Beschluss betreffend die provisorische Beschränkung der Anerkennung durch die kantonale Dienststelle für die Jugend vom neuen Dienstleistungserbringern von pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie) zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen von der Geburt an bis zum vollendetem 20. Lebensjahr
                            Beschluss  betreffend die provisorische Beschränkung  der Anerkennung durch die kantonale  Dienststelle für die Jugend vom neuen  Dienstleistungserbringern von pädagogisch-  therapeutischen Massnahmen (Logopädie) zu  Gunsten von Kindern und Jugendlichen von  der Geburt an bis zum vollendetem 20.  Lebensjahr  vom 02.04.2014 (Stand 11.04.2014)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen Artikel 57 Absatz 3 der Kantonsverfassung;  eingesehen den Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs  und   der  Aufgabenteilung   zwischen   Bund   und   Kantonen   vom   3.   Oktober
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2003 (NFA);  eingesehen  das  Bundesgesetz  über  die  Schaffung  und  die Änderung  von  Erlassen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung  zwischen Bund und Kantonen vom 6. Oktober 2006 (NFA);  eingesehen die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf  dem Gebiet der Sonderpädagogik vom 25. Oktober 2007;  eingesehen das Gesetz über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung  über   die   Zusammenarbeit   auf   dem   Gebiet   der   Sonderpädagogik   vom   8.  Oktober 2008;  auf Antrag des Departements für Bildung und Sicherheit,  beschliesst:  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ausgehend vom Begriff der Bedürfnisklausel sowie von der Notwendigkeit  die   dauernden   Kostenerhöhungen   seitens   der   kantonalen   Dienststelle   für  die Jugend  (nachstehend:  KDJ)  in Griff  zu  bekommen,   wird  beschlossen,  dass     die     Dienststelle     keine     neuen     Dienstleistungserbringer     von  pädagogisch-therapeutischen   Massnahmen   (Logopädie)   zu   Gunsten   von  Kindern   und   Jugendlichen   von   der   Geburt   an   bis   zum   vollendeten   20.  Lebensjahr mehr anerkennt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   KDJ   verfügt   keine   neuen  Anerkennungen   mehr   für   die   nächsten   3  Jahre.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft und betrifft alle neuen Anträge an die  KDJ von diesem Zeitpunkt an.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er wird im Amtsblatt  des Kantons Wallis veröffentlicht und in die Samm  -  lung der walliser Gesetztexte integriert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02.04.2014  11.04.2014  Erlass  Erstfassung  BO/Abl. 15/2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  02.04.2014  11.04.2014  Erstfassung  BO/Abl. 15/2014