Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich vom 20. Juni 2013
                            Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen  Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich  vom 20. Juni 2013  Vom 12. Juni 2014  Der Grosse Rat de  s Kantons Graubünden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ,  gestützt auf Art. 31 Ab  s. 1 der Kantonsverfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ,  nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 25. Februar 2014
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Der  Kanton  Graubünden  tritt  der  In  terkantonalen  Vereinbarung  über  den  schweizerischen Hochschulbe  reich vom 20. Juni 2013
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Die Regierung wird ermächtigt, den Be  itritt zur Interkantonalen Vereinbarung  über den schweizerischen Hochschulbe  reich vom 20. Juni 2013 zu erklären
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            3.  Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlu  sses unterliegen dem fa  kultativen Referen-  dum
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            1   GRP 2013/2014, 865
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   BR 110.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            4   BR 427.010
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5   Mit RB vom 20. Oktober 2014 hat di  e Regierung den Beitritt erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6   Die Referendumsfrist ist am 24.  September 2014 unbenu  tzt abgelaufen.