Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während de... (151.201)
Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während de... (151.201)
Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022
Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022 vom 14. Dezember 2021 (Stand 1. Januar 2022) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 1 als Verordnung: 2
Art. 1 Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung
1 Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnen - abstimmung durchführen.
2 Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 3 .
Art. 2 Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie
über die Jahresrechnung 2021
1 Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres
2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.
1 sGS 111.1 .
2 In Vollzug ab 1. Januar 2022 bis 19. Juni 2022.
3 sGS 125.3 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-100 14.12.2021 01.01.2022 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
14.12.2021 01.01.2022 Erlass Grunderlass 2021-100