Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019
                            II G/1/1/1  Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das  öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019  Vom 7. Mai 2023 (Stand 7. Mai 2023)  Die Landsgemeinde,  gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 Buchstabe a der Kantonsverfassung  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton Glarus tritt der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentli  -  che Beschaffungswesen vom 15. November 2019 bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Regierungsrat wird ermächtigt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche  Beschaffungswesen zu erklären;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  spätere Anpassungen der Interkantonalen Vereinbarung, soweit  sie weniger wichtig sind, zu ratifizieren.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die früheren Beschlüsse über den Beitritt des Kantons Glarus zur Interkan  -  tonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen kann der Re  -  gierungsrat aufheben, sobald sämtliche Kantone der Interkantonalen Verein  -  barung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. November 2019  beigetreten sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaf  -  fungswesen vom 15.  November 2019 wird mit Abgabe der Beitrittserklärung  an das Interkantonale Organ rechtskräftig.  1)  GS  I  A/1/1  SBE 2024 02  1