Beschluss betreffend Bestimmung der basellandschaftlichen Kantonsfarbe
                            Beschluss betreffend Bestimmung der  basellandschaftlichen Kantonsfarbe  Vom 2. Februar 1836 (Stand 2. Februar 1836)  Auf den Antrag des Regierungsrates, infolge der vom h. Vorort verlangten Ein  -  gabe der basellandschaftlichen Standesfarbe zuhanden der eidgenössischen  Militäraufsichtsbehörde, beschloss der Landrat in seiner Sitzung vom 2.  Febru  -  ar 1836: Es wird die bereits angenommene weiss und rote Standesfarbe als  solche genehmigt.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 2.646
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            02.02.1836  02.02.1836  Erlass  Erstfassung  GS 2.646  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 2.646
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  02.02.1836  02.02.1836  Erstfassung  GS 2.646  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 2.646