KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
                            KONKORDAT  über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen  1  (vom 15.  November  2007  2  ; Stand am 1.  Januar  2010)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Gestützt auf Art.  1c i.V.m. Art.  3 Abs.  4 des Reglements vom 20.  Juni  1983 über das  Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wird dieser Erlass durch Verweis veröffent  -  licht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen. Der betreffende Rechtserlass befindet  sich unter www.kkjpd.ch unter der Rubrik Themen – Hooliganismus.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Beitritt des Kantons Uri durch LRB vom 8.  April  2009, in Kraft gesetzt auf den 1.  Janu  -  ar  2010 (AB vom 17. April 2009).  1