Landratsbeschluss betreffend Errichtung einer Sparkasse für das Aushilfspersonal der Staatsverwaltung
                            28 - 1.1.1985  Vom 16. Dezember 1943  GS –  Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.  Für   das voraussichtlich länger, als drei Monate beschäftigte Aushilfspersonal  der   Staatsverwaltung wird auf 1. Januar 1944 eine Sparkasse eingeführt. Der  Beitrag   der Mitglieder und des Staates wird auf je 4% der Grundbesoldung  (ohne Teuerungszulage) festgesetzt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.  Der   Sparkasse wird ein Unterstützungsfonds mit einer einmaligen Einlage  des    Staates  von  20'000  Fr.  angegliedert.  Hieraus  sollen  an  unverschuldet  entlassene Spareinleger in Notfällen Zuschüsse ausgerichtet werden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.  Der   Regierungsrat erlässt für die Sparkasse und den Unterstützungsfonds  die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.  Die   Beiträge des Staates und die Dotation des Unterstützungsfonds werden  auf einer neuen Rubrik 227c der Staatsrechnung 1943 belastet.