Beschluss über den Betrag der Ersatzbeiträge für Schutzräume
                            über den Betrag der Ersatzbeiträge für  Schutzräume  *  vom 10.08.2016 (Stand 01.01.2024)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen Artikel 57 der Kantonsverfassung;  eingesehen die Artikel 61,  62 und  63 des Bundesgesetzes über den Bevöl  -  kerungsschutz und den Zivilschutz vom 20. Dezember 2019 (BZG);  eingesehen Artikel  75 der Verordnung über den Zivilschutz vom 11. Novem  -  ber 2020 (ZSV);  eingesehen die Artikel 26, 31 und 32 des Ausführungsgesetzes zur Bundes  -  gesetzgebung über den Zivilschutz vom 10. September 2010 (AGZSG);  auf Antrag des für die Sicherheit zuständigen Departements,  *  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Zweck
                            1  Der vorliegende Beschluss legt die Höhe des Ersatzbeitrages fest, der bei  nicht Verwirklichung der Schutzplätze geschuldet ist, sowie denjenigen be  -  züglich der verlangten Sicherheit bei Verwirklichung eines gemeinsamen  Schutzraumes.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2 Ersatzbeiträge
                            1  Die Höhe des Ersatzbeitrages wird wie folgt festgelegt:  a)  800 Franken je Platz bis zum 12. obligatorischen Schutzplatz;  b)  bis zum 15. Platz ist dieser Beitrag auf 740 Franken pro Platz redu  -  c)  bis zum 17. Platz ist dieser Beitrag auf 720 Franken pro Platz redu  -  ziert;  d)  bis zum 20. Platz ist dieser Beitrag auf 680 Franken pro Platz redu  -  ziert;  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e)  bis zum 23. Platz ist dieser Beitrag auf 650 Franken pro Platz redu  -  ziert;  f)  bis zum 26. Platz ist dieser Beitrag auf 625 Franken pro Platz redu  -  ziert;  g)  bis zum 29. Platz ist dieser Beitrag auf 605 Franken pro Platz redu  -  ziert;  h)  bis zum 32. Platz ist dieser Beitrag auf 585 Franken pro Platz redu  -  ziert;  i)  bis zum 35. Platz ist dieser Beitrag auf 570 Franken pro Platz redu  -  ziert;  j)  bis zum 38. Platz ist dieser Beitrag auf 555 Franken pro Platz redu  -  ziert;  k)  bis zum 41. Platz ist dieser Beitrag auf 545 Franken pro Platz redu  -  ziert;  l)  bis zum 44. Platz ist dieser Beitrag auf 535 Franken pro Platz redu  -  ziert;  m)  bis zum 47. Platz ist dieser Beitrag auf 525 Franken pro Platz redu  -  ziert;  n)  bis zum 50. Platz ist dieser Beitrag auf 515 Franken pro Platz redu  -  ziert;  o)  bis zum 53. Platz ist dieser Beitrag auf 505 Franken pro Platz redu  -  ziert;  p)  bis zum 74. Platz ist dieser Beitrag auf 500 Franken pro Platz redu  -  ziert;  q)  ab dem 75. Platz ist dieser Beitrag auf 495 Franken pro Platz redu  -  ziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3 * ...
Art. 4 Sicherheiten
                            1  Der zu hinterlegende Betrag der Sicherheitsleistungen bei der Verwirkli  -  chung gemeinsamer Schutzräume entspricht den Ersatzbeiträgen.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 5 Übergangs- und Schlussbestimmungen
                            1  Der vorliegende Beschluss hebt den gleich lautenden Beschluss vom 21.  Dezember 2011 auf.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der vorliegende Beschluss tritt nach seiner Publikation im Amtsblatt rück  -  wirkend am 1. Januar 2012 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.08.2016  01.01.2012  Erlass  Erstfassung  BO/Abl. 34/2016
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.03.2024  01.01.2024  Erlasstitel  geändert  RO/AGS 2024-035
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.03.2024  01.01.2024  Ingress  geändert  RO/AGS 2024-035
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.03.2024  01.01.2024  Art. 1 Abs. 1  geändert  RO/AGS 2024-035
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20.03.2024  01.01.2024  Art. 3  aufgehoben  RO/AGS 2024-035
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  10.08.2016  01.01.2012  Erstfassung  BO/Abl. 34/2016  Erlasstitel  20.03.2024  01.01.2024  geändert  RO/AGS 2024-035  Ingress  20.03.2024  01.01.2024  geändert  RO/AGS 2024-035