Gebührentarif für das Interkantonale Labor
                            1)  ,  Art.  112
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)    und  Art.  7  Abs.  2  des  Gesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  ,  ässi-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            § 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Für den Aussendienst (Lebensmittelinspektorat) sowie das Sekre-  tariat gelten folgende Ansätze:  Aufwand-  Inspektionen und Beschlagnahmungen:  punkte  Für die erste angebrochene Stunde     Lebensmittelinspektor/in  Lebensmittelkontrolleur/in  Für jede weitere angebrochene ½ h    Lebensmittelinspektor/in  Lebensmittelkontrolleur/in  Wegpauschale:  Lebensmittelinspektor/in  Lebensmittelkontrolleur/in  Einzelne Inspektionskriterien, die wiederholt nicht   der  "Guten Praxis" entsprechen:  Inspektionsberichte, Gutachten etc.:  Im Büro, pro ½ h  Lebensmittelinspektor/in  Lebensmittelkontrolleur/in  Beurteilung  einfache Baugesuche:  komplexe Baugesuche:  nach Aufwand  gemäss obigen Aufwandpunkt  Probenahme:  Lebensmittel:   pro Betrieb, inkl. Wegpauschale  Trinkwasser:  -  Einzelprobe  -  Mehrfachproben, Stufenkontrollen etc.:  nach Aufwand  gemäss obigen Aufwandpunkten  Dienstleistungen, Bauabnahmen etc.:  ab Aufwand >1 h:  nach Zeitaufwand, ½   h  Lebensmittelinspektor/in  Lebensmittelkontrolleur/in  Sekretariat: pro Stunde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            inspektoren und Lebensmittelkontrolleurinnen und  -kontrol-  -kontrolleuren  wird  nur  ein  passt diesen Wert bei Bedarf an. Allfällige Anpassun-  - und Umweltschutzgesetzgebung gilt dieser Tarif sinnge-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)   und in die kantonale Ge-