Verordnung des Regierungsrates betreffend die Anschrift der Detailpreise
                            Verordnung des Regierungsrates betreffend die Anschrift  der Detailpreise  vom 10. Juli 1973 (Stand 1. Januar 2011)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 * Leitung
                            1  Die Durchführung der Verordnung des Bundesrates über die Bekanntgabe von  Preisen vom 11.  Dezember 1978
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   obliegt im Kanton Thurgau der kantonalen Preis  -  kontrollstelle. Ihr unterstehen die in §  2 erwähnten Gemeindekontrollstellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 * Kontrolle in den Gemeinden
                            1  Zuständig zur Überwachung der Preisbekanntgabe in den Munizipalgemeinden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  sind örtliche Preiskontrollstellen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Gemeinderäte haben die Funktionäre zu bezeichnen, denen die Aufgaben der  Preiskontrollstelle anvertraut sind. Ihre Namen sind der kantonalen Preiskontrollstel  -  le mitzuteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 * Mitwirkung der Kantonspolizei
                            1  In besonderen Fällen kann nach Rücksprache mit dem Polizeikommando die  Kantonspolizei beigezogen werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 * Strafverfolgung
                            1  Die strafrechtliche Beurteilung von Widerhandlungen gegen die Verordnung über  Anschrift der Detailpreise richtet sich nach der Schweizerischen Strafprozessord  -  nung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   und nach dem Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Übertretungen sind von den Gemeindekontrollstellen der kantonalen Preiskontroll  -  stelle zu melden, die der zuständigen Abteilung der Staatsanwaltschaft Anzeige er  -  stattet.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  SR  942.211
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Jetzt Politische Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  SR  312.0
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  RB  271.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Paragraph  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  Amtsblatt  Erlass  10.07.1973  14.07.1973  Erstfassung  28/1973