Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen mit besonders starker Verkehrserzeugung
                            Regierungsratsbeschluss betreffend Bauten und Anlagen  mit besonders starker Verkehrserzeugung  Vom 11. Januar 1972 (Stand 12. März 1974)  Der   Regierungsrat   des   Kantons   Basel-Landschaft,   gestützt   auf   §  4  Absatz  2  des Baugesetzes vom 15.  Juni 1967, beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Arealüberbauungen,   grosse   Einkaufsläden,   Betriebszentralen,   Lagerhäuser,  Industrie-  und  Dienstleistungsunternehmen,   Sportanlagen  usw.,  die  übermäs  -  sig starken Verkehr erzeugen oder anziehen, können in den von den Gemein  -  den ausgeschiedenen Zonen nur bewilligt werden, wenn die daraus sich erge  -  benden zusätzlichen Verkehrsbelastungen die Verkehrsströme des öffentlichen  Strassennetzes nicht wesentlich beeinträchtigen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Zum   Nachweis,   dass   die   unter   §  1   erwähnten   Bedingungen   erfüllt   werden,  sind mit der Baueingabe folgende Unterlagen einzureichen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a.  Ganglinie der Verkehrsmenge, aufgeteilt nach Verkehrsarten (öffentlicher  undprivater   Verkehr,   Fussgänger,   Radfahrer,   Motorräder,   Personenwa  -  gen, Lastwagen)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b.  Verkehrsbeziehung unterteilt nach Verkehrsarten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            c.  Plan der Verkehrsführung  mit  Angaben  der Spitzenbelastungen aller öf  -  fentlichen Strassen im relevanten Nahbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            d.  Leistungsnachweis der öffentlichen Strassen im relevanten Nahbereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            e.  erreichbare Haltestellen des öffentlichen Verkehrsmittels.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Als Ausgangswert für die Belastungen des Gemeinde- und Kantonsstrassen  -  netzes sind die für das Jahr 1990 prognostizierten Werte anzunehmen, sofern  das  heutige oder  in naher Zukunft  sich  ergebende Verkehrsaufkommen  nicht  wesentlich grösser ist.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 24.661
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Wird durch das Verkehrspotential eines grossen Bauvorhabens die Kapazität  des   öffentlichen   Strassennetzes   wesentlich   überschritten   und   ist   deshalb   der  Ausbau   der   öffentlichen   Verkehrsflächen   notwendig,   so   darf   eine   Baubewilli  -  gung   erst   erteilt   werden,   wenn   feststeht,   dass   mit   der   Inbetriebnahme   eines  solchen Objektes der erforderliche Ausbau des öffentlichen Strassennetzes ab  -  geschlossen ist. Die Kosten für den Ausbau gehen zu Lasten des Bauherrn.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4a *
                            1  Die   in   §  4   enthaltenen   Grundsätze   gelten   auch   in   den   Fällen,   in   denen   die  Erschliessung durch ein öffentliches Verkehrsmittel notwendig ist. Die Bauher  -  ren haben an die Investitionskosten angemessene Beiträge zu leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1972 in Kraft und ist zu veröffentlichen.  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 24.661
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkraft seit  Element  Wirkung  Publiziert mit
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11.01.1972  01.01.1972  Erlass  Erstfassung  GS 24.661
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12.03.1974  12.03.1974  § 4a  eingefügt  GS 25.378  * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 24.661
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkraft seit  Wirkung  Publiziert mit  Erlass  11.01.1972  01.01.1972  Erstfassung  GS 24.661
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4a 12.03.1974 12.03.1974 eingefügt GS 25.378
                            * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses  GS 24.661