Tarifordnung Cikadeklinik
                            75 - 1.9.2005  Vom 12. Mai 2005  GS 35.0547  Zwischen    dem  Kanton  Basel-Landschaft  und  dem  Verein  Suchthilfe  Region  Basel wird über   die Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus dem Kan-  ton    Basel-Landschaft  in  die  medizinisch-sozialtherapeutische  Entzugsklinik  Cikade in Böckten folgender Vertrag abgeschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Tagesvollpauschale Cikadeklinik in Böckten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            600 Fr. je Belegtag in der Akutphase (bis maximal 28. Tag)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            490    Fr.  je  Belegtag  in  der  Abbau-  und  Stabilisationsphase  (29.  bis  max.  60.  Tag)  Kostenträger:   Krankenkassen und Kanton
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.1  Zwischenplatzierungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            320 Fr, ab Übertritt in die sozialtherapeutische Zwischenphase (bis 90. Tag)  Kostenträger:   Kanton und Gemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Medizinische Leistungen  Werden   im Rahmen von Voruntersuchungen (ausserhalb des Klinikaufenthal-  tes)   medizinische Leistungen erbracht, werden diese direkt mit den Kranken-  kassen abgerechnet.  Kostenträger:   Krankenkassen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Weiterführende Dienstleistungen (allgemeine  Sozialhilfekosten)  Abklärungen,    Vorstellungsgespräche  mit  und  Transporte  zu  therapeutischen  Einrichtungen oder in Übergangseinrichtungen sind separat   auszuweisen und  nach   Ansätzen des Spesenreglements des Kantons in Rechnung zu stellen.  Die persönlichen Auslagen richten sich nach   der Sozialhilfegesetzgebung und  betragen pauschal 12 Fr. pro Belegtag. Für Leistungen die   den Gesamtbetrag  von   750 Fr. übersteigen, ist vorgängig bei der zuständigen Sozialhilfebehörde  eine Kostengutsprache einzuholen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  GS 34.433, SGS 925.11
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Der Vertrag vom 19. Februar 2002  1   zwischen dem Kanton    Basel-Landschaft  und dem Verein Suchthilfe   Region Basel über die Aufnahme von Patientinnen  und Patienten aus dem    Kanton  Basel-Landschaft  in  die  sozialtherapeutische  Entzugsklinik   Cikade in Böckten (Tarifordnung Cikadeklinik für das Jahr 2002)  wird aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Dieser Vertrag tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft.