Standeskommissionsbeschluss betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die Fachhochschule St.Gallen --> 414.921
                            Standeskommissionsbeschluss  betreffend den Beitritt zur Vereinbarung über die  Fachhochschule St.Gallen  vom 20. Oktober 1998  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.,  gestützt auf Art. 70 Abs. 2 lit. b des Schulgesetzes vom 25. April 2004,  beschliesst:  Art. 1  Der   Kanton   Appenzell   I.Rh.   tritt   der   Vereinbarung   über   die   Fachhochschule  St.Gallen vom 22. September 1998 bei.  Art. 2  Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt dem Erziehungsdepartement, soweit in der  Vereinbarung nicht die Zuständigkeit der Standeskommission vorbehalten ist.  Art. 3  Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.