Interkantonale Fachklassen für Elektrowickler-Lehrlinge in Baden
                            1  Interkantonale Fachklassen für  Elektrowickler-Lehrlinge in Baden  Vf des Erziehungs-Departementes vom 15. Februar 1978  Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn  gestützt  auf  Artikel  24  des  Bundesgesetzes  über  die  Berufsbildung  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                20. September 1963
                            1  ),  Artikel  19  der  Verordnung  vom  30.  März  1965  zum  Bundesgesetz  über  die  Berufsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ),  §  25  des  Gesetzes  über  die  Be-  rufsbildung  im  Kanton  Solothurn  vom  6.  Juni  1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  und  §  22  der  Voll-  zugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  verfügt :  Mit Beginn des Schuljahres 1978/1979 (Schulbeginn: 24. April 1978) werden  die Elektrowickler-Lehrlinge des ersten, zweiten und dritten Lehrjahres aus  dem ganzen Kanton Solothurn für den Besuch des obligatorischen Berufs-  schulunterrichts der gewerblich-industriellen Berufsschule Brown Boveri &  Cie. in Baden zugewiesen.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Aufgehoben. Es gilt das BBG vom 19. April 1978; SR 412.10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV vom 9. November 1979; SR 412.101.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Aufgehoben. Es gilt das BBG SO vom 1. Dezember 1985; BGS 416.111.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.