Ergänzende Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusa... (571.302)
Ergänzende Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusa... (571.302)
Ergänzende Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Ergänzende Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19- Epidemie vom 6. April 2021 (Stand 1. April 2021) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001 1 als Verordnung: 2
Art. 1 Anforderungen an die Unternehmen
1 Abweichend von Art. 3 Abs. 1 Bst. c des Gesetzes über die wirtschaftliche Unter - stützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom
18. Februar 2021 3 kann Unternehmen eine Härtefallmassnahme gewährt werden, wenn sie per 1. Oktober 2020 ihren Sitz im Kanton St.Gallen haben und per 1. Ok - tober 2020 Arbeitsplätze im Umfang von wenigstens 100 Stellenprozenten in der Schweiz aufweisen.
Art. 2 Besondere Bestimmungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz
von über 5 Mio. Franken
1 Für Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über
5 Mio. Franken gelten die besonderen Vorschriften des Bundesrechts, insbeson - dere die Anspruchsvoraussetzungen, unverändert. Soweit Abschnitt II des Geset - zes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 18. Februar 2021 4 und Art. 1 dieses Erlasses von den besonderen Vorschriften des Bundesrechts abweichende Regelungen treffen, werden diese nicht angewendet.
1 sGS 111.1 .
2 Rückwirkend in Vollzug ab 1. April 2021 bis 31. Dezember 2021.
3 sGS 571.3 .
4 sGS 571.3 .
* Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 2021-034 06.04.2021 01.04.2021 * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle
06.04.2021 01.04.2021 Erlass Grunderlass 2021-034