Beschluss betreffend die Inkraftsetzung des Grundbuches in der Gemeinde Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen Vermessung
                            Beschluss  betreffend die Inkraftsetzung des  Grundbuches in der Gemeinde Bister, Los 1  (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen  Vermessung  vom 21.05.2014 (Stand 01.06.2014)  Der Staatsrat des Kantons Wallis  eingesehen   die  Art.   209   und   folgende   des   Einführungsgesetzes   zum  Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 24. März 1998;  eingesehen Art. 20 der Verordnung betreffend die Grundbucheinführung im  Kanton Wallis vom 9. November 2011;  erwägend, dass die Einführungsarbeiten für das Grundbuch in der Gemein  -  de Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Pläne 1-9 der amtlichen Vermes  -  sung, gesetzeskonform durchgeführt wurden;  erwägend, dass die Auflagefrist der Register abgelaufen und sämtliche Ein  -  sprachen erledigt worden sind;  auf Antrag des Departements für Volkswirtschaft, Energie und Raument  -  wicklung,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Grundbuch in der Gemeinde Bister, Los 1 (3R) und Los 2 (LWN), Plä  -  ne 1-9 der amtlichen Vermessung wird am 1. Juni 2014 in Kraft gesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Keine Urkunde, durch welche über Grundeigentum dieser Gemeinde ver  -  fügt wird, darf erstellt werden, ohne Beilegung eines Grundbuchauszuges.  Dieser Auszug wird vom Grundbuchverwalter desjenigen Kreises ausge  -  stellt, zu dem die Gemeinde gehört.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Jede Veränderung an den Grenzen einer Parzelle (Teilung, Grenzbereini  -  gung, usw.) ist vom Nachführungsgeometer vorzunehmen, der ein Mutati  -  onsprotokoll erstellt, welches dem Grundbuchauszug beizufügen ist.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und er tritt am 1. Juni
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2014 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  Quelle Publikation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            21.05.2014  01.06.2014  Erlass  Erstfassung  BO/Abl. 22/2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Quelle Publikation  Erlass  21.05.2014  01.06.2014  Erstfassung  BO/Abl. 22/2014