Kantonsratsbeschluss über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen
                            Kantonsratsbeschluss  über die Gewährung eines zusätzlichen Darlehens an die Stiftung  Ostschweizer Kinderspital für den Neubau des Kinderspitals auf  dem Areal des Kantonsspitals St.Gallen  vom 26. Juni 2018 (Stand 26. Juni 2018)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 17.  Oktober 2017  1   Kenntnis genommen  und  erlässt  als Beschluss:  2  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton St.Gallen gewährt der Stiftung Ostschweizer Kinderspital für die  Ausstattung   des   Neubaus   des   Kinderspitals   auf  dem   Areal  des   Kantonsspitals  St.Gallen ein zusätzliches Darlehen von Fr.  12'500'000.–.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für das Darlehen wird ein Kredit von Fr.  12'500'000.– gewährt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Kredit wird der Investitionsrechnung unter Verzicht auf eine planmässige  Abschreibung belastet.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital die  Staffelung der Auszahlung des Darlehens zu vereinbaren.  Ziff.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Stiftung Ostschweizer Kinderspital zahlt das Darlehen ab dem Bezug des  Neubaus innert 29 Jahren zurück.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  ABl 2017, 798 ff.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Vom Kantonsrat erlassen am 24.  April 2018; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig  geworden am 26.  Juni 2018; in Vollzug ab 26.  Juni 2018.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie entrichtet auf dem rückzahlbaren Darlehensbetrag jährliche Zinszahlungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Zinssatz entspricht den Konditionen des Kantons zur Mittelbeschaffung auf  dem Kapitalmarkt.  Ziff.  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, mit der Stiftung Ostschweizer Kinderspital einen  Baurechtsvertrag für das Grundstück Nr.  C5014 in der Stadt St.Gallen abzuschlies  -  sen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Zinssatz für den Baurechtszins beträgt 0,8 Prozent.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Landwert beträgt Fr.  600.– je m² und wird nach Ablauf von jeweils zehn  Jahren, erstmals zehn Jahre nach Eintragung des Baurechts im Grundbuch, über  -  prüft und an die Entwicklung der Quadratmeterpreise für Grundstücke in der  Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in der Stadt St.Gallen angepasst.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  2018-054  26.06.2018  26.06.2018  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26.06.2018  26.06.2018  Erlass  Grunderlass  2018-054