Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM)
                            Beitritt des Kantons Gra  ubünden zur Interkantona-  len  Vereinbarung  über  die  hochspezialisierte  Medi-  zin (IVHSM)  Gestützt auf Art. 32 Abs. 2 der Kantonsverfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 )  vom Grossen Rat beschlossen am 21. Oktober 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.     Der  Kanton  Graubünden  tritt  der  In  terkantonalen  Vereinbarung  über  die hochspezialisierte Medizi  n (IVHSM) vom 14. März 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 )   bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.    Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Ver-  einbarung  über  die  hochspezialisierte  Medizin  (IVHSM)  zu  erklä-  ren
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.     Die  Ziffern  1  und  2  dieses  Beschlusses  unterliegen  dem  fakultativen  Referendum
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BR  110.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  B vom 1. Juli 2008, 271; GRP 2008/2009, 235
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  BR  500.810
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  Mit RB vom 17. Februar 2009 den Be  itritt zur Vereinbarung erklärt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  Die Referendumsfrist ist am 28. Januar 2009 unbenutzt abgelaufen.