Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die Vollstreckung von Zivilurteilen
                            Beitritt des Kantons Gr  aubünden zum Konkordat  über die Vollstreckung von Zivilurteilen  Gestützt auf Art. 2 Ziff. 2 der Kantonsverfassung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 )  vom Volk beschlossen am 14. Juni 1987
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.     Der  Kanton  Graubünden  tritt  dem  Konkordat  über  die  Vollstreckung  von Zivilurteilen vom 10. März 1977
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 )   bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     Als     Vollstreckungsbehörde     im  Sinne  von  Artikel  4  des  Konkordates  wird das Kreisamt bezeichnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.     ...    3 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.     Der  Beitritt  des  Ka  ntons  Graubünden  wird  mit  der  Veröffentlichung  in der Sammlung der eidg  enössischen Gesetze
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 )   rechtskräftig.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  In der neuen KV Art. 16 und 17; BR 110.100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  SR  276  ; BR 320.035
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Aufgehoben gemäss Gesetz über die  Anpassung von Beitrittsbeschlüssen und -  bestimmungen zu Konkordaten und Verei  nbarungen an die Kantonsverfassung;  AGS 2005, KA_2052 und KA_3268; am 1. November 2005 in Kraft getreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  Publiziert in der AS 1988, 162