Kantonsratsbeschluss über die Finanzierung von Ausrüstung und Miete für das Berufs- und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen sowie für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland
                            Kantonsratsbeschluss  über die Finanzierung von Ausrüstung und Miete für das Berufs-  und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen  sowie für das Berufs- und Weiterbildungszentrum Sarganserland  vom 29. Juni 2004 (Stand 29. Juni 2004)  Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen  hat von der Botschaft der Regierung vom 6.  Januar 2004 Kenntnis genommen und  erlässt  als Beschluss:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für die Ausrüstung des Berufs- und Weiterbildungszentrums für Gesundheitsbe  -  rufe St.Gallen im Jahr 2004 wird ein Kredit von Fr.  302  341.– gewährt.  Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Regierung wird ermächtigt, die notwendigen Mietverträge für das Berufs-  und Weiterbildungszentrum für Gesundheitsberufe St.Gallen sowie für das Berufs-  und Weiterbildungszentrum Sarganserland abzuschliessen.  Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Vom Kantonsrat erlassen am 4. Mai 2004; nach unbenützter Referendumsfrist rechtsgültig  geworden am 29. Juni 2004; in Vollzug ab 29. Juni 2004.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Art.  7  RIG, sGS  125.1  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Bestimmung  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Erlass  Grunderlass  39–77  29.06.2004  29.06.2004  * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum  Erlassdatum  Vollzugsbeginn  Bestimmung  Änderungstyp  nGS-Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            29.06.2004  29.06.2004  Erlass  Grunderlass  39–77