Beschluss betreffend die obligatorische Aufnahme in die Krankenversicherung gewisser Kategorien von Ausländern
                            Beschluss  betreffend die obligatorische Aufnahme in die  Krankenversicherung gewisser Kategorien  von Ausländern  vom 02.03.1994 (Stand 02.03.1994)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen die Artikel 3, 17a Buchstabe e, 18 Absatz 1, 20a Absätze 1 und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 und  20b Absatz 1 des Asylgesetzes vom 5. Oktober 1979;  eingesehen die Artikel 10 und  10a der Asylverordnung 2 über Finanzie  -  rungsfragen vom 24. November 1993;  eingesehen den Artikel 14a Absatz 1 des Bundesgesetzes über Aufenthalt  und Niederlassung der Ausländer vom 26. März 1931;  eingesehen den Artikel 9 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der  Ausländer vom 6. Oktober 1986;  eingesehen den Artikel 53 Absatz 2 der Kantonsverfassung;  auf Antrag des Departements der Sozialdienste,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Asylbewerber und die Ausländer mit provisorischem Aufenthalt in un  -  serem Kanton sind für Arzt- und Apothekerkosten bei einer Krankenkasse  obligatorisch zu versichern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Dienststelle für Sozialwesen ist ermächtigt, im Einverständnis mit dem  Bundesamt für Flüchtlingswesen, eine kollektive Krankenversicherung für  die Aufnahme der Asylbewerber sowie der Personen, die sich provisorisch  im Kanton aufhalten, abzuschliessen.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt sofort  in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02.03.1994  02.03.1994  Erlass  Erstfassung  RO/AGS 1994 f 60 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  02.03.1994  02.03.1994  Erstfassung  RO/AGS 1994 f 60 | d
                        
                        
                    
                    
                    
                
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