Regierungsratsbeschluss betreffend das Verfahren für die Aufhebung der Sicherungsbes... (775.211)
Regierungsratsbeschluss betreffend das Verfahren für die Aufhebung der Sicherungsbes... (775.211)
Regierungsratsbeschluss betreffend das Verfahren für die Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen
OGS 1958, 5 Regierungsratsbeschluss betreffend das Verfahren für die Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen vom 25. Januar 1951 1 Der Regierungsrat des Kantons Unterwalden ob dem Wald, gestützt auf Artikel 34 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 27. April 1902 2 , unter Berufung auf Artikel 83 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt vom 21. Dezember 1948 3 , beschliesst:
Art. 1
Der Antrag auf Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen ist schriftlich und mit einer Begründung versehen dem Landammannamt einzureichen.
Art. 2
1 Das Landammannamt entscheidet ohne Verzug auf Grund der Akten, ob die Sicherungsbeschlagnahme aufzuheben sei. 2 Es ist berechtigt, wenn dies ohne Verzögerung geschehen kann, vor dem Entscheid zu dem gestellten Antrag die Äusserung desjenigen, der die Beschlagnahme betreibt, einzuholen.
Art. 3
Der Landammann erstattet über die von ihm gemäss Art. 2 erlassenen Verfügungen dem Regierungsrat in der nächsten Sitzung Bericht. 1 OGS 1958, 5 2 OGS 1932, 41 3 SR 748.0
2
Art. 4
Dieser Regierungsratsbeschluss tritt nac h der Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft. 4 4 Vom Bundesrat am 7. Mai 1951 genehmigt