KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (3.8319)
KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (3.8319)
KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
KONKORDAT über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen 1 (vom 15. November 2007 2 ; Stand am 1. Januar 2010)
1 Gestützt auf Art. 1c i.V.m. Art. 3 Abs. 4 des Reglements vom 20. Juni 1983 über das Amtsblatt und das Rechtsbuch (RB 3.1311) wird dieser Erlass durch Verweis veröffent - licht; er wird nicht ins Rechtsbuch aufgenommen. Der betreffende Rechtserlass befindet sich unter www.kkjpd.ch unter der Rubrik Themen – Hooliganismus.
2 Beitritt des Kantons Uri durch LRB vom 8. April 2009, in Kraft gesetzt auf den 1. Janu - ar 2010 (AB vom 17. April 2009). 1