Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregi... (259.500)
Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregi... (259.500)
Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister
Löschung ausländischer Urteile: RRB Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister Vom 5. Januar 1943 (Stand 5. Januar 1943) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 19 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafgesetzbuch
1 ) , beschliesst: Über die Bewilligung von Gesuchen um Löschung ausländischer Strafurteile im Strafregister entschei - det das Polizei- und Militärdepartement
2 ) im Einvernehmen mit dem Justizdepartement
3 )
. Besteht zwi - schen den Departementen keine Übereinstimmung, so ist die Sache dem Regierungsrat zur Entschei - dung zu unterbreiten.
1) Dieses Gesetz ist aufgehoben.
2) Jetzt: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
3) Jetzt: Justiz- und Sicherheitsdepartement.
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