Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Saint-Léonard, Los 1-5, Pläne 1-23 der amtlichen Vermessung
                            Beschluss  betreffend die Inkraftsetzung des  Grundbuches in der Gemeinde Saint-Léonard,  Los 1-5, Pläne 1-23 der amtlichen Vermessung  vom 11.04.2018 (Stand 01.05.2018)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen die Artikel 209 und folgende des Einführungsgesetzes zum  Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998;  eingesehen Artikel 20 der Verordnung betreffend Grundbucheinführung im  Kanton Wallis vom 9. November 2011;  erwägend, dass die Einführungsarbeiten für das Grundbuch in der Gemein  -  de Saint-Léonard, gesetzeskonform durchgeführt wurden;  erwägend, dass die Auflagefrist der Register abgelaufen und sämtliche Ein  -  sprachen erledigt worden sind;  auf Antrag des Departements für Finanzen und Energie,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Grundbuch in der Gemeinde Saint-Léonard, Los 1-5, Pläne 1-23 der  amtlichen Vermessung wird am 1. Mai 2018 in Kraft gesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Keine Urkunde, durch welche über Grundeigentum dieser Gemeinde ver  -  fügt wird, darf erstellt werden, ohne Beilegung eines Grundbuchauszuges.  Dieser Auszug wird vom Grundbuchverwalter desjenigen Kreises ausge  -  stellt, zu dem die Gemeinde gehört.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Jede Veränderung an den Grenzen einer Parzelle (Teilung, Grenzbereini  -  gung usw.) ist vom Nachführungsgeometer vorzunehmen, der ein Mutati  -  onsprotokoll erstellt, welches dem Grundbuchauszug beizufügen ist.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.04.2018  01.05.2018  Erlass  Erstfassung  BO/Abl. 16/2018
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  11.04.2018  01.05.2018  Erstfassung  BO/Abl. 16/2018