Führung eines Lehrateliers für Damenschneiderinnen im Neubau des Berufsbildungszentrums Olten
                            Führung eines Lehrateliers für  Damenschneiderinnen im Neubau des  Berufsbildungszentrums Olten  Vom 20. Februar 1979 (Stand 1. April 1980)  Der Kantonsrat von Solothurn  gestützt auf die §§ 2, 77 und 79 des Gesetzes über die Berufsbildung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                6. Juni 1971
                            1  )  nach Kenntnisnahme von Bericht und Antrag des Regierungsrates vom
                        
                        
                    
                    
                    
                5. Dezember 1978
                            beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  Auf Beginn des Schuljahres 1980/1981 wird im Berufsbildungszentrum Ol  -  ten ein Lehratelier für Damenschneiderinnen eröffnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  Der Änderung des Raumprogramms beim Ausbau des Berufsbildungszen  -  trum Olten wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 ...
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            1  Die ab 1980 jährlich anfallenden Kosten für den Betrieb des Lehrateliers  sind in den Voranschlag aufzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5
                            1  Die staatlichen Damenscheiderinnenateliers haben sich für Kundenarbeit  an die marktüblichen Preise zu halten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6
                            1  Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  416.111  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  Kreditbeschluss. Wird nicht publiziert.  In der GS nicht publiziert.
                        
                        
                    
                    
                    
                
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