Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg
                            Regierungsratsbeschluss betreffend die Verschmelzung  der Saline Schweizerhalle mit den Aargauischen Salinen  Rheinfelden und Ryburg  Vom 16. Juni 1909 (Stand 16. Juni 1909)  Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat, gestützt auf Artikel  4  des vorstehenden Vertrages
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  , die Bewilligung erteilt, dass die Saline Schwei  -  zerhalle und die Aargauischen Salinen Rheinfelden und Ryburg zu einer Ge  -  sellschaft verschmolzen werden. An diese Bewilligung sind folgende besonde  -  re Bedingungen geknüpft worden:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   Gesamtproduktion   der   neuen   Aktiengesellschaft   soll   auf   die   Saline  Schweizerhalle einerseits und die Aargauischen Rheinsalinen andrerseits zu  annähernd gleichen Teilen verteilt werden, solange die natürlichen Produkti  -  onsbedingungen in Schweizerhalle nicht wesentlich ungünstiger sind, als in  den Aargauischen Salinen und umgekehrt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Berechnung des dem Kanton Baselland zukommenden Zehntens soll ein  zehntpflichtiges Quantum von 300'000 Meterzentnern auch dann zugrunde ge  -  legt werden, wenn das zehntpflichtige Quantum der Produktion von Schweizer  -  halle im betreffenden Jahre diesen Betrag nicht erreicht hat; sollte aber in der  Folge das zehntpflichtige Quantum den Betrag von 300'000 Meterzentnern  übersteigen, so soll der Zehnten auf diesem effektiven Quantum berechnet  werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Aktienbeteiligung des Kantons Baselland an der neuen Gesellschaft wird  auf 75'000  Fr. festgestellt, welche Beteiligung an die Stelle der in Artikel  2  Ab  -  satz  d des Vertrages vom 24.  April 1909 bestimmten Beteiligung mit 50'000  Fr.  tritt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Vertrag vom 24. April 1909 (A 1909 II 115) zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft und der Saline  Schweizerhalle von Glenck, Kornmann & Cie. betreffend Salinenbetrieb, Zehntbezug und Salzlieferung, ersetzt durch den  Vertrag vom 30. Oktober 1962/29. März 1963 (SGS 381.2) zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und den Vereinigten  Schweizerischen Rheinsalinen über die Rechte an den Salzlagern und Solen im Kanton Basel-Landschaft (Konzessions  -  vertrag).  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 16.19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum  Beschlussdatum  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            16.06.1909  16.06.1909  Erlass  Erstfassung  GS 16.19  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 16.19
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschlussdatum  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  16.06.1909  16.06.1909  Erstfassung  GS 16.19  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 16.19