Grossratsbeschluss über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid
                            Grossratsbeschluss  über den Bau der Umfahrungsstrasse Bazenheid  vom 6. November 1997 (Stand 6. November 1997)  Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 16.  September 1996  1   Kenntnis genom  -  men und  beschliesst:  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dem Projekt für den Bau einer Umfahrungsstrasse Bazenheid mit einem Kosten  -  voranschlag von 125  Mio. Franken (Preisstand 1996) wird zugestimmt. Die verein  -  fachte   Verzweigung   Cholberg   wird   für   den   motorisierten   Verkehr   auf   die  Fahrtrichtung von Wil nach Bazenheid beschränkt (Präzisierung im beiliegenden  Plan).  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Baukredite werden im jährlichen Voranschlag eingeholt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausseror  -  dentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat  endgültig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 1996, 2300.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom   Grossen   Rat   erlassen  am   24.   September   1997;  nach   unbenützter  Referendumsfrist  rechtsgültig geworden am 6. November 1997; in Vollzug ab 6. November 1997.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Plan «Umfahrung Bazenheid/Knoten Cholberg» auf Seite 3 ist Bestandteil des Grossrats  -  beschlusses.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche  Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus technischen Gründen oder zum Schutz  der Umwelt notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich um  -  gestaltet wird.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Art.  7  bis   Abs. 1 RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  33–11  06.11.1997  06.11.1997  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06.11.1997  06.11.1997  Erlass  Grunderlass  33–11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Anhang