Dekret über den Generellen Entwässerungsplan
                            Dekret  über den Generellen Entwässerungsplan (GEP)  Vom 17. Oktober 1996 (Stand 1. Januar 1997)  Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §  3  Absatz  1 des Ge  -  setzes vom 18.  April 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   über den Gewässerschutz, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zweck
                            1  Der generelle Entwässerungsplan (GEP) dient als Grundlage für einen sach  -  gemässen Gewässerschutz und eine zweckmässige Siedlungsentwässerung  in den Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Grundlagen
                            1  Die Grundlage des GEP bilden sechs Zustandsberichteder Gemeinden. Die  Gemeinden stellen darin die bestehenden Elemente der Siedlungsentwässe  -  rung dar und beurteilen sie nach den im Gewässerschutzrecht enthaltenen Zie  -  len und Aufgaben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Zustandsberichte betreffen folgende Bereiche:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  Gewässer,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  stetig anfallendes nicht verschmutztes Abwasser (Fremdwasser),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  Kanalisation,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  Einzugsgebiet,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            f.  Gefahrenbereiche.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Inhalt der Zustandsberichte
                            1  Der Zustandsbericht «Gewässer»
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  stellt die Oberflächengewässer im Siedlungsgebiet sowie die Abwasse  -  reinleitungen dar,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  dokumentiert die morphologischen Aspekte und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  beurteilt die Entwässerungssituation.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Zustandsbericht «Fremdwasser» enthält eine Übersicht über Ort, Art und  Ergiebigkeit der Zuflüsse von stetig anfallendem, nicht verschmutztem Abwas  -  ser. Macht das Fremdwasser mehr als 30% des Trockenwetterabflusses aus,  sind Massnahmen zur Verminderung der Fremdwassermengen aufzuzeigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 31.770, SGS 782  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 32.585
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Zustandsbericht «Kanalisation»
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  enthält eine Darstellung der bestehenden Abwasseranlagen mit den wich  -  tigsten hydraulischen Daten und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  beschreibt den baulichen Zustand der Anlagen sowie die geplanten In  -  standstellungsmassnahmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  »
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  stellt die hydrogeologischen und grundwassertechnischen Voraussetzun  -  gen für die Versickerung von nicht verschmutztem Abwasser dar,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  berücksichtigt die vorhandenen Randbedingungen, z.B. Schutzzonen so  -  wie bekannte und vermutete Altlasten und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  enthält die Elemente, die der Gemeinde Anordnungen darüber ermögli  -  chen, ob und wie versickert werden muss bzw. ob nähere Abklärungen  über die Versickerungsmöglichkeiten zu treffen sind.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Der Zustandsbericht «Einzugsgebiet»
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  stellt die zu entwässernden Oberflächen dar und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  führt die jeweiligen Abflussbeiwerte und die Entsorgungsart im Siedlungs  -  gebiet   bzw.   in   den   einzelnen   Teileinzugsgebieten   auf   (Mischsystem,  Trennsystem, Retention, Versickerungsgebiet usw.).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Der Zustandsbericht «Gefahrenbereiche» enthält eine Darstellung wichtiger  Gefährdungspotentiale von Bauten und Anlagen im Hinblick auf die Entwässe  -  rung und den Gewässerschutz.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Inhalt
                            1  Der GEP enthält alle Angaben, die erforderlich sind für:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  die Projektierung der kommunalen Entwässerungsmassnahmen,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  die Erteilung von Bewilligungen zum Anschluss an die öffentliche Kanali  -  sation (Schmutz- und Sauberwasserleitungen),
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  den Entscheid über die Versickerung nicht verschmutzter Abwässer oder  ihre Einleitung in ein Oberflächengewässer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er zeigt die Vernetzung der einzelnen Elemente der Siedlungsentwässerung  unter Einbezug des Vorfluters sowie ein gutes Kosten-/Nutzenverhältnis der  geplanten Massnahmen auf und berücksichtigt wichtige betriebliche Aspekte  der Abwasseranlagen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Er besteht aus einem technischen Bericht und kartografischen Darstellungen.  Er stellt insbesondere dar:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  wo die öffentlichen Abwasseranlagen für die zentrale Abwasserentsor  -  gung erstellt werden und wie diese gestaltet werden sollen (mit Kanal  -  netzberechnungen sowie den wichtigsten technischen Angaben, wie Lei  -  tungsdurchmesser und Gefällsverhältnissen);
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  wo von der zentralen Abwasserentsorgung abweichende Systeme ange  -  wendet werden sollen;  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 32.585
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  in welchen Gebieten nicht verschmutztes Abwasser versickern zu lassen  ist;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  in welchen Gebieten nicht verschmutztes Abwasser in ein oberirdisches  Gewässer einzuleiten ist und welche Rückhaltemassnahmen (Retention)  dabei zu treffen sind;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  welche Massnahmen vorgesehen sind, um das nicht verschmutzte Ab  -  wasser von der Schmutzwasserkanalisation zu trennen, die Belastung  der Gewässer mit Abwässern und Schmutzstoffen zu vermindern sowie  Störfälle zu beherrschen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Anpassung
                            1  Die Gemeinden überprüfen den GEP periodisch und passen ihn wenn nötig  den Anforderungen des Gewässerschutzes, der Siedlungsentwicklung und den  anerkannten Regeln der Technik an.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie beschliessen geringfügige Änderungen des GEP in eigener Kompetenz  und bringen sie dem Kanton zur Kenntnis. Grössere Änderungen, insbesonde  -  re solche mit wesentlichem Einfluss auf die Gewässer oder Abwasseranlagen,  müssen dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Verbindlichkeit
                            1  Der GEP ist behördenverbindlich.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Inkrafttreten
                            1  Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1997 in Kraft.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 32.585
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            17.10.1996  01.01.1997  Erlass  Erstfassung  GS 32.585  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 32.585
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  17.10.1996  01.01.1997  Erstfassung  GS 32.585  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 32.585
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            S  G  S  -N  r.  78  2.2  GS-  Nr  .  32.  585  Er  l  as  sd  at  um  17.   Okt  ober   199  6   (  Tr  akt  andum  3;   LRV 1996  -  075)  I  n Kr  aft   sei  t  1.   Janu  ar   199  7  >  Über  si  cht   Sy  st  emat  i  sche Gese  t  z  essamml  ung   d  es   Ka  nt  on  s  BL  Hi  nw  ei  s:    D  ie  L  ink  s    fü  hre  n  in    de  r  Re  g  el  zu  m    La  nd  rats  pro  tok  oll  (2.  Le  s  un  g),  wosel  bst   w  ei  t  er  e Li  nks au  f d  i  e en  t  spr  echend  e La  ndr  at  sv  or  l  age,   auf   den   Kommi  s-  si  onsber  i  cht   an  den  Landr  at   und   das  Landr  at  spr  otok  oll der   1.   Lesu  ng z  u f  i  nden  si  nd.   >  Mehr  Änder  ung  en  /   Erg  änzu  nge  n /   A  uf  heb  ung  en   (  chr  onol  ogi  sch ab  st  ei  gend)  Dat  um  GS-  Nr  .  I  n Kr  aft   sei  t  Bemer  kungen