Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regier... (633.270)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regier... (633.270)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gegenrechtsvereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Aargau und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft betreffend Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vom 19. Februar 1973/3. Januar 1974 Die Regierungen der Kantone Aargau und Basel-Landschaft vereinbaren, dass alle Vermöge nszuwendungen gegenseitig von kanto- nalen und kommunalen Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit sein sollen, die von Einwohnern des eine n Kantons zu Gunsten folgender Empfänger im andern Kanton gemacht werden:
1. Staat und staatliche Anstalten,
2. Einwohner- und Ortsbürgergemei nden sowie ihre Anstalten,
3. Staatlich anerkannte Landesk irchen und Kirchgemeinden,
4. Juristische Personen, die sich, ohne Erwerbs- und Selbsthilfezwecke
zu verfolgen, gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken widmen. Diese Vereinbarung tritt mit der beidseitigen Unterzeichnung in Kraft. Beide Regierungen sind jederzeit be rechtigt, unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, von dies er Vereinbarung zurückzutreten. Aarau, den 19. Februar 1973 Im Namen des Regierungsrates Der Landammann: L ANG Der Staatsschreiber: S UTER AGS 1996 S. 245
Liestal, den 3. Januar 1974 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: L EJEUNE Der Landschreiber: G UGGISBERG