Tarif der Honorare des Finanzinspektorates
                            Tarif der Honorare des Finanzinspektorates  vom 10.12.1991 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2009)  Der Staatsrat des Kantons Freiburg  in Erwägung:  Das Finanzinspektorat wird zuweilen beauftragt, Inspektionen oder Kontrol  -  len in halböffentlichen Sektoren oder Institutionen durchzuführen.  Diese  Kontrollen fallen nicht direkt in den Aufgabenbereich, der ihm gemäss Arti  -  kel 47 des Finanzgesetzes vom 15.  November 1960 zugewiesen wird. Bis  jetzt wurden diese Arbeiten nicht in Rechnung gestellt.  In seiner Sitzung vom 9.  September 1991, die der Prüfung der Massnahmen  zur Verbesserung des Finanzhaushaltes des Staates gewidmet war, hat der  Staatsrat beschlossen, dass diese Leistungen künftig in Rechnung gestellt  werden.  Auf Antrag der Finanzdirektion,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Die Inspektionen und Kontrollen, die das Finanzinspektorat in halböffentli  -  chen Sektoren und Institutionen durchführt, werden zu einem Stundenansatz  von 120 Franken in Rechnung gestellt.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1.  Januar 1992 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen, in die Amtliche Gesetzessammlung  aufzunehmen und im Sonderdruck herauszugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum  Beschluss  Berührtes Element  Änderungstyp  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10.12.1991  Erlass  Grunderlass  01.01.1992  BL/AGS 1991 f 833 / d 848
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13.12.1994  Art. 1  geändert  01.01.1995  BL/AGS 1994 f 710 / d 717
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            05.11.2001  Art. 1  geändert  01.01.2002  BL/AGS 2001 f 510 / d 518
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            06.12.2005  Art. 1  geändert  01.01.2006  2005_129
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            19.08.2008  Art. 1  geändert  01.01.2009  2008_088  Änderungstabelle – Nach Artikel  Berührtes Element  Änderungstyp  Beschluss  Inkrafttreten  Quelle (ASF seit 2002)  Erlass  Grunderlass  10.12.1991  01.01.1992  BL/AGS 1991 f 833 / d 848