Gesetz über den Beitritt des Kantons Graubünden zum Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte
                            Gesetz über den Beitritt des Kantons Graubünden  zum Konkordat über die nicht eidgenössisch  konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte  Vom Volke angenommen am 20. Juni 1954
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 )
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1 Der Kanton Graubünden tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch
                            konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte bei.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.      2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3 )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  B vom 17. April 1953, 102; GRP 1953, 145
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Konkordat siehe BR 873.400; die Kontro  lle von Bau und Betrieb von Seilbah-  nen  jeglicher  Art  obliegt  gemäss  RB  vom  29.  Dezember  1954  dem  Amt  für  Landwirtschaft und Geoinformation
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  Aufgehoben  gemäss  Gesetz  über  die  A  npassung  von  Beitritts  beschlüssen  und  -bestimmungen zu Konkordaten und Verei  nbarungen an die Kantonsverfassung;  AGS 2005, KA_2052 und KA_3268; am 1. November 2005 in Kraft getreten