BESCHLUSS über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993
                            BESCHLUSS  über den Rahmenkredit für das Hochwasserschutzprogramm 1993  (Volksabstimmung  vom 6.  Dezember  1992; Stand am 1.  Januar  1993)  Das Volk des Kantons Uri,  gestützt auf Artikel  24 Buchstabe  c der Kantonsverfassung  1  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 1 Für die Verwirklichung des Hochwasserschutzprogrammes 1993 wird ein Rahmenkredit von brutto 63,7 Mio. Franken bewilligt. Daran sind Bundes
                            -  subventionen und Beiträge Dritter von insgesamt 54,8  Mio. Franken zu  erwarten, so dass dem Kanton Uri eine effektive Belastung von 8,9  Mio.  Franken verbleiben wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 2 Der Kredit beruht auf dem Stand des Produktionskostenindexes des Schweizerischen Baumeisterverbandes vom 1. Januar
                            1992. Er erhöht sich  um die teuerungsbedingten Mehrkosten.
                        
                        
                    
                    
                    
                Artikel 3 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar
                            1993 in Kraft.  Im Namen des Volkes  Der Landammann: Dr. Hansruedi Stadler  Der Kanzleidirektor: Dr. Peter Huber
                        
                        
                    
                    
                    
                
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