistet.  Das Arbeit  szonenmanagement umfasst nebst der Übersicht über die Reserven auch  Informationen zum Entwicklungs  -  und Erschliessungsstand, zur Verfügbarkeit und zum  Stand der Umsetzung der Planungsziele.  Mit diesen Informationen kann auf die Abstim-  mung von Nachfrage und  Angebot eingewirkt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  18  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  S  4.2  -  B/1 Nutzungsausrichtung der ESP  -  Die angestrebte Nutzungsausrichtung (Standortprofil) erfolgt nach den Kriterien der  Lage (Erreichbarkeit  , Einzugsgebiet  ), der verkehrlichen Anbi  ndung (ÖV, MIV), der  Emissionen, der benachbarten Nutzungen (Synergien, Betriebsumfeld)  .  Nutzungen,  welche die Gebietsattraktivität im Sinne der angestrebten Nutzungsausrichtung ver-  mindern oder andere unerwünschte Entwicklungen auslösen, sind zu vermeiden.  S4.2  -  B/2 Zonierung der ESP  -  Die ESP sind gemäss ihrem Standortprofil zu entwickeln. Sowohl bei Erneuerungs-  vorhaben wie auch bei Erweiterungen ist eine flächensparende Bodennutzung zu  sichern. Zur Optimierung der Standorte können flächengleiche  Verlagerungen auch  über Gemeindegrenzen hinweg vorgesehen werden (Einzonung in A bei gleichzeitiger  Auszonung in B).  -  Einzonungen  von  Arbeitsgebieten erfolgen prioritär an den ESP gemäss kantonalem  Richtplan und können bei ausgewiesenem Bedarf und bei  Erfül  lung  de  r  erforderlichen  Erschliessungsvoraussetzungen vorgenommen werden. Als erforderlich gilt:  -  bei Nutzungen mit hoher Arbeitsplatzdichte  mindestens ÖV  -  Güteklasse C,  bei  anderen Nutzungen mindestens ÖV  -  Güteklasse D;  -  bei  strassenorientierte  n  Nutzungen  ein möglichst direkter  Anschluss an eine  Kantonsstrasse oder die Nähe eines Autobahnanschlusses. Die Auswirkungen auf  das Strassennetz sind darzulegen.  -  Einzonungen können vorgenommen werden, wenn 80% der bestehenden Arbeitszone  innerhalb de  s ESP  konsumiert sind  ,  oder  wenn dies aufgrund der Grösse  eines Vor-  habens erforderlich ist.  -  Umzonungen von ESP oder Teilen davon sind nur möglich, wenn sich das betreffende  Gebiet oder ein Teilgebiet für die angestrebte Nutzungsausrichtung nicht mehr eigne  t,  der Bedarf andernorts im Kanton längerfristig abgedeckt ist und dies mit dem kommu-  nalen Richtplan vereinbar ist.  S4.2  -  B/3 Strategische ESP  -  Die strategischen ESP sind Kernelemente der kantonalen Standortförderung. Sie  haben erste Entwicklungspriorität und sind in enger Zusammenarbeit zwischen  Standortgemeinde und Kanton zu entwickeln.  S4.2  -  B/4 Weitere kommunale Arbeitsgebiete  -  Weitere kommunale Arbeitsgebiete sind für die wirtschaftliche Entwicklung in den  Gemeinden wichtig. Einzonungen für Betriebserweiterungen sind im Grundsatz  möglich, wenn der Bedarf ausgewiesen  , 80% der bestehenden Arbeitszone an diesem  Standort konsumie  rt  sind  und keine für den Betrieb gleichwertige Lösung innerhalb  der bestehenden Bauzone möglich ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  19  C  Handlungsanweisungen  S4.2  -  C  /1  Der Kanton  legt im Rahmen seiner Richtplanung die spezifische Nutzungsausrichtung  (Standortprofil) der ESP fest. Der  Kanton überprüft diese zusammen mit den Gemeinden  periodisch und passt sie bei Bedarf an.  Bei einem Überbauungsstand von über 80%  in den ESP  sorgt der Kanton zusammen  mit der Gemeinde dafür, dass die Innenentwicklungspotentiale geprüft und allfällige  Erweiterungsfragen frühzeitig abgeklärt werden.  Federführung: Dep. Bau und Umwelt; Abt. Rau  mentwicklung und Geoinformation  S4.2  -  C  /2  Der Kanton führt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Arbeitszonenmanagement.  Dieses umfasst die ESP gemäss kantonalem R  ichtplan sowie die weiteren  Arbeitszonen  der Gemeinden. Das Arbeitszonenmanagement ist so auszugestalten, dass daraus  konkrete Handlungen ableitbar sind. Hinsichtlich der Bewirtschaftung ist es mit dem  Monitoring zur Siedlungsentwicklung zu koordiniere  n.  Federführung: Dep. Bau und Umwelt; Abt. Rau  mentwicklung und Geoinformation  S4.2  -  C  /3  Die Gemeinden setzen die Festlegungen zur Nutzungsausrichtung in  ihrer Nutzungs  -  planung um. Bei Bedarf können sie die Nutzungsausrichtung präzisieren oder teilräumlich  differenzieren.  Die Standortgemeinde sorgt für eine planerische Aufbereitung der ESP gemäss Standort  -  profil. Diese umfasst soweit erforderlich die Gestaltung, die Erneuerung und Umstruktu-  rierung, die Parzellierung, das Erschliessungs  -  und Bebauungskonzept  , die Etappierung  und die Verfügbarkeitsregelung.  Die Gemeinden sichern in der Nutzungsplanung eine flächensparende Nutzung an  diesen Standorten. Im Grundsatz sind mehrgeschossige Bauten mit flächensparenden  (idealerweise unterirdischen) Parkierungsanla  gen vorzusehen. Davon abgewichen  werden kann, wenn dies aus betrieblichen oder anderen zwingenden Gründen nicht  zumutbar ist.  Federführung: Gemeinde  S4.2  -  C/4  Bei den strategischen ESP unterstützt der Kanton die Gemeinde und die Eigentümer bei  der  erforderlichen planerischen Aufbereitung und der Vermarktung des Standortes aktiv.  Die öffentliche Hand prüft dabei die Sicherung von Kaufs  -  , Vorkaufs  -  oder Rückkaufs-  rechten an Liegenschaften  .  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  20  D  O  bjekte  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Strategische  Entwicklungsschwerpunkte (ESP)  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Nutzungsausrichtung (Standortprofil)  Weitere Festlegungen  Massgebliche  Defizite Erschliessung  KS  S4.2  .01  Glarus Nord  Ziegelbrücke /  Niederurnen  -  arbeitsplatzintensive Nutzungen  (Dienstleis-  tungen)  -  keine emissionslastige  n  Betriebe  -  Wohnen in Abstimmung mit den Arbeitsnut-  zungen möglich  -  kein Detailhandel  -  Strassenanbindung ans Hochleistungs  netz  verbessern  FS  S4.2  .02  Glarus Nord  Bahnhofsge-  biet Näfels /  Mollis  -  arbeitsplatzintensive  Nutzungen (Dienstleis-  tungen)  -  keine emissionslastige  n  Betriebe  -  Wohnen in Abstimmung mit den Arbeitsnut-  zungen möglich  -  K  eine  FS  S4.2  .03  Glarus Nord  Flugplatz  Mollis  -  Arbeitsnutzungen mit Bezug zur Aviatik  (Aviatik  -  Cluster)  -  Strassenanbindung an das  übergeordnete  Netz ungenügend (Dimensionierung beste-  hende Strasse und Ergänzung über ESP  Grosszaun)  -  unge  nügende Ö  V  -  Erschliessung  ZE  S4.2  .04  Glarus  Bahnhofsge-  biet Glarus  -  arbeitsplatzintensive Nutzungen (Dienstleis-  tungen)  -  keine emissionslastige  n  Betriebe  -  Wohnen in Abstimmung mit den Arbeitsnut-  zungen möglich  -  keine  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Entwicklungsschwerpunkte (ESP)  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Nutzungsausrichtung (Standortprofil) /  Weitere Festlegungen  Defizite Erschliessung  KS  S4.2  .05  Glarus Nord  Biäsche  -  flächenintensive Nutzungen (Gewerbe, In-  dustrie, Logistik)  -  e  missionslastige Betriebe  -  kein Detailhandel  -  k  eine Zunahme der bisherigen Emissi  onsbela  s-  tung,  keine Ausdehnung der Bauzone  -  ungenügende Ö  V  -  Erschliessung  ;  Zufahrt miV je nach Nutzung ungenügend  ZE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  21  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Nutzungsausrichtung (Standortprofil) /  Weitere Festlegungen  Defizite Erschliessung  KS  S4.2  .06  Glarus Nord  Bilten  -  flächenintensive Nutzungen (Gewerbe, In-  dustrie, Logistik)  -  emissionslastige Betriebe  -  kein Detailhandel  -  keine  FS  S4.2  .07  Glarus  Grosszaun  Netstal  -  flächenintensive Nutzungen (Gewerbe, In-  dustrie)  -  emissionslastige Betriebe  -  kein  Detailhandel  -  Verbesserung Strassenanbindung  an das  übergeordnete Netz  -  Verbesserung öV  -  Erschliessung  ZE  S4.2  .08  Glarus Süd  Tschachen  Schwanden /  Mitlödi  -  flächenintensive Nutzungen (Gewerbe, In-  dustrie)  -  e  missionslastige Arbeitsnutzungen  -  Dienstleistungen soweit Gewerbe / Industrie  nicht beeinträchtigt wird  -  kein Detailhandel  -  keine  FS  E  Erläuterungen / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Übersicht Standorte  ESP  Karten Einzelstandorte siehe Erläuterungsbericht  Strategischer  Entwicklungsschwerpunkt  Entwicklungsschwerpunkt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  22  S4.3  Zonen  öffentliche Nutzungen  (ZöBA)  und  Zonen  für Nut-  zungen mit öffentlichem Charakter  A  Ausgangslage  Zonen öffentliche Nutzungen  Für den Bedarf an öffentliche  n  Bauten und Anlagen  sind frühzeitig Fläche  n zu si  chern.  Ö  ffentli  che  oder im öffentlichen Interesse liegen  de  Bauten und Anlagen  sind zentral für  die Versorgung und die Versorgungsqualität eines Ortes. Angesprochen sind Gesund-  heits  -  und Pflegeeinrichtungen,  Schul  -  und Sport  einrichtungen  ,  Sozialeinrichtungen wie  Tagesstrukturen, aber auch  Sakralbauten, Friedhöfe oder militärische Einrichtungen.  Die Zonen für öffentliche Nutzungen umfassen 181 ha (  Stand  31. Dezember  2017  ).  Von  den 181 ha sind  139 ha  überbaut und  42  ha nicht überbaut. Die he  utige Grösse der  Zonen für öffentliche Nutzungen ist noch ein Abbild  der alten Gemeinden  vor der Fusion  und entspricht nicht mehr in jeder Hinsicht den Versorgungsplanungen  in den  drei neuen  Gemeinden. Auch haben sich die Versorgungs  strukturen und  -  aufga  ben teils stark geän-  dert.  Mit der  Neuorganisation  von Schulen und weiterer öffentlicher Dienste (  z.B.  Verwal-  tung  , Werkbetriebe  )  ist  in  den  Gemeinden ein Überangebot an  Zonen für öffentliche  Nutzungen  entstanden.  Der Umgang mit  zu grossen  Zonen für öffentliche Nutzungen  ist  s  ituationsbedingt  zu  klären  .  Ist der Bedarf nicht gegeben, ist eine anderweitige Nutzung  bzw. Umzonung  oder  eine Aus  zonung  zu prüfen.  Weitere Zonen für Nutzungen mit öffentlichem Charakter  Nebst dem Bedarf an eigentlichen Zonen für öffentliche Nutzungen gibt es noch weitere  Nutzungen, die einem öffentlichen Charakter gleichzustellen sind. Dazu gehören im  Sinne des Richtplans  zum Beispiel  weitere Sportnutzungen  oder  Nutzungen der Erholung  u  nd des Tourismus  soweit sie feste  Bauten und Anlagen bedingen. Zu Nutzungen mit  öffentlichem Charakter gehören aber auch Nutzungen im Zusammenhang mit  dem  Aufenthalt  im Freien,  die zweckmässigerweise z.B. einer Grünzone oder Freihaltezone  zugewiesen wer  den.  Der  Bedarf an Zonen für solche Nutzungen  ergibt sich aus Festlegungen  im kantonalen  Richtplan oder  in den  kommunalen Richtpläne  n  .  B  Richtungsweisende Festlegung  en / Beschluss  S.4.3  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dimensionierung der  Zonen für öffentliche  Bauten und Anlagen  (ZöBA)  -  Gestützt auf die Bedarfsüberlegungen von Kanton und Gemeinden wird die ZöBA  entsprechend dimensioniert und ist im Sinne ihrer Bestimmung zu nutzen.  -  Ausgehend von den Bedarfsüberlegungen und den Konzepten nach Kap.  S  5  des  Richtplans wird die Lage un  d die Grösse der ZöBA überprüft. Ist die ZöBA falsch  gelegen oder überdimensioniert  ,  sind Verlagerungen innerhalb der Gemeinde,  Umzonungen oder Auszonungen zu prüfen.  -  Umzonungen sind möglich, wenn der Bedarf  am ZöBA  weiterhin gedeckt ist und die  Umzonung mit den Entwicklungsabsichten  des  kommunalen Richtplan  s  überein-  stimmt.  -  Eine Auszonung wird dann  erforderlich, wenn weder eine Verlagerung noch eine  Umzonung zu einer bedarfsgerechten Dimensionierung führt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  23  S.4.3  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Anbindung der ZöBA  -  Für bestehende Einrichtungen wie auch für künftige Vorhaben ist ausgerichtet auf  die  konkrete  Nutzung eine optimale Abstimmung mit dem Verkehr sicherzustellen.  Dies betrifft insbesondere die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr  und dem  Langsamverkehr.  S.4.3  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Sport  -  und Intensiverholungszonen  -  Die Ausscheidung von  neuen  Zonen  für Sport  -  und Erholungseinrichtungen erfol  gt  auf  der Basis eines vorgängig zu erstellenden Konzepts.  Darin  sind  das Vorhaben  aufzuzeigen und Auss  agen zum Bedarf zu machen. Abhängig von der Nutzung sind  stufengerecht  e  Aussagen zur Erschliessung und Bebauung und der  Berücksichtigung  der massgebenden Umweltanliegen zu machen.  C  Handlungsanweisungen  S.4.3  -  C  /1  Die Gemeinden prüfen die Lage und Grösse  der ZöBA aufgrund der Bedarfsüber  -  legungen der Gemeinde und des Kantons und aufgrund der Konzepte gemäss  Kap. S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  des Richtplans.  Bei falsch gelegenen ZöBA oder überdimensionierter ZöBA treffen sie Massnahmen zu  Verlagerung, Umzonung oder Auszonu  ng.  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  24  S5  Versorgung  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .1  Öffentliche  E  inrichtungen  und Ausstattung  A  Ausgangslage  Öffentliche  Einrichtungen  in den Bereichen Bildung, Gesundheits  -  und  Sozial  -  versorgung, Kultur sowie  Verwal  tung und  Sicherheit  haben einen erheblichen Einfluss auf  die Siedlungs  -  und Verkehrs  struktur und deren Weiterentwicklung. Die einstige Struktur  mit vielen kleineren Dörfern hat zu einer ursprünglich dezentralen und  sehr  klein  räumigen  Versorgungsstruktur mit öffentlichen Einrichtungen geführt.  Aufgrund der neuen  Gebietseinteilung wie auch aufgrund gestiegener Anforderungen an die öffentlichen  Dienste  ,  ist die bisherige Versorgungsstruktur im Wandel. Dabei  geht es  nich  t zwingend  um die Frage der K  onzentration  dieser  Einrichtungen, sondern  um  deren Abstimmung auf  die  angestrebte Versorgungsstruktur innerhalb des gesamten Kantons.  Die öffentlichen Dienste werden vor allem von Gemeinde  n  und Kanton bereitgestellt, dies  in u  nterschiedlichen Rollen und Kompetenzen  . Der  Grossteil der öffentlichen Dienste  wird  durch die öffentliche Hand selbst bereitgestellt  , ebenso  tragen auch Private zur  Versorgungsqualität bei (z.B. Ärzte, private Schulen, Kultureinrichtungen).  Die V  ersorgungsqualität von Räumen rückt vor allem dann ins Bewusstsein, wenn  diese nicht mehr gegeben ist oder droht schlechter zu werden.  Mit der Planung und  Realisierung derartiger Einrichtungen  werden Impulse zur Entwicklung der Siedlungs-  struktur ge  setzt. Diese Vorhaben sind  folglich mit der erwünschten räumlichen  Entwicklung  abzustimmen.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .1  -  B/1  Planung mit der Siedlungsstruktur abstimmen  -  Die Planung und Realisierung von Vorhaben öffentlicher  Einrichtungen orientiert sich  an der erwünschten Siedlungsstruktur und zielt  auf  :  a)  die  Stärkung der Zentren gemäss  der Richtp  lanung von Kanton und Gemeinden  b)  die bestmögliche Aufrechterhaltung der Versorgungsstruktur  en  im Gesamtkanton.  S5.1  -  B/2  Koordination der Sachbereiche  -  Die Standortkonzepte in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Verwaltung, öffentliche  Sport  -  , Freizeit  -  und Kultureinrichtungen werden auf die erwünschte räumliche Ent-  wicklung abgestimmt und soweit erforderlich mit kantonal bede  utenden Infrastrukturen  des Verkehrs und der Ver  -  und Entsorgung koordiniert.  -  Kanton und Gemeinden nutzen die Möglichkeiten, um über ihre eigenen Vorhaben  auch positive  ortsbauliche  Impuls  e  zu geben.  S5.1  -  B/3 Erschliessungsanforderungen  -  Kantonale  Versorgungseinrichtungen sind gezielt an Standorte  n  einzurichten, welche  mit dem öffentlichen Verkehr gut oder sehr gut er  reichbar sind (ÖV  -  Güteklasse A  -  C).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  25  C  Handlungsanweisungen  S5.1  -  C  /1  Der Kanton überprüft  die  Standortkonzepte  seiner Einrichtungen  in Bezug auf die ange-  strebte Siedlungsstruktur und die Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Versorgung im  gesamten Kanton.  Er prüft dabei auch Möglichkeiten dezentraler Konzepte.  Er sichert bei  Bedarf erforderliche Standorte oder Erweiterungsoptionen  b  ei bestehenden Standorten  .  Bei neuen Vorhaben und umfassenden Erneuerungen nutzt er die Gelegenheit  ,  über  qualitätssichernde Verfahren  auch  ortsbaulich  einen positiven Impuls zu setzen.  Er koordiniert seine Sachplanung  en  mit derjenigen der Standortgemeinde.  Federführung:  Zuständiges Departement  S5.1  -  C  /2  Die Gemeinden  legen in ihren Richtplänen die Standortkonzepte ihrer  kommunalen  öf-  fentlichen Einrichtungen  fest  und  koordinieren diese mit den kantonalen Einrichtungen  .  Sie sichern bei  Bedarf erforderli  che Standorte oder Erweiterungsoptionen  bei bestehen-  den Standorten  .  Bei neuen Vorhaben und umfassenden Erneuerungen nutzen sie die Gelegenheit  ,  über  qualitätssichernde Verfahren  auch  orts  baulich einen positiven Impuls zu  setzen.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Ausstattung  (kantonale Einrichtung  en  )  Hinweis / Bemerkung  KS  S5  .1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Glarus Nord  Weiterführende Bildung (Ziegelbrücke)  Kultur (Näfels)  Sport (Näfels)  ---  FS  S5  .1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus  Verwaltung  Justiz  Gesundheit  (Spital)  Weiterführende  Bildung  Kultur  Sport  ---  FS  S5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  Glarus  Süd  Verwaltung (Strassenverkehrsamt)  Sozialeinrichtung (glarnersteg)  ---  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  26  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .2  Publikumsintensive  E  inrichtungen  (PE)  A  Ausgangslage  Als publikumsintensive Einrichtungen  (PE) werden im Richtplan  grosse Versorgungs  -  einrichtun  gen  im kommerziel  len Bereich wie Einkaufszentren  oder Fachmärkte,  Freizeit-  einrichtungen sow  ie Freizeitanlagen (z. B. Sport  zentren) bezeichnet. Diese Einrichtungen  er  zeugen  viel Verkehr und  haben  Auswirkungen über die Gemeinde  grenze hinaus.  Bei  Einkaufseinrichtungen kommt hinzu, dass diese auch die Versorgungsstruktur im  kommerziellen Kern eines Ortes  in  unerwünscht  er Weise  beeinflussen  können  .  Die Planung von publikumsintensiven Einrichtungen hat daher auf einer übergeordneten  Ebene zu erfolgen.  Grundsätzlich zeigen Analysen, dass die heutige Versorgung durch den Detailhandel im  Kanton Glarus in etwa der Nachfrage entspricht. Es haben jedoch be  reits Verlagerungen  aus den Zentren an die Siedlungsränder stattgefunden, was zu einer Schwächung der  Zentren sowie zu Verkehrszunahmen und  zu  Zwangsmobilität  führt  .  Um die Koordination der Standorte für publikumsintensive  Einrichtungen  über die Kan-  tonsgr  enze hinaus zu gewährleisten, hat der Kanton Glarus in Zusammenarbeit mit den  Kantonen St. Gallen und Schwyz ein Standortkonzept für PE  -  Versorgungseinrichtungen  im Linthgebiet erarbeitet. Demnach verzichten die drei Kantone an den potenziellen  Standorten i  n Schänis und Mollis (Biäsche) auf neue  solche E  inrichtungen (Regierungs-  ratsbeschluss vom 14. August 2012).  Standorte für publikumsintensive Einrichtungen sind mit der Siedlungsentwicklung und  der Verkehrserschliessung, insbesondere auch durch den öffentli  chen Verkehr und den  Langsamverkehr, abzustimmen. Eine weitere Verlagerung  von  Einkaufsnutzungen an die  Peripherie und eine damit einhergehende Schwächung der Zentren ist  nicht erwünscht  und  zu vermeiden.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .2  -  B/1 Publikumsintensive Einrichtungen (PE)  -  Unter PE fallen Einkaufszentren, Fachmärkte und vergleichbare Versorgungseinrich-  tungen sowie dauernd intensiv genutzte Freizeitanlagen (z.B. Sportstadien). Einrich-  tungen mit nur temporär anfallendem grossem  Verkehrsaufkommen wie Talstationen  von Bergbahnen oder unregelmässige Grossveranstaltungen fallen nicht darunter.  -  Basierend auf Schwellenwerten werden folgende Typen unterschieden (bei  Einrich-  tungen  mit mehreren Geschäften gilt die gesamte Verkaufsflä  che):  Typ  Verkaufsfläche  Parkplätze  A:  G  rosse PE:  > 3  ’  000 m  2  > 300 PP  B:  M  ittelgrosse PE:  800  –  3  ’  000 m  2  60  –  300 PP  C: K  leine PE:  < 800 m  2  < 60 PP  S5  .2  -  B/2 Standortkriterien für neue und die Erweiterung bestehender PE  -  Standorte für PE  (alle Typen)  sind  so zu wählen, dass sie die Versorgungsstruktur in  einem Ort positiv beeinflussen und zur Stärkung des kommerziellen und funktionalen  Kerns eines Ortes beitragen. Standorte ohne Bezug zum kommerziellen Kern sind zu  vermeiden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  27  -  Neue grosse PE  (Typ A)  sind aus  schliesslich innerhalb des Siedlungsraum  -  Typs  Haupttal  und mit Bezug zum kommerziellen Kern anzusiedeln. Angrenzende Wohn-  gebiete sind vor übermässiger Belastung zu schonen. Der Standort muss den Schutz  des Orts  -  und Landschaftsbildes und die Minimierung de  r Umweltbelastung gewähr-  leisten.  -  Bestehende PE  (alle Typen), welche peripher und ohne Bezug zum kommerziellen  Kern des Ortes liegen, können nur dann erweitert werden, wenn dies in der Orts  -  planung ausdrücklich und mit Hinweis zur Grösse vorgesehen ist. Die Abstimmung  mit der Zentrumsentwicklung der Gemeinde und die gute Erschliessung mit dem  öffentlichen Verkehr sind nachzuweisen.  S5  .2  -  B/3 Erschliessungsanforderungen  -  Strasse  : Die aus  reichenden Strassen  -  und Knotenkapazit  ä  ten sind nachzuweisen.  Allfällige notwendige Massnahmen sind planungsrechtlich zu sichern.  -  Parkraumbewirtschaftung: Sofern das Verkehrsaufkommen zu negativen Auswirkun-  gen auf das Verkehrsnetz (Stausituationen) oder a  uf das Siedlungsgebiet (Belastung  der  Wohnquartiere) führt, ist eine wirksame kostenpflichtige Parkraumbewirtschaftung  oder eine vergleichbar wirkende Massnahme zur Beschränkung des Verkehrsauf-  kommens zu treffen.  -  Öffentlicher Verkehr: Eine angemessene Ersc  hliessung durch den ÖV ist sicher  -  zustellen (mindestens ÖV  -  Güteklasse C gemäss VSS  -  Norm SN 640 290).  -  Langsamverkehr:  S  ichere  und möglichst direkte  Wege  für den Fuss  -  und Radverkehr  sowie  gedeckte Zweiradab  stellpl  ä  tze sind vorzusehen.  S5  .2  -  B/4  Verfahrensanforderungen  -  Grosse PE  (Typ A)  bedingen eine Festlegung im Richtplan. Für das Richtplan  -  verfahren ist der Nachweis der Raum  -  und Umwelt  verträglichkeit zu erbringen.  -  Mittelgrosse PE  (Typ B)  bedingen eine Festlegung im kommunalen Richtplan. Liegen  sie ausserhalb der Zentrums  -  und Kerngebiete, ist die Abstimmung mit der Zentrums-  entwicklung der Gemeinde aufzuzeigen.  -  Kleine PE  (Typ C)  bedingen kein Richtplanverfahren. Liegen sie ausserhalb der  Zentrums  -  und Kerngebiete, ist die Abstimmung mit der Ze  ntrumsentwicklung im  Nutzungsplanverfahren der Gemeinde aufzuzeigen.  C  Handlungsanweisungen  S5  .2  -  C  /1  Der Kanton legt die Standorte für grosse publikumsintensive Einrichtungen im Richtplan fest  .  Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Raumentwicklung und  Geoinformation  S5  .2  -  C  /2  Die Gemeinden legen in ihren Richtplänen das Konzept für publikumsintensive Einrich-  tungen fest und stimmen dieses mit der beabsichtigten Entwicklung der kommerziellen  Kerne in den Ortschaften ab.  Bei Standorten für grosse PE  (Typ  A)  erlassen sie eine Überbauungsplanpflicht und  planen frühzeitig die erforderliche Erschliessung  .  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  28  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Hinweis / Bemerkung  KS  S5  .2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Glarus Nord  Näfels /  Fachmarktcenter  Krumm  bestehend  FS  S5  .2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus Nord  Näfels / Sportzentrum Lintharena  SGU  bestehend  FS  S5  .2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Glarus  Netstal / Wiggispark  bestehend  FS  E  Erläuterungen / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Publikumsintensive Einrichtungen im Linthgebiet, Schlussbericht  2011
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  29  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Ortsbilder  und Kulturdenkmäler  A  Ausgangslage  Ziel des  Erhalts von besonderen Ortsbildern  ist, einzigartige Orte und  besonders wert  -  volle Beispiele  regional  typischer Siedlungen oder Siedlungsteile zu  be  wahren und als  Kulturerbe weiterzugeben. Diese Orte sind Zeugen von sozialen, wirtschaftlichen,  politischen oder baukünstlerischen Epochen und charakteristische Elemente der  historischen Kulturlandschaften. Die Charakteristik eines Ortes e  rgibt  sich aus der  Bebauung sowie  aus  dem Bezug der Bauten untereinander und zur Umgebung.  Somit sind nicht nur  die  Baukörper  ,  sondern auch Aussenräume wi  e Vorbereiche,  Gärten, Strassen und  Platzräume  Teil  dieser  Orte.  Der Bundesrat hat das I  nventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)  erlassen. Dieses gilt auch  für den Kanton Glarus.  In geschützten Ortsbildern stellt die Umsetzung des Ziels der Siedlungsentwicklung nach  innen besonders hohe Anforderungen. Die Nutzung der Potenzi  ale ist in qualitativer als  auch  in  quantitativer Hinsicht auf die Schutzziele abzustimmen. Dabei stellen die heute  geänderten Nutzeransprüche oder die heutige Gebäudebautechnik grosse Heraus  -  forderungen dar.  Das Inventar der historischen Verkehrswege der  Schweiz (IVS)  ist als Bundesinventar die  massgebende Grundlage betreffend  den  Umgang  mit  schützenswerten historischen  Verkehrswegen und wegbegleitenden Elementen (Distanzsteine, Kapellen, Wegkreuze,  Gasthäuser etc.)  .  Das IVS wird im Teil Siedlung  behande  lt  , weil die Umsetzung des IVS  auf ähnliche Weise erfolgen kann wie beim ISOS.  Nebst den Ortsbildern und Verkehrswegen gibt es Kulturdenkmäler, archäologische und  historische Stätten als weitere Zeugen kultureller Entwicklungen und  ausserordentliche  r  baulicher Leistungen (z.B. Kirchen, Kapellen, Rats  -  , Bauern  -  und Arbeiterhäuser oder  Verkehrs  -  und Infrastrukturanlagen)  . Sie sind wichtig für d  as kulturelle Selbstverständnis  wie auch für den Tourismus. Die Erhaltung und Pflege solcher Bauten und Anlagen  ist  aus historischer, ästhetischer und touristischer Sicht wichtig und trägt wesentlich zur  Kulturwertschaffung u  nd zur Identitätsstiftung bei.  Inventare und Verzeichnisse  Gemäss kantonaler Natur  -  und Heimatschutzgesetzgebung hat der Kanton Verzeichniss  e  und Inventare u. a. zu den Ortsbildern, den historischen Stätten und zu Kultur  -  und Bau-  denkm  äler  n  zu erarbeiten (Art. 9 k  NHG). Er erstellt Verzeichnisse der schützenswerten  Objekte von regionaler  , d.h. kantonaler  Bedeutung, die Gemeinden erstellen Verzei  ch-  nisse der schützenswerten Objekte von lokaler Bedeutung  . Die Gemeinden sichern den  Schutz der Objekte von regionaler Bedeutung und soweit in ihrem Ermessen diejenigen  von lokaler Bedeutung in der Nutzungsplanung.  Bei der  Umsetzung der kantonalen Natur  -  und Heimatschutzgesetzgebung  bestehen  teilweise  Defizite.  M  it Blick auf die Förderung der  Siedlungsentwicklung nach innen und  insbesondere auch in Bezug auf die angestrebte Revitalisierung der Ortskerne  ist eine  rasche  Bere  inigung und Umsetzung de  r  Schutzinventa  re  notwendig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  30  B  Richtungsweisende Festlegung  en / Beschluss  S6  -  B/1  Schützenswerte Ortsbilder  -  Im  Richtplan  werden  die  schützenswerte  n  Ortsbilder von nationaler  und  regionaler  Bedeutung  fest  gelegt  .  -  Schützenswerte Ortsbilder sind wie andere Siedlungsteile weiter zu entwickeln. Diese  Weiterentwicklung erfolgt unter Bezugnahme auf die besonderen Qualitäten des Ortes  und unter Rücksichtnahme auf den historischen Bestand.  -  Die Bezeichnung der Schutzwürdigkeit eines Ortsbildes bezieht sich auf den massge-  benden gesamten Siedlungsteil. Der  erforderliche  Schutz als Gan  zes, d.h. der  typi  schen  Bebauungs  -  und Aussenraumstruktur  erfolgt in erster Linie durch Mass-  nahmen  in de  r Nutzungsplanung  .  -  Abgestützt auf das Inventar und das Verzeichnis sind die das schützenswerte  Ortsbild besonders prägenden Einzelbauten und Gebäudegruppen sowie  auch die  entsprechenden Aussenräume  und Umgebungen durch Massnahmen in der  Nutzungsplanung  zu sichern.  S6  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Historische Verkehrswege  -  Das Inventar der historischen Verkehrswege (IVS) ist eine zu berücksichtigende  Grundlage im Umgang mit schützenswerten historischen Verkehrswegen und den  wegbegleitenden Elementen. Diese Zeugnis  se der Verkehrsgeschichte der Schweiz  werden angemessen erhalten.  S6  -  B/3 Kulturdenkmäler  -  Das Kulturdenkmal und seine Umgebung sind als Ganzes zu betrachten. Nebst dem  integralen Schutz des Denkmals ist auch dessen massgebende Umgebung zu sichern  .  C  Handlungsanweisungen  S6  -  C/1 S  chützenswert  e Ortsbilder  und Einzelobjekte  Die Gemeinden berücksichtigen d  ie  schützenswerten  Ortsbilder  und Einzelobjekte  von  nationaler  , regionaler und kommunaler  Bedeutung  durch geeigne  te  Festlegungen  und  Vorschriften  in ihren Nutzungsplanungen.  Federführung: Gemeinde  S6  -  C/2 Historische Verkehrswege  Die Gemeinden berücksichtigen  das Inventar der  historischen Verkehrswege von natio-  naler Bedeu  tung in ihren Nutzungsplanungen und sichern dieses Kulturerbe durch  geeign  ete Festlegungen in ihren Nutzungsplanungen.  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  31  S6  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Fundstelleninventar der Archäologie  Die Gemeinden  integrieren  die  räumlichen Abgrenzungen  des kantonalen Fundstellenin-  ventars  in  ihren  Zonenplänen und sorgen dafür, dass die erforderliche Koordination bei  Bauvorhaben frühzeitig erfolgt.  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ortsbilder von nationale  r  Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  S6  .01  Glarus Nord  Mollis  Art. 5 Natur und Heimatschutzgesetz  des Bundes und Art. 9 Abs. 1 kanto-  nales Natur  -  und Heimatschutzgesetz  FS  S6  .02  Glarus Nord  Näfels  FS  S6  .03  Glarus Nord  Ziegelbrücke  FS  S6  .04  Glarus  Ennenda  FS  S6  .05  Glarus  Glarus  FS  S6  .06  Glarus Süd  Adlenbach  FS  S6  .07  Glarus Süd  Diesbach  FS  S6  .08  Glarus Süd  Rüti  FS  S6  .09  Glarus Süd  Elm  FS  S6  .10  Glarus Süd  Steinibach  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Ortsbilder von regionaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  S6  .11  Glarus Nord  Bilten  Inventarobjekte nach Art. 9 Abs. 1  kantonales Natur  -  und Heimatschutz-  gesetz  FS  S6  .12  Glarus Nord  Filzbach  FS  S6  .13  Glarus Nord  Obstalden  FS  S6  .14  Glarus Nord  Mühlehorn  FS  S6  .15  Glarus Nord  Niederurnen  FS  S6  .16  Glarus Nord  Oberurnen  FS  S6  .17  Glarus  Netstal  FS  S6  .18  Glarus  Ennetbühls  FS  S6  .19  Glarus Süd  Mitlödi  FS  S6  .20  Glarus Süd  Schwanden  FS  S6  .21  Glarus Süd  Schwändi  FS  S6  .22  Glarus Süd  Sool  FS  S6  .23  Glarus Süd  Nidfurn  FS  S6  .24  Glarus Süd  Haslen  FS  S6  .25  Glarus Süd  Luchsingen  FS  S6  .26  Glarus Süd  Hätzingen  FS  S6  .27  Glarus Süd  Bertschwanden  FS  S6  .28  Glarus Süd  Linthal  FS  S6  .29  Glarus Süd  Engi  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  32  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  S6  .30  Glarus Süd  Matt  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Einzelobjekte von nationale  r  Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  Glarus Nord  Objekte gemäss  Schweizerischem  Inventar  der Kul-  turgüter von natio-  naler und regiona-  ler Bedeutung  Objekte gemäss  Verzeichnis der  Denkmäler, En  -  sembles und ar  -  chäologischen  Stätten von natio  -  naler Bedeutung  -  Art.  5  Natur und Heimatschutz-  gesetz des Bundes  -  Geschützte Objekte nach Art.  15 der kantonalen Natur  -  und  Heimatschutzverordnung  FS  Glarus  FS  Glarus Süd  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Einzelobjekte von regionaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung /  Hinweis  KS  Glarus Nord  Objekte gemäss  Schweizerischem  Inventar  der Kul-  turgüter von natio-  naler und regiona-  ler Bedeutung  Objekte gemäss  Verzeichnis der  Denkmäler, En  -  sembles und ar  -  chäologischen  Stätten von regio  -  naler Bedeutung  -  Inventarobjekte nach Art.  9 Abs.  1 kantonales Natur  -  und Hei-  matschutzgesetz  -  Geschützte Objekte nach Art.  15 der kan  tonalen Natur  -  und  Heimatschutz  verordnung  FS  Glarus  FS  Glarus Süd  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht Kap.  4.2.8 sowie  4.4 Systematik der Verzeichnisse und Inven-  tare  Grundlagen  :  -  Bundesinventar der  schützenswerten  Ortsbilder der Schweiz, ISOS  -  Bundesinventar der hist  orischen Verkehrswege der Schweiz, IVS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  33  -  Schweizerisches Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler  Bedeutung  -  Verzeichnis der Denkmäler, Ensembles und archäologischer Stätten von natio  naler  Bedeutung (Bundesamt für Kultur)  -  Verzeichnis der Denkmäler, Ensembles und archäologischer Stätten von regionaler  Bedeutung (Bundesamt für Kultur)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  34  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Stand  -  / Durchg  angsplätze  für  Fahrende  A  Ausgangslage  Das Raumplanungsgesetz (  Art. 3 Abs.  3  RPG  ) hält fest, dass die Siedlungen nach den  Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten sind; darin eingeschlossen sind die  spezifischen Bedürfnisse der Schweizer  Fahrenden.  Die rund 2500 aktiv reisenden  Schweizer Fahrenden sind aufgrund ihrer Lebens  -  und Wirtschaftsweise auf Stand  -  und  Durchgangsplätze angewiesen.  Im Bericht des Bundesrats über die Situation der Fahrenden in der Schweiz vom Oktober  2006 ist festge  halten, dass bei der Genehmigung von kantonalen Richtplanungen die  Kantone vom Bund ersucht werden, die Raumbedürfnisse der Fahrenden zu berücksich-  tigen. Im 2015 aktualisierten  Standbericht  «  Fahrende und Raumplanung  »  sind die räum-  lichen Bedürfnisse der Fah  renden schweizweit dargestellt.  Im Kanton Glarus sind heute  keine Stand  -  oder Durchgangsplätze vorhanden.  Für ein a  usreichendes Netz von Plätzen  wi  gemäss Standbericht in der Region Glarus Nord  ein fest eingerichteter Durchgangs-  platz im Umkreis der Haupt  route der Fahrenden benötigt.  Durchgangsplätze dienen dem kurzfristigen Aufenthalt von bis zu einem Monat  ,  vor allem  während der sommerlichen Reisetätigkeit  . Sie  sollten mit einer Infrastruktur für die tägli-  chen Bedürfnisse ausgestattet sein. Standplätze  dienen dem stationären Aufenthalt,  insbesondere im Winter und als ganzjährige Basis.  B  Richtungsweisende Festlegung  / Beschluss  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  -  B/1  Durchgangspla  tz im  Einzugsbereich der Hauptroute A3  -  Für die Schweizer Fahrenden  steht  ent  lang der Hauptroute A3  ein  Durch  gangspla  tz  mit angemessener Infrastruktur zur Verfügung.  -  Der Kanton Glarus  unterstützt die  Standortgemeinde bei der  Errichtung  und dem  Betrieb  de  s  Durchgangs  pla  tze  s  .  C  Handlungsanweisungen  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  -  C  /1  Der Kanton  evaluiert  in Zusammenarbeit mit der Standortgemeinde  sowie  den benach-  barten Gemeinden  und Kantonen  bis 2020  mögliche  Standorte für Durchgangsplätze im  Einzugsbe  rei  ch der A3  .  Federführung:  Dep. Bau und Umwelt, Abt.  Rau  mentwicklung und Geoinformation  S
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  -  C/2  Die Gemeinde sichert  den  /die Standorte  in der Nutzungsplanung und stellt die  erforderliche Infrastruktur bereit.  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  S  /  35  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  S7  .01  Glarus Nord  ---  -  Durchgangsplatz  entlang der  Durchgangsroute A3  -  Standorteval  u  ation in Koordination  mit Nachbargemeinden  /  -  kantonen  --  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Fahrende und Raumplanung, Standbericht 201  5  , ERR Rau  mplaner  AG  , St.  Gallen  ,  Dezember  2016  -  Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten  (SR 0.441.1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  1  V  Verkehr  V1  Gesamtverkehr  V1.1  Konzept Gesamtverkehr  V1.2  Intermodale Schnittstellen  V2  Öffentlicher Verkehr  V2  .1  Bahnverbindung Ziegelbrücke  –  Linthal, Rückgrat der  ÖV  -  Erschliessung  V2  .2  Bus  -  System  V2.3  Erschliessung Braunwald  V3  Strassenverkehr  V4  Fuss  -  und Veloverkehr  V5  Zivilluftfahrt  V5.1  Flugplatz Mollis  V5.2  Gebirgslandeplätze  V6  Schifffahrt und Bootsliegeplätze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  2  V1  Gesamtverkehr  V1  .1  Konzept  Gesamtverkehr  A  Ausgangslage  Verkehrliche Entwicklungen  Das Verkehrsvolumen ist trotz teilweise rückläufiger Bevölkerung im gesamten Kanton  angestiegen  .  Mittelfristige Prognosen rechnen mit einem weiteren Anstieg der Gesamt-  mobilität.  Weitere  Frequenzzunahmen sind im nördlichen Hauptsiedlungsraum zu erwar-  ten. Gleichzeitig  dürfte  auch die Nachfrage von Binnenpendlern zwischen Glarus Süd  und dem Hauptsiedlungsraum sowie  für  Wege mit touristischem Zweck zunehmen.  Auf dem Strassennetz  sind  verschi  edentlich die  Kapazitäts  -  und  Belastungsgrenzen  erreicht  , insbesondere  im Raum Glarus  -  Näfels  .  Die Folgen sind überlastete Strassen  ,  steigende  Verkehrsimmissionen  und zunehmende Störungen  , die zu sinkender  Siedlungsqualität  und Beeinträchtigungen des  motorisierten wie des  strassen  -  gebundenen  öffentlichen Verkehrs führen.  Betrachtung Gesamtmobilität  Das Verkehrssystem  wird  als Gesamtsystem über alle Verkehrsträger hinweg betrachtet  und mit der  Siedlungsentwicklung abgestimmt  . Motorisierter Individualverkehr  (  MIV)  ,  öffentlicher  Verkehr  (ÖV)  sowie  der  Fuss  -  und Veloverkehr  werden im Sinne der  Verbesserung  der Gesamtmobilität weiterentwickelt.  Die Verkehrsnachfrage innerhalb und zwischen den Siedlungsräumen  wird  koordiniert  abgewickelt. Der öffentliche Verkehr, der Veloverkehr und die kombinierte Mobilität  werden  gefördert. Der öffentliche Verkehr  kann  insbesondere an Lagen mit genügender  Nachfrage in einem dichteren Takt und mit schlanken Anschlüssen  ausgebaut werden  .  Neue öffentliche Anlagen sind an bereits gut erschlossenen Lagen zu erstellen oder mit  entsprechender Erschliessung auszustatten.  Lenkung  auf  die  Hauptachsen  Der Hauptverkehr  aller Verkehrsmodi  wird  auf den  Hauptachsen  abgewickelt  und dort  hin  gelenkt.  Die Durchgangsstrassen und die Hochleistungsstrassen (Autobahn inkl. Zubrin-  ger) definieren die Hauptachse für den MIV. Beim  Ö  V ist die Hauptachse durch das  Bahntrassee Ziegelbrüc  ke  -  Linthal gegeben.  Die Hauptanschlusspunkte an das über  -  geordnete  Verkehrsnetz bilden der Bahnhof Ziegelbrücke  (Ö  V)  sowie die Autobahnan-  schlüsse  Niederurnen, Bilten und Weesen  (MIV)  .  Im Bereich Veloverkehr  dienen  die  kantonalen  Radrouten Bilten  -  Linthal und Niederurnen  -  Mühlehorn als Hauptachsen  .  Agglomeration Glarus  Die Agglomeration Glarus  ,  bestehend aus den beiden Gemeinden Glarus und Glarus  Nord  ,  ist seit längerem mit Verkehrsproblemen konfrontiert. Mit den in jüngster Vergan-  genheit erarbe  iteten kommunalen Richtplänen und verschiedenen Inhalten des  kantonalen  Richtplans 2018 werden Ziele und Massnahmen zu einer abgestimmten  Sied  lungs  -  und Verkehrsentwicklung  festgehalten. Zur Erarbeitung und Eingabe ein  es  Agglomerationspro  gramms fehlen  jedoch  noch verschiedene  Grundlagen, so u.a.  Vorprojekte  mit Zweckmässigkeits  -  und Machbarkeitsbeurteilungen sowie  Kosten  -  Nutzen  schätzungen  zu  einzelnen Vorhaben  .  Vgl. Kapitel R
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  3  B  Richtungsweisende  F  estlegungen  / Beschluss  V1  .1  -  B/1  Nachhaltigkeit im Verkehr  -  Siedlungsentwicklung und Verkehrsinfrastruktur sind aufeinander abzustimmen.  Die  Massnahmen der Mobilitätsvorsorge  unterstützen  die Ziele der kantonalen Sied-  lungs  -  und Raumentwicklungspolitik,  senken  die  Umweltbelastung un  d befriedigen  die Mobilitätsbedürfnisse alle  r Bevölkerungskreise effizient und mit finanziell tragba-  rem Aufwand  . Dadurch  werden  die Anforderungen  bezüglich  Nachhaltigkeit  erfüllt  .  V1  .1  -  B/2  Funktionsfähigkeit der Hauptachsen  -  Der Hauptverk  ehr aller Verkehrsmodi wird auf den entsprechenden Hauptachsen  abgewickelt  und dorthin  gelenkt.  -  Kanton und Gemeinden sichern einen guten Verkehrsablauf auf den H  auptachsen  des MIV.  Ausweich  verkehr durch Wohnquartiere ist zu vermeiden.  -  Die Bahnlinie  Ziegelbrücke  -  Linthal dient als Rückgrat der Ö  V  -  Erschliessung. Der  öffentliche  Verkehr ist zu beschleunigen.  -  Die kantonale  n  Radroute  n  von  Bilten bis L  inthal  sowie  von  Niederurnen nach Mühlehorn  bilden  die Hauptachse  n  des Veloverkehrs  .  C  Handlungsanweisungen  V1  .1  -  C  /1  Der Kanton und die Gemeinden  verfolgen Massnahmen,  welch  e die gesetzten Ziele mit  möglichst geringem Ressourceneinsatz erreichen. Die  Zielerreichung und  Wirkungen  so-  wie Kosten  von geplanten Vorhaben werden mit einem Bewertungsverfahren evaluiert  und  im Sinne der Nachhaltigkeit  optimiert  .  Federführung:  Massnahmen in kantonaler Zuständigkeit:  Dep.  Bau und Umwelt  ;  Mass  nahmen in  Gemeindezuständigkeit: Gemeinde  V1  .1  -  C  /2  Der Kanton und die Gemeinden sichern eine ausreichende Erschliessung  des Siedlungs-  raumes  .  Insbesondere verkehrserzeugende Bauten und Anlagen sind nur noch an Orten  zugelassen, die  mit allen Verkehrsträgern  gut erschlossen sind,  oder die Erschliessung  ist a  ls Bestandteil des Projektes zu gewährleisten.  Federführung:  Massnahmen in kantonaler Zuständigkeit: Dep. Bau und Umwelt;  Massnahmen in  Gemeindezuständigkeit: Gemeinde  V1.1  -  C/3  Der Kanton sowie die Gemeinden Glarus und Glarus Nord schaffen die Grundlage  n zur  Erarbeitung eines Agglomerationsprogramms  und prüfen  eine  Einreichung beim Bund.  Federführung:  Massnahmen in kantonaler Zuständigkeit: Dep. Bau und Umwelt;  Massnahmen in  Gemeindezuständigkeit: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  4  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Schänis  Bahnhof Ziegelbrü-  cke  Bestehender  Hauptanschlusspunkt an  das übergeordne  te Ö  V  -  Netz.  FS  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  .1  .0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus  Nord  Autobahnan-  schluss Niederur-  nen  Bestehender  Hauptanschlusspunkt an  das nationale Hochleistungsnetz  (Au-  tobahn)  FS  V1  .1  .0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Glarus Nord  Autobahnan-  schluss Bilten  Bestehender  Hauptanschlusspunkt an  das nationale Hochleistungsnetz (Au-  tobahn)  FS  V1  .1  .04  Glarus Nord  Autobahnan-  schluss Weesen  Bestehender  Hauptanschlusspunkt an  das nationale Hochleistungsnetz  (Au-  tobahn)  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Strassenbauprogramm 2010  –  2019, Kanton Glarus  -  Konzept öffentlicher Verkehr 2014; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt  -  Mobilitätskonzept Glarnerland, Kanton Glarus;  Baudirektion (2006)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  5  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Intermodale  Schnittstellen  A  Ausgangslage  Intermodale Schnittstellen  sind Umsteigeknoten  , Haltestellen von Bus und Bahn sowie  Parkierungsanlagen für Autos und  Fahrräder  .  Die Anforderungen an die öffentlichen  Räume sind aufgrund der hohen Verkehrsaufkommen in allen Verkehrsmodi hoch.  Im  Vordergrund steht nicht unbedingt die Vergrösserung der Verkehrsflächen, sondern  vielmehr eine ansprechende G  estaltung des öffent  lichen Raums  und eine gleich  -  berechtigte  Erfüllung der Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer.  Park +  Ride / Bike + Ride  Aufgrund der Lage der Bahnlinie und den relativ kurzen Distanzen zwischen Siedlungs-  gebieten und Bahnhaltestellen haben Bi  ke+  Ride (B+R)  -  Anlagen ein grosses Potenzial.  Nahezu alle Bahnhöfe eignen sich für kleinere Anlagen,  mit welchen  die Siedlungsge-  biete im Umkreis von  bis zu  5 km mit dem Velo  erschlossen werden können  .  Periphere  Orte können mit  strategisch gut gelegenen Park+  Ride (P+R)  -  Anlagen an das Bahnnetz  angebunden werden.  P+R  -  sowie B+R  -  Anlagen werden jedoch nur benutzt, wenn  die  Umsteigewege kurz und attraktiv sind  . Bei  A  bstellanl  a  gen  für Fahrräder  sind zudem ein  Witterungsschutz und die Diebstahlsicherheit wichtig.  Mit eine  m  P+R  Konzept  sollen die  Potenziale abgeschätzt und strategisch sinnvolle Anlagen unterstützt werden.  Multimodale Umsteigepunkte  Die  Bahnhöfe Näfels  -  Mollis, Glarus,  Schwanden  und der ausserkanto  n  ale Bahnhof Zie-  gelbrücke  sind als multimodale Umste  igepunkte  weiter auszubauen.  Die Bahnhöfe mit  Anschluss an das Busnetz, P+R  -  Anlagen  sowie Velostationen und guter fussläufiger  Anbindung an umliegende Siedlungsgebiete haben hohe Potenziale für verdichtetes  Bauen und  die  Umlagerung von Verkehrswegen auf  den öffentlichen Verkehr sowie den  Fuss  -  und Veloverkehr.  Zur  Attraktivitätssteigerung und  Förderung des öffentlichen und des Veloverkehrs ist  an  diesen Hauptknotenpunkten  ein ansprechendes Dienstleistungsangebot anzustreben  (z.B. Tourismus  -  Information, Reisezentrum, Ladengeschäfte, Gastronomie und weitere  Dienstleistungen).  Ziel ist es, attraktive Siedlungsräume zu schaffen, die als Verkehrs-  drehscheiben funktionieren und ei  n Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer erlauben.  Durch die Umsteigebeziehungen im öffentlichen Verkehr, P+R, Velostationen und ver-  dichtete  s  Bauen werden die Frequenzen erhöht und Potenziale für entsprechende zent-  rumsorientierte oder öffentliche Nutzungen  geschaffe  n. In der näheren Umgebung der  Ö  V  -  Hauptknoten  sind  gezielt Dienstleistungs  -  oder Versorgungsangebote an  zu  siedeln,  um den Siedlungsraum um die Bahnhöfe weiter zu stärken und zu beleben.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/1  Multimodale Umsteigepunkte  -  Die Bahnhöfe  Ziegelbrücke,  Näfels  -  Mollis, Glarus und Schwanden  werden als  multi-  modale Umsteigepunkte  weiterentwi  ckelt.  Weitere  Verbesserung  en  der Angebots-  qualität im  ÖV  sowie im Fuss  -  und  Velo  verkehr  werden  angestrebt.  Die Umsteig  ever-  hältnisse werden  wo nötig  verbessert.  V  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/2 Park + Ride  -  An strategisch gut geleg  enen Orten werden Park + Ride  -  und Bike + Ride  -  Angebote  erstellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  6  C  Handlungsanweisungen  V  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  C/1  Die  Standortgemeinde  n schaffen  im Rahmen ihrer Ortsplanung den planerischen Rah-  men  ,  um die  Bahnhöfe Näfels  -  Mollis, Glarus und Schwanden  als zentrale Ankunftsorte  zu  multimodalen Umsteigepunkten  , die mit allen Verkehrsträgern gut erschlossen sind  , aus-  bauen zu können.  Federführung:  Gemeinde  V  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die  Gemeinde  n  erarbeite  n  P  ark+Ride  -  Konzept  e  zur Erstellung bzw. zum Ausbau  von  strategisch gut gelegenen Park+Ride  -  Angeboten.  Im Konzept zu behandeln sind na-  mentlich auch Abstellanlagen für Fahrräder bei den Bahnhöfen.  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V1.2.01  Schänis SG  Bahnhof Ziegel-  brücke  Multimodaler Umsteigepunkt, Ver-  knüpfung von Bus  -  und Bahnnetz  (be-  stehend)  FS  V1.2.02  Glarus Nord  Bahnhof Näfels  -  Mollis  Multimodaler  Umsteigepunkt, Verknüp-  fung von Bus  -  und Bahnnetz  ,  Erstel-  lung Park+Ride sowie Bi  ke+Ride  FS  V1.2.03  Glarus  Bahnhof Glarus  Multimodaler Umsteigepunkt, Verknüp-  fung von Bus  -  und Bahnnetz, Erstellung  Park+Ride sowie Bike+  Ride  FS  V1.2.04  Glarus Süd  Bahnhof  Schwan-  den  Multimodaler Umsteigepunkt, Ve  r-  knüpfung von Bus  -  und Bahnnetz  , Er-  stellung Park+Ride sowie Bike+Ride  FS  V1.2.05  Glarus Süd  Bahnhof Mitlö  di  Park+  Ride  -  Angebot  ZE  V1.2.06  Glarus Süd  Bahnhof Nidfurn  -  Haslen  Park+  Ride  -  Angebot  ZE  V1.2.07  Glarus  Süd  Bahnhof Luchsin-  gen  -  Hätzingen  Park+Ride  -  Angebot  ZE  V1.2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08  Glarus Süd  Bahnhof Linthal  -  Braunwaldbahn  Park+Ride  -  Angebot  ZE  V1.2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09  Glarus Süd  Bahnhof Linthal  Park+  Ride  -  Angebot  ZE  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen  :  -  Mobilitätskonzept  Glarnerland, Kanton Glarus; Baudirektion (2006)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  7  V2  Öffentlicher Verkehr  V  Bahnverbindung  Ziegelbrücke  -  Linthal  ,  Rückgrat der Ö  V  -  Erschliessung  A  Ausgangslage  Die Bahnstrecke Ziegelbrücke  -  Linthal ist das Rückgrat der Ö  V  -  Erschliessung  .  Das  Busangebot  sowie die Standseilbahn Braunwald  ergänzen  das Bahnangebot und  ver  binden  die  Siedlungen  mit dem Bahnnetz.  Die Anforderungen an den öffentlichen Verkehr im Kanton sind von unterschiedlichen  Nutzergruppen geprägt. In den Gemeinden Glarus und Glarus Nord wird aufgrund der  Siedlungsstruktur,  der  Dichte und  von  wirtschaftlichen Faktoren ein dichtes Angebot mit  gute  n Anschlüssen auf das übergeordnete Netz nachgefragt.  Für  Glarus Süd  sind nebst  der Anbindung an den  Hauptanschlusspunkt  Ziegelbrücke auch die gute Erreichbarke  it  aus touristischer Sicht und  die Erreichbarkeit der Ortschaften bedeutend. Der  öffentliche  Ver  kehr  ist  ein wichtiger Faktor für die innere Vernetzung  zwischen  den einzelnen Ort-  schaften des Kantons.  Mit der  Kombination einer schnellen Verbindung nach Zürich,  der  Beschleunigung der  Bahn innerhalb des Kantons und  der  Gewährleistung aller Anschlüsse am  Taktknoten  Ziegelbrücke  wird  eine Verlagerung von Verkehrsaufkommen auf die Bahn unterstüt  zt  .  Ausrichtung auf den Taktknoten Ziegelbrücke  Im Rahmen des Konzepts öffentlicher Verkehr 2014  wird das bestehende Ö  V  -  Angebot  gesamtheitlich evaluiert und ein Konz  ept zur gesamtheitlichen V  erbesserung des Ö  V  -  Systems vorangebracht. Ziel sind nachfrageger  echte Verbesserungen im Ö  V  -  System in-  nerhalb des Kantons sowie gute überregionale Anschlüsse am Bahnknoten Ziegelbrücke.  Der Bahnhof Ziegelbrücke ist der Anschlusspun  kt des Kantons an die interregionalen  und  nationalen  Verbindungen.  Der Ö  V  -  Fahrplan  orientiert  sich an diesem Knotenpunkt und  stellt  in Ziegelbrücke Anschlüsse in alle Richtungen sicher.  Die Optimierung dieser  Anschlüsse  in Ziegelbrücke ist ein wichtiger Inhalt des Raumkonzepts.  Verknüpfung Bus  -  und  Bahn  netz  An den Bahnhöfen Ziegelbrücke, Näfels  -  Mollis, Glarus  ,  Schwanden  und Linthal  wird die  Verknüpfung mit dem Busnetz sichergestellt.  Die  multimodalen  Umsteigeknoten diene  n  dabei als  Hauptknoten  des öffentlichen Verkehrs. Das Busnetz ergänzt das Bahnangebot  und stellt die Feinverteilung sicher. Das Ziel sind integrale Ta  ktfahrpläne auf allen Achsen  mit  schlanke  n  Anschlüsse  n  bei den multimodalen Umsteigepunkten und im Bahnhof  Ziegelbrücke.  Beschleunigung Bahnverkehr  Wegen  einer fehlenden  Kreuzungsstelle zwischen Schwanden und Linthal müssen ge-  genwärtig in Schwanden die Gegenzüge abgewartet werden, was unattraktive Warte  -  zeiten  zur Folge hat.  Die Behebung dieses infrastrukturellen Engpasses ist eine Voraus-  setzung  ,  um die Verbindung nach Süden bis Linthal  gesamthaft attraktiver zu machen  und Glarus Süd besser an den Knoten Ziegelbrücke anzubinden. Weitere Verbesserun-  gen sind ebenfalls zu prüfen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  8  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V2.1  -  B/1  Rückgrat öffentlicher Verkehr  -  Die Bahnstrecke Ziegelbrüc  ke  -  L  inthal bildet das Rückgrat der Ö  V  -  Erschliessung im  Kanton Glarus. Der Kanton verfolgt die Beschleunigung und die Systematisierung  (starre Taktfolge) der Verbindungen zwischen Ziegelbrücke und Linthal  sowie  attrak-  tive Verbindungen an überregionale Zentren.  V2.1  -  B/2  Knoten Ziegelbrücke  -  Im Bahnhof Ziegelbrücke werden die Anschlüsse aus dem Kanton Glarus an die  überregionalen Verbindungen im öffentlichen Verkehr sichergestellt. Das öffentliche  Verkehrssystem i  st auf den Taktknoten Ziegelbrücke ausgerichtet. Es werden  schnelle Verbindungen von den Bahnhöfen Schwanden, Glarus und Näfels  -  Mollis  nach Ziegelbrücke mit schlanken Anschlüssen auf den Fernverkehr in alle Richtun-  gen angestrebt.  V2.1  -  B/3  Abstimmung Bahn  –  Bus  -  An den Bahnhöfen  Ziegelbrücke,  Näfels  -  Mollis, Glarus und Schwanden wird der  Busfahrplan  mit demjenigen der Bahn koordiniert. Das Ziel sind effiziente Reise  -  ketten  mit schlanken Anschlüssen.  V  2.1  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Öffentliche Bauten und Anlagen  -  Kanton und Gemeinden  richten  ihre Standortkonzepte für öffentliche Einrichtungen  und ihre  Planung von neuen öffentlichen Bauten und Anlagen auf eine gute  Erschliessung  mit dem öffentli  chen Verkehr  aus.  C  Handlungsanweisungen  V  2.1  -  C/1  Der Kanton verfolgt die Beschleunigung der Bahnverbindungen zwischen Ziegelbrücke  und Linthal  und  setzt sich für  die Erstellung einer Kreuzungsstelle  im Grosstal  ein  .  Federführung:  Dep.  Bau und  Umwelt  ,  Fachstelle öffentlicher Verkehr  V2.1  -  C/2  Der Kanton setzt sich dafür ein, dass der Doppelspurausbau zwischen Mühlehorn und  Tiefenwinkel als Ausbauvorhaben in den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene,  aufgenommen wird.  Federführung: Dep. Bau und Umwelt  V2.1  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Öffentliche Bauten und Anla  gen  Der Kanton und die Gemeinden  sichern bei der Planung  von neuen öffentlichen Bauten  und Anlagen  die entsprechende  Erschliessung mit dem öffentlichen Ver  kehr.  Federführung:  Dep. Bau und  Umwelt  bzw. Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  9  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V2.1.01  Glarus Nord  ; Gla-  rus;  Glarus Süd  Bahnstrecke  Zie-  gelbrücke  -  Linthal  Rückgrat der öV  -  Erschliessung  im Kanton Glarus  FS  V2.1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02  Glarus Süd  Grosstal  Erstellen einer Kreuzungsstelle  Bahnverkehr  ZE  V2.1.03  Glarus Nord  Mühlehorn  -  Tie-  fenwinkel  Doppelspurausbau  VO  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen  :  -  Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene; Eidgenössisches Departement für  Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation  -  Konzept öffentlicher Verkehr 2014  ; Kanton Glarus; Dep.  Bau und Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  10  V  Bus  -  System  A  Ausgangslage  Die Erschliessung im öffentlichen Verkehr durch die Bahn wird mit dem Bussystem  ergänzt  . Im Vordergrund steht die nachfragegerechte und effiziente Erschliessung aller  Ortschaften  . Die Optimierung der Transportkette und damit kürzere Reisezeiten erhöhen  die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs gegenüber dem motorisierten Individualverkehr.  Der Anteil des öffentlichen Verkehrs nimmt dadurch zu.  Optimierung Busangebot  I  evalu  iert. Heute wird das Bussystem a  n den  Bahnhöfen  Näfels  -  Mollis, Glarus und  Schwanden  sowie  am Bahnhof Ziegelbrücke mit dem Bahnverkehr verknüpft.  Die Attraktivität des öff  entlichen Verkehrs  wird  nach Möglichkeit  durch integrale Taktfahr-  pläne, s  chlanke Anschlüsse und schnelle  Verbindungen erhöht.  Die Ausrichtung am Takt-  knoten Ziegelbrücke  und  an  den  multimodalen  Umsteigepunkten sowie die Forderung  nach einem nachfrageorientierten Ausbau erfordert möglicherweise Anpassungen im  Fahrplan  , die  im Rahmen der Überprüfung des Konzepts öffentlicher Verkehr erfolgen.  Touristische Linien  Nebst dem Pendlerverkehr ist die Er  schli  e  ssung mit dem Ö  V auch im Freizeitverkehr  von  Bedeutung  .  D  ie vorwiegend touristisch genutzten Buslinien (Klausenpass,  Obererbs, Kies  ,  Klöntal) sind  saisonal  möglichst gut und direkt an die übergeordneten Verbindungen anzu-  schliessen und sollen  an den U  msteigepunkten  für Besucher gut auffindbar sein.  Mit guter  Touristeninformation  und klarer Wegweisung sowie einfacher Handhabe von beispiels-  weise R  ufbussen kann die Qualität des Ö  V für Gäste verbessert wer  den.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V2.2  -  B/1 Busangebot  -  Das Busangebot wird gebietsspezifisch und nachfrageorientiert angepasst. Ziel ist ein  Angebot mit integralem Takt und schlanken Anschlüssen, sofern eine entsprechende  Nachfrage besteht. Die Verknüpfung von Bus  -  und Bahnverkehr erfolgt in den Bahn-  höfen Näfe  ls  -  Mollis, Glarus, Schwanden und Ziegelbrücke.  C  Handlungsanweisungen  V  2.2  -  C  /1  Der Kanton und die Gemeinden verfolgen die Optimierung der Erschliessung des  Siedlungsraumes  mit dem Busverkehr  .  Angeboten werden  Verbindungen zur Bahn  mit  schlanken Anschlüssen  .  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt, Fachstelle öffentlicher  Verkehr bzw. Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  11  V2.2  -  C  /2  Der Kanton und die Gemeinden sorgen für  schlanke Anschlüsse und  eine gute Auffindbar-  keit  der  vorwiegend touristisch genutzten Linien  (Klausenpass,  Kies  , Klöntal  , Obererbs  )  .  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt, Fachstelle öffentlicher Verkehr  bzw. Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen  :  -  Konzept öffentlicher Verkehr 2014; Kanton Glarus; Departement Bau und  Umwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  12  V2.3  Erschliessung Braunwald  A  Ausgangslage  Die heutige Erschliessung von Braunwald erfolgt  über die Standseilbahn Linthal  -  Braun-  wald. Dies gilt sowohl für den Personen  -  als auch den Warentransport. Die heutige  Trassee  führung  besteht seit de  r Erstellung vor über hundert Jahren. Seit einigen Jahren  befasst sich die Braunwald  -  Standseilbahn AG mit dem Projekt  «Neue Erschliessung  Braunwald»  . Aufgrund der bestehenden Naturgefahrenproblematik (Hangrutschung)  ,  der  betrieblichen Situation sow  ie offener Fragen bezüglich touristischer Erschliessung  wurden verschiedene  Varianten  und auch Bahntypen  in Erwägung gezogen  und geprüft  .  Aus heutiger Sicht  erscheint  als Ersatz wieder eine Standseilbahn am zweckmässigsten.  Dabei  gibt es drei mögliche Vari  anten:  1.  Ersatz auf dem bisherigen Trassee  2.  Ersatz auf dem bisherigen Trassee mit  direkter  Verlängerung  des Trasse  e  s und  Ankun  ft  bis  Gebiet  Schwändiberg  3.  Ersatz  auf dem bisherigen Trassee mit neuer Linienführung  im oberen Teil  und  Ankunft Hüttenberg  Ein abschliessender Variantenentscheid  ist  noch  offen  .  Neben der Berücksichtigung von  bahnbetrieblichen Kriterien ist der  Variantenentscheid  in Abstimmung mit dem Konzept  zur künftigen  Siedlungsentwicklung  in Braunwald sowie der Weiterentwicklung der  touristischen  Infrastrukturen  zu treffen  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V  2.3  -  B/1  -  Der Kanton stellt die Erschliessung von Braunwald durch eine  Bahnerschliessung  sicher  .  Die  se  richtet sich  auf  d  i  e Siedlungs  -  und Tourismusentwicklung  von Braun-  wald  aus  , berücksichtigt die  Bedürfnisse der  ortsansässigen  Bevölkerung  sowie der  Gäste und schont das  Landschafts  -  und Ortsbild  .  C  Handlungsanweisungen  V  2.3  -  C/1  Die  weitere Planung einer allfälligen  Neuerschliessung und der Variantene  ntscheid  erfolgen  in einem partizip  ativen Planungsprozess zwischen Bahnbetreiberin,  Gemeinde,  Kanton und  Bund  und  den  touristischen Leistungsträgern.  Federführung: Braunwald  -  Standseilbahn AG
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  13  V2.3  -  C/2  Der Variantenentscheid ist  auf das künftige Siedlungs  -  und Erschliessungskonzept der  Gemeinde und  die  künftige  n  touristischen Erschliessung  en  in Braunwald  abzust  immen.  Federführung:  Kanton (als Eigentümerin der  Braunwald  -  Standseilbahn AG  )  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V2.3  .01  Glarus Süd  Braunwaldbahn  Linthal  -  Braunwald  Variantenentscheid  allfällige  Neuer-  schliessung  noch offen  .  ZE  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen:  -  Braunwald autofrei  ;  Umsetzungskonzept,  Februar 2016  -  Realisierung neue öV  -  Erschliessung Braunwald; Bericht Vorstudien,  Edy Toscano AG  , 8. Februar 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  14  V3  Strassenverkehr  A  Ausgangslage  Die Verkehrsbelastungen in den Siedlungsgebieten von Näfels, Netstal  und Glarus haben  Werte erreicht, die zu grossen Immissionen in den Ortszentren und zu Behinderungen  des Verkehrsablaufes führen. Die Überlastungserscheinungen auf der Kantonsstrasse  beeinträchtigen  auch  die Erreichbarkeit der Gemeinde Glarus Süd sowie den  strassen  -  gebundene  n öffentlichen Verkehr. Diese Probleme dürften sich aufgrund des prognosti-  zierten Wachstums in den nächsten Jahren noch verschärfen.  Umfahrungsstrassen  Die Planung von Umfahrungsstrassen im Kanton Glarus hat eine lange Geschichte. Übe  r  die letzten Jahre wurden die Linienführungen der Umfahrungsstrassen in diversen  Studien  und Projekten konkretisiert.  Mit der geplanten Linienführung wird das Optimum  zwischen Entlastung, direkten Verbindungen und minimalen Eingriffen in die Siedl  ung  und Umwelt erreicht.  Die Umfahrungsstrassen von Näfels, Netstal und Glarus  entlast  en  das Siedlungsgebiet vom Durchgangsverkehr und  sichern  eine bessere Verbindung vom  Hinterland auf die Nationalstrasse A3.  Gemäss  Netzbeschluss und  Sachplan Verkehr des  Bundes  ist  die Verbindung von der A3  bis zum Kantonshauptort Glarus  eine  Nationalstrasse  (N17)  .  Die Vorhaben für die Um-  fahrungen Näfels und Netstal liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Umfah-  rung Glarus ist grundsätzlich Sache des Kantons bezieh  ungsweise bei einer Kombination  mit der Umfahrung Netstal ein gemeinsames Projekt mit dem Bund.  Neue Netzelemente  Nebst den Umfahrungsstrassen sind zur Entlastung der Siedlungsgebiete und  zur  Verbesserung  der Verkehrsabläufe weitere Netzelemente geplant:  -  Anbindung  Molliser  strasse direkt an den A3  -  Zubringer  (  ‘  Stichstrasse  Näfels  –  Mollis  ’  )  -  Erstellung einer leistungsfähigen Verbindung in Netstal zwischen den Kantonsstras-  sen Netstal  -  Näfels und Netstal  -  Mol  lis  (  «  Spange Netstal  »  )  -  Verbindung im Bereich Leimen  -  Ennenda zwischen der Kantonsstrasse und der  Linthbrücke (Holensteinstrasse)  .  Entlastung Siedlungsgebiete  Um die Entlastungswirkung  der Umfahrungsstrassen  sicherzustellen, werden die Stras-  senbauprojekte  durch flankierende Ma  ssnahmen  bei den  heutigen Kantonsstrassen  begleite  t. Die  f  lankierenden Massnahmen sollen die Schadstoffemissionen senken, die  bestehenden Verkehrsachsen für den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss  -  und Velover-  kehr freispielen,  attraktive Siedlungsräume schaffen und eine hohe Aufenthaltsqualität in  den  Zentren sichern. Insbesondere sollen auch unerwünschte Verlagerungseffekte, die  durch den Bau von neuen Netzelementen auftreten, mit flankierenden Massnahmen un-  terbunden werden.  Di  e Strassen müssen jedoch weiterhin als Ausweichrouten funktionie-  ren, falls die Umfahrungen gesperrt werden müssen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  15  Direkte Anbindung an  das Hochleistungsnetz  Der motorisierte Verkehr soll auf  der  Hauptachse kanalisiert werden  und wird über diese  ans Hoc  hleistungsnetz (Autobahn) angeschlossen  . Siedlungsgebiete sowie Entwick-  lungsschwerpunkte werden daher möglichst direkt an die Hauptachsen angeschlossen.  Gemäss dem Verkehrsmodell Glarus Nord ist mit der Erstellung der Stichstrasse zwi-  schen A3  -  Zubringer un  d  Molliser  strasse insbesondere  auf der  Achse Kanalstrasse  -  Oberrütelistrasse  -  Baumgartenstrasse  -  Netstal  er  strasse in Mollis  mit zusätzlichem Ver-  kehr zu rechnen  . Mit der geplanten Entwicklung im Bereich des Flugplatzes Mollis wird  dieser  Druck  weiter  verstärkt. Eine zusätzliche Belastung im Bereich des Siedlungsgebie-  tes als Folge  der  neuen Netzelemente  ist  mit entsprechenden  flankierenden  M  assnah-  men zu verhindern  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/1  Umfahrungen  -  Der Kanton setzt  sich dafür ein, in Zusammenarbeit mit dem Bund d  ie Siedlungsge-  biete von Näfels, Netstal und Glarus in 2  -  spurigen Tunnel  s  im Westen  zu  umfahren.  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/2  Stichstrassse Näfels  -  Mollis  -  Die Verbindung zwischen A3  -  Zubringer nach Mollis  und zum Industriegebiet von  Näfels  wird über  die  oberirdische  Stichstrasse  zwischen A3  -  Zubringer und  Molliser  strasse  hergestellt  .  V3  -  B/3  Spange Netstal  -  In Netstal  wird zwischen den Kantonsstrassen Netstal  -  Näfels und Netstal  -  Mollis  eine Verbindung erstellt.  V3  -  B/4  Leimen Ennenda  -  Im Bereich Leimen  -  Ennenda wird zwischen der Kantonsstrasse und der Linthbrücke  (Holensteinstrasse) eine Verbindung hergestellt.  V3  -  B/5  Flankierende Massnahmen  -  Die Entlastungswirkung auf der heutigen Kantonsstrasse in Näfels, Netstal und Gla-  rus wird durch flankierende Massnahmen langfristig gesichert. Die heutige Kantons-  strasse wird umgebaut und für den Fuss  -  und Veloverkehr attraktiv gestaltet.  -  Die Verkehrsströ  me im Verkehrsnetz sind mit geeigneten Massnahmen so zu lenken,  dass die Entlastungswirkungen  in den Zentren  langfristig gesichert und die Verkehrs-  ströme möglichst direkt auf  die Hauptachse  gelenkt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  16  C  Handlungsanweisungen  V3  -  C  /1  D  ie Gemeinden  sichern die Trassees  der Umfahrungen Näfels  ,  Netstal  und Glarus  in  ihren  Nutzungsplanungen.  Federführung:  Gemeinden  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Planung, Bau u  nd Unterhalt der Ortsumfahrung  Glarus ist  grundsätzlich  Sache  des Kan-  tons.  Er klärt den Kostenteiler für eine allfällige Kombination mit der Umfahrung Netstal  und unterbreitet der Landsgemeinde eine Kreditvorlage bis 2026.  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Kanton  realisiert  eine oberirdische Stra  sse zwischen A3  -  Zubringer und der  Molliser  strasse.  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Der Kanton  und die Gemeinde  erarbeite  n  Projekt  e  zur Verbindung zwischen den Kan-  tonsstrassen Netstal  -  Näfels und Netstal  –  Mollis  (Querspange) sowie zur strassenmäs-  sigen Erschliessung des Flugplatzes Mollis  .  Die Gemeinden sichern das Trassee für die  Verbindungsstrasse  in ihren Nutzungsplanungen.  Federführung  Projekterarbeitung  Kantonsstrasse  :  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tief-  bau  ;  Federführung Projekterarbeitung Erschliessungsstrasse: Gemeinde;  Federführung Nutzungsplanung: Gemeinde  V3  -  C/5  Der Kanton und die Gemeinde  Glarus  erarbeiten ein Projekt  zur Verbindung zwischen  der Kan  tonsstrasse und der Linthbrücke (Holensteinstrasse).  Die Gemeinde sichert das  Tra  ssee für die Verbindungsstrasse  in ihrer Nutzungsplanung.  Federführung Projekterarbeitung Kantonsstrasse:  Dep. Bau und Umwelt, Hauptabt.  Tief  -  bau;  Federführung Nutzungsplanung: Gemeinde  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Der Kanton erarbeitet  im Rahmen de  r Realisierung der Umfahrung Näfels  zusammen mit  der Gemeinde ein Projekt zur Verkehrsberuhigung der Kantonsstrasse in Näfels.  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Der Kanton erarbeitet  im Rahmen der Realisierung der Umfahrung  Netstal  zusammen mit  der Gemeinde ein Projekt zur Verkehrsberuhigung der Kantonsstrasse in Netstal.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  17  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  Der Kanton projektiert  zusammen mit der Gemeinde  die Umgestaltung der  Hauptstrasse  im Ortszentr  um  Glarus.  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  V3  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  Der Kanton und die Gemeinden stellen  mit geeigneten flankierenden Massnahmen  die  Kanalis  ierung  des Hauptverkehrs auf  der Hauptachse  und die  Entlastungswirkung  im  Siedlungsgebiet  von neuen Netzelementen sicher.  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt, Hauptabt  .  Tiefbau  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V3  .01  Glarus Nord  Umfahrungsstrasse  Näfels  -  Planung, Bau und Unterhalt der Orts-  umfahrung  Näfels  ist Bundessache  .  -  Die räumliche Abstimmung mit Land-  schafts  -  , Naturschutz sowie landwirt-  schaftlichen Vorranggebieten und FFF  ist erfolgt. Ein  rechtskräftig genehmig-  tes Pro  jekt liegt vor.  FS  V3  .02  Glarus Nord  Verbindungsstrasse  zwischen A3  -  Zubrin-  ger und der  Molli-  s  er  strasse  (Stichstra-  sse Näfels  -  Mollis)  -  Die räumliche Abstimmung mit Land-  schafts  -  , Naturschutz sowie landwirt-  schaftlichen Vorranggebieten und  FFF ist erfolgt. Ein rechtskräftig ge-  nehmigtes Projekt liegt vor.  -  Der Baubeginn ist erfolgt.  A  V3.03  Glarus  Umfahrungsstrasse  Netstal  -  Planung, Bau und Unterhalt der Orts-  umfahrung  Netstal  ist Bundessache  .  -  Die räumliche Abstimmung mit Land-  schafts  -  , Naturschutz sowie landwirt-  schaftlichen Vorranggebieten und  FFF ist erfol  gt.  ZE  V3.04  Glarus  Umfahrungsstrasse  Glarus  -  Planung, Bau und Unterhalt der Orts-  umfahrung  Glarus  ist  grundsätzlich  Sache des Kantons  (in Abstimmung  mit dem Bund)  .  -  Die räumliche Abstimmung mit Land-  schafts  -  , Naturschutz sowie landwirt-  schaftlichen  Vorranggebieten und  FFF ist auf Stufe Vorprojekt erfolgt.  ZE  V3.05  Glarus  Verbindungsstrasse  zwischen den Kan-  tonsstrassen Netstal  -  -  Das Auflageprojekt  liegt vor  .  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  18  Näfels und Netstal  -  Mollis  (Querspange  Netstal)  -  Die räumliche Abstimmung mit  Flug-  platznutzung,  Landschafts  -  , Natur-  schutz sowie landwirtschaftlichen  Vorranggebieten und FFF ist erfolgt.  V3.06  Glarus  Verbindungsstrasse  im Bereich Leimen  -  Ennenda zwischen  Kantonsstrasse und  Linthbrücke (Hole  n-  steinstrasse)  -  Ver  b  indungsstrasse zur Erschlies-  sung der Arbeitsplatzgebiete in  Ennenda  und zur Entlastung des  Dorfkerns von Ennenda.  VO  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Aus der Sicht der heutigen Aufgabenverteilung  im Bereich Strassenwesen  sind grund-  sätzlich zwei Gruppen von Massnahmen zu unterscheiden:  -  Massnahmen, die durch den Kanton Glarus und durch die Gemeinden selb  st  -  ständig  realisiert und finanziert werden können.  -  Massnahmen, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Dazu g  ehören die  Umfahrungsstrassen von Näfels und Netstal.  Grundlagen:  -  Bundesbeschluss über das Nationalstrassennetz (Netzbeschluss)  , in Kraft per  1.1.2020  -  Auflageprojekt Umfahrung Näfels; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt  -  Auflageprojekt Umfahrung  Netstal; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt  -  Vorprojekt Umfahrung Glarus; Kanton Glarus; Departement Bau und Umwelt  -  Auflageprojekt Stichstrasse Näfels  -  Mollis; Kanton Glarus; Departement Bau und  Umwelt  -  Auflageprojekt Querspange Netstal  ; Kanton Glaru  s; Departement Bau und Umwelt  -  Projekt Kantonsstrasse Glarus: B  etriebs  -  und Gestaltungskonzept  -  Projekt Flankierende Massnahmen Näfels/Netstal
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  19  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Fuss  -  und Veloverkehr  A  Ausgangslage  Der Ausbau und der Unterhalt des Fussweg  -  und Wanderwegnetzes sind im Wes  entli-  chen Aufgaben der Gemeinden. Der Kanton setzt sich im Rahmen des Unterhalts und  des Ausbaus der Kantonsstrassen sowie im Rahmen seiner Oberaufsicht und Bewilli-  gungspraxis für die Attraktivierung der Fusswege ein.  Die Grundsätze für die Koordina-  tion de  r Fuss  -  und Wanderwege sind durch das Bundesgesetz über Fuss  -  und Wander-  wege aus dem Jahr 1985 vorgegeben.  Fusswegnetz  Das Fusswegnetz innerhalb der Siedlungsgebiete ist im Allgemeinen vorhanden und  relativ  dicht. Wichtig sind die Verknüpfungen der Fusswege mit dem öffentlichen Verkehr.  Die Fusswege sind ein wichtiges Glied in der Transportkette. Die Verbesserung der  Wege und des Wetterschutzes an Haltestellen sind Teil der Attraktivitätssteigerung des  öffen  tlichen Verkehrs.  Wanderwege  Wanderwege sind wichtige Voraussetzungen für die Naherholung und den Sommer  -  tourismus  im Glarnerland. Das Departement Bau und Umwelt hat die Ober  aufsicht über  das Wanderwegnetz  bzw. über die Landesfusswege. Der Kanton b  erücksichtigt bei  seiner  Aufsichtstätigkeit die Interessen von Naherholung und Tourismus.  Velorouten  Das Veloroutennetz wird entsprechend dem Radroutengesetz schrittweise zu einem  sicheren  und attraktiven Gesamtnetz ausgebaut. Anzustreben is  t ein zusammenhängen-  des, auf die täglichen Bedürfnisse der Einwohner, der Erholung und des Tourismus  abgestimmtes  Gesamtnetz.  Die kantonale Radroute verfügt im Bereich des Pendler  -  verkehrs  grosses Potenzial.  Als Hauptachse im Veloverkehr wi  r  d eine schnelle und  möglichst  direkte Verbindung zwischen den Siedlungsgebieten angestrebt.  Wichtig ist die  optimale Verknüpfung des Velo  weg  netzes mit dem öffentlichen Verkehr.  Beim Ausbau  des Velonetzes soll auch die Sicherheit, insbesondere für den Schülerverkehr, erhöht  werden. Die erforderliche Verbesserung der Feinerschliessung ist in erster Linie Aufgabe  der Gemeinden.  Freizeitnutzung  Fuss  -  und Veloverkehr  Nebst den Bedürf  nissen im Berufsverkehr haben die Fus  s  -  und Velowege eine zuneh-  mende  Bedeutung bei Freizeitnutzungen (Walken, Joggen, Skaten, Mountainbiken, Rad-  fahren und Reiten). Insbesondere das Velofahren hat für Tourismus und Freizeitaktivitä-  ten an Attraktivität gewon  nen. Die Veloroute Linthal−Ziegelbrücke ist Bestandteil der  Alpen  -  Panoramaroute Nr. 4 von  Schweizmobil  .  Am Walensee vor  bei führt die Seen  -  Route Nr. 9  . Für das Erholungsgebiet Walensee ist das Walenseenetz  von Bedeutung.  B  Richtungsweisende Festlegu  ngen / Beschluss  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  -  B/1  -  Das  Velo  routennetz ist periodisch den neuen Anforderungen  von  Pendlerverkehr so-  wie Freizeit  -  und Tourismusnutzungen anzupassen. Das  Velo  wegnetz  ist  zusammen-  hängend  , direkt, schnell  und sicher  zu gestalten  . Schwachstellen sind zu  beheben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  20  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  -  B/2  -  Fuss  -  und  Velo  wege sind an den öffentlichen Verkehr  und an bedeutende Zielorte  anzuschliessen.  V4  -  B/3  -  An Bahnhöfen und  bei  publikumsintensiven Einrichtungen sind genügend öffentlich  zugängliche  , diebstahlsichere und überdachte  Fahrrada  bstellplätze zur Verfügung  zu  stellen  .  V4  -  B/4  -  Der Kanton berücksichtigt bei eigenen Planungs  -  und Bauvorhaben sowie im Rah-  men seiner Genehmigungstätigkeit bei Nutzungsplanungen die Anliegen für ein  attraktives  und sicheres  Fuss  -  und  Velo  wegenetz im Siedlungsraum.  C  Handlungsanweisungen  V4  -  C  /1  D  ie Gemeinden stellen sicher, dass an den Bahnhöfen und publikumsintensiven Einrich-  tungen genügend öffentlich zugängliche, sichere und überdachte  Fahrrada  bstellplätze  erstellt  werden.  Federführung:  Gemeinde  V4  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Gemeinden überprüfen die Qualität ihres Fuss  -  und  Velo  weg  netzes im Siedlungs-  raum  sowie  ihr  es Wanderwegnetzes  . Sie  ergreifen die notwendigen Massnahmen zur  Förderung von Attraktivität und Sicherheit.  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V4.01  Glarus Nord,  Glarus, Gla-  rus Süd  Route von Linthal bis  Bilten  und Niederurnen  bis Mühlehorn  Kantonale Radroute  A  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen  :  -  Kantonale Radrouten; Kanton Glarus  -  Wanderwegnetz; Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  21  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Zivilluftfahrt  V5.1  Flugplatz Mollis  A  Ausgangslage  Nach dem Rückzug der Luftwaffe im  Jahr 2007 hat der Kanton Glarus die Umnutzung  des Militärflugplatzes in ein privates ziviles Flugfeld initiiert. Nach der Übernahme des  Flugplatzes Mollis durch die Gemeinde Glarus  Nord  lag die Federführung des Umnut-  zungsverfahrens in den vergangenen Jahre  n bei der Gemeinde.  Mitte 2017 hat der Bundesrat  das  Objektblatt Flugplatz Mollis des  Sachplan  s  In  frastruktur  der Luftfahrt (SIL)  erlassen  . Im Objektblatt werden die Zweckbestimmung, die betriebli-  chen Rahmenbedingungen, der Flugplatzperimeter sowie verschi  edene umweltrechtliche  Rahmenbedingungen verankert.  M  omentan  wird  das Umnutzungsverfahren (Erteilung  Umnutzungsbewilligung durch das BAZL) durchgeführt. Die  grundeigentümerverbind  -  lichen  raumplanerischen Festlegungen  werden  letztlich  im Zonenplan der Gemeinde  Glarus Nord vorgenommen.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V  5.1  -  B/1  -  Die zivile Nutzung des  Flugplatz  es  Mollis ist für den Kanton von grosser wirtschaftli-  cher  Bedeutung  und stellt einen wichtigen  Standortfaktor dar.  De  r Kanton unterstützt  die  Umnutzung des Flugplatzes in eine zivile Nutzung.  C  Handlungsanweisungen  V  5.1  -  C  /1  Die Gemeinde  Glarus Nord  schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die  nichtmilitärische  Nutzung des Flugplatzes Mollis  .  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V5.1.01  Glarus Nord  Flugplatz Mollis  Umnutzung des ehemaligen  Militär-  flugplatz  es zu  zivilaviatischer Nutzung  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen:  -  Sachplan Infr  astruktur der Luftfahrt (SIL)/  Teil IIIC/12. Serie  -  Objektblatt  GL  -  1,  28.  Juni
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2017  -  Flugplatz Mollis: Weiterbetrieb ehemaliger Militärflugplatz als Zivilflugplatz (Umnut-  zungsverfahren); Genehmigungsdossier, November 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  22  V5.2  Gebirgslandeplätze  A  Ausgangslage  Gebirgslandeplätze sind Landestellen auf über 1100 m  ü. M.  , die Ausbildungs  -  , Übungs  -  und sportlichen Zwecken oder der Personenbeförderung zu touristischen Zwecken  dienen  . Sie verfügen über keine Infrastruktur.  Im S  achplan  Infrastruktur der Luftfahrt (S  IL  )  Teil III B6a  -  Gebirgslandeplätze  sind auf Kantonsgebiet die folgenden  Gebirgslande-  plätze  erwähnt:  -  Geb  irgslandeplatz  «  Glärnischfirn  »  -  Gebirgslandeplatz  «  Limmerenfirn  »  -  Gebirgslandeplatz  «  Vorabgletscher  »  -  Gebirgslandeplatz  «  C  lariden  -  Hüfifirn  »  Die Gebirgslandeplätze sind für den Kanton von unterschiedlicher touristischer  Bedeutung.  Eine Analyse der Landebewegungen oder touristische Nutzungskonzepte  liegen  nicht vor.  Für Heli  -  Skiing  kann gemäss SIL nur der Landeplatz Vorabgletscher  angeflogen  werden.  Zunehmend zeigen sich bei einzelnen Gebirgslandeplätzen Nutzungskonflikte. An Orten  mit Zielkonflikten zwischen erhöhter Landefrequenz, anderen touristischen Nutzungen  und Naturschu  tz ist eine Abwägung der Interessen zu erstellen. Während die Lande-  plätze Vorabgletscher und Cla  riden  -  Hüfifirn  touristische Potenziale aufweisen,  ist für  die  Landeplätze Glärnischfirn und Limmerenfirn mittelfristig  eine S  tillleg  ung in Betracht zu  ziehen  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/1  -  Die negativen Auswirkungen der Gebirgslandeplätze sind im Hinblick auf die Interes-  sen des Natur  -  und Landschaftsschutzes zu minimieren.  C  Handlungsanweisungen  V5.2  -  C  /1  Der Kanton überprüft die  Landebewegungen der Gebirgslandeplätze und erarbeitet ein  Konz  ept zu deren touristischen Nutzung  .  Federführung:  D  ep  .  B  au und  U  mwelt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  23  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V5.2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Glarus  Gebirgslandeplatz  Glärnisc  hfirn  SIL  Teil III B6a  –  Gebirgslandeplätze  FS  V5.2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02  Glarus Süd  Gebirgslandeplatz  Limmerenfirn  SIL Teil III B6a  –  Gebirgslandeplätze  FS  V5.2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03  Glarus Süd  Gebirgslandeplatz  Vorabgletscher  SIL Teil III B6a  –  Gebirgslandeplätze  FS  V5.2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04  Glarus Süd  Gebirgslandeplatz  Clariden  -  Hüfifirn  SIL Teil III B6a  –  Gebirgslandeplätze  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  SIL  Teil  III B  6a  -  Geb  i  r  gslandeplätze  ; Eidgenössisches Departement für Umwelt,  Verkehr, Energie und  Kommunikation  , 24. Oktober  2015
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  24  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Schifffahrt  ,  Bootsliegeplätze  A  Ausgangslage  Am Walen  -  und  am Klöntalersee  bestehen  folgende  Bootshäfen für Segelyachten und  Motorboote:  -  Mühlehorn: ca. 200 Liegeplätze (plus 8  -  10 Trockenplätze)  -  Gäsi (Filzbac  h  ): ca. 124 Liegeplätze  -  Seerüti  -  Martiberg (Glarus): 40 Plätze, 40 Seilplätze (Bojen)  -  Kanal Vorauen (Glarus): 40 Anlegeplätze  Total sind im Kanton Glarus  577  Schiffe registriert (Klöntaler  -  und Walensee  , Stand Ja-  nuar 2017  ). Diese verteilen sich auf Tr  ockenplätze, Liegeplätze, Bojen und  Domizilboote.  Beim Neubau, Ausbau oder dem Betrieb von Hafenanlagen und Bootsplätzen ist eine  umfassende Interessenabwägung mit den Anliegen des Gewässerschutzes, des Immissi-  ons  schutzes, des Biotopschutzes, des Landschaf  tsschutzes, der Fischerei, des Wasser-  baus, des Tourismus und der Schifffahrt nötig. Um negative Auswirkungen möglichst zu  reduzieren,  sind  Bootsplätze in zentralen Anlagen  zu  konzentrier  en.  Dabei muss auch auf  die dafür notwendige Infrastruktur wie die Ers  chliessung und Parkierung, die Ver  -  und  Entsorgung, WC  -  Anlagen, usw. geachtet werden. Grössere Anlagen sind planungspflich-  tig  . Standorte sind  im Rahmen der kommunalen Nutzungs  planung festzulegen  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  -  B/2  -  Neue  Wasserplätze für Boote sind in zentrale Anlagen, welche mit entsprechender  Infrastruktur ausgerüstet sind, zu integrieren.  C  Handlungsanweisungen  V
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  -  C  /1  Allfällige Veränderungen bezüglich  Bootsliegeplätze  sind mit der Seeuferp  lanung Walen-  see des Kantons S  t.  Gallen abzustimmen.  Federführung:  Dep  .  Bau und Umwelt  ,  Hauptabt  .  Tiefbau  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  V6.01  Glarus Nord  Mühlehorn  Bootshafen  FS  V6.02  Glarus  Nord  Gäsi (Filzbach)  Bootshafen  FS  V6.03  Glarus  Seerüti  -  Martiberg  Bootshafen  /  Amphibienlaichgebiet  von nationaler Bedeutung  FS  V6.04  Glarus  Kanal Vorauen  Bootshafen  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  V  /  25  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Gesetz über die öffentlich  -  rechtlichen Verhältnisse am Walensee  (Stand vom 5.  Mai 1985)  (Walenseegesetz)  -  Seeufe  rplanung Walensee (1999) des Kantons  St.Gallen  -  Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt; Eidgenössisches Departement für  Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  N  /  1  N  Natur und Landschaft  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Landschaftsqualität  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vorranggebiete Natur und Landschaft  N3  Landwirtschaft  N3  .1  Vorranggebiete für die Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen  N3  .2  Intensivlandwirtschaftszone  n  N4  Wildruhezonen, Wildtierkorridore und Jagdbanngebiete  N5  Gewässer  N6  Wald  N7  Naturgefahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  N  /  2  N1  Landschaftsqualität  A  Ausgangslage  Die  Landschaft umfasst den gesamten Raum wie ihn Menschen im Alltag wahrnehmen  und erleben. Die durch den Menschen geprägten Siedlungs  -  und Kulturräume sind  ebenso  Teil der Landschaft wie von der Natur geformte  ,  wenig berührte Gebirgsräu  me.  Strategien zur Landschaftsentwicklung haben sich daher auf die Landschaft in ihrer  Gesamtheit  zu beziehen.  Die Landschaft erfüllt vielfältige Funktionen. Sie erbringt Leistungen für den Menschen,  etwa zur Erholung, zur Stärkung der Identität und als k  ulturelles Erbe, als Wirtschafts  -  und Standortfaktor (Grundlage für den Tourismus) sowie als räumliche Basis für die  Biodiversität  und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen.  Landschaften  haben daher auch Einfluss auf die Lebensqualität  .  Im Kanton Glarus bildet die wenig berührte Hochgebirgs  -  und Gebirgslandschaft eine  eindrückliche Kulisse für die vom Menschen gestalteten Kulturlandschaften im Talboden  und an vielen Hanglagen. Die naturnahen Gebirgslandschaften und die Kulturland  -  schaf  ten  lassen auf den Werdegang des Kantons  schliessen und  tragen dazu bei  ,  Wissen  zu vermitteln  .  Die  Landschaft  wird  so auch  zu einem  räumliche  n  Gedächtnis:  Die spektakuläre Geologie gibt Aufschluss über die Entstehung der Alpen und über die  der Ge  birgsbildung zu  G  runde liegenden Prozesse (erdgeschichtliche Zeugen). Die  Gletscher  und Gletschervorfelder lassen die glazialen Prozesse und die Klima  -  veränderung  erkennen.  Die vielen gut erhaltenen historischen Industriekomplexe mit dazugehörigen  Bauten und  Anlagen prägen noch heute die Tallandschaft und die Siedlungsstruktur. Sie zeugen  davon  , dass  der Kanton Glarus  schweiz  -  und europaweit zu den Pionieren der Industrie  gehörte.  Trotz der zunehmenden Mechanisierung und Intensivierung der  Landwirtschaft sind  noch  Flächen mit vielen  Kleinstrukturen (Hecken, Trockensteinmauern) und weiträumige  Sömmerungsgebiete  erhalten. D  e  r  Landwirtschaft  kommt  im Kanton  nach wie vor  ein  wichtige  r  Stellenwert  zu.  A  ufgrund der Nähe des Kantons Glarus zum Gro  ssraum Zürich  birg  t die  abwechslungs  -  und erlebnisreiche Landschaft ein beträchtliches wirtschaftliches Potenzial.  Sie  bietet  Rückzugs  -  und Erholungsort  e  für Städter und schafft für  Ortsansässige  attraktive  Möglichkeiten  für Aktivitäten im Freien.  Während bei den besonders  erhaltenswerten  naturnahen Landschaften der Schutz vor  menschlichen Einflüssen in  der Regel oberste Priorität hat  ,  stehen  bei den Kulturland-  schaften insbesondere die Verbesserung der Landschaftsqualität  sowie die Vernetzung  der L  ebensräume und eine hohe Biodiversität  im Vordergrund (Landschafts  pflege und  Landschaftsplanung).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  N  /  3  B  Richtungsweisende Festlegungen  / Beschluss  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  B/1  Landschaftsqualität  Die Qualität der Landschaft im Kanton Glarus wird erhalte  n und wo möglich  gesteigert.  Der Wert der Landschaft für die  ortsansässige  Bevölkerung wie auch für Gäste in Bezug  auf Wohlbefinden, räumliche Identifikation, Standortattraktivität und weiterer Leistungen  nimmt zu. Elemente zur Zielerreichung sind  :  -  Die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgt standortgerecht  unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit  sowie  des öffentlichen Inte-  resses an hochwertigen Nahrungsmitteln und  an  einer identitätsstiftenden Kultur-  landschaft. Lan  dwirtschaftliche Vorranggebiete werden für die nachhaltige Nutzung  in ihrer Ausdehnung und Qualität gesichert.  -  Kleinstrukturen wie Hecken, Bäume, Trockensteinmauern, Lesesteinhaufen o.a.  prägen  die Landschaft wesentlich und stellen Lebensräume für Tier  e und Pflanzen  dar. Sie werden erhalten, aufgewertet (Sanierung von Trockensteinmauern o.a.)  oder  neu geschaffen (Pflanzung von Hecken, Hochstammobstbäumen o.a.).  -  Die Gewässer werden als Lebensadern der Landschaft aufgewertet und erhalten  Raum und di  e Möglichkeit, einen naturnahen Zustand zu erreichen.  -  Die Sömmerungsgebiete sollen als Grundlage für eine funktionierende Alpwirtschaft  mit hochwertigen regionalen Produkten sowie als naturnahe und ökologisch wertvolle  Erholungsräume erhalten bleiben.  -  Die  Gestaltung der Siedlungen nimmt auf das Bedürfnis nach Erholung, Bewegung  und Begegnung Rücksicht und lässt Freiräume. Die Landschaftsqualität in der  Wohnumgebung  wird  beibehalten und wenn möglich  verbessert.  -  Neue  Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone  sind zu vermeiden. Ist eine Ver-  meidung nicht möglich  ,  werden  sie  landschaftsschonen  d  realisiert  . Nicht mehr benö-  tigte Bauten werden  , wenn immer,  möglich zurückgebaut  .  -  Die Wälder werden nachhaltig gepflegt. Besonder  s naturnahe und artenreiche  Wälder  werden gefördert.  -  Die Hochgebirgslandschaften bleiben weitgehend unberührt.  -  Die Erlebbarkeit der Landschaft mit  ihrer  natur  -  und kulturräumliche  n  Geschichte wird  verbessert und in Wert gesetzt.  -  Besonders  erhaltenswerte Gebiete für Natur und Landschaft werden unter Schutz  gestellt und objektspezifische Schutz  -  und Aufwertungsziele definiert.  N1  -  B/2  Vorranggebiete  -  Im kantonalen Richtplan werden besonders wertvolle Gebiete für die Landschaft  (Vorranggebiete  Natur und Landschaft) sowie besonders geeignete Gebiete für die  Landwirtschaft (Vorranggebiete Landwirtschaft) bezeichnet.  N1  -  B/3  Schonende Landschaftsentwicklung  -  Der Kanton und die Gemeinden setzen sich im Rahmen ihrer raumwirksamen Tätig-  keiten und bei  der Beurteilung von Nutzungs  -  und Bauvorhaben für eine schonende  Entwicklung von Natur und Landschaft ein.  Planungen zielen auf das Sichern, Wiederherstellen und Schaffen von Landschafts-  qualitäten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  3.12.2021  N  /  4  C  Handlungsanweisungen  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C/1  Als  strategische Grundlage für die gesamtkantonale Landschaftsentwicklung  wird  bis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            202
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  eine Landschaftskonzep  tion erarbeitet.  Fed  erführung: Dep  .  Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie  N1  -  C/2  Die Landwirtschaft als wichtigste Gestalterin der Kulturlandschaft orientiert sich am  öffentlichen  Interesse an einer identitätsstiftenden, schönen Kulturlandschaft und fördert  Landschaftsqualitäten gezielt. Anreize  der Agrarpolitik  zur Schaffung von  Landschafts-  qualitäten (Landschaftsqualitätsbeiträge)  und zur Erhaltung  sowie  Vernetzung  von Bio  -  topen  werden ausgeschöpft. D  as im Kanton bereits eingeleitete Landschaftsqualitäts  -  projekt  wird weitergeführt.  Federführung: Dep.  Volkswirtschaft und In  neres, Abt  .  Landwirtschaft  N1  -  C/3  Der Kanton fördert die Erhaltung und Pflege  von  erhaltenswerte  n  Kulturlandschaften  und  Biotopen  . Er unterstützt die Gemeinden und Grundeigentümer  bei der qualitativen  Aufwertung  von Landschaften und Biotopen  durch Beratung und im Rahmen der  gesetzlichen  Bestimmungen und Möglichkeiten durch finanzielle Beiträge.  Federführung:  Zuständiges  Departement  N1  -  C/4  Die Gemeinden sichern die Vorranggebiete Natur und Landschaft sowie besonders  geeignete  Ge  biete für die Landwirtschaft (Vorranggebiete Landwirtschaft) in ihren  Nutzungsplänen  .  Die Gemeinden prüfen die Erarbeitung von Konzepten zur Verbesserung der Land-  schaftsqualität (Landschaftsentwicklungskonzepte  und  Landschaftsqualitätsprojekte  )  in  Naherholungsgebieten  und  in der Wohnumgebung  .  Sie formulieren  unter Einbezug der  Bevölkerung  Massnahmen zur qualitativen Aufwertung von Landschaften im Bereich der  Siedlungen und Naherholungsräume (Förderung von Kleinstrukturen mit Hecken, Bach-  läufen,  Baumgruppen und anderer Strukturelemente). Sie prüfen die Schaffung von  angepassten  ökologischen Ausgleichsflächen und Vernetzungsprojekten.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  5  N2  Vorranggebiete Natur und Landschaft  A  Ausgangslage  Als Vorranggebiete Natur und Landschaft werden die  in Bezug auf  Natur und Landschaft  besonders  erhaltenswerten  Landscha  ften, Naturdenkmäler, Lebensräume (Biotope) und  Geotope bezeichnet. Diese Objekte  sind  in Verzeichnissen der schützenswerten Objekte  von regionaler  und von lokaler  Bedeutung  gemäss Art. 12 der kantonalen Natur  -  und  Heimatschutzverordnung  zu erfassen  . Beson  ders erhaltenswerte Objekte werden  in  kan-  tonale Inventar  e  nach Art. 9 des kantonalen Gesetzes über den Natur  -  und Heimatschutz  aufgenommen. Besta  ndteil der kantonalen Inventare  sind auch die Objekte der Bundes-  inventare von nationaler Bedeutung.  Im kantonalen Richtplan werden die Vorranggebiete in Naturschutzgebiete (Biotope) und  Landschaftsschutzgebiete unterschieden.  Im kantonalen Richtplan werden  Objekte von  nationaler und kantonaler Bedeutung festgelegt. Die grundeigentümerverbindliche Siche-  ru  ng dieser Objekte erfolgt in der kommunalen Nutzungsplanung durch die Gemeinden.  Die in der Regel relativ kleinflächigen Naturschutzgebiete dienen dazu, die Lebensräume  der standorttypischen Tiere und Pflanzen langfristig zu sichern und wo möglich zu ver-  be  ssern. Um dies zu erreichen, sind die  se  schutzwürdigen Flächen wie Auen, Moore und  Trockenwiesen zu erhalten, ökologisch aufzuwerten und die Biotope miteinander zu ver-  netzen. Dadurch kann die natürliche Dynamik vermehrt gefördert werden. Ökologische  Pflege  -  , Aufwertungs  -  und Vernetzungsmassnahmen führen häufig auch zu visuell  -  ästhetischen Mehrwerten, z.B. durch die Schaffung von Kleinstrukturen oder eine  arten-  reiche Magerwiesenflora infolge einer extensiven  Bewirtschaf  tung  .  Landschaftsschutzgebiete sind  of  t  grossflächig und umfassen Landschaften, die aus  verschiedenen Gründen als besonders wertvoll und daher als  schützenswert  erachtet  werden  ,  z  um Beispiel aufgrund  ihrer  Ursprünglichkeit, der Vielfalt der  Schönheit  oder  ihrer  natur  -  und kulturgeschichtliche  n  Be  deutung  . Die Gründe für die Ausscheidung  einer  Landschaft  als Landschaftsschutzgebiet so  wie die deren  spezifischen Schutz  -  und  Entwicklungsziele  sind den Verzeichnissen und Inventaren zu entnehmen.  Gebiete des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be-  deutung (BLN  -  Gebiete), Moorlandschaften sowie das UNESCO  -  Weltnaturerbe Tektonik  -  arena  Sardona  (Geotop  -  Landschaft von internationaler Bedeutung)  entsprechen speziel-  len Forme  n von Landschaftsschutzgebieten, welche durch Verordnungen auf Bundes-  ebene bzw. durch  eine internationale Konvention  geschützt sind  .  Sie bedürfen  jedoch  zusätzlicher kantonaler bzw.  kommunaler Schutzbestimmungen  .  Für das UNESCO  -  Weltnaturerbe Tektonikarena  Sardona besteht unter den beteiligten Gemeinden eine  Vereinbarung, welche die Entwicklungsplanung für das Gebiet sowie erwünschte,  zulässige  und unerwünschte Nutzungen  regelt  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  N2  -  B/1  Erhaltenswerte Biotope  -  Besonders erhaltenswerte  Biotope werden erhalten, räumlich gesichert und wo  möglich  ökologisch aufgewertet.  Die Biotope werden untereinander vernetzt und die  natürliche Dynamik gefördert. Mit diesen Massnahmen wird zur Erhaltun  g der Vielfalt  an Arte  n  und Lebensräumen beigetragen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  6  -  Besonderen Schutz verdienen Lebensräume von seltenen und bedrohten Arten und  Lebensgemeinschaften. Die Schutz  -  und Entwicklungsziele  (  Schutz  -  und Pflege  -  massnahmen am Objekt  , allfälliger Umgebungsschutz  und Pufferbereich  ) richten sich  nach den  Verzeichnissen und Inventaren  .  N2  -  B/2  Erhaltenswerte Landschaftsräume und Naturdenkmäler  -  Besonders  erhaltenswerte  Landschaftsräume und Naturdenkmäler werden  erhalten,  räumlich gesichert und  bei bestehenden Beeint  rächtigungen  wo möglich  aufgewertet.  Der besondere Charakter dieser  Landschaftsräume und Naturdenkmäler  bleibt erhal-  ten. Die Schutz  -  und Entwicklungsziele (  Schutz  -  und Pflegemassnahmen am Objekt,  allfälliger Umgebungsschutz und Pufferbereich  ) richten sich  nach den  Verzeichnissen  und  Inventaren.  -  Bestehende Bauten und Anlagen in Landschaftsschutzgebieten können unterhalten  ,  massvoll  erneuert  und wenn notwendig ausgebaut werden  .  Erforderliche  Ausbauten  sind  landschaftsverträglich und umweltschonend  durchzuführen  .  -  Landschaftsschutzgebiete sind von neuen Bauten und Anlagen freizuhalten.  Ausgenommen  sind standortgebundene Bauten und Anlagen sowie Infrastrukturen  (Trinkwasserversorgung), die zum Schutz der Bevölkerung (Gefahrenabwehr) oder  fü  r die Bewirtschaftung und Pflege des Gebietes erforderlich sind. Diese Bauten und  Anlagen nehmen in Bezug auf Lage und Gestaltung Rücksicht auf den Charakter der  Landschaft.  -  Der Unterhalt und der landschaftsschonende  Ausbau von Wanderwegen, die zum  Erlebe  n dieser Landschaften beitragen, sind möglich  ,  wenn sie den Schutzabsichten  nicht entgegenstehen.  N2  -  B/3  UNESCO  -  Welt  natur  erbe Tektonikarena Sardona  -  Innerhalb des Perimeters des UNESCO  -  Weltnaturerbes  «  Tektonikarena Sardona  »  richten sich die Schutz  -  und Nutzungsziele  vorbehältlich weitergehendem  übergeordnetem  Recht  nach  dem Beschluss des UNESCO  -  Wel  t  erbekomitees und  der Vereinbarung  zwischen den beteiligten Gemeinden  über den gemeinsamen  Sc  hutz des UNESCO  -  Weltna  turerbes  .  C  Handlungsanweisungen  N2  -  C/1  Der Kanton sorgt für den Schutz und  den  Unterhalt der Biotope von nationaler und  kantonaler  Bedeutung  sowie den Unterhalt der landwirtschaftlich genutzten Biotopflächen  von kommunaler Bedeutung  . Er führt das  kantonale Biotopverzeichnis  , aktualisiert  dieses  periodisch  ,  überprüft  dabei  die objektspezifischen Schutz  -  und Entwicklungsziele und  passt diese gegebenenfalls an. Neue Objekte werden in Rücksprache mit den  Gemeinden  dem Regierungsrat zur Aufnahme in die Inventare vorgeschlagen.  Der Kanton berücksichtigt die in den  Verzeichnissen und Inventaren  festgelegten Schutz  -  und Entwicklungsziele bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten. Er trifft weitere Massnah-  men, welche zu Schu  tz, Aufwertung und Vernetzung der Biotope beitragen (z.B.  Planung  und Festlegung der ökologischen Infrastruktur;  Umsetzung von Vernetzungskonzepten).  Federführung: Dep.  Bau und Umwelt, Abt.  Umweltschutz und Ener  gie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  7  N2  -  C/2  Die Gemeinden sorgen für den Schu  tz und Unterhalt der Biotope von kommunaler  Bedeutung  . Die Gemeinden führen ei  n kommunales Biotopverzeichnis  .  Dessen Inhalt  richtet sich nach den Vorgaben des NHG und NHV.  Sie  aktualisieren  dieses  periodisch,  überprüfen die objektspezifischen Schutz  -  und Entwicklungsziele regelmässig und  passen  diese gegebenenfalls an.  Die Gemeinden scheiden die Biotope von  nationaler und  kantonaler Bedeutung in ihrer  Nutzungsplanung aus.  Biotope von kommunaler Bedeutung werden in Abwägung der  weiteren  Interessen  im Rahmen der kommunalen Richtplanung  der Gemeinde ebenfalls  ausgeschieden  und in der Nutzungsplanung gesichert  .  Sie berücksichtigen die in den Verzeichnissen  und Inventaren  festgelegten Schutz  -  und  Entwicklungsziele bei ihren raumwirksamen Tät  igkeiten. Sie können weitere Mass  -  nahmen  treffen, welche zu Schutz, Aufwertung und Vernetzung der Biotope beitragen  (z.B. Umset  zung von Vernetzungskonzepten).  Fede  rführung: Gemeinde  N2  -  C/3  Der Kanton sorgt für den Schutz und den Unterhalt der Landsc  haften von nationaler und  kantonaler Bedeutung. Er  führt das k  antonale Landschaftsverzeichnis  ,  aktualisiert das  Verzeichnis periodisch und  überprüft die Ziele bezüglich Erhaltung und Aufwertung  regelmässig  .  Neue  Inventaro  bjekte werden in Rücksprache  mit den Gemeinden dem  Regierungsrat zur Aufnahme in die Inventare vorgeschlagen.  Er berücksichtigt die in den Verzeichnissen  und Inventaren  festgelegten Schutz  -  und  Entwicklungsziele bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten. Er trifft weitere Massnahmen  ,  um de  n speziellen Charakter dieser Landschaften zu wahren und wo möglich zu verbes-  sern. Dazu gehören besondere Bewirtschaftungs  -  und Gestaltungsmassnahmen.  Der Kanton berücksichtigt die Bestimmungen gemäss  dem Beschluss des UNESCO  -  Wel  t  erbekomitees und der  Vereinbarung über den Schutz des UNESCO  -  Weltnaturerbes  bei seinen raumwirksamen Tätigkeiten.  Federführung:  Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie  N2  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Die Gemeinden scheiden die Landschaftsschutzgebiete sowie die sinngemässen  Schutzgebiete  für Landschaften von nationaler und kantonaler Bedeutung  in ihrer  Nutzungsplanung  aus.  Landschaften von kommunaler Bedeutung werden in Abwägung  der weiteren Interessen im Rahmen der kommunalen Richtplanung der Gemeinde eben-  falls ausgeschieden und i  n der Nutzungsplanung gesichert.  Sie berücksichtigen die in  den Verzeichnissen  und Inventaren  festgelegten Schutz  -  und Entwicklungsziele bei ihren  raumwirksamen Tätigkeiten.  Die Gemeinden berücksichtigen die Bestimmungen gemäss  dem Beschluss des  U  NESCO  -  Welterbekomitees und der  Vereinbarung über den gemeinsamen Schutz des  UNESCO  -  Weltnaturerbes bei  ihren raumwirksamen Tätigkeiten und sichern diese in der  Nutzungsplanung.  Federführung: Gemeinde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  8  D  Objekte  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Objekte nach NHG  D  -  1.1  Biotope von  nationaler Bedeutung gemäss Art. 18a NHG  Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Glarus Nord  Niederriet  GL2  Niederriet  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            52  Glarus Nord  Walenberg  GL17  Walenberg  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            94  Glarus Nord  Talalpsee  GL18  Tal  alp  see  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            110  Glarus Nord  Feldbach  GL47  Feldbach  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            167  Glarus  Schletter  GL20  Klöntalersee Nordostufer  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            176  Glarus  Klöntalersee Nordostufer  GL20 Klöntalersee Nordostufer  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            181  Glarus  Klöntalersee Vorauen  GL96  Klöntalersee Vorauen  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            244  Glarus Süd  Oberblegisee  GL37  Oberblegisee  FS  Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.2  Glarus Nord  Gäsi / Linth Delta  348  -  Linth Delta  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            185  Glarus  Hinter Klöntal  109  -  Hinter Klöntal;  Delta  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            261  Glarus  Süd  Bruch  216  -  Chrauchbach, Haris;  Fliessgewässer  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            388  Glarus Süd  Oberstafelbach  1302  -  Oberstafelbach;  Alpine  Schwemmebene  FS  Bundesinventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Glarus Nord  Niderriet  1834  Niderriet  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  Glarus Nord  Lachen  1550  Lachen  (auch Kanton  SZ  )  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  Glarus Nord  Blossen  3697  Blossen  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            57  Glarus Nord  Scheidegg  1838  Scheidegg  (auch Kanton  SZ  )  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            65  F  Glarus Nord  Gross  Moos  1840  Gross Moos im Schw  ä  ndital  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            83  F  Glarus Nord  Boggenberg  1845  Boggenberg  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            102  Glarus Nord  Türliboden  1846  Türliboden  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            64  Glarus Nord  Meur bei Britteren  627  Meur bei Britteren  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            125  F  Glarus Nord  Grossi Friiz  1918  Mürtschen  FS  N2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            141  Glarus Nord  Ober Mürtschen  1919  Ober Mürtschen  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            219  Glarus Süd  Gnappetriet  1932  Gnappetriet  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            246  Glarus Süd  Stäfeli  1868  Längriet  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            248  F  Glarus Süd  Längriet  1868 Längriet  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            250  Glarus Süd  Ochsenbüel  1869  Rossweid  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  9  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            274  F  Glarus Süd  Garichti  1876  Garichti  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            289  F  Glarus Süd  Matt  1877  Matt  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            310  Glarus Süd  Werbenrüsli  1882  Werbenrüsli  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            301  F  Glarus Süd  Etzelhüsli  1858  Etzelhüsli  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            382  Glarus Süd  Unter Jetz  1894  Unter Jetz  FS  Bundesinventar der Hoch  -  und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.  65H  Glarus Nord  Gross Moos  245  Gross Moos im Schw  ä  ndital  FS  N2.  83H  Glarus Nord  Boggenberg  246  Boggenberg  FS  N2.  125H  Glarus Nord  Grossi Friiz  441  Mürtschen  FS  N2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            290  Glarus Süd  Wyssriet  248  Grotzenbüel  FS  N2.  301H  Glarus Süd  Etzelhüsli  247  Ethelhüsli  FS  N2.  289H  Glarus Süd  Matt  427  Matt oberhalb Stausee Garichti  FS  N2.  274H  Glarus Süd  Garichti  422  Garichti  FS  N2.  248H  Glarus Süd  Längriet  492  Längriet  FS  Bundesinventar der Trockenwiesen und  -  weiden von nationaler Bedeutung    Diese Objekte werden nur  in der Richtplankarte dargestellt  .  D  -  1.2  Moorlandschaften gemäss Art. 23b NHG  Bundesinventar der Moorlandschaften von  bes.  Schönheit  u.  nationaler Bedeutung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.  M01  Glarus Nord  Schwändital  55  FS  N2.  M02  Glarus Süd  Urnerboden  357 (auch Kanton Uri)  FS  D  -  1.3  Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler  Bedeutung im Sinne von Art. 5 NHG  (BLN)  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort /  Gebiet  Bemerkung / Hinweis  (Bunde  s  bezeichnung)  KS  N2.  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1  Glarus Nord  /  Glarus Süd  Murgtal  -  Mürtschental  1602 (auch Kanton  SG  )  FS  N2.  B
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            2  Glarus  Silberen  1601 (auch Kanton  SZ  )  FS  N2.  B03  Glarus Süd  Lochseite  bei  Schwanden  1611  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  10  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Objekte UNESCO  UNESCO Welt  natur  erbe Tektonikarena Sardona  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  N2.U
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Glarus Nord  / Glarus /  Glarus Süd  UNESCO  -  Welt  natur  -  erbe Tektonikarena  Sardona  Auch Kanton  e  Graubünden  und  St.  Gallen  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Kantonale  Verzeichnis  se  Objekte  kantonales Landschaftsverzeichnis  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1  Glarus Nord  Seeflechsen  Mollis,  Filzbach  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            2  Glarus Nord  Burg  Oberurnen  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            3  Glarus Nord  Nüen  -  Britteren  Mollis  FS  N2.  L13.1  Glarus Nord  Nieder  -  und Oberurnertal  Nieder  -  /Oberurnen  FS  N2.  L13.2  Glarus Nord  / Glarus  Wiggis  Oberurnen, Näfels, Netstal, Rie-  dern, Glarus  FS  N2.  L13.11  Glarus Nord  / Glarus  Mürtschenstock  Mühlehorn, Obstalden, Filzbach,  Ennenda  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            4  Glarus  Ennetrösligen  Ennenda  FS  N2.  L13.3  Glarus /  Glarus Süd  Glärnisch  Glarus, Mitlödi, Schwändi,  Schwanden, Nidfurn, Leuggel-  bach, Luchsingen  FS  N2.  L13.10  Glarus /  Glarus Süd  Schilt  Ennenda, Mitlödi, Sool  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            5  Glarus Süd  Linthlandschaft Mitlödi  Mitlödi  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            6  Glarus Süd  Schönau  Diesbach, Hätz  i  ngen, Haslen  FS  N2.  L07  Glarus Süd  Diestal  Diesbach  FS  N2.  L08  Glarus Süd  Diesbachfälle  Diesbach, Betschwanden  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            9  Glarus Süd  Linthlandschaft Linthal  Linthal  FS  N2.  L10  Glarus Süd  Spicher  Engi  FS  N2.  L11  Glarus Süd  Mühlibachtal  Engi  FS  N2.  L
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus Süd  Weissenberge  Matt, Engi  FS  N2.  L13.4  Glarus Süd  Tödi  Linthal  FS  N2.  L13.5  Glarus Süd  Limmeren  Linthal  FS  N2.  L13.6  Glarus Süd  Kärpf  Linthal, Rüti, Betschwanden, Dies-  bach, Hätzingen, Haslen, Schwan-  den,  Engi, Matt, Elm  FS  N2.  L13.7.  Glarus Süd  Hausstock  Elm  FS  N2.  L13.8  Glarus Süd  Segnes  Elm  FS  N2.  L13.9  Glarus Süd  Chrauchtal  Matt, Engi, Elm  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  11  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Die Abgrenzung der national bedeutsamen Objekte  (Objekte der Objektlisten D  -  1)  basiert  auf der kantonalen Detailkartierung im kantonalen Biotopverzeichnis  .  Grundlagen:  -  Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung  -  Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung  -  Bundesinventar der Flachmoor  e  von nationaler Bedeutung  -  Bundesinventar der Hoch  -  und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung  -  Bundesinventar der Trockenwiesen und  -  weiden von nationaler Bedeutung Bundes-  inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung  -  Bundesinventar der Moorl  andschaften von besonderer Schönheit und nationaler Be-  deutung  -  Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung  -  Verzeichnis der Landschaften von regionaler Bedeutung im Kanton Glarus (Kantona-  les Landschaftsverzeichnis); Direktion  für Landwirtschaft, Wald und Umwelt, 16. Ja-  nuar 1996  -  Managementplan für das UNESCO  -  Welterbe Tektonikarena Sardona; I  G UNESCO  -  Welterbe, Sargans, 30. September  2010  -  Vereinbarung über den gemeinsamen Schutz des UNESCO  -  W  eltnaturerbes  «  Glarner  Hauptüberschieb  ung  »  , 31. Oktober  2001
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  12  N3  Landwirtschaft  N3  .1  Vorrang  gebiete für die Landwirtschaft und  Fruchtfolgeflächen  A  Ausgangslage  Die Landwirtschaft hat einen multifunktionalen  Auftr  ag. Neben der Produktion von  Le  bensmitteln  nimmt sie bei der Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft eine zentrale  Rolle ein. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Schönh  eit der Landschaft und hat  gros  sen  Einfluss auf die Entwicklun  g der Ökologie. Dabei entsteht die Kulturlandschaft  nicht nur aus der Koppelproduktion, sondern wird durch gezielte Massnahmen zur  Schaffung  von Landschaftsqualitäten bewuss  t gepflegt und aufgewertet.  Sowohl die  landwirtschaftlichen  Produkte als auch d  ie Kulturland  schaft leisten einen Beitrag zur  Identifikation  mit dem Glarnerland.  Die Alpwirtschaft im Kanton Glarus geniesst  traditionell  einen hohen Stellenwert. Der  Anteil der alpwirtschaftlichen Fläche an der gesamten Bewirtschaftungsfläche beträg  t  rund zwei Drittel. Während die Herausforderung auf alpwirtschaftlicher Stufe darin  besteht  , eine Bestossung und Nutzung zu  erhalten  , gehören der anhaltende Kultur  land-  verlust infolge der Siedlungs  -  und Verkehrsentwicklung und der fortschreitenden  Zersiedelung  zu den grössten Schwierigkeiten im Talgrund. Um die ertragsreichen  Flächen  und damit eine ausreichende Bewirtschaftungsgrundlage für die Landwirtschaft  zu sichern, wurden im kantonalen Richtplan schon im Jahr 1988 Vorranggebiete für die  Landwirtschaft festgelegt.  Bei der Festlegung der aktuellen Vorranggebiete  von rund  4782 Hekt  aren bei einem Total von 7000 Hektar  en landwirtschaftlicher Nutzflä  che wird  die  Hangneigung, die Höhenlage und die Exposition  berücksichtigt.  Für die Erfüllung  ihres Leistungsauftrags ist die Landwirtschaft im Kanton Glarus auf die Bewirtschaftung  dieser F  lächen angewiesen  .  Ergänzend zu den Vorranggebieten  für die Landwirtschaft  sind auch die Fruchtfolgeflä-  chen  (FFF)  im gemäss Bundessachplan erforderlichen Umfang (200 ha  ) festzulegen  . Die  FFF  umfassen das qualitativ bestgeeignete ackerfähige Kulturland. Im  Rahmen der im  Jahr 2010 abgeschlossenen Bodenkartierung wurden fruchtfolgeflächenfähige Böden  evaluiert, die den Bundeskriterien für  FFF  entsprechen.  Der Kanton Glarus verfügt  ge-  mäss der Bodenkartierung und der  FFF  -  Ausscheidung  über 169  ha  FFF  in der Kateg  orie  der bestgeeigneten Ackerböden.  Hinzu  kommen 81 ha bedingt geeignete  FFF z.B. in  Baugebiet,  in  Schattenlage oder  aufgrund  anderweitig ungüns  tiger Einflussgrössen  .  Weitere  19 ha  sind in der Bodenkartierung als  aufwertbare Flächen  ausgewiesen  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  N3  .1  -  B/1  Landwirtschaftliche Vorranggebiete  -  Zur langfristigen Sicherung der Funktionsfähigkeit der Landwirtschaft  und zwecks  Beitrag zur Ernährungssicherheit  werden genügend Flächen an geeignetem Kultur-  land erhalt  en. Die hochwertigen Böden werden gesichert und die Nutzung erfolgt  standortgerecht unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeiten.  -  Die landwirtschaftlichen Vorranggebiete  berücksichtigen die Multifunktionalität der  Landwirtschaft und  sind langfr  istig zu erhalten. Sie bilden zusammen mit den Frucht-  folgeflächen die wirtschaftliche Basis für eine funktionierende und nachhaltig
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  13  produzierende  Landwirtschaft. Die langfristige Bewirtschaftung der Vorranggebiete  trägt zum Erhalt einer att  raktiv  en Kulturlandschaft bei.  N3  .1  -  B/2  Fruchtfolgefläche  n  (FFF)  -  Der Mindestumfang an bestgeeignetem ackerfähigem Kulturland wird als  FFF  ge-  mäss den Vorgaben des Bundessachplans im Richtplan gesichert. Die im Richtplan  festgelegten  FFF  werden in ihrer quantitativen und qualitativen Dimension erhalten  .  -  Bei Änderungen der Bauzonenabgrenzung sind die  betroffenen  FFF  zwingend an  anderer Stelle zu kompensieren. Die  s  kann  durch Bodenaufwertungen oder Aus  -  zonung  von Bauzonen an  fruchtfolgeflächenfähigen Standorten  geschehen  .  Der  Kanton  verfügt  über ein Verwertungskonzept, welches zur Bereitstellung von weite-  ren  FFF  beitragen kann.  Bei einer Beanspruchung von  FFF  erfolgt eine Interessen-  abwägung unter  Anwendung folgender  Kriterien  sowie unter Berücksichtigung der  Anforderungen gemäss Art. 30 RPV  :  -  Nutzungseignungsklasse und Lage der betroffenen Böden  -  Arrondierung und Zusammenhänge der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung  -  Grösse und Qualität von Ersatzfläche  n und Aufwertungsmassnahmen  -  Flächen mi  t ökologischem Aufwertungspotenz  ial  .  N3  .1  -  B/3  Ö  kologische Bewirtschaftung  -  Mit einer umwelt  -  und standortgerechten Bewirtschaftung leistet die Landwirtschaft  einen wichtigen Beitrag zur Schönheit der Landschaft und zur Vielfalt und Funktions-  fähigkeit der Natur. Sie schafft Mehrwerte für den Tourismus.  -  Die  ökologische Aufwertung  der Landwirtschaftsflächen  sowie  die Schaffung und  Erhaltung ökologischer Ausgleichsflächen als Vernetzungselemente zwischen  naturnahen  Landschaften werden gefördert.  C  Handlungsanweisungen  N3  .1  -  C/1  Der Kanton fördert die Land  -  und Alp  wirtschaft  nach den Vorgaben des kantonalen  Landwirtschaftsgesetzes. Er schafft günstige Rahmenbedingungen für deren nachhaltige  Entwicklung und für eine leistungsfähige, markt  -  und umweltgerechte Bewirtschaftun  g.  Federführung: Dep  .  Volksw  irtschaf  t und Inneres, Abt.  Landwirtschaft  N3  .1  -  C/2  Der Kanton berücksichtigt die Vorranggebiete für die Landwirtschaft im Rahmen seiner  raumwirksamen Tätigkeiten und bei der Beurteilung von Nutzungs  -  und Bauvorhaben.  Werden  landwirtschaftliche  Vorranggebiete durch Vorhaben im Bereich Siedlung und  Verkehr sowie Umwelt tangiert, erfolgt eine  umfassende  Interessenabwägung  unter  Berücksichtigung  der Bedürfnisse  und Funktionen der  Landwirtschaft.  Federführung:  Zuständige  s Departement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  14  N3  .1  -  C/3  Die Gemeinden berücksichtigen die Vorranggebiete für die Landwirtschaft im Rahmen  ihrer raumwirksamen Tätigkeiten und bei der Beurteilung von Nutzungs  -  und Bau  -  vorhaben.  Die Gemeinden weisen die Vorranggebiete für die Landwirtschaft im Rahmen der Nut-  zungsplanung soweit möglich der Landwirtschaftszone zu. Sie prüfen ergänzende Mass-  nahmen zur langfristigen Sicherung des bestgeeigneten Ackerlands (z.B. durch Fest  -  setzung  v  on langfristig geltenden Siedlungsgrenzen o.a.).  Werden Vorranggebiete durch Vorhaben im Bereich Siedlung und Verkehr sowie Umwelt  tangiert, erfolgt eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der  Bedürfnisse  und Funktionen der Landwir  tschaft.  Die Gemeinden weisen die festgelegten Fruchtfolgeflächen im Rahmen der Nutzungs-  planung der Landwirtschaftszone zu.  Die Gemeinden fördern und unterhalten auf ihren eigenen Alpbetrieben eine zeitgemässe  Infrastruktur.  Federführung: Gemeinde  D  Objek  te  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Arcoplan (2010): Bodenkartierung Kanton Glarus 2006  –  2010. Erfassung der poten-  ziellen Fruchtf  olgeflächen FFF. Schlussbericht  -  Arcoplan (2010): Fruchtfolgeflächen Glarus (FFF GL).  Unterteilung der Fruchtfolge-  flächen in Pakete: Er  läuterungen  -  Perspektiven zur Entwicklung der landwirtschaftlichen Nutzflächen im Kanton Glarus,  Projektunterlagen, Abt. Landwirtschaft, Januar 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  15  N3.2  Intensivlandwirtschaftszonen  A  Ausgangslage  Der la  ndwirtschaftliche Strukturwandel ist seit längerem im Gang und wird weiter anhal-  ten. Mit der Teilrevision des Raumplanungsrechts ermöglicht der Bund der Landwirtschaft  die neuen Herausforderungen besser bewältigen zu können. Der seit 1. September 2000  in K  raft gesetzte Art. 16a RPG sieht vor, dass Bauten und Anlagen, die über eine soge  -  nannte innere Aufstockung hinausgehen, als zonenkonform bewilligt werden können,  wenn der Kanton dieses Gebiet hierfür frei gegeben hat. Der Kanton  Glarus  legt abge-  stützt auf
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 38 RPV die Grundsätze für die Ausscheidung der Intensivlandwirtschafts-
                            zonen im Richtplan fest. Intensivlandwirtschaftszonen werden im Rahmen der kommuna-  len Nutzungsplanung ausgeschieden und sind Teile der Landwirtschaftszone.  Bei der Ausscheidung der  Intensivlandwirtschaftszonen sind die Ziele und Grundsätze  nach Art. 1 und 3 RPG massgebend. Bei den Kriterien zur Ausscheidung einer Intensiv-  landwirtschaftszone werden unterschieden:  -  Voraussetzungen für die Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen  -  A  nforderungen an den Standort  -  Ausschlusskriterien  .  Ein Standort wird nicht alle Kriterien gleichermassen erfüllen. Massgebend ist die ge-  samthafte Beurteilung. Diese ist im Rahmen der Standortabklärung nachvollziehbar  aufzuzeigen  . Nicht möglich ist die  Ausscheidung in einem Gebiet gemäss den  Ausschlusskriterien.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  N3  .2  -  B/1  Voraussetzung zur Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen  -  Für Bauten und Anlagen die über die innere Aufstockung nach Art. 16a RPG  hinausgehen  , kann die Gemeinde unter folgenden Voraussetzungen Intensivland-  wirtschaftszonen ausscheiden:  -  wenn die Fläche für die vorgesehene Nutzung verfügbar ist  .  -  wenn  bestehende Infrastrukturen genutzt werden können oder Infrastruktura  n  schlüsse  ohne erheblichen Aufwand möglich sind.  N3.2  -  B/2 Standortanforderungen an eine Intensivlandwirtschaftszone  -  Für die Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen sind Standort  e  geeignet  :  -  an denen  Bauten und Anlagen  zusammengefasst werden können  (Konzentrationsprinzip),  -  an denen die Bauten und Anlagen sich gut ins Orts  -  und Landschaftsbild einordnen  lassen, und wo die offene Landschaft mögl  ichst wenig beeinträchtigt  wird,  -  wo die Immissionen (Luft und Lärm) auf Wohngebiete möglichst gering ist  ,  -  an denen  qualitativ  weniger hochwertiger Boden vorhanden ist  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  16  N3.2  -  B/3 Ausschlusskriterien zur Ausscheidung von Intensivlandwirtschaftszonen  -  Intensivlandwirtschaftszonen  können nicht ausgeschieden werden:  -  in Schutzgebieten nach Bundesrecht und Schutzgebieten  gemäss kantonalem  Richtplan,  -  an Standorten wo ein Ortsbild gemäss Richtplan erheblich  beeinträchtigt wird,  -  in siedlungsgliedernden Fre  iräumen /  Siedlungstrenngürteln,  -  auf Fruchtfolgeflächen, sof  ern kein Ersatz geschaffen wird,  -  in Wildtierkorridoren und Amphibienzugstellen, wenn sie der  en Funktion  beeinträchtigen,  -  in Gefahre  ngebieten,  -  bei Gefährdung des Grundwassers  .  C  Handlungsanw  eisungen  N3  .2  -  C/1  Bezeichnet die Gemeinde in der Nutzungsplanung Intensivlandwirtschaftszonen  ,  ist im  Rahmen der Standortabklärungen nachvollziehbar aufzuzeigen  ,  wieweit der Standort die  Voraussetzungen und die Anforderungen erfüllt.  Es  ist aufzuzeigen, dass  der Ausschei-  dung  keine Ausschlusskriterien entgegenstehen.  Scheidet die Gemeinde an mehreren Standorten Intensivlandwirtschaftszonen aus, ist  aufzuzeigen, wie dem Konzentrationsprinzip Rechnung getragen wird. Die Ausscheidung  von In  tensivlandwirtschaftszonen für einen Betrieb ist räumlich  zu  konzentrieren.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen / Grundlagen  Keine  Grundlagen:  -  Erläuterungen zur R  aumplanungsverordnung und Empfeh  lungen für den Vollzug,  Bundesamt für Rau  mentwicklung (ARE), September 2000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  17  N4  Wildruhezonen  ,  Wildtierkorridore  und Jagdbanngebiete  A  Ausgangslage  Wildruhezonen  dienen dem Schutz wichtiger Wintereinstandsgebiete des Wildes vor  einer Störung durch den Menschen. Die Bezeichnung v  on Wildruhezonen  bezweckt den  ausreichenden Schutz  von  wichtige  n  Lebensräume  n  von Tieren, wie Wintereinstands  -  gebiete  n  und den für die  Fortpflanzung wichtigen Gebiete  n  (Brunftplätze und Setzgebiete  des Schalenwildes, Aufzuchtgebiete und Brutgebiete von Vögeln) vor Störung durch  Freizeitaktivitäten. Während der definierten Ruhe  -  und Schutz  zeiten werden die Wildru-  he  zonen  mittels Zutrittsver  bot abseits der  erlaubten  Wege (Typ A) oder mittels Betretens  -  und Fahrerlaubnis nur auf Pisten, Loipen und eingezeichneten Wegen oder Routen  (Typ B)  vor Störungen geschützt. Mit der Bezeichnung von Wild  ruhezonen  und der  Information  der Bevölke  rung und der Gäste kann eine Sensibilisierung für das Thema  Wildschutz sowie eine effiziente Besucherlenkung erfolgen.  Wildtiere müssen für ihr nachhaltiges Gedeihen im Laufe des Tages und der Jahres  -  zeiten  zwischen den für Nahrung, Ruhe, Sozialkontakt  und Fortpflanzung geeigneten  Lebensräumen je nach Tierart wenige Meter bis viele Kilometer weit zirkulieren können.  Zahlreiche dieser Korridore sind durch Strassen  , Bahnlinien  und Siedlungen beeinträch-  tigt oder gar unterbrochen. Insgesamt wurden für den Ka  nton Glarus 17 Korridore von  unterschiedlicher Bedeutung festgestellt.  Die drei eidgenössischen Jagdbanngebiete  dienen der Sicherstellung einer nachhaltigen  Population der Wildtiere. In den Gebieten mit integralem Schutz  können Regulations-  massnahmen nur mi  t Zustim  mung des Bundes vorgenommen wer  den. In den partiell  geschützten Gebieten kann der Kanton über Regulationsmassnahmen selber entschei-  den.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  N4  -  B/1  Wildruhezonen  -  In den Wildruhe  zonen  werden wildlebende Tierarten während der massgebenden  Ruhezeiten vor menschlichen S  törungen weitgehend geschützt.  N4  -  B/2  Wildtierkorridore  -  Im Bereich der intakten Wildtierkorridore werden die ökologischen Qualitäten und die  Verbindungswege der Tiere erh  alten.  -  Die beeinträchtigten oder weitgehend unterbrochenen Wildtierkorridore werden mit  geeigneten Massnahmen aufgewertet  (Trittsteine,  Leitstrukturen)  oder wiederherge-  stellt. Die Korridore von überregionaler Bedeutung sind dabei prioritär zu behandeln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  18  C  Handlungsanweisungen  N4  -  C  /1  Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit den Standortgemeinden für die Durchlässigkeit  der innerkantonalen Wildtierkorridore. Er gibt Anweisungen zum Unterhalt intakter und  zur Wiederherstellung beeinträchtigter oder weitgehend unterbrochener Wildtierkorrido  re.  Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Nachbarkantonen für die  Durchlässigkeit der interkantonalen Wildtierkorridore. Gemeinsam werden Anweisungen  zum Unterhalt intakter und zur Wiederherstellung beeinträchtigter oder weitgehend un-  terb  rochener Wildtierkorridore erlassen. Aktuell sind es folgende Massnahmen:  -  Der Kanton prüft in Zusammenarbeit mit  Bund (ASTRA) und  de  m  Kanton St. Gallen  den Bau  des  wildtierspezifischen Bauwerke  s  über die A3 (Korridor GL 06  )  .  -  D  er Kanton schafft im Bereich  der Korridore eine ökologische Aufwertung der Linth  -  ebene durch Strukturen wie Hecken und Feldgehölze.  -  Der Kanton sorgt in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen für die Umsetzung der  Massnahmen im Wildtierkorridor GL 06.  Federführung:  Dep.  Bau und  Umwelt, Abt.  Jagd und Fischerei  N4  -  C  /2  Die Gemeinden weisen die festgelegten Wildtierkorridore im Rahmen der Nutzungs  -  planung  einer zweckmässigen Schutzzone zu.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Wildruhezonen  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  (Nr. Klammer gemäss Nr.  Karte Verordnung)  Bemerkung / Hinweis  KS  Typ  Zutrittseinschränkung  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Glarus Nord  Äschwald  -  Hämmerliberg  -  Schwändiwald (1)  Typ B  21.  Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02  Glarus Nord  Büelserwald (18)  Typ B  21. Dez.  -  30 Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03  Glarus Nord  Muesalp (2)  Typ B  21. Dez.  -  31 März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04  Glarus Nord  Hinteres Schwändital (3)  Typ B  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05  Glarus Nord  Mittlerer Nüen (19)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06  Glarus Nord  Firzwald (20)  Typ B  21. Dez  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07  Glarus Nord  Fliessenwald (21)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08  Glarus Nord  Meerenalp (4)  Typ B  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09  Glarus Nord  Glarus  Mürtschen (10)  Typ B  21.  Dez.  -  30 April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  Glarus  Sturmigerrus (5)  Typ A  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  Glarus  Äugstenwald (30)  Typ A  1. Sept.  -  31. Okt.  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  Glarus  Glarus Süd  Gruebenwald  -  Driangel (6)  Typ A  21. Dez.  -  31. März  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  19  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  (Nr. Klammer gemäss Nr.  Karte Verordnung)  Bemerkung / Hinweis  KS  Typ  Zutrittseinschränkung  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  Glarus Süd  Hohwald (22)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14  Glarus Süd  Bünt  -  Steinschlag (7)  Typ B  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15  Glarus Süd  Niderental  -  Wartstalden (9)  Typ A  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16  Glarus Süd  Pulsterenwald (11)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17  Glarus Süd  Gulderstock Saumen (12)  Typ B  21.  Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18  Glarus Süd  Büelstock (8)  Typ A  21. Dez.  -  31. März  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19  Glarus Süd  Sedel (29)  Typ A  1. April  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  Glarus Süd  Zindelchopf  -  Hübeliplanggen (23)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21  Glarus Süd  Rossweid  -  Waldibach (24)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22  Glarus Süd  Sülzli  -  Bruchrunenwald (13)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23  Glarus Süd  Mittagshorn  -  Gschämm-  wald (28)  Typ A  1. April  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24  Glarus Süd  Chnügrat (15)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25  Glarus Süd  Geisstal (31)  Typ A  1. Sept.  -  31. Okt.  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26  Glarus Süd  Bräch (16)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            27  Glarus Süd  Färispitz  -  Underem Fal (14)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            28  Glarus Süd  Plattenwald (25)  Typ A  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4  .  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29  Glarus Süd  Dachsenstein (26)  Typ A  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30  Glarus Süd  Erbswald (27)  Typ B  21. Dez.  -  30. Juni  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            31  Glarus Süd  Durnagel (32)  Typ A  1. Sept.  -  31. Okt.  FS  N4.  Z
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            32  Glarus Süd  Bärenboden  (17)  Typ B  21. Dez.  -  30. April  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Wildtierkorridore  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  (Nr. Klammer ge  mäss  Nr. Bund)  Bemerkung / Hinweis  KS  Bedeutung  Einstufung  N4.  K01  Glarus Süd,  Spiringen  Klausen, Spiringen  (GL 01)  überregional  «intakt»  FS  N4.  K02  Glarus,  Innerthal,  Muotathal  Pragelpass  ,  Muotathal  (GL 02 / SZ 02)  überregional  «intakt»  FS  N4.  K03  Glarus Süd,  Au  -  Soolsteg  -  Warth,  Schwanden  (GL 03)  überregional  «beeinträchtigt»  FS  N4.  K04  Glarus Nord,  Glarus  Netstal  (GL 04)  überregional  «beeinträchtigt»  FS  N4.  K05  Glarus,  Glarus Süd  Horgenberg (GL 05)  überregional  «beeinträchtigt»  FS  N4.  K06  Glarus Nord,  Schänis  ,  Weesen  (SG)  Biberlikopf,  Mollis  (GL 06)  überregional  «weitgehend  unterbrochen»  ;  Bauwerk in Pla-  nung bei ASTRA  FS  N4.  K07  Glarus  Nord,  Reichenburg,  Benken  ,  Linthebene  -  Benkner  bü-  chel  überregional  Wildtierspezifisch  e  Unterführung  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  20  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  (Nr. Klammer ge  mäss  Nr. Bund)  Bemerkung / Hinweis  KS  Bedeutung  Einstufung  Gommiswald  ,  Kalt  brunn  Schänis  (GL 07 / SG 02 / SZ 07)  wurde realisiert  N4.  K08  Glarus Nord,  Schänis (SG  )  Linthebene  -  St. Sebasti-  an (GL 07.1)  regional  Gemäss  Bericht  2010 «weitge-  hend unterbro-  chen  »  FS  N4.  K09  Glarus Süd  Durnagel (GL 08)  regional  «intakt»  FS  N4.  K10  Glarus Süd  Rüti  -  Betschwanden  (GL 09)  regional  «intakt»  FS  N4.  K11  Glarus Süd  Diesbach  -  Hätzingen (GL  10)  regional  «beeinträchtigt»  FS  N4.  K12  Glarus Süd  Haslen  –  Nidfurn  -  Leuggelbach (GL 11)  regional  «beeinträchtigt»  FS  N4.  K13  Glarus Süd  Hörliegg  Engi (GL 12)  regional  «intakt»  FS  N4.  K14  Glarus Süd  Mattsiten Engi  (GL 13)  überregional  «  intakt  »  FS  N4.  K15  Glarus Süd  Brummbach  -  Strit (GL 14)  regional  «intakt»  FS  N4.  K16  Glarus Süd  Linthal Süd (GL 15)  regional  «intakt»  FS  N4.  K17  Glarus Süd  Obmoos  -  Wichlen (GL  16)  regional  «intakt»  FS  N4.  K18  Glarus Süd  Chalchofen (GL 17)  regional  «beeinträchtigt»  FS  D  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Eidgenössische Jagdbanngebiete  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  (Nr. Klammer gemäss Nr. Bund)  Bemerkung / Hinweis  KS  N4.  J01  Glarus Nord  Rauti  -  Tros (14)  Gebiet mit integralen (I) Schutzbe-  stimmungen  FS  N4.  J02  Glarus  ,  Glarus Süd  Schilt (13)  Gebiet  mit integralen (I) und parti-  ellen (II) Schutzbestimmungen  sowie Wildschadenperimeter (III)  FS  N4.  J03  Glarus Süd  Kärpf (12)  Gebiet mit integralen (I) und parti-  ellen (II) Schutzbestimmungen  sowie Wildschadenperimeter (III)  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Wildruhezonen  verordnung  , Regierungsratsbeschluss vom  25. Oktober 2016  -  Korridore für Wildtiere in der Schweiz, Schriftenreihe Umwelt Nr. 326  Wildtierkorrido-  re  ; BAFU 2001  -  Wildtierkorridore von überregionaler Bedeutung:  Objektbeschreibungen  ; BAFU 1.  Dezember  2012  -  Konzept Wildtierkorridore 2010; Jagd  -  und Fischereiverwaltung Kt.  Glarus, Mai 2004  -  Eidgenössische Jagdbanngebiete
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  21  N5  Gewässer  A  Ausgangslage  Gewässer sind Bestandteil und prägende Elemente der Landschaft. Sie bilden  vielfältige  Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie  wichtige Erholungsräume für den Menschen.  Dadurch tragen Gewässer wesentlich zur Erhaltung der natürlichen Lebensgr  undlagen  bei. Um diese Aufgabe zu erfüllen, brauchen sie Raum und die Möglichkeit,  einen natur-  nahen  Zustand zu  erreichen  . Die S  icherung dieses Raumes erfolgt über die Festlegung  des Gewässerraums  .  Die Wasserqualität in den Oberflächengewässern des Kantons  kann gen  erell als gut  bezeichnet werden.  Die Ausnahme bilden  wenige Fliessgewässer  im Glarner Unterland  mit Regenwasserentlastungen. Ein grosses Defizit bezüglich der Renaturierung besteht  in verschiedenen Fliessgewässern im Talgrund des Haupttals. Die meisten Gerinne  hier  sind naturfern angelegt und  weisen  deshalb  einen  erheblichen  Ren  aturierungsbedarf  auf  .  Die Forderungen nach genügend Raum für die Fliessgewässer, nach effizientem Hoch-  wasserschutz  ,  nach der Erhaltung der Gewässerqualität und  nach der  Nutzung von  Wasserkraft  (siehe Kap. E2  -  5) verlangen ein koordiniertes Vorgeh  en  .  D  er Kanton  verfügt  in diesem Zusammenhang über  umfangreiche Grundlagen  (  Gefahrenkarten,  Hochwasserschutzprojekte, Ökomorphologiekartierung  )  und spezifische Planungen  (  evitalisierungsplanun  g)  .  B  Richtungsweisende Festlegungen /  Beschluss  N5  -  B/1  Renaturierung  -  Die Gewässer  sind  als  Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie als  Erholungs-  räume für Menschen  aufzuwerten  . Die grundlegenden Funktionen der Gewässer, wie  die natürliche Gewässerdynamik, die Lebensräume für Pflanzen und Tiere  und die  Ver  netzung von naturnahen Flächen sind  zu gewährleisten.  -  Ein  gedolte oder  sonst in ihrer Natürlichkeit  wesentlich  eingeschränkte Gewässer  sind  unter Berücksichtigung der Gesamtinteressen  aufzuwerten und möglichst naturnah  auszugestalten  .  N5  -  B/2  Gewässerraum  -  Der Raumbedarf zur Gewährleistung der natürlichen Funktionen des Gewässers, des  Hochwasserschutzes und der Gewässernutzung  wird  gesichert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  22  C  Handlungsanweisungen  N5  -  C  /1  Der Kanton sorgt für die Revitalisierung  der Gewässer gemäss seiner  Revitalisierungs  -  planung  .  Er  bezeichnet  die potenziellen  Gewässerstrecken  für  die Projekte  der Priorität  1  gemäss Gewässerrevitalisierung  splanung  im Richtplan und sorgt für die Umsetzung der  Projekte  mit Priorität 1  .  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt, Abt.  Umweltschutz und Energie  N5  -  C/2  Die Gemeinden  prüfen und  realisier  en Massnahmen zur Revitalisieru  ng weiterer  ,  nicht  in der Re  vitalisierungsplanung erfasster,  eingedolte  r  oder  in  ihrer Natürlichkeit stark  e  ingeschränkter  Gewässer  .  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Gewässerrevitalisierung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Prio.  Bemerkung / Hinweis  KS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1  Glarus Nord  Näfels  1  Villägenbach 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus Nord  Näfels  1  Kleinlinthli 2  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03  Glarus Nord  Näfels  1  Kleinlinthli 4  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            04  Glarus Nord  Mollis  1  Bodenwaldbach 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05  Glarus Nord  Mollis  1  Bodenwaldbach 2  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06  Glarus Nord  Mollis  1  Rütelibach 3  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            07  Glarus Nord  Mollis / Filzbach  1  Seegraben 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            08  Glarus Nord  Niederurnen  1  Schwarzgraben 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            09  Glarus Nord  Mollis  1  Innerer Flechsengraben 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  Glarus Nord  / Glarus  Netstal / Näfels  1  Mühlebach 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  Glarus Nord  / Glarus  Netstal / Näfels  1  Erlenkanal 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  Glarus  Netstal  -  Schlatt  1  Linth Abschnitt 5  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  Glarus  Netstal  -  Rollengut  1  Linth Abschnitt 11/12  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14  Glarus  Ennenda  -  Allmeind  /  Holenstein  1  Linth Abschnitt 23/24  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15  Glarus  Ennenda  -  Bleiche  /  Fischli  gen  1  Linth Abschnitt 26/27  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16  Glarus Süd  Mitlödi  -  Hüsliguet  1  Linth  Abschnitt 33  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17  Glarus Süd  Mitlödi  -  Mühli  1  Linth Abschnitt 34/35  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            18  Glarus Süd  Leuggelbach  1  Linth Abschnitt 57  -  61  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19  Glarus Süd  Diesbach  -  Allmeind  1  Linth Abschnitt 66  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  Glarus Süd  Rüti  -  Cotlan  1  Linth Abschnitt 79/80  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21  Glarus Süd  Schwanden  -  Herren  1  Sernf Abschnitt 2  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            22  Glarus Süd  Nidfurn  1  Nidfurnerbach 1  FS  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            23  Glarus Süd  Elm  1  Untertalbach 1  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  23  N5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            24  Glarus Süd  Rüti  1  Marglenbach 1  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Revitalisierung Fliessgewässer, Strategische Planung  ,  Schlussbericht  , Abt. Umwelt-  schutz und Energie, 19. Dezember 2014  -  Strategische Plan  ung  «  Renaturierung der Gewässer  »  , Regierungsratsbeschluss vom  15. September 2015  -  Richtlinie Festlegung Gewä  sserraum in der O  rtsplanung, Bau und Umwelt,  30. September  2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  24  N6  Wald  A  Ausgangslage  Der Wald bildet einen wichtigen Bestan  dteil der Landschaft. Er ist  Lebensraum für  Pflanzen  und Tiere, bietet Siedlungen und Infrastrukturanlagen Schutz vor  Naturgefahren  , ermöglicht Erholung in natürlicher Umgebung, reguliert den Wasser  -  haushalt  und ist Holzlieferant. Dadurch trägt er wesentli  ch zur Erhaltung der natürlichen  Lebensgrundlagen bei.  Die Waldfläche nimmt im Kanton Glarus  oberhalb von rund 600 Meter über Meer  jährlich  um  rund 43  ha zu.  Die Zunahme erfolgt mehrheitlich in Form von Gebüschwald auf  unproduktiven  Vegetationsfläch  en in höheren Lagen. Diese Entwicklung ist natürlich und  vorwiegend klimatisch bedingt. Daneben ist das Einwachsen von alpwirtschaftlich nicht  mehr genutzten Flächen eine wichtige Quelle der Waldflächenzunahme. Diese Entwick-  lung zeugt von Veränderungsproze  ssen der Alpwirtschaft und führt zu einer Veränderung  der Berglandschaft.  Allerdings bewirkt der Waldeinwuchs auch einen Verlust an land  -  oder alpwirtschaftlicher Produktionsfläche. Um dies zu verhindern, gibt es ver  schiedene  Instrumente, insbeson  dere Beit  räge der Land  -  und Forstwirtschaft zur Offenhaltung der  alpwirtschaftlich genutzten Flächen sowie zur Pflege der Waldränder.  Der k  antonale Waldplan  ist im Jahr 2014 in Kraft getreten  . Er ist die  Grundlage für die  Waldentwicklung und  die  Bewirtschaftung  der Wälder im Kan  ton und ist  die verbindliche  Grundlage für die  forstlichen  Betriebs  -  und Jahresplanungen.  Die Umsetzung der kanto-  nalen Waldplanung  erfol  gt durch die Forstdienste  der Gemeinden  . Der k  antonale Wald-  plan regelt die Bereiche Bewirtschaftung,  Ho  lznutzung, biologische Vielfalt, Erholung,  Grund  -  und Trinkwasserschutz, Wald/Wild, Wald entlang von Strassen und Anlagen,  Walderschliessung, Waldschutz, Schutzwald und Waldreservate.  Für die Richtplanung als flächendeckendes und umfassendes  Abstimmungsin  strument ist  der k  antonale Waldplan massgebend.  Mit einer Abs  timmung zwischen Richtplan und  k  Einflussbereichen sichergestellt und zum anderen kann mit Massnahmen der  Raum  -  pla  nung  die Erhaltung und Förderung der verschiedenen Waldfunktionen unterstützt werden.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  N6  -  B/1  Waldnutzung  -  Der Kanton fördert die Wald  be  wirtschaft  ung  mit dem Ziel, dass der Wald als natur-  nahe Lebensgemeinschaft erhalten wird und dass er seine Funktionen, namentlich  die Schutz  -  , Wohlfahrts  -  und Nutzfunk  tion nachhaltig erfüllen kann.  N6  -  B/2  Waldfunktionen  -  Die räumliche Verteilung der Waldfläche wird erhalten. Der Wald ist  insbesondere  im  Bereich der Talsohle flächenmässig derart zu  erhalten, dass seine bisher ausgeübten  Funktion  en verbessert oder zu  mindest erhalten werden können.  -  Die Waldzunahme auf Kosten  der land  -  und alpwirtschaftlichen Nutzflächen soll  verhindert  werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  25  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  -  B/3  Waldbewirtschaftung  -  Die Bewirtschaftung des Waldes erfolgt funktionengerecht und zielgerichtet.  Die  Waldbewirtschaftungskonzepte  orientieren sich  an  den V  orgaben des kantonalen  Waldplan  s.  C  Handlungsanweisungen  N6  -  C/1  Der k  antonale Waldplan wird periodisch überprüft und bei Beda  rf überarbeitet oder  angepasst.  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt,  Abt.  Wald  und Naturgefahren  N
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  -  C/2  Die Gemeinden stimmen ihre Planungen  mit dem k  antonalen Waldplan  , den Biotop  -  verzeichnissen  und dem Waldbiodiversitätskonzept  ab.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Kantonaler  Waldplan  2014  -  Waldflächen im Kanton Glarus 2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  26  N7  Naturgefahren  A  Ausgangslage  Im Gebirgskanton Glarus  bestehen  seit jeher Bedrohung  en  durch Lawinen, Murgänge,  Hochwasser, Überschwemmungen sowie Rutsch  -  und Sturzbewegungen von Erd  -  und  Felsmassen. Ein grosser Teil der Siedlungen und Infrastrukturen im Kanton sind durch  solche  Naturgefahren bedroht. Naturgefahren führen vor allem im engen  , besiedelten und  durch den Menschen genutzten Talboden zu hohen Personen  -  und Sachrisiken. Insge-  samt sind im Kanton knapp die Hälfte der Gebäude, Strassen und Bahnanlagen von  Naturgefahren  bedroht. Eine Abwehr aller Naturgefahren ist vielerorts nicht  möglich, auch  bei raumplanerischen und organisatorischen Massnahmen verbleibt ein Restrisiko.  Mit der Massnahmenplanung 2016 hat der Kanton seine  Naturgefahrenziele festgelegt  (Naturgefahren im Kanton Glarus, Massnahmenplanung Fachstelle Naturgefahren, In-  krafttreten 1. Juni 2016). Ein wesentlicher Pfeiler  darin  sind die Gefahrengrundlagen,  welche vom Kanton grösstenteils erarbeitet sind. Die Umsetzung in der Nutzungsplanung  ist noc  h nicht flächendeckend erfolgt.  B  Richtungsweisende Festlegungen /  Beschluss  N7  -  B/1  Naturgefahrenvorsorge  -  Der Kanton fördert Massnahmen zur Sicherung jener Gebiete, die durch Natur  -  gefahren  bedroht sind.  Menschen und Sachwerte werden vor bestehenden oder  sich neu abzeichnenden Naturgefahren angemessen  und in Berüc  ksichtigung der  Risiken  geschützt.  -  Das Schadenpotenzial wird im Sinne der  Gefahrenprävention und  -  vorsorge  minimiert.  C  Handlungsanweisungen  N7  -  C/1  Der Kanton handelt entsprechend den Schutzzielen zum Schutz vor Naturgefahren.  Er  sorgt für die Erfüllung folgender Aufgaben:  -  Sicherung der Gefahrengebiete  -  Koordination der Frühwarndienste  -  Erarbeitung der Gefahrengrundlagen (Gefahrenkarte, Gefahrenhinweiskarte, Risiko  -  karte  , Schutzdefizitkarte, Interventionskarte, Ereigniskataster,  Schutzbautenkataster)  -  Sicherstellung der Berücksichtigung der Gefahrengrundlagen bei allen raumwirk  samen  Tätigkeiten  -  Prüfung von Bauvorhaben in Gefahrengebieten  .  Federführung: Dep.  Bau und Umwelt  , Abt. Wald und Naturgefahren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  N  /  27  N7  -  C/2  Die Gemeinden legen basierend auf den Gefahrenkarten  des Kantons  Gefahrenzonen in  der Nutzungsplanung fest und führen diese bei Neubeurteilungen der Gefahrenkarte  nach. Die Gemeinden erlassen Vorschriften für Bauten und Anlagen in Gefahrenzonen  in  ihren Ba  ureglementen  .  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen:  -  Wegleitung zur Berücksichtigung der Naturgefahren in der Nutzungsplanung und im  Baubewilligungsverfahren, DBU Juni 2009  -  Naturgefahren im Kanton Glarus,  Massnahmenplanung Fachstelle Naturgefahren,  Mai 2016  -  Gefahrenkarten  -  Bericht  Waldfläche im Kanton Glarus
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  1  T  Tourismus  und Freizeit  T1  Konzept Tourismus  T2  Touristische Intensiverholungsgebiete (anlagenorientiert)  T3  Naturnaher Tourismus (  nicht  anlagenorientiert)  T4  Golfsport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  2  T1  Konzept Tourismus  A  Ausgangslage  D  er Tourismus im  Glarnerland  weist  heute  einen  im Vergleich zu anderen Alpen  regionen  eher  geringen  Stellenwert auf  . Dies  obschon  beachtliche  P  otenziale und Chance  n  für  ei-  nen  Tourismus  im  Kanton Glarus  vorhanden sind  .  Hierzu  zählen  zum einen die vielseitig  erlebbare  Kultur  -  und Naturlandschaft  ,  inkl  usive  einem UNESCO Weltnatur  arbe  als  Res-  source  für den Tourismus  sowie die gute  Erreichbarkeit aus dem Grossraum Zürich  als  spezifischer Standortvorteil. Zum anderen  schaffen  die be  sondere Kultur (  Industriege-  schichte,  Landsgemeinde  ,  Brauchtum  ),  verschiedene  schweizweit bekannte  Geschichten  und  Ereignisse  rund um das Glarnerland  (  z.  B.  Bergsturz von Elm  ,  Prozess um  Anna  Göldi  ,  Feldzug des General Su  wo  row  )  , Infrastrukturprojekte wie die  Kraftwerke Linth  –  Limmern  sowie  die typischen  Glarner Produkte interessante  Bezugspunkte für einen  auch k  ultur  bezogenen  Tourismus.  Der Kanton Glarus  verfügt somit grundsätzlich über  weitreichende  Potenziale für  verschiedene touristische Angebote, die in de  r Summe ei-  nen  nicht un  wesentlichen Beitrag zur  wirtschaftlichen Wertschöpfung des Kantons  leisten  k  ö  nn  en  .  Folglich  besteht ein Leitgedanke der kantonalen Raumentwicklungsstrate  gie  darin,  die touristischen Potenziale des Kantons Glarus verstärkt auszuschöpfen  (vgl. Kap. R  )  .  In  verschiedener Hinsicht  besteht  im Bereich des Tourismus  aus heutiger Sicht ein  Nachhol  -  und Optimierungsbedarf. Zu den Schwächen zählen die dezentrale Ver  teilung  der Anlagen und Angebote bzw. die  teils  ungenügend  e  räumliche und organisatorische  Vernetzung derselben, die teil  weise überalter  t  e Infrastruktur bei der  Beherbergung  und  den touristischen  Transportanlagen sowie  das  wenig diversifizierte  und eher ge  ringe  Beherbergungsangebot  .  Einige Gebiete im Kanton Glarus sind für den Tourismus von beson  derer Bedeutung.  Die  se  sind  sehr unterschiedlich ausgeprägt:  -  Braunwald und Elm  :  Die beiden Gebiete  gehören zu den  «  k  lassische  n»  alpine  n  Tou-  rismusorte  n  mit  Bergbah  nen, verschiedenartigen Beherbergungs  -  und Gastronomie-  betrieben sowie einem Freizeit  angebot  während der Sommer  -  und Wintersaison  .  Die  beiden Destinationen  sind die  touristische  n  Aushängeschilder  des Kantons und  zur Auslastung des Angebots auf eine  grössere  Gästezahl angewiesen.  Hier sind  die  Potenziale für einen w  ertschöpfungsintensive  n  Übernachtungstourismus  am  grössten  . In diesen Gebieten  ist  der Betriebs  -  und  Investitionsaufwand  beträchtlich  .  -  Kerenzerberg  :  Der Kerenzerberg  ist ein Erholungsgebiet mit einem  touris  tischen  Angebot  und  einer grösseren Sport  -  und  Seminarinfrastruktur  mit spezifischen  seminartouristischen  Dienstleistungen  . Das Sportzentrum leistet einen gewichtigen  Beitrag zur touristischen Wertsc  höpfung. Die  Sesselbahn Habergschw  ä  nd  ist  Ausgangspunkt  für  Wanderungen und  sportliche Aktivitäten.  -  Klöntal  /  Klöntalersee  : Das Gebiet  erfreu  t  sich bei guter Witterung  und in der warmen  Jahreszeit  bei Tagestouristen  und  der ortsansässigen Bevölkerung  grosser Beliebt-  heit  .  Die  Erlebbarkeit der Landschaft  steht  hier  im Vordergrund.  -  Glarus  :  Der Hauptort  bietet ein städtisches Flair  mit Einkaufsmöglichkeiten und  einem  kleinen aber feinen  Kulturangebot.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  3  Neben diesen  fünf  touristischen Orten existieren im Kanton eine Vielzahl weiterer touris-  tisch relevanter Einzeleinrichtungen wie der Landesplattenberg oder Einzelbahnen wie  die Luftseilbahn Niederurner Täli, die Aeugstenbahn oder die verschiedene  n  Bahnen in  Glarus Süd, die  für die touristische Angebotsbildung und die touristische Erschliessung  ebenfalls von Bedeutung sind.  Die vielen Berggasthäuser und Berghütten  wie auch die  agrotouristischen Angebote  und die Campingplätze  runden das touristische Angebot ab.  Die touristis  chen Angebote und Infrastrukturen sind nicht nur für Gäste von ausserhalb  des Kantons, sondern auch für die ortsansässige Bevölkerung von Bedeutung. Die  Tourismus  -  und Freizeitinfrastrukturen sind als Teil der Naherholung zu betrachten und  tragen  zu  r  Wohnattraktivität  bei  .  Eine Angebotslücke im Bereich der Tourismus  -  und Freizeitinfrastrukturen besteht heute  u.a.  beim Golfsport. Die  Rahmenbedingungen für den  Betrieb eines  Golfplatzes sind  aufgrund  der schönen  landschaftliche  n  Umgebung sowie  der  gute  n  Erreichbarkeit  grund-  sätzlich gegeben. Mit einem Golfangebot kann ein neues Gäste  -  und Besuchersegment  angesprochen werden, zudem bestehen Synergien mit der Entwicklung anderer Sport  -  und Freizeiteinrichtungen.  Aufgaben des Richtplans  im Bereich Tour  ismus  Touristische Bauten und Anlagen haben Auswirkungen auf die Nutzung und Gestaltung  des Raums. Namentlich bei grösseren touristischen Vorhaben, welche zu einer flächigen  Inanspruchnahme des Raums führen, ist eine Koordination mit den Interessen des Natur  -  un  d Landschaftsschutzes, der Siedlungs  -  und Verkehrsentwicklung, der Alp  -  und Land-  wirtschaft und der Forstwirtschaft unabdingbar. Der Richtplan dient der Koordination  solcher  Vorhaben, indem er raumbezogene Entwicklungsstrategien definiert und  behördenverbindlich  sichert, und in  dem er nicht gelöste Interessen  konflikte offenlegt. Er  schafft damit längerfristig räumlich abgestimmte Rahmenbedingungen für  I  nvestitionen.  Touristisch relevante  Inhalte  sind  auch in anderen Kapiteln des Richtplans  behandelt.  So  sind intakte Ortsbilder,  gut  erhaltene  historische  Industriebauten oder Freizeit  -  und  Sporteinrichtungen auch aus touristischer Sicht wichtig. Diese Themen sind  In  halt des  Kapitels  S  iedlung  .  Touristisch relevant sind ebenfalls Aspekte  der Nat  ur  -  und Kultur  -  landschaften  (  Inhal  te  Kapitel  N) oder  der Erschliessung  (  Inhalte  Kapitel  V).  Mit Blick au  f die Imagewirkung nach aussen  als Wohnstandort und Tourismusdestinati  on  ist der zukünftige Marketingauftritt des Ka  ntons von zentraler Bede  utung.  Der Kanton  steht auch in der Verantwortung  die Träger von Tourismus und Freizeit  so zusammen zu  bringen, dass ein  at  traktives Gesamtangebot entsteht und  eine übergeordnete Vermark-  tung aufge  baut werden kann.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschlu  ss  T1  -  B/1  Konzept Tourismus  Der  Kanton setzt sich für gute Rahmenbedingungen für den Tourismus ein.  Der  Touris-  mus als wirtschaftliches Standbein des Kantons wird gestärkt  ,  indem  vermehrt auf die Ei-  genheiten und Besonderheiten sowie auf innovative und qualitativ ansprechende Angebote  gesetzt wird.  Zentrale Handlungsfelder  zur Schärfung des touristischen Profils  sind:  -  Der Sommertourismus wird gefördert und gestärkt.  -  Die  drei  touristischen Gebiete  Elm, Braunwald  und Kerenzerberg  werden  gemäss  ihren  spezifischen Stärken und Potenzialen  als alpine Destinationen  weiterentwickelt  und  die  subregionale Differenzierung  wird  voran  getrieben  (Positionierung).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  4  -  Das Klön  tal  wird als touristischer Attraktionspunkt  mit  Ausstrahlung in  Richtung  Glarus  und in den Kanton Schwyz (Pragel / Muothatal) positioniert  .  -  Bestehende Angebote mit touristischem Potenzial entlang der Dienstleistungskette  werden überprüft und verbessert  .  -  N  eue und innovative Angebote (lokal und kantonal)  werden kreiert  und untereinander  sowie mit bestehenden Angeboten  gebündelt und vernetzt.  Die vielen Geschichten  rund um das Glarnerland werden in Wert gesetzt (  Industriekultur  ,  Themenwege  ,  Ausstellungen  ,  Land Art u.a.).  -  Das Tourismusbewusstsein in der Glarner Bevölkerung und die Gastfreundschaft  und d  as  Qualitätsbewusstsein bei den touristischen Leistungsträgern  we  rd  en  verbesser  t  .  -  Die Innenstadt von Glarus  wird  auch aus einer touristischen Sicht heraus  ge  stärk  t  und attraktiver gestalte  t  (Förderung der Kultur und  Ausgeh  -  A  ngebote)  -  Schlechtwetterprogramme  werden ge  förder  t  .  Die Umnutzung alter Industriebauten  für  neue Freizeitangebote wird ermöglicht und geförder  t.  -  Der Aufbau eines  Golf  angebots  zur Ergänzung bestehender  Sport  -  und Freizeit  -  angebot  e  wird angestrebt  .  -  Das Tourismusangebot wird auch auf die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung ausge-  richtet. Bei der Planung von Sport  -  und Freizeitinfrastrukturen werden auch die  Anforderungen  und Bedürfnisse des Tourismus berücksichtigt.  C  Handlungsanweisungen  T1  -  C/1  Der Kanton  entwickelt zusammen mit den  touristischen Leistungsträgern  und den Ge-  meinden  eine kantonale  St  rategie  für den Tourismus und überprüft diese regelmässig.  Die Strategie setzt grundsätzlich auf eine  verbesserte Vermarktungs  -  und  Innovations-  kraft  , d  ie  Schaffung neuer und  die  Weiterentwicklung bestehender  Angebote  für Tourismus,  Sport und Fre  i  zeit  ,  eine  verbesserte  Kooperationsbereitschaft unter den Leistungs  trägern  und  eine Schärfung des touristischen Profils  des Glarnerlands  nach innen und aussen  .  Der Kanton setzt seine kantonale Tourismusstrategie schrittweise um. Der Kanton fördert  die nachhaltige Entwicklung von Tourismus  -  und Erholungsgebieten und setzt sich für die  Vernetzung der Angebote und für die Schaffung optimaler Dienstleistungen ein.  I  ,  welche der Tourismusstrategie entsprechen und  in der  Wertschöpfung  nachhaltig sind  ,  werden gefördert und unterstützt.  Im Richtplan werden  die  notwendigen  Festlegungen und Koordinationsmassnahmen getroffen.  Federführung:  Dep.  Vo  lkswirtschaft und Inneres, Kontaktstelle für Wirtschaft  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  5  T2  Touristische Intensiverholungsgebiete  (anlagenorientiert)  A  Ausgangslage  Touristische Intensiverholungsgebiete sind Gebiete,  die mit touristischen Transport  -  anlagen  erschlossen und  /oder  mit  grösseren  Freizeitanlagen ausgestattet sind. Sie  werden  während der  Winter  -  und Sommer  saison  zur Ausübung von Freizeitaktivitäten  (  Schneesport  , Wandern,  Mountainbike  ,  Veranstaltungen)  genutzt  , verfügen über  hohe Besucherfrequenzen und werden  grossflächig beansprucht.  Im Kanton Glarus gibt  es mit Elm und Braunwald zwei Gebiete, die im Sinne d  es kantonalen Richtplans als  touristische  Intensiverholungsgebiete bezeichnet werden.  In der Richtplankarte  teils  nicht dem Intensiverholungsgebiet zu  ge  wiesen  ist  die Basis  -  er  schliessung  der  Intensiverholungsgebiete  .  Sie wird  als touristische Transport  anla  ge  ausgewiesen  . Im Fall des Intensiverholungsgebietes Elm ist die  se  Basiserschliessung  gegeben und neue Erschliessungen ins  Intensiverholungsgebiet in Elm  sind nicht in  Planung  .  Eine Überlegung besteht indes hinsichtlic  h einer neuen Direktverbindung von  Elm ins Gebiet Vorab der Destin  ation Flims Laax Falera (Weisse  Arena). Dieses  Vorhaben  besteht  als  Projektidee. Nebst den technischen und umweltrechtlichen  Abklärungen  ist  hier  namentlich auch noch die konzeptionelle Abstimmung mit den  bestehenden touristischen Erschliessungen und Ausrichtungen  von Elm  vorzunehmen.  In Braunwald  steht im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung im Gebiet  Oren-  platte  eine weitere  Basiserschliessung ab dem Talboden  zur Diskussion.  Ein konkreteres  Vorhaben b  esteh  t  noc  h nicht. Über den  Richtplan soll gesichert werden, dass eine allfäl-  lige neue Erschliessung dieses Gebietes mit dem Konzept der touristischen Transportan-  lagen in Braunwal  d  sowie der Erschliessung mit der Standseilbahn abgestimmt erfolgt  .  D  ie Intensiverholungsgebiete  sind  bezüglich  des  Angebot  s  , Betrieb  s  und Komfort  s  an die  sich verändernden Gästebedürfnisse auszurichten und laufend zu optimieren (Bereit  -  stellung  zeitg  emässe  r  Anlagen  ,  beschneite Pisten  ,  optimierte Einstiegsmöglichkeiten  ,  Infrastrukturen  für Sommerangebote  )  .  Wird  aus strategischen Überlegungen  eine  künftige  Erweiterung der Intensiverholungsgebiete in Betracht gezogen,  sind die  dafür  geeigneten Gebiete im Richtplan  zu sichern  . Eine Erschliessung neuer Geländekammern  hat möglichst raum  -  und umweltverträglich zu erfolgen und soll  einen möglichst grossen  regionalwirtschaftlichen  Nutzen  erbringen  .  B  Richtungsweisende Festlegungen /  Beschluss  T2  -  B/1  Touristische Intensiverholungsgebiete  -  Die  touristischen Intensiverholungsgebiete  bilden die Grundlage für einen wertschöp-  fungsintensiven, auf eine grössere Gästezahl ausgerichteten Tourismus.  Die Weiter-  entwicklung der Gebiete zielt auf ein  e höhere Angebotsqualität, eine verbesserte  Auslastung der Infrastrukturen und eine Erhöhung der regionalen Wertschöpfungs-  wirkung. Das Beherbergungsangebot in diesen Gebieten wird ausgebaut, diversifi-  ziert und gezielt auf die wichtigen touristischen Angebo  te (Bergbahnen) ausgerichtet.  -  Durch eine laufende Weiterentwicklung und Optimierung des Angebots  sowie eine  klare Positionierung bleiben diese Gebiete langfristig attraktiv und national konkur-  renzfähig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  6  T2  -  B/2  Touristische Bauten und Anlagen  -  Touristische Infrastrukturanlagen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt  konzentrieren  sich auf die touristischen Intensiverholungsgebiete und den Siedlungs-  raum im Talboden.  -  Touristische Bauten und Anlagen werden  unter Berücksichtigung des für  den Touris-  mus wichtigen Orts  -  und Landschaftsbildes  und allfälliger Schutzgebiete  in die Land-  schaft eingeordnet  (  Standortwahl  ,  Gestaltung der Bauten und Anlagen  )  .  Die Fest  -  legung gilt für neue Bauten und Anlagen wie auch für Ersatzbauten bzw.  -  anlagen.  T2  -  B/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Erschliessung Tourismusgebiete  -  Die Gebiete für einen anlagengebundenen Tourismus werden gut an den öffentlichen  Verkehr angebunden (Hauptzubringer). Es werden Anreize für eine vermehrte  Anreise  mit dem öffentlichen Verkehr geschaffen.  C  Handlungsanweisungen  T2  -  C  /1  Die Gemeinden sorgen im Rahmen der Nutzungsplanung mit entsprechenden Zonen  -  zuweisungen  und allfälligen ergänzenden Bestimmungen  dafür  , dass in den touristischen  Intensiverholungsgebieten  eine Weiterentwicklung im Sinne der  Festlegungen erfolgen  kann.  Die Gemeinden sorgen im Rahmen ihrer Planungen insbesondere auch dafür, dass die  für die Angebotsbildung wichtigen  ,  aber nicht standortgebundenen Bauten und Anlagen  ,  welche eine Bauzone bedingen, nach einem Konzept geplant werd  en.  Federführung: Geme  inde  T2  -  C/2  Bei der Konzipierung von Neu  -  und von Ersatz  anlagen sind die Möglichkeiten einer  Ganzjahresnutzung konsequent zu  berücksichtigen.  Neu  -  und Ersatzanlagen sind auf der  Grundlage eines Konzepts zu planen.  Federführung:  Interessenz  D  Objekte  Intensiverholungsgebiete  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  T2.01  .1  Glarus Süd  Braunwald  -  Koordination mit Vorhaben Ersatz  Standseilbahn (V.2.3  .  01)  FS  T2.01  .2  Glarus Süd  Braunwald  -  Erweiterung  -  Koordination mit Vorhaben Ersatz  Standseilbahn (V.2.301)  -  Auch Standort für  Vorhaben mit ge-  wichtigen Auswirkungen im Sinne  von Art. 8 Abs. 2 RPG  ZE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  7  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  T2.02  Glarus Süd  Elm  -  Jagdbanngebiet Kärpf  -  TWW  -  Objekte Bischofbach  F  S  Erschliessung  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  T  2.03  Glarus  Süd  Diesbach / Bet-  schwanden  -  t  ouristische  Erschliessung Gebiet  Orenplatte  -  Koordination mit Vorhaben Ersatz  Standseilbahn (V.2.3  .  01)  -  Abstimmung mit dem Konzept der  touristischen Transportanlagen im  Intensiverholungsgebiet.  ZE  T
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  .0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Glarus Süd  Elm  -  Verbindungsbahn Elm  -  Gebiet  Weisse Arena (  Gebiet Vorab)  -  Bedürfnisabklärunge  n und Konzept  zur Abstimmung mit dem Betrieb  der bestehenden Bahnen sind noch  auszuarbeiten  -  Generelle Machbarkeit mit Vorunter-  such  ung  UVB  sind noch auszuarbei-  ten  (m  ögliche Konflikte mit  UNESCO  -  Welterbe Tektonikarena Sardona).  VO  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  8  T3  Naturnaher  Tourismus (  nicht anlagenorientiert  )  Kapitel muss gemäss Auflage im Rahmen der Genehm  igung des kantonalen Richt-  plans überarbeitet werden.  A  Ausgangslage  Allgemein  Der naturnahe Tourismus  mit seinen vielfältigen Facetten und Formen bildet einen  wichtige  n  Bestandteil  der  kantonalen  Tourismusstrategie.  Ein naturnaher  oder «sanfter»  Tourismus  stützt sich auf die  lokalen Ressourcen (Landschaft,  Kultur  ,  Kulinarik  u.a.  ) und  ist nicht  oder nur in untergeordnetem  Mass auf touristische Transportanlagen und  grössere  Einrichtungen angewiesen. Im Mittelpunkt stehen naturorientier  te Freizeitaktivi-  täten wie Wandern, Mountainbike oder Klettern. Dadurch bildet der naturnahe Tourismus  einen Gegenentwurf  bzw. eine Ergänzung  zum anlagenbasierten Intensivtourismus  ,  er  steht jedoch nicht in Konkurrenz zu diesem  .  I  n strukturschwächeren alpi  nen Regionen mit  noch intakter Natur  -  und Kulturlandschaft vermag der naturnahe Tourismus  spürbare  regionalwirtschaftliche  Impulse zu setzen.  Folgende Gebiete gelten im Sinne des Richtpl  ans als nicht  -  anlagenorientiert  :  Kerenzer-  berg  ,  Klöntal  ,  Weissenberge, Niederurner  Täli, Garichti  -  Stausee,  Skigebiet  Schilt.  Für eine bessere Erschliessung des Tourismusraumes Kerenzerberg sieht die Gemeinde  Glarus Nord  im  kommunalen Richtplan  zwecks Verknüpfung touristischer Angebote am  Berg und am See  die Erst  ellung einer Verbindungsbahn vom Gäsi nach Filz  bach vor.  A  Der  Agrotourismus  ist eine besondere Form eines naturnahen Tourismus. Er umfasst  tou-  ristische Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben und Alpen,  die  auf das authentische  Erleben der  Landwirtschaft ausgerichtet sind  (Übernachtungsmöglichkei  ten, Gästebewir-  t  ,  Organisation von Veranstaltungen und Erlebnisangeboten  )  . Im Kanton Glarus wer-  den bereits  vereinzelte  agrotouristische Leistungen angeboten.  Aus richtplanerischer Sicht  ergeben  sich  einerseits  Fragen im Zusammenhang mit der  In-  tegration agrotouristischer Angebote (Gastronomie  -  und Übernachtungsangebote) in ei-  nen Alp  -  oder Landwirtschaftsbetrieb  .  Andererseits bedarf der Umgang mit ehemaligen,  nicht mehr landwirtschaftlich genutzten  Alpbetrieben einer richtplanerischen Koordination,  insbesondere wenn diese einer  touristische  n  Nutzung  zugeführt werden sollen und zu  diesem Zweck w  esentliche Um  -  und Ausbauvorhaben  vorgesehen sind.  Bezüglich Umnutzung von Alpbauten oder anderen landwirts  chaftlichen Bauten zu touris-  tischen Zwecken stehen Fragen nach der Art der Umnutzung und den dafür geeigneten  Standorten und Gebieten im Zentrum. Im Richtplan werden  keine Standorte bestimm  t  . E  s  werden jedoch Festlegungen und Handlungsanweisungen  erlassen  ,  welche bei konkre-  ten Vorhaben zu berücksichtigen sind.  UNESCO  Welt  natur  erbe Tektonikarena Sardona  Die faszinierende Gebirgslandschaft um den Piz Sardona im Grenzg  ebiet der Kantone  St.  Gallen, Glarus und Graubünden lässt tektonische Prozesse auf  anschauliche, welt-  weit einzigartige Weise im Gelände beobachten. Das 300 km  2  grosse Gebiet besitzt da-  her grossen pädagogischen und wissenschaftlichen Wert und ein entsprechendes Poten-  zial für den Aufbau eines naturnahen Tourismusangebots, insbesondere für  natur  -  und  bildungsaffine Zielgruppen.  Dabei kann der Kanton Glarus bei der Vermarktung und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  9  Inwertsetzung  der Tektonikarena von der weltweiten Ausstrahlung des UNESCO  -  Labels  profitieren.  Bezüglich Schutz und räumlicher Sicherung der Tektonikarena S  ardona wird  auf das Kapitel N2 verwiesen.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  T3  -  B/1  Naturnaher Tourismus  -  Die vorhandenen Potenziale im Bereich des  naturnahe  n  Tourismus  im Kanton Glarus  werden verstärkt genutzt.  Durch gute  Rahmenbedingungen  vermag  diese Form des  Tourismus vermehr  t zur Wertschöpfung beizutragen.  T3  -  B/2  Agrotourismus  -  Die  teilweise  Umnutzung von Alpbauten sowie weiterer Landwirtschaftsbauten zu  touristischen Zwecken  (Agrotourismus)  erfolgt hinsichtlich Intensität und Umfang in  Abstim  mung mit  der räumlichen Umgebung (anlagenorientierte bzw. nicht anlagen-  orientierte  Gebiete  ).  -  Vorhaben im Zusammenhang mit der touristischen Nutzung  von  aufgegebene  n  Alp  -  bzw. Landwirtschaftsbetriebe  n  erfüllen folgende Anforderungen:  -  keine Neuerschliessung oder  kein wesentlich  er Ausbau der Erschliessung  -  keine Erstellung von Parkierungsanlagen  -  gute Lage in Bezug auf das Wanderweg  -  und Mountainb  ikenetz  -  Bewahrung der architektonischen Qualität bezüglich Gestalt und Materialisierung  sowie  Sicherung der Bausubstanz  .  T3  -  B/3  Touris  m  us in der Tektonikarena Sardona  -  Das Gebiet der Tektonikarena Sardona und seine Naturschönheiten werden soweit  dies mit der Erhal  tung der Geotope, der Biotope und der Landschaft vereinbar ist,  Besuchern zugänglich  gemacht. Es wird eine  nachhaltige, angepasste Nutzung  des  Gebiets angestrebt.  Die Errichtung von touristischen Transportanlagen innerhalb des Perimeters ist nicht  zulässig.  -  Kanton und Gemeinden fördern Angebote und Produkte, welche zur touristischen  und wirtschaftlichen Inwertsetzung der UNESCO Tektonikarena Sardona b  eitragen  (touristische Angebote,  Bildungsangebo  te für Schulklassen und Gruppen,  Forschung).  T3  -  B/4  Tourismus in Schutzgebieten  -  Touristische Angebote dürfen  die  Schutzziele  von tangierten Schutzobjekten und  -  g  ebieten  nicht gefährden.  C  Handlungsanweisungen  T3  -  C/1  Der Kanton fördert und unterstützt den Aufbau und die Weiterentwicklung naturnaher  Tourismusangebote im Rahmen seiner Möglichkeiten. Er  unterstützt  namentlich den  Aufbau  und Austausch von Wissen und Kompetenzen im Bereich des naturnahen und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  10  nachhaltig  en Tourismus und schafft Rahmenbedingungen für die Umsetzung attraktiver  Angebote.  Federführung:  Dep.  Volkswirtschaft und Inneres  , Kontaktstelle für Wirtschaft  T3  -  C/2  Die Umnutzung von Alp  gebäud  en bzw. Landwirtschaftsbetrieben zu agrotouristischen  Zwecken  sind auf der Grundlage eines Konzepts zu planen. In diesem sind der Zusam-  menhang mit dem weiterhin agrarwirtschaftlich genutzten Teil und die massgebenden be-  trieblichen Aspekte des agrotouristischen Teils aufzuzeigen.  Federführung: Interessenz  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  T3.01  Glarus Nord  Filzbach  -  Verbindungsbahn  Gäsi  -  Filzbach  (  Verknüpfung der Angebo  te am  Berg und am See  -  Bedürfnisabklärungen und Konzep-  tionen  sind  noch auszuarbeiten  -  Mögliche Konflikte mit Auengebiet  von nationaler Bedeutung «Linth  Delta» (Objekt Nr. 348 gemäss  Bundesinventar der Auengebiete  von nationaler Bedeutung) sowie  Waldreservat  «Gäsi  -  Kundertriet  -  Landgüetli»  .  ZE  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  11  T4  Golfsport  A  Ausgangslage  Die Beliebtheit des  Golfsport  s ist in  jüngerer  Vergangenheit  stark  gestiegen.  Die Anzahl  Golfer in der Schweiz nimmt weiterhin zu. Golf wird gemäss Studie  des Bundesamts für  Sport aus dem Jahr 2014  häufig von Personen mit  einem  überdurchschnittlichen  Haus-  haltseinkommen betrieben.  Mit Ausnahme der Driving Range in Nidfurn  und der Pitch&Putt  -  Anlage (Golf  -  Kurzplatz)  in Engi  bestehen im  Kanton Glarus  keine Angeb  ote für den Golfsport. Eine Nachfrage  nach einer frei zugänglichen  Golfanlage  scheint  vorhanden. Die  Rahmenbedingungen für  den Betrieb eines Golfplatzes sind aufgrund der schönen landschaftlichen Umgebung  sowie  der guten Erreichbarkeit  aus dem Grossraum Zürich  grundsätzlich gegeben.  Mit einem Golfangebot kann ein neues  einkommenskräftiges  Gäste  -  und Besucher  seg-  ment angesprochen werden.  Z  udem bestehen Synergie  möglichkeiten  mit  anderen  Sport  -  und Freizeiteinrichtungen.  Ebenso besteht im Z  usammenhang mit dem Golfangebot die  Chance, mehr Logiernächte in der Hotellerie  des Glarnerlands zu generieren. Zudem  kann mit einer Golfanlage auch ein für die Region  weiteres  Arbeitsangebot geschaffen  werden.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  T4  -  B/1  Golfanlage  -  Die Bestrebungen zur  Schaffung einer attraktiven Golfanlage im Kanton Glarus  wer-  den  unterstützt.  Es werden Synergien mit anderen Freizeit  -  und Tourismusangeboten  angestrebt. Der Golfplatz bettet sich landschaftlich und ökologisch in die  Umgebung  ein und trägt zur St  ärkung des Sommertourismus bei.  C  Handlungsanweisungen  T
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  -  C/1  Für die  Festsetzung eines Golfplatzstandortes im  Richtplan  ist  der Bedarf, die Raumver-  träglichkeit (Landschaft, Verkehr, Umwelt), die  betriebsseitige  Machbarkeit sow  ie  d  i  e  Verfügbarkeit  der Grundstücke  nachzuweisen.  Federführung:  Interessenz  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  T4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Glarus Süd  Braunwald  -  Gebiet  Orenplatte  -  siehe Handlungsanweisungen  -  Koordination mit  T2.01.2  (  Erweite-  rung Intensiverholungsgebiet  )  und  T2.03  (touristische Erschliessung  Orenplatte  )  ZE  T4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Glarus Süd  Engi  Golf  -  Kurzplatz  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand:  17.08.2022  T  /  12  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  1  E  Ü  brige Raumnutzungen  E1  Wasserversorgung und Abwasserreinigung  E2  Energie  E2.1  Energieplanung  E2.2  Versorgung mit elektrischem Strom  E2.3  Versorgung mit Erdgas  E2.4  Erneuerbare und  standortgebundene Energien  E2.5  Wasserkraft  E2.6  Windenergie  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Mobilfunkanlagen  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Abfallwesen und Deponien  E5  Abbau mineralischer Rohstoffe  E6  Schiessanlagen  E6.1  Militärische Schiessanlagen  E6.2  Zivile Schiessanlagen  E7  Technische Gefahren  (Störfallvorsorge)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  2  E1  Wasserversorgung und Abwasserreinigung  A  Ausgangslage  Als Folge der Gemeindefusion  2011  haben die Gemeinden Generelle Wasserver  -  sorgungsprojekte  (GWP) erarbeitet, welche zu vermehrten Vernetzungen der Wasserver-  sorgungen der  alten  Gemeinden führen sollen. Damit k  ö  nn  en  die Versorgungssicherheit  erhöht, die Nutzung ungenügender Quellen vermieden, die Bewirtschaftung der  vorhandenen  Ressou  rcen und die Qualität verbessert werden.  Der grösste Teil des Abwassers des Kantons Glarus (  zuzüglich  dasjenige der Gemein-  den Amden, Weesen und Schänis) wird in Anlagen des  Abwasserverband  es  Glarnerland  gereinigt. Der Anschluss des Abwasserverbandes Sernf  tal erfolgt  e im Herbst 2016, ein  Anschluss des Abwasserverbandes  Mühlehorn, Obstalden, Murg, Filzbach (  AMOMF  )  wird zur  z  eit geprüft. Die Anlagen der Kläranlage Glarnerland werden zwischen 2017 und  2022 erneuert und erweitert.  B  Richtungsweisende  Festlegungen / Beschluss  E1  -  B/1  Wasserversorgung  -  Die Bevölkerung sowie Industrie und Gewerbe werden ausreichend mit qualitativ ein-  wandfreiem Trink  -  und Brauchwasser versorgt. Die Grund  -  , Quell  -  und Seewasser-  vorkommen werden geschützt und die natürliche Grundwasseranreicherung wird  sichergestellt  .  D  ie Werterhaltung der Wasserversorgungsinfrastruktur wird dauerhaft  gesichert.  Die Trinkwasserversorgung wird auch in Notzeiten sichergestellt.  E1  -  B/2  Abwasseranlagen  -  Die Abwasseranlagen  werden im Sinne der Werterhaltung  unte  rhalten und erneuert  .  C  Handlun  gsanweisungen  E1  -  C/1  Die  von der Regierung erlassenen,  im kantonalen Richtplan sowie in den regionalen  Wasserversorgungsplänen enthaltenen Grundwasserschutzareale werden  durch die  Gemeinden  in der Nutzungsplanung  umgesetzt  .  Für alle im öffentlichen Interesse  liegenden  Grund  -  und Quellwasserfassungen werden Schutzzonen ausgeschieden.  Federführung:  Gemeinde  D  Objekte  Rechtskräftige  Grundwasserschutzzonen und  -  areale  siehe  Richtplan  karte  .  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen:  -  Gewässerschutzkarte (Gewässerschutzber  eiche, Grund  -  /Quellwasserschutz  zonen,  Grundwasserschutzareale)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  3  E2  Energie  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Energieplanung  A  Ausgangslage  Der Energieverbrauch des Kantons  betrug im Jahr  2016 knapp 1  300 GWh. Davon entf  ie-  len  etwa 60  % auf fossile  Treib  -  und Brennstoffe, etwa 30% auf Elektrizität und knapp
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  % auf erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) wie Holz, Umgebungswärme  oder  KVA  -  Abwärme.  Der Energieverbrauch im Kanton Glarus  liegt  etwas höher als im schwei-  zerischen Durchschnitt  , was  wohl  auf  de  n  hohen Industrieanteil  zurückzuführen ist  .  Aufgrund seiner naturräumlichen  Ge  gebenheit  en und dem noch nutzbaren Potenz  ial  steht im Kanton Glarus insbesondere die stärkere Nutzung von Holz  , KVA  -  Abwärme,  Industrie  -  Abwärme,  Umgebungswärme  und Wasserkraft im Vordergrund  .  Der Anteil an alten  Gebäuden (Baujahr vor 1919  ) ist im Kanton Glarus fast doppelt so  hoch wie im Schweizer Durchschnitt. Aus diesem Grund bestehen im Gebäudebereich  ein grosser Nachholbedarf und ein grosses Ef  fizienzpotenzial.  Die Fortschreibung des Energiekonzeptes von 2012 (Ziele bis 2020 festgelegt) sieht vor,  dass bis im Jahre 2035 verglichen mit 2010 die CO  2  -  Emissionen pro Einwohner aus  Brennstoffen und Elektrizität um 40% vermindert, der Elektrizitätsver  brauch pro Kopf um  7.5% vermindert und die Menge an erneuerbaren Energie (ohne Wasserkraft) auf
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6000  kWh/Einwohner vergrössert wird.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  B/1  Energieversorgung und Energienutzung  -  Der Kanton  gewährleistet die wirtschaftliche Versorgung mit Energie  ,  fördert die spar-  same und rationelle Energieverwendung sowie die  umweltverträgliche Ausschöpfung  der  erneuerbaren  Energiepotenziale  .  Zu diesem Zweck:  -  unterstützt er die Nutzung von Holzenergie und  bestimmt das im Kanton noch  verfügbare Poten  z  ial für eine nachhaltige Nutzung  ,  -  fördert er die Nutzung von Solarenerg  ie und von Energie aus Biomasse  ,  -  fördert er die Abwärmenutzung aus Industriebetrieben und aus der Kehricht  -  verbren  nungsanlage  ,  -  prüft er grundeigentümerverbindliche Vorschriften zur Umsetzung der energie  -  planerischen Ziele,  -  u  nterstützt er Gebäudesanierungen im Hinblick  auf  eine  bessere Energie  -  Effizienz.  E2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  B/2  Energieeffizienz und erneuerbare Energie  -  Massnahmen zur  Steigerung der Energieeffizienz durch umfassende Gebäude  -  sa-  nierungen und den effizienten Elektrizitätseinsatz werden gefördert. Die Möglich  -  keiten  vorhandener Instrumente zur Förderung einer effizienten Energienutzung und  der Nutzung erneuerbarer Ener  gien sind auszuschöpfen.  Der Kanton nimmt bezüg-  lich des Energieverbrauchs von Bauten und Anlagen eine Vorbildfunktion ein.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  4  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  B/3  Gebäudeenergie  -  Der Kanton führt neue Bauten nach dem Minergie  -  Standard  P oder A oder einem  vergleichbaren Standard  aus. Bei Umbauten von kantonalen Liegenschaften wird der  Minergie  -  Standard  P oder A oder ein vergleichbarer Standard  angestrebt, sofern dies  technisch und betrieblich möglich und der Aufwand verhältnismässig ist. Gemeinde-  bauten sind nach denselben Kriteri  en auszuführen.  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  B/4  Erneuerbare Energie und Abwärme  -  Der Kanton schafft die raumplanerischen Voraussetzungen für einen raum  -  und um-  weltverträglichen Einsatz erneuerbarer Energien und der Abwärme. Er stimmt die  Energiepolitik und die  Raumordnungspolitik aufeinander ab.  C  Handlungsanweisungen  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C/1  Der Kanton überprüft seine Energieplanung regelmässig auf ihre Zielsetzung und Wirk-  samkeit und passt sie  bedarfsweise  und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden an.  Er  legt die Massnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen fest und setzt sich für eine zielori-  entierte und termingerechte Umsetzung des energiepolitischen Massnahmenprogramms  ein.  Federführung: Dep  .  Bau und Umwelt, Energiefachstelle  E2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C/2  Die Möglichke  iten vorhandener Instrumente zur Förderung einer effizienten Energienut-  zung und der Nutzung erneuerbarer Energien sind auszuschöpfen.  Insbesondere sind  Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch umfassende Gebäudesanierun-  gen und den effizienten E  lektrizitätseinsatz zu fördern.  Dazu koordiniert der Kanton Gla-  rus die verfügbaren Fördermittel so, dass eine optimale Wirkung erreicht wird.  Federführung: Dep  . Bau und  Umwelt, Energiefachstelle  E2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  -  C  /3  In Abstimmung mit der kantonalen Energieplanung  erarbeiten  die Gemeinden  eigene  Energieplanungen  .  Zu berücksichtigen sind dabei die  Ziele der kantonalen Energiepolitik  ,  die Prioritäten der Energieversorgung sowie die Koordination der Nutzungsplanung mit  der kantonalen Energieplanung.  Federführung: Geme  inde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  5  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Versorgung mit elektrischem Strom  A  Ausgangslage  Die Elektrizitätsversorgung im Kanton Glarus ist gut ausgebaut. Mit den drei grossen  Wasserkraftwerkanlagen in Linthal  , Schwanden und Netstal  , dem Pumpspeicherwerk  Limmern  sowie mit mehreren mittleren und kleineren Anlagen an der Linth und  ihren  Zuflüssen  verfügt der Kanton über eine grössere Anzahl an Produktionsanlagen  . Der  Kanton verfügt weiter über ein  zuverläss  iges  und  stabiles Verteilnetz  , welches von  drei  Netzbetreiber  n  (Technische Betriebe)  betrieben wird  . Zudem produziert die Kehricht  -  verbrennungsanlage  Niederurnen elektrischen Strom.  Die  Produktionsanlagen  sind  generell  auf einem hohen technischen Sta  nd. Die  Netze auf  den  Netzebenen 5 und 7  sind weitgehend gut ausgebaut  , ausreichend verknüpft  und  gut  unterhalten.  In den Jahren 2014 bis  2016 wurden zwischen Schwanden und Linthal und  im Raum Luchsingen/Hätzingen dringend nötige Netzverbindungen geschaffe  n.  Es  sind  in diesem Bereich keine kantonalen Massnahmen  vorgesehen  .  Die elektris  chen Übertragungsleitungen im Hö  ch  st  spannungsbereich (  Netzebene 1  )  sowie  die Übertragungsleitungen der Bahnen sind im Sachplan  Übertragungsleitungen  (SÜL) geregelt. In der Richtplankarte werden bestehende oder geplante Kraftwerke  >10  MW, sowie Hochspannungsleitungen (  Netzebene 3  ) und Höchstspannungsleitungen  (  ) bezeichnet.  Der Verbrauch an Elektrizität beläuft  sich auf etwa  3  52 GWh (2017  ). Die Netto  -  Produk  -  tion (ohne Einfluss von Pumpturbinen) beträgt in einem Durchschnittsjahr etwa  940  GWh,  wovon  mehr als 90  % auf Wasserkraft  entfällt.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/1  Elektrizitätsversorgung  -  Eine sichere Versorgung mit Elektrizität  wird  gewährleiste  t  .  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  -  B/2  Immissionen Elektrizität  -  Die Auswirkungen von Übertragungs  -  und Verteilleitungen auf Bevölkerung, Sied-  lung, Landschaft und Umwelt sind möglichst gering zu halten. Bestehende Mittel  -  und  Niederspannungsleitungen sind  bei sich bietender Gelegenheit  als Kabelleitungen  auszuführen, so  fern dies technisch und betrieblich machbar ist und keine unverhält-  nismässigen Kosten entstehen.  C  Handlungsanweisungen  Keine  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  Keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  6  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Versorgung mit  Erdgas  A  Ausgangslage  Die Erdgasversorgung im  Haupttal bis  Schwanden  ist  recht gut ausgebaut  .  Angeschlos-  sen sind  die  Ortschaften  Bilten, Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Ne  tstal, Glarus,  Riedern, Ennenda sowie Mitlödi  und Schwanden (2017)  .  Der Absatz an Erdgas  hat sich zwischen 2001 und 2017  auf  2  38  GWh  mehr als verv  ier-  facht, vor allem durch die Nutzung von Erdgas in energieintensiven Industriebetrieben.  In  diesen Betrieben wurde vor allem Heizöl und Schweröl durch Erdgas ersetzt. Dadurch  wurden  insgesamt die Emissionen an NO  x  , SO  2  und CO  2  deutlich vermindert. Di  e Versor-  gung mit Erdgas stellt einen wichtigen Standortfaktor für Industriebetriebe dar.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/1  Erdgasversorgung  -  Der Anteil von Erdgas an der Wärmeversorgung  wird  in erster Linie in bereits gasver-  sorgten Gebieten durch eine Erhöhung der Anschlussdichte weiter vergrössert.  Der  Anschluss weiterer Gebiete an die Erdgasversorgung  erfolgt in Koordination  mit  leitungs  gebundenen  und  /oder  erneuerbaren Energien  und g  emäss Prioritäten  .  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  B/2  Wärmeversorgung  -  Für die Wärmeversorgung von Gebieten und von grösseren Einzelobjekten in bereits  gasversorgten Gebieten gelten folgende Prioritäten der Energieversorgung  :  1.)  Ortsgebundene hochwertige Abwärme (Abwärme aus  Kehrichtverbrennungsanlagen  und Industrieabwärme, die ohne Hilfsenergie direkt verteilt und genutzt werden kann).  2.)  Ortsgebundene niederwertige Abwärme und Umweltwärme (Abwärme aus  Abwasserreinigungsanlagen  und Industrie sowie Umweltwärme aus Flüssen, Seen  und Grundwasser, die vor der Nutzung mittels Wärmepumpen auf ein höheres  Temperaturniveau  gebracht werden).  3.)  Erneuerbare Energieträger (Einsatz von einheimischem Energieholz, Biogas oder  Biomasse  in Einzelanlagen, Anlagen für Grossverbraucher oder Quartierheizzentrale).  4.)  Leitungsgebundene fossile Energieträger (Gasversorgung für Siedlungsgebiete mit  hoher baulicher Dichte oder industrieller Nutzung; für grössere Bezüger ist der Ein-  satz von gasbet  riebenen Wärme  -  Kraft  -  Kopplungsanlagen (WKK) anzustreben. Falls  Auswahl besteht, ist den Energienetzen, die mit Fernwärme aus erneuerbaren  Quellen  arbeiten, der Vorzug zu geben vor dem mit Erdgas ver  sorgten Netz.)  5.)  Örtlich ungebundene Umweltwärme (Umwel  twärme aus der Umgebungsluft, der  Sonnenenergienutzung und der Geothermie).  6.)  Frei verfügbare fossile Energieträger (konventionelle Wärmeerzeugung mit Heizöl).  -  Für die Wärmeversorgung von Gebieten und von grösseren Einzelobjekten in nicht  gasversorgten Geb  ieten hat die Nutzung von örtlich ungebundener Umweltwärme  oder  Sonnenenergie eine höhere Priorität als Erdgas.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  7  E2.3  -  B/3 Erweiterung Gasversorgung  Bei der Weiterentwicklung der Gasversorgung gelten folgende Grundsätze:  -  In den bereits mit Erdgas versorgten Orten wird ein Ausbau der Gasversorgung  durch den Anschluss von Siedlungsgebieten mit hoher baulicher Dichte oder industri-  ellen Nutzungen (Feuerungen für Prozesswärme o.a.) angestrebt.  Die  Massnahmen  werden über die kom  munale Energieplanung koordiniert.  -  Die Gemeinden treffen in ihren kommunalen Energieplanungen die planerischen  Festlegungen für die Gebiete, in denen die Versorgung mit Gas die zukünftige  Nutzung  des Abwärmepotenzials der im  R  ichtplan bezeichneten Abwärmequellen  konkurrenziert. Dabei sind die Prioritäten der Energieversorgung in gasversorgten  Gebieten zu berücksichtigen. Bei den Gebietsausscheidungen ist die bestehende  Infrastruktur  der Gasversorgung angemessen zu berücksic  htigen.  -  Vor dem Anschluss weiterer Gebiete an die Erdgasversorgung sind durch die be-  troffenen Gemeinden zeitgerecht Gebietsausscheidungen vorzunehmen, welche  die  Prioritäten der Energieversorgung für nicht gasversorgte Gebiete angemessen  berücksicht  igen.  -  Bei der Erweiterung der Erdgasversorgung ist der Risikokataster der Störfallvorsorge  zu berücksichtigen.  C  Handlungsanweisungen  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  -  C/1  Kanton, Gemeinden sowie die Werke mit öffentlichen Aufgaben wenden die Prioritäten  bei der Wärmeversorgung  an  .  Dies insbesondere bei  :  -  der Ausa  rbeitung ihrer Energieplanungen,  -  der Wahl der Energieversorgung in ihren eigenen Bauten und Anlagen  ,  -  der Festlegung von Gebieten  mit kollektiver Wärmeversorgung,  -  der Erschliessung der Bauzonen  ,  -  sowie  der Bezeichnung von Gebi  eten mit Sondernutzungsplanpflicht  .  Federführung:  Dep  .  Bau und  Umwelt, Energiefachstelle;  Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  8  E2  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Erneuerbare und standortgebundene Energien  A  Ausgangslage  Pro Einwohner  liegt der Verbrauch an erneuerbarer Energie (ohne Wasserkraft) bei etwa  3000 kWh pro Jahr.  Der Anteil der Energieproduktion aus Kleinwasserkraftwerken  (bis 10  MW Leistung) betrug im  Mittel der  Jahr  e  2000  -  2016  etwa  144  GWh. Für das Jahr
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20  beträg  t die Produktionserwartung der Kleinwasserkraftwerke etwa 1  80  GWh.  In den  Jahren 2011 bis 201  7  wurden vom Kanton folgende Fördermittel für eine vermehrte  Nutzung erneuerbarer Energien eingesetzt  (in 1000 Fr.)  :
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2011  2012  2013  2014  2015  2016  2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            255  252  35  270  613  631  462  Biomasse  Für eine energetische Nutzung sind die nachwachsenden Mengen an Brennholz und  anderen Holzqualitäten des Waldes, Feldgehölze sowie das Restholz aus holzverar  -  beitenden  Betrieben zu berücksichtigen. Dieser einheimische und nachwachsende  Energieträger  ist sowohl aufgrund der waldgesetzlichen Zielsetzungen als auch im Sinne  der Prioritäten für die Energieversorgung von Siedlungen vermehrt zu nutzen.  Die Kehrichtverbrennungsanlage KVA Linth hat immer noch ein grosses standortgebun-  denes Abwärmepoten  z  ial. Im Jahre 2017 wurde eine zusätzliche Fernleitung i  n  Richtung  Niederurnen (Eternit) gebaut. Weitere Verlängerungen in Richtung Näfels werden vorbe-  reitet  . Das noch nicht genutzte Potential für Wärmeproduktion in der Heizperiode beträgt  etwa 85 GWh pro Jahr.  Weitere wesentliche standortgebundene Abwärmepoten  z  iale befinden sich bei diversen  Industrie  -  und Kraftwerksbetrieben.  Solarenergie  Die Nutzung der S  onnenenergie für Photovoltaik beziehungsweise für die thermische  Nutzung hat seit dem Jahre 2000 stark zuge  nommen. Insgesamt sind Ende 2017  294  Photovoltaikanlagen mit einer gesamten Leistung von  43  00  kW und etwa  550  Anlagen  zur Nutzung von Sonnenwärme zur  Warmwasserproduktion in Betrieb.  Die Zahl der  Photovoltaikanlagen  hat sich vor allem seit  Inkrafttreten  der Kostendeckenden Einspeise-  vergütung im Jahre 2006 stark vergrössert. Im Jahre 2014 wurde ein flächendeckender  Solarkataster veröffentlicht, we  lcher für jedes Dach im Kanton das Potenzial zur Nutzung  der Sonnenergie aufzeigt. Das verfügbare Poten  z  ial an für Solarstrom geeigneten Dach-  flächen ist noch gross und wird  im erwähnten  Solarkataster  dargestellt  . In erster Priorität  sollen für den Ausbau d  er Solarstromproduktion die Dach  -  und Fassadenflächen von  Gebäuden  verwendet werden.  Umgebungswärme  Die Nutzung von Umgebungswärme z.B. Grundwasser, Oberflächenwasser, Erdsonden  mit Hilfe von Wärmepumpen  zum Heizen oder Kühlen  ist sinnvoll und ermögli  cht  die  Nutzung  einer erneuerbaren Energiequelle. Die Nutzung wird durch Vorgaben der  Gewässerschutzgesetzgebung  in einzelnen Bereichen eingeschränkt oder ni  cht zugelas-  sen. Mittelfristig mü  ss  en  das noch verfügbare Potenzial an nutzbarem Grundwasser in dicht  besiedelten Gebieten ermittelt und allenfalls Nutzungseinschränkungen festgelegt werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  9  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  -  B/1  Förderung erneuerbare  r  Energien  -  Der Anteil erneuerbarer Energien wird erhöht.  -  Der  Kanton Glarus  hat  zum Ziel, die Kriterien der Nachhaltigkeit, insbesondere die  vermehrte Nutzung erneuerbarer Energieträger und der sparsame Einsatz nicht  erneuerbarer  Ressourcen, umzusetzen. Dabei  setzt sich der Kanton Glarus das Ziel,  bis zum Jahr 20  35  durch Ausbau und Effizienzsteigerung den Anteil erneuerbarer  Energie ohne Wasserkraft am Endenergieverbrauch  auf 6000  kWh pro Einwohner  zu  erhöhen.  -  Der Einsatz von Energieholz soll sich in  erster Linie auf nicht mit Gas erschlossene  Siedlungsgebiete mit geringerer baulicher Dichte konzentrieren oder es sind Ver-  bundanlagen zu erstellen.  C  Handlungsanweisungen  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Nutzung von  Grundwasser und Geothermie  Der Kanton bezeichnet Gebiete, in denen die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen  und Erdwärmesonden ermöglicht wird. Diese Gebiete werden als Positivgebiete bezeich-  net.  Er  legt Grundsätze für das Bewilligungsverfahren zur Nutzung von  Grundwasser oder  Erdwärm  e als Energiequelle fest und koordiniert deren Nutzung. Dazu führt er ein Register  der bewilligten Bohrungen und in Betrieb stehenden Anlagen.  Positivgebiet Wärmenutzung aus Grundwasser  Das im Richtplan bezeichnete Gebiet beinhaltet alle Gebiete mit verm  utetem oder erhär-  tetem Grundwasservorkommen, welche sich nicht innerhalb von Grundwasserschutzzo-  nen befinden.  Positivgebiet Wärmenutzung mit Erdsonde  Das Gebiet  umfasst  alle durch die Gemeinden festgelegen Bauzonen (Wohn  -  und Misch-  zonen sowie Gewerbe  -  und Industriezonen), welche sich nicht innerhalb der Ausschluss-  gebiete gemäss Erdsondenausschlusskarte, der Grundwasserschutzzonen oder in  rutschgefährdeten Gebieten gemäss  den Gefahrenkarten befinden.  Ausschlussgebiete  Da in Grundwasserschutzzonen keine Wärmenutzung aus dem Untergrund zulässig ist,  sind realisierte, provisorische und geplante Grund  -  und Quellwasserschutzzonen in der  Richtplankarte bezeichnet.  Federführung  :  Dep.  Bau und Umwelt, Energiefachstelle  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  10  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Wasserkraft  A  Ausgangslage  Die Wasserkraft  nutzung im Kanton Glarus hat seit Beginn der Industrialisierung eine  grosse Bedeutung.  Heute  wird diese Energie intensiv genutzt.  Die Gesamtproduktion von  elektrischer Energie aus Wasserkraft im Kanton Glarus beträgt in einem Durchsc  hnitts-  jahr (Mittelwert 2000  –  2017) rund 864  GWh. In den Kleinwasserkraftwerken (Anlagen < 10  MW) wurde im  Durchschnit  t  (2010  –  2017  ) eine Stromproduktion von 152 GWh erzielt.  Leistungsklasse (MW)  Anzahl  Netto  -  Jahresproduktion (GWh)  Über 100  1  390  Total 864
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            100  4  316
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  –
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  8  92  Unter 1  45  66  Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Wasserkraftbereich ist in nächs-  ter Zeit eine  gewisse  Zurückhaltung bei der Erneuerung bestehender Kraftwerke und  dem Bau neuer Kraftwerke zu erwarten, ausser wenn sie über externe Finanzierung  en  wie  KEV oder Grosswasserkraft  -  Subventionierung finanziert werden.  Im Energiegesetz des Bundes ist festgehalten, dass die Elektrizitätsproduktion aus Was-  serkraft bis im  Jahr  2035 auf 37  400 GWh  (+5,6  % verglichen mit 2012)  ansteigen muss.  Übertragen auf  den  Kant  on  Glarus  würde das bedeuten, dass bis 2035 ungefähr 50 GWh  Produktionskapazität in Wasserkraft zusätzlich bereitgestellt werden muss.  Mit den  Vorgaben  au  s dem Energiekonzept von 2012 wi  rd diese  Zielsetzung  schon 2020 erfüllt.  Der  Neu  -  und Ausbau  von  Wasserk  raftwerke  n  kann  zu einer Beeinträchtigung der Land-  schaft oder  der Gewässerlebensräume führen  . Konflikte sind bei neuen Vorhaben in zu-  nehmendem Masse zu erwarten. Aus diesem Grund sollen  keine neuen Wasserentnah-  men aus Schutzgebieten mehr möglich  sein  (Hochmoore, Flachmoore, Auenwälder und  Amphibienlaichgebiete  , Moorlandschaften  von nationaler Bedeutung  , Weltnaturerbe  Tektonikarena  Sardona  ). In anderen Gebieten (kantonale Landschaftsschutzobjekte) soll  eine Nutzung nur möglich sein, wenn das  Projekt  den Schutzzielen nicht widerspricht  .  Die Linth und der Sernf sind bezüglich des Lebensraumes Wasser und seiner Bedeutung  für Wasserlebewesen und im speziellen  für die  Fische von grosser Bedeutung. Beide  Gewässer  werden  heute schon intensiv genutzt. Bei neuen Kraftwerken und Ausbauten  bestehender Kraftwerke an diesen Gewässern sollen erheblich höhere Restwassermen-  gen verlangt werden als die Mindestrestwassermenge  nach dem Gewässerschutzgesetz  .  B  Richtungsweisende Festleg  ungen / Beschluss  E2  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  -  B/1  Wasserkraftnutzung  -  D  ie  Wasserkraft  wird  nachhaltig genutzt  und gefördert  .  Beim Bau oder Ausbau von  Anlagen zur Energiegewinnung durch Wasserkraft sind die Interessen der Energie-  wirtschaft, der Versorgungssicherheit und der  Netzoptimierung mit den Interessen  des Natur  -  , Landschafts  -  und Ortsbildschutzes sowie weiterer Schutz  -  und Nutzungs-  interessen abzustimmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  11  -  In national bedeutsamen Biotopen  und Moorlandschaften  ist der Bau neuer Wasser-  kraftwerke nicht  zulässig  (Ausschlussg  ebiete).  -  Bei bestehenden Wasserfassungen  in den übrigen Vorranggebieten Natur und Land-  schaft  soll  im Falle von Umbauten oder Konzessionserneuerungen die Restwasser-  menge nicht reduziert werden.  -  Dasselbe gilt für die Gewässerstrecken, die durch eine rechts  kräftige Schutz  -  und  Nutzungs  planung mit einem Nutzungsverzicht belegt sind.  -  In allen Gebieten zulässig sind Wasserkraftanlagen zur Selbstversorgung von Hütten  ohne Netzanschluss (Leistung von maximal 10 kW).  C  Handlungsanweisungen  E2  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Bei der Erteilung von Konzessionen für Wasserkraftanlagen, insbesondere für die Nut-  zung neuer Wasserstrecken an Linth und Sernf,  werden  in der  A  bwägung nach
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 33 GSchG die Anforderungen an die Fischgängigkeit hoch gewichtet.
                            Der Kanton  be  stimmt die Anforderungen.  Federführung:  Dep.  Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  E2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  .01  Glarus Süd  Elm  /  Aeschen  -  Projektabklärungen zur  Wasser-  kraftnutzung  Sernf  -  Präzisierung des Vorhabens und  Abklärungen Umweltauswirkungen  VO  E  Erläuterungen  / Grundlagen  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  12  E 2.6  Windenergie  A  Ausgangslage  Windenergieprojekte (Grosswindanlagen) sind Vorhaben mit gewichtigen räumlichen  Auswirkungen und bedürfen einer Festlegung im kantonalen Richtplan. Eine «Festset-  zung» des Vorhabens resp. des Standorts ist erforderlich, um das Projekt auf den nach-  geordneten  Planungsebenen (Nutzungsplanung; Baubewilligung) umsetzen zu können.  Bei der Planung von Windenergieprojekten sind  verschiedene  Bundesinteressen, z.B. im  Zusammenhang mit der Flugsicherheit, der Landesverteidigung oder dem staatlichen  Wetterdienst  sowie  auch Interessen des Kantons  zu berücksichtigen.  Für die Beurteilung  eines  Vorhabens auf Stufe Richtplan ist  daher  mindestens ein Vorprojekt mit Voruntersu-  chung der Umweltauswirkungen und Pflichtenheft gemäss Art. 8 UVPV (bei UVP  -  Pflicht  gemäss Anhang UVPV)  vorzulegen. Ebenso ist  ein Nachweis der Wirtschaftlich  keit  aufzuzeigen  .  Für eine Festsetzung im Richtplan b  edarf es bei Windenergieprojekten  insofern  bereits relativ umfangreicher Vorarbeiten.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E2.6  -  B  /1  Standortvoraussetzungen  -  Windenergieanlagen sind räumlich auf wenige Stando  rte  im Kanton  zu konzentrieren.  -  Windenergieanlagen in und zwischen Siedlungsgebieten sind zu vermeiden.  -  Neu  erschliessungen von Standorten für Windenergieanlagen mit einem un  günstigen  Verhältnis zwischen erwarteter Energieproduktion und negativen Auswirkungen des  zu tätigenden Eingriffs auf die Landschaft und  die  Ökosysteme sind zu vermeiden.  -  Die Netzanbindung für die Stromabnahme muss mit verhältnismässigem Aufwand  bewerkstelligt werden können.  E2.6  -  B  /2  Voraussetzungen für eine Festsetzung  -  Für eine  Festsetzung eines Standortes  sind folgende Nachweise zu erbringen:  -  Wirtschaftlichkeit (gestützt auf empirische Ergebnisse der Windmessung)  -  Abstimmung mit Bundesinteressen  ist  erfolgt  (schriftlicher Nachweis) und es  bestehen  keine Ausschlussgründe (Koordination via «Guichet Unique»)  -  Erschliessung  für Schwertransporte und Installation  ist geregelt und die  Einspeise-  möglichkeit ins Netz  gegeb  en  -  Umweltverträglichkeit gemäss Voruntersuchung der Umweltauswirkungen und  Pflichtenheft (Nachweis der Umweltverträglichkeit auf Stufe Vorunt  ersuchung  )  -  Ermittlung Kollisionsgefahr  (  Vögel und Fledermäuse  )  sowie Beeinträchtigung  weiterer  störun  gssensibler Arten. Sofern  ein  Konfliktpotenzial vorhanden  ist, sind  Massnahmen zur Konfliktentschärfung aufzuzeigen.  -  Einhaltung der Planungswerte für Industrie  -  und Gewerbelärm nach Anhang 6 LSV  unter Berücksichtigung eines Impulsgehalts von 2 dB(A).  -  Schattenwurf  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  13  C  Handlungsanweisungen  E2.6  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton prüft  ein Vorhaben  hinsichtlich der Konformität mit den Anforderungen des  kantonalen Richtplans. Sind die Anforderunge  n erfüllt, legt der Kanton den Standort für  Windenergieanlagen  mit einer Interessenabwägung  als Festsetzung fest.  Federführung: Dep. Bau und Umwelt, Abt. Raum  entwicklung und Geoinformation  E2.6  -  C  /
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Im Rahmen  der kommunalen Nutzungsplanung  regelt  die Gemeinde nachfolgende As-  pekte und legt die  se  in der Berichterstattu  ng im Sinne von Art. 47 RPV dar:  -  Lage und Dimensionen der Windenergieanlage sowie der dazugehörigen Neben  -  anlagen  (Zufahrtswege; Leitungen; Erschliessungspisten; Installationsplätze; Bauten  zu Informationszwecken);  -  Nutzungsart (weitere Zone  nach  Art. 18 RPG; überlagerte «Zone für Windenergie  -  anlagen  » oder ähnlich);  -  Gestaltung  der  Bauten und Anlagen (Farbgebung; Glanz; Befeuerung; Massnahmen  zur Reduktion der Sichtbarkeit);  -  Empfindlichkeitsstufe nach Lärmschutzverordnung;  -  Strassenerschliessung fü  r Bau und Betrieb  .  Im Rahmen der Baubewilligung regelt die Gemeinde:  -  ökologische Ausgleichs  -  und Ersatzmassnahmen nach NHG.  -  flankierende Massnahmen (  z.B. allfällige  Betriebseinschränkungen; Umweltbau  -  begleitung  ; Besucherlenk  ung).  -  Schutzmassnahmen nach GSchG, JSG, NHG, USG, WaG.  -  den  Rückbau Windenergieanlagen und N  ebenanlagen inkl. Finanzierung;  -  Wiederaufforstung und Regel  ung Rekultivierung nach Rückbau.  E2.6  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Das  Leitverfahren  für die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie  für allfällige Rodungsver-  fahren  ist das Nutzungsplanverfahren  . Im Rahmen der Hauptuntersuchung  der Umwelt-  verträglichkeitsprüfung sind grundsätzlich sämtliche umweltrelevanten Auswirkungen des  Vorhabens abschliessend aufzuzeigen.  Federführung: Gemeinde  D  Ob  jekte  Standort für Windenergieanlagen  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  E2.4.01  Glarus Süd  Vorab  -  Vereinbarkeit  mit  Zielen  UNESCO  -  Welt  natur  erbe klären  -  Koordination  mit  Richtplanung  Graubünden  vornehmen  ZE
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  14  E  Erläuterungen /  Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Konzept Windenergie, ARE, 28. Juni 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  15  E3  Mobilfunkanlagen  A  Ausgangslage  Mobilfunk  anlagen  gehören zur Siedlungsinfrastruktur und sind grundsätzlich im Bau  -  gebiet  unterzubringen. Die Gemeinden haben bei der Ausscheidung von Bauzonen die  Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zu beachten.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E3  -  B/1  Mobilfunkversorgung  -  Der Kanton koordiniert die räumliche Verteilung von Sende  -  , Empfangs  -  und Über  -  tragungsanlagen  . Er ersucht die Konzessionäre um eine Koordination untereinander  zwecks  Minimierung der Auswirkungen auf das Orts  -  und Landschaftsbild  (  Mitbenutzu  ng  bestehender Anlagen durch mehrere Betreiber)  .  E3  -  B/2  Ausbau Mobilfunkanlagen  -  Bei der Planung von Mobilfunkanlagen sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen:  -  Sicherung Rückbau durch die Betreiber b  ei allfälliger Nutzungsaufgabe  -  Optimierung des Standorts hinsichtlich der Auswirkungen auf das Orts  -  und  Landscha  ftsbild  (Alternativen aufzeigen,  beda  rfsweise mit Visualisierungen)  -  Bevorzugung von mehreren kleinen Anlagen  im Siedlungsgebiet  gegenüber  wenigen  grossen  Antennen  im Siedlungsgebiet  .  C  Handlungsanweisungen  E3  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Gemeinden berücksichtigen bei der Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunk  -  an  lagen  die Grundsätze gemäss kantonalem Richtplan.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  16  E4  Abfallwesen und  Deponien  A  Ausgangslage  Der Kanton ist gemäss Art.  4  der eidgenössischen Abfallverordnung (VVEA)  verpflichtet,  eine Abfallplanung zu erstellen  . Darin  sind  der  künftige Bedarf  an Anlagen zur Entsor-  gung von Siedlungsabfällen und anderen Abfällen sowie der Bedarf an Deponievolumen  aufzuzeigen. Ebenso sind die  Standorte von Deponien zu planen.  Die vorgesehenen  Standorte von Deponien sind  gemäss Art. 5 VVEA  in der Richtplanung auszu  weisen  .  In  der Abfallverordnung wird in Abhängigkeit der Abfallart zwischen verschiedenen T  ypen  von Deponien unterschieden:  -  Deponien Typ A: U  nverschmutztes Aushub  -  und Ausbruchmaterial  -  Deponien Typ B  :  Inertstoffe  (Glas,  Beton,  Ziegel u.a.)  -  Deponien Typ C: Schlacke aus der Kehrichtverbrennung, Material aus Altlasten  -  sanierung  u.a.  Der Kanton Glarus verfügt über keine Deponie  des  Typ  s  C.  Die in der Kehrichtverbren-  nungsanlage anfallende Schlacke wird  derzeit  im Rahmen eines langjährigen  Vertrages  in der Deponie Attinghausen  (Kanton Uri)  entsorgt. Der Kehrichtzweckverband ist an der  Projektierung einer Schlackendeponie im Kanton Schwyz (Tuggen) beteiligt.  Auf  Richtplanebene besteht somit kein Handlungsbedarf.  Im  Bereich  der Typ  -  B Materialien  besteht für die nächsten 25 Jahre kein Handlungsbe-  darf.  In der im Richtplan festgelegten Deponie Ardega unterhalb von Filzbach  wird ein  Kompartiment von 200  000 m  3  für den Kanton Glarus reserviert.  Handlungsbedarf besteht beim  Typ A.  Die Menge an abzulagerndem Aushub ist abhän-  gig von einzelnen Bauvorhaben  und  von  der Sicherstellung eines haushälterischen  Umgangs  mit mineralischen Abfällen und Aushub  .  Im Sinne einer lokalen Entsorgung  dieses M  aterials muss jede Gemeinde  mindestens einen Standort des Typs A aufweisen.  B  Richtungsweisende Festlegungen  E4  -  B/1  Abfall  -  und Deponieplanung  -  Der Kanton  legt die vorgesehenen Standorte von Deponien  in  der Richtplanung  fest.  Er koordiniert seine Abfallplanung mit den Nachbarkantonen.  -  Für die Ablagerung von Materialien des Typs A wird mindestens ein Standort pro  Gemeinde  festgelegt. Für die Ablagerung von Materialien des Typs B genügt ein  Standort im Kanton.  -  Die Abfallbew  irtschaftung des Kantons wird laufend optimiert.  C  Handlungsanweisungen  E4  -  C/1  Der Kanton erstellt eine Abfallplanung  gemäss Art. 4 der Abfallverordnung  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  17  Bei der Planung von Deponiestandorten berücksichtigt er die regionale Entsorgung  (Vermeidung  langer Transportwege)  , die Interessen von Natur  -  und Landschaftsschutz  sowie von Wald und Landwirtschaft.  Federführung:  Dep. Bau und Umwelt, Abt. Umweltschutz und Energie  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  *  E4.01  Glarus Nord  Ardega  Typ A / Typ B  FS  E4.02  Glarus Nord  Krähberg  Typ A  FS  E4.03  Glarus  Allmeind  Typ A  FS  E4.04  Glarus  Mettlen  Typ A  FS  E4.05  Glarus Süd  Däniberg  Typ A  ; nutzungsplanerisch nicht fest-  gelegt  ZE  E4.06  Glarus Süd  Erbs  Typ A  ;  nutzungsplanerisch nicht fest-  gelegt  ZE  *als Festsetzung bezeichnet werden in diesem Fall Objekte, die in der Nutzungsplanung bereits umgesetzt sind.  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Abfall  -  und Deponie  planung  Kanton Glarus  , Regierungsrat, 1  6  .  Januar  201  8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  18  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Abbau mineralischer Rohstoffe  A  Ausgangslage  Im Kanton Glarus werden verschiedene mineralische Rohstoffe abgebaut. In Netstal  liegt  die einzige Kalkfabrik der Schweiz, welche den überwiegenden Anteil des schweizeri-  schen Bedarfes nach Kalkprodukten deckt. Daneben werden verschiedenste Körnungen  wie Blocksteine, Schotter, Betonkies, Belagskies, Sand und anderes hergestellt und im  Kanton Glarus und den angrenzenden Gebieten verkauft. Der Abbau mineralischer  Rohstoffe  ist meistens mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt, Landschaft und  den Raum verbunden.  Die gut nutzbaren Rohstoffvorkommen sind begrenzt und standortgebunde  n. Im Sinne  einer nachhaltigen Rohstoffnutzung ist mit dem Abbau haushälterisch umzugehen und  mineralische Abfälle müssen soweit sinnvoll rezykliert werden. Abbaustellen sind  ,  wenn  immer möglich zur Ablagerung von unverschmutztem Aushub (Typ A Material) zu  nutzen.  Im Kanton Glarus bestehen  mit den Standorten Haltengut (Mollis) und Kalkfabrik (Netstal)  zwei grössere  Abbaugebie  te.  Beide Standorte verfügen über bewilligte Reserven von  mehr  eren  Jahre  n  Abbauzei  t  . Daneben wird auch Material aus Gewässern wie im T  ierfehd  (Linthal)  , im  Wyden  (  Schwanden  )  und bei der Mündung des Escherkanals in den  Walensee  entnommen. Im Zuge der Sanierung des Geschiebehaushaltes müssen diese  Flussentnahmen überprüft werden.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  -  B/1  Materialabbau  -  D  er Kanton strebt einen haushälterischen Umgang mit mineralischen Rohstoffen an  .  Er legt die bestehenden sowie künftig vorgesehenen Standorte für den  Materialabbau  in der Richtpla  nung fest und bemüht sich um das Recycling mineralischer A  bfälle.  E5  -  B/2  Interessenabwägung Materialabbau  -  Die Planung neuer Abbaustandorte sowie die  Erweiterung bestehender Abbaustand-  orte  erfolgt unter sorgfältiger Abwägung von Schutz  -  und Nutzungsinteressen.  Bestandteil  der Planung ist eine Endgestaltu  ng (Rekultivierung  ,  Etappierung)  der A  b  baustandorte  .  C  Handlungsanweisungen  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  -  C/1  Der Kanton  erarbeitet ein Abbaukonzept  und passt es regelmässig an  .  Federführung:  Dep. Bau und Umwel  t,  Abt. Umweltschutz und Energie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  19  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  -  C/
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die  Gemeinden  le  gen die Abbaugebiete in ihrer Nutzungsplanung  fest  .  Bei Erweiterun-  gen sowie Änderungen bestehender Abbaugebiete erfolgt die Interessenabwägung und  räumliche Abstimmung im Rahmen der Nutzungsplanung.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  S  tandort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  E5.01  Glarus Nord  Haltengut, Mollis  Erweiterung  geplant  ZE  E5.02  Glarus Nord  Kiesentnahme  Gäsi  ---  FS  E5.03  Glarus  Kalkfabrik Netstal  Erweiterungen Elggis  Süd  und Grün-  den  im Rahmen der Gesamtrevision  der  Nutzungsplanung Glarus  FS  E5.04  Glarus Süd  Matt / Bitzi  ---  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Siehe Erläuterungsbericht  Grundlagen:  -  Abbaukonzept Kanton Glarus, in Überarbeitung (Regierungsrat, Nov. 2018)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  20  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Schiessanlagen  E6.1  Militärische  Schiessanlagen  A  Ausgangslage  Im Sachplan  Militär  vom  8  .  Dezember 2017  sieht  der Bund die Nutzung  der  zwei  Schiess-  plätze  Walenberg  (Mollis) und  Wichlen  (Elm) vor.  Bei diesen Anlagen wird die militärische  Nutzung im bisherigen Rahmen weitergeführt. In den  militärisch genutzten Gebieten ist  eine beschränkte Nutzung für Forst  -  , Alp  -  und Landwirtschaft sowie der Wand  er  -  und  Landesfusswege möglich.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  .1  -  B/1  Militärische Anlagen  -  Der Kanton stimmt seine Planungsinstrumente mit dem Sachpl  an Waffen  -  und  Schiessplätze sowie  dem Sachplan Militär ab.  C  Handlungsanweisungen  Keine  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  E6  .  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Glarus Nord  Walenberg  Mollis  ---  FS  E6  .  1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02  Glarus  Süd  Wichlen Elm  ---  FS  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Grundlagen  -  S  achplan Militär 2017, Programmteil, VBS,  8  .  Dezember 2017
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  21  E  Zivile Schiessanlagen  A  Ausgangslage  Das Schiesswesen in der Schweiz hat eine lange Tradition,  die historisch in der engen  Verbindung mit dem Milizsystem der Armee gründet.  Aufgrund von Bundesvorgaben  (vgl.  Art  .  3 Schiessanlagen  -  Verordnung)  hat  jede Gemeinde eine 300  Meter  -  Anlage zur  Verfügung  zu  stellen oder den Zugang zu einer  auswärtigen Anla  ge vertraglich  sicher  -  zu  stellen. Als Folge der Gemeindefusion ist die Zahl der notwendigen Anlagen gesunken.  Die neuen Gemeinden h  aben  bereits  verschiedene Anlagen (  Näfels, Netsta  l, Sool,  Schwändi) stillgelegt.  Eine  weitere  Konzentration  der Schiessanlage  n ist aufgrund ihrer Umwelteinwirkungen  (Lärm  -  und Bodenb  elastung), ihres Flächenbedarfs  aber auch aus betriebs  wirtschaft  -  lichen  Gründen  anzustreben.  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E  6.2  -  B/1  Zivile Schiessanlagen  -  Die zivilen  Schiessaktivitäten werden  auf  wenige geeignete Standorte  im Kanton  reduziert  .  Langfristig  ist  pro Gemeinde ein Standort  zu betreiben  .  C  Handlungsanweisungen  E6.2  -  C/1  Die Gemeinden legen den langfristig zu betreiben  den Standort in ihrer Planung fe  st und  sichern die räumlichen Voraussetzungen in der Ortsplanung.  Federführung: Gemeinde  D  Objekte  Objekt  -  Nr.  Gemeinde  Standort / Gebiet  Bemerkung / Hinweis  KS  E6  .  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            01  Glarus Nord  Niederurnen  ---  ZE  E6  .  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02  Glarus Nord  Mollis  (Feldbach)  ---  ZE  E6  .  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            03  Glarus  Glarus (Allmeind)  ---  ZE  E6.2.04  Glarus  Riedern (Schlettli)  ---  ZE  E6  .  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05  Glarus Süd  Schwanden (Matt)  ---  ZE  E6  .  2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06  Glarus Süd  Linthal  ---  ZE  E6.2.07  Glarus Süd  Elm (Wichlen)  ---  ZE  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Keine
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Stand: 3.12.2021  E  /  22  E
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Technische Gefahren  (Störfallvorsorge)  A  Ausgangslage  Der Umgang mit chemischen Stoffen wie der Transport, die Lagerung oder die Verarbei-  tung ist für die Wirtschaft und die Gesellschaft notwendig, aber mit Risiken verbunden.  Die Risiken können mit technischen Vorgaben reduziert werden, sind aber nicht voll  -  s  tändig  eliminierbar. Unfälle mit erheblichen Auswirkungen auf die Bevölkerung und die  Umwelt werden als Störfälle bezeichnet.  Verkehrswege wie Eisenbahnlinien und Autobahnen sowie stationäre Betriebe wie  Industrieanlagen  unterstehen der Störfa  llverordnung. Die relevanten stationären Betriebe  sind in einem Verzeichnis der Abteilung Umweltschutz und Energie aufgeführt.  Die massgebenden Gesetzesvorgaben verpflichten die Inhaber von stationären Anlagen  und von Verkehrswegen  ,  das Risiko ihrer Betrie  be auf ein tragbares Mass zu reduzieren.  Nutzungsänderungen im Bereich solcher Anlagen  /  Verkehrswege können bisher  tragbare  Risiken erhöhen, so dass sie nicht mehr tragbar sind.  Im Rahmen der Raumplanung können  K  onflikte zwischen Störfallpotenz  ialen und umlie-  genden Nutzungen  vorausschauend  erk  a  nn  t werd  en. Areale um bestehende Störfallpo-  tenziale werden Konsultationsbereiche genannt  (Art. 11a Störfallverordnung)  . Der Kanton  bezeichnet für die massgeblichen Anl  a  gen  /  Verkehrswege die  Konsultationsberei  che  .  B  Richtungsweisende Festlegungen / Beschluss  E7  -  B/1  Störfallvorsorge  -  Innerhalb der Konsultationsbereiche berücksichtigen Gemeinden in ihren Planungen  die Ge  fahrenpotenziale von Störfällen  C  Handlungsanweisungen  E7  -  C/1  Der Kanton bezeichnet die Konsultationsbereiche entlang von Verkehrswegen und  stationären  Anlagen und überprüft diese regelmässig.  Federführung: Dep  .  Bau und Umwelt, Abt  .  Umweltschutz und Energie  D  Objekte  Keine  E  Erläuterungen  / Grundlagen  Keine