Verordnung des Regierungsrates über die Diplommittelschulen der Thurgauischen Kantonsschulen
                            2/2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Verordnung des Regierungsrates über die  Diplommittelschulen der Thurgauischen  Kantonsschulen  vom 18. Juni 2001  I. Unterricht
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Die Ausbildung an der Diplomm ittelschule dauert 3 Jahre.
                            §   2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Acht  Grundlagenfächer  und  vier  berufsfeldspezifische  Fächer  bilden  die Diplomfächer.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Grundlagenfächer sind:          Deutsch          Französisch          Englisch          Mathematik          Fächergruppe        Naturwissenschaf  ten (Biologie/Chemie/Physik)          Geschichte  Fächergruppe Wirtschaft/Recht und Geographie          Sport
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Fächer im Bereich Erziehung/Soziales sind:          Musik          Bildnerisches        Gestalten/Werken          Psychologie          Pädagogik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4   Fächer im Bereich Gesundheit sind:  Naturwissenschaften (Biologie und Physik/Chemie)          Psychologie/Pädagogik  Musik oder Bildnerisc  hes Gestalten/Werken
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Ausbildungs-  dauer  Diplomfäche  r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Weitere Fächer im Grundlagenbereich sind:          Informatik          Interkulturelle        Ethik          Lernbegleitung          Projekt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Weitere Fächer im Bereich Erziehung/Soziales sind:          Sozialkunde          Medienkunde          Systematische        Biologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Weitere Fächer im Bereich Gesundheit sind:          Vertiefung        Mathematik          Bildnerisches        Gesta  lten/Werken oder Musik  II. Promotion
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Am  Ende  jedes  Semesters  entsch  eidet  der  Konvent  aufgrund  der  Zeug-  nisnoten in den Promotionsfächern,  ob eine Schülerin oder ein Schüler in  das nächste Semester befördert werden kann.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  Promotionsfächer  für  die  ein  tafel aufgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Leistungen werden in jedem Fach wie folgt bewertet:  Note 6  sehr gut          Note        5  gut          Note        4  genügend          Note        3  ungenügend          Note        2  schwach  Note 1  sehr schwach
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Halbe Noten sind gestattet.  Weitere Fäche  r  Promotionstermin  Bewertung
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Eine Schülerin oder ein Schüler wird definitiv befördert, wenn
                            1.     der  Notendurchschnitt  in  den  Promotionsfächern  mindestens  4  be-  trägt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     höchstens zwei Promo  tionsnoten ungenügend sind, und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.     die  Summe  der  Differenzen  de  r  ungenügenden  Promotionsnoten  zur  Note 4 den Wert 2 nicht übersteigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Wer die Bedingungen für eine definitive Promotion nicht erfüllt, wird für
                            das nächste Semester provisorisch befö  rdert, sofern die Schülerin oder der  Schüler für das vorhergehende Semest  er definitiv befördert wurde und an  der  Diplommittelschule  nicht  mehr  als  einmal  provisorisch  befördert  worden ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8 Wer die Voraussetzungen für eine Prom otion nicht erfüllt, kann die zuletzt
                            besuchte Klasse wiederholen. An de  r Diplommittelschule kann nur einmal  repetiert werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Ausnahmsweise kann aus wichtigen Gründen zugunsten der Schülerin
                            oder des Schülers von den Promotions  bestimmungen abgewichen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Der Promotionsentscheid wird im Zeugnis festgehalten.
                            III. Diplomprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Die  Prüfung  steht  unter  der  Leit  ung  der  Schulleitung  und  wird  in  der  Regel   von   Lehrkräften   abgenommen,     welche   die   Schülerinnen   und  Schüler in den Prüfungsfächern unterrichtet haben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Das  Departement  ernennt  auf  Vors  chlag  der  Schulleitung  die  Expertin-  nen  und  Experten.  Diese  überwachen  die  mündlichen  Prüfungen  und  wirken bei der Notengebung mit.  Definitive  Promotion  Provisorische  Promotion  Nichtpromotion,  Repetition  Ausnahmsweise  Promotion  Promotions-  entscheid  Organisation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
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                            §   12
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)     Die   Prüfungskommission   besteht   au  s   den   Hauptlehrkräften,   den  übrigen  an  den  Prüfungen  beteiligten  Lehrkräften  sowie  den  Expertinnen  und Experten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Den Vorsitz führt ein Mitglied der Schulleitung.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3     Die   Prüfungskommission   hält   die  Prüfungsergebnisse   fest   und   ent-  scheidet  über  den  Erwerb  des  Dipl  oms.  Sie  kann  unter  Würdigung  aller  Umstände eine Diplomnote verändern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   13
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Im  dritten  Jahr  ist  unter  der  Leitung  einer  Fachlehrkraft  eine  Diplom-  arbeit anzufertigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  Diplomarbeit  wird  mit  einer  ha  lben  oder  ganzen  Note  bewertet.  Diese zählt als Diplomnote.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   14
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Prüfungsfächer für beide Bereiche sind:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.                Deutsch                                                schriftlich                und                mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     Französisch oder Englisch  schriftlich und mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.                Mathematik                                                schriftlich                und                mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.                Geschichte                                                mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Im  Bereich  Erziehung/Soziales  werd  en  folgende  Fächer  zusätzlich  ge-  prüft:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.                Pädagogik                                                mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     Musik oder Bildnerisches  Gestalten/Werken  mündlich bzw. praktisch
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Im Bereich Gesundheit werden folg  ende Fächer zusätzlich geprüft:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.     Psychologie/Pädagogik  mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.                Biologie                                                mündlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   15
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Die  schriftlichen  Prüfungen  dauern  in  jedem  Fach  und  in  jeder  Fächer-  gruppe  mindestens  zwei  und  höchstens    drei  Stunden.  Die  Schulleitung  entscheidet  nach  Anhören  der  Fachlehrkräfte  über  Art  und  Dauer  in  den  einzelnen Fächern.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Fassung gemäss RRV über die Rechtsstell  ung der Lehrkräfte an den Berufs- und  Mittelschulen  vom  2.  März    2004  (413.141),  in  Kraft  ge  setzt  auf  den  1.  Juni
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2004.  Prüfungs-  kommission  Diplomarbeit  Prüfungsfäche  r  Prüfungsdaue  r
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Die  mündlichen  Prüfungen  dauern  in    jedem  Fach  pro  Schülerin  oder  Schüler eine Viertelstunde.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 16 Die Schulleitung bezeichnet auf Antrag der Fachlehrkräfte die erlaubten
                            Hilfsmittel.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 17 Falls schriftlich und mündlich geprüft wird, errechnen sich die Prüfungs-
                            noten als Durchschnitt aus der sc  hriftlichen und der mündlichen Note.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   18
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Erfahrungsnote ist der Durchschn  itt der beiden letzten Zeugnisnoten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Im  Grundlagenbereich  werden  für  die  Erfahrungsnoten  in  der  Fächer-  gruppe  Naturwissenschaften  (Physik,    Chemie  und  Biologie)  und  in  der  Fächergruppe  Wirtschaft/Recht  und  Geographie  die  einzelnen  Fächer  gleichgewichtig berücksichtigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Fehlen bei einzelnen Lernenden in   einem Fach oder einer Fächergruppe  die  Grundlagen  für  die  Erfahrungsnote,  so  sind  diese  durch  eine  Prüfung  zu ermitteln.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    In  den  Prüfungsfächern  ist  die  Diplomnote  der  auf  halbe  Noten  gerun-  dete  Durchschnitt  von  Erfahrungsnote  und  Prüfungsnote.  In  den  übrigen  Fächern und Fächergruppen ist die auf  halbe Noten gerundete Erfahrungs-  note auch die Diplomnote.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Zwischenrundungen  bei  Erfahrungs-  und  Prüfungsnoten  sind  ausge-  schlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.     der   Notendurchschnitt   aller   Diplomfächer   und   der   Diplomarbeit  mindestens 4 beträgt,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.     höchstens zwei Dipl  omnoten ungenügend sind, und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.    die Summe der Differenzen de  r ungenügenden Diplomnoten zur Note
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4 den Wert 2 nicht übersteigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Wer  unerlaubte  Hilfsmittel  verwende  t  oder  sich  anderweitig  unerlaubte  Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden.  Hilfsmittel  Prüfungsnote  Erfahrungsnote  Diplomnote  Bestehen  der Prüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   21
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Wer  die  Prüfung  nicht  bestanden  ha  t,  kann  das  letzte  Schuljahr  und  anschliessend die Prüfung einmal wiederholen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Für die Ermittlung der Erfahrungsnoten   sind die Zeugnisse aus den nicht  wiederholten Semestern und aus de  m Wiederholungsjahr massgebend.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 22 Die Schülerinnen und Schüler haben da s Recht, nach Bekanntgabe der
                            Prüfungsergebnisse in ihre Prüfungs
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §   23
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1    Das  Diplomzeugnis  enthält  die  Di  plomnoten  sowie  das  Thema  der  Diplomarbeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2    Der  Konvent  bestimmt  die  weiteren  Fächer,  bei  denen  ebenfalls  Noten  eingetragen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3   Das Diplom wird vom Departements  IV. Schlussbestimmung
                        
                        
                    
                    
                    
                § 24 Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft und gilt für alle ab
                            Schuljahr  2001/2002  ins  erste  Semester    eingetretenen  Schülerinnen  und  Schüler.  Für  die  Diplomprüfung  wird  sie  erstmals  am  Ende  des  Schul-  jahres 2003/2004 angewendet.  Wiederholen  der Prüfung  Einsichtsrecht  Diplomzeugnis  Inkrafttreten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/2004
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Anhang  Stundentafel: Bereich Gesundheit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Klasse  2. Klasse  3. Klasse  Semester-  HS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  HS      FS       HS      FS       stunden  Promotionsfächer  Deutsch  4       4       3       3       3       3          20  Französisch  3       3       3       3       3       3          18  Englisch  3       3       3       3       3       3          18  Mathematik  3       3       3       3       2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  17  Mathematik         Vertiefung                                              2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Physik  2         2  0  4  Chemie  2         2  0  4  Biologie                    2         2  0  4  Naturwissenschaften                                          4              4              7   4)   9          24  Geographie  3         3  0  6  Geschichte                    3       3       2       2          10  Wirtschaft und Recht  3  3  0  6  Psychologie/Pädagogik                           3       3       2  0  8  Musik  2         2  0  4  Bildn.         Gestalten/Werken         2         2  0  4  Bildn. Gestalten/Werken  oder Musik
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2       2       2       2  0  8  Sport  3       3       3       2   6)       3        3  17  Weitere Pflichtfächer  Informatik  1       1       1                1       1  0  5  Interkulturelle         Ethik                             2  0  2  Lernbegleitung  1       1       1       1       1       1  0  6  Projekte  3       3       3       3       3       3          18  Diplomarbeit                                      1         1  0  2  Sozialpraktikum                    1         1  0  2  Total   35     35     35     35     35     34  Anzahl Promotionsfächer    11      11      10     10     10     10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  HS = Herbstsemester
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  zwei zählende Noten: Ph  ysik/Chemie und Biologie
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  FS = Frühlingssemester
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  Wahlobligatorium (Diplomnote)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  ergeben eine gemeinsame Zeugnisnote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  die dritte Lektion findet in einem Projekt statt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2/2004  Stundentafel: Bereich Erziehung / Soziales
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1. Klasse  2. Klasse  3. Klasse  Semester-  HS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  FS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  HS      FS       HS      FS       stunden  Promotionsfächer  Deutsch  4       4       3       3       3       3          20  Französisch  3       3       3       3       3       3          18  Englisch  3       3       3       3       3       3          18  Mathematik  3       3       3       3       2       3          17  Physik  2         2  0  4  Chemie  2         2  0  4  Biologie                    2         2  0  4  Geographie  3         3  0  6  Geschichte                    3       3       2       2          10  Sozialkunde                                      2         2  0  4  Wirtschaft und Recht  3  3  0  6  Psychologie                    3         3  0  6  Pädagogik                                      3         3  0  6  Musik  2       2       3       3       2       2          14  Bildn.       Gestalten/Werken       2       2       3       3       2       2          14  Sport  3       3       3       2   3)  17  Weitere Pflichtfächer  Informatik  1       1       1                1       1  0  5  Medienkunde                                      2  0  2  Systematische         Biologie                                             2         2  0  4  Interkulturelle         Ethik                             2  0  2  Lernbegleitung  1       1       1       1       1       1  0  6  Projekte  3       3       3       3       3       3          18  Diplomarbeit                                      1         1  0  2  Sozialpraktikum                    1         1  0  2  Total   35     35     35     35     35     34  Anzahl Promotionsfächer    11      11      10     10     10     10
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  HS = Herbstsemsester
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  FS = Frühlingssemester
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  die dritte Lektion findet in einem Projekt statt