Zusatzvereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Heiligen Stuhl über die Organisation des Bistums Basel (Übersetzung des französischen Originaltextes)
                            132.321
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            132.321  Kanton Schaffhausen  Der Schweizerische Bundesrat in seinem eigenen Namen und im Namen  der Kantone Luzern, Bern, Solothurn, Zug Aargau, Thurgau und Basel-Land  schaft  und  der Heilige Stuhl  im Hinblick auf die Übereinkunft vom 26.  März 1828 zwischen den Hohen  Ständen Luzern, Bern Solothurn und Zug und dem Heiligen Stuhl betreffend  die Wiederherstellung und neue Umschreibung des Bistums Basel,  in Anbetracht der Übereinkunft vom 2.  Dezember 1828 zwischen dem Re  gierungsrat von Aargau und dem Apostolischen Nuntius über den Beitritt des  hohen Standes Aargau zum neu errichteten Bistum Basel,  in Anbetracht der Übereinkunft vom 11.  April 1829 zwischen dem Regie  rungsrat von Thurgau und dem Apostolischen Nuntius über den Beitritt des  Hohen Standes Thurgau zum neu errichteten Bistum Basel,  in Anbetracht der Beitrittserklärung des grossen Rats des Kantons Basel  vom 6.  Oktober 1829 zur vorerwähnten Übereinkunft vom 26.  März 1828 für  die katholischen Gemeinden des Bezirks Birseck,  in Anbetracht der Übereinkunft vom 11.  Juni 1864 zwischen dem Präsiden  ten des Regierungsrats des Kantons Bern und dem Geschäftsträger des  Heiligen Stuhls betreffend die Einverleibung des alten Kantonsteils Bern in  das Bistum Basel,  gestützt auf die Beschlüsse des Grossen Rats des Kantons Basel-Stadt und  des Grossen Rats des Kantons Schaffhausen über die Einwilligung zum An  schluss ihres Kantons an das Bistum Basel und den Vollzug des Beitritts der  beiden Kantone zur Übereinkunft von 1828,  vom Wunsche geleitet, die vorerwähnte Übereinkunft vom 26.  März 1828  den neuen Verhältnissen anzupassen,  sind übereingekommen, eine Zusatzvereinbarung zu schliessen, und haben  zu diesem Zweck zu ihren jeweiligen Bevollmächtigten ernannt:  Der Schweizerische Bundesrat  Herrn Botschafter Emanuael Diez, Chef der Direktion für Völkerrecht des  Eidgenössischen Politischen Departements, und  Herrn Dr. Alfred Wyser, Regierungsrat des Kantons Solothurn,  Der Heilige Stuhl  Seine Exzellenz Msgr. Ambrogio Marchioni, Titular-Erzbischof von Severia  na, Apostolischen Nuntius in der Schweiz,  welche nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Voll  machten folgendes vereinbart haben:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            132.321  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12 der Übereinkunft vom 26.  März 1828  -  -  März 1828 den  -  -  März
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14 der Überein  -  März 1828 zu leistende Eid wird durch die folgende feierliche  -  -  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            132.321  Kanton Schaffhausen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkun  den sollen sobald wie möglich in Bern ausgetauscht werden. Sie tritt am Ta  ge des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Zu Urkund dessen haben die genannten Bevollmächtigten die Zusatzver  einbarung unterschrieben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Geschehen zu Bern am 2.  Mai 1978 in zwei Originalausfertigungen in fran  zösischer Sprache.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            132.321  Inkrafttreten  Element  Änderung  Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.07.1978  Erlass  Erstfassung  Abl. 1978, S. 731
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            132.321  Kanton Schaffhausen  Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Fundstelle  Erlass  02.05.1978  19.07.1978  Erstfassung  Abl. 1978, S. 731
                        
                        
                    
                    
                    
                
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