Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons
                            Beschluss der Regierungs-Kommission betreffend die  Bestimmung von Farbe, Wappen und Siegel des Kantons  vom 13. April 1803 (Stand 1. Januar 1979)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 *
                            1  Die Farben des Kantons sind Weiss und Grün.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 *
                            1  Das Wappen ist schräg geteilt von Weiss und Grün mit je einem schreitenden gel  -  ben Löwen. Die Fahne enthält das Wappenbild; die Flagge ist grünweiss gespalten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Siegel des Kantons enthält das in §  2 beschriebene Wappen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 *
                            1  Die Stempel der kantonalen Behörden und Ämter enthalten deren offizielle Be  -  zeichnung und das in §  2 beschriebene Wappen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  13.04.1803  13.04.1803  Erstfassung  keine Angabe