Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und Zürich betreffend Gegenrecht über Steuerbefreiungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerverfahren
                            1  Vereinbarung  vom 26. und 31. Oktober 1944  zwischen den Regierungen   der Kantone Freiburg und  Zürich betreffend Gegenrecht   über Steuerbefreiungen im  Schenkungs- und Erbschaftssteuerverfahren  Die  Gegenrechtsvereinbar  ungen,  die  zwischen  de  m  Kanton  Freiburg  und  anderen   Kantonen   betreffend   die  Erbschafts-   und   Schenkungssteuern  abgeschlossen wurden, sind nich  t in der BDLF veröffentlicht.